ere zu vermeiden, ist Gedanke aufgetaucht, ichmäßig die Arbeits- itern eine Zulage für ewähren. Auch auf e man sich schon mit ie ein heute in den es Deutschen Metall­wird darin die Be- on dem verminderten ungleichmäßig be- sammlung der Orts- pfiehit deshalb den Haft soll bei Eintritt en Unternehmer das 'ungen vorzunehmen, tägig einzuschränken, icb trotzdem Kündig- läßiges Aussetzen zu ubandslniuvg sofort iit in einer Geschäfts- Stellung genommen (S M.)

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kann jeden Tag abonniert werden.

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öohnenkaffee lzkaffee. Ie zusetzt, umso >as Getränk, acht's.

en Teil: C. Meeh, atenteil: G. ConradI

ks-Verein

ffel.

landw. Verein den für seine Mitglieder en Bezirk geeignete

lbfleischig, Preis

deutschland, Preis

d Julinieren aus

per Zentner. Beide : 1 Zentner verpackt.

mtnern ausgedrückt, stierarzt Böpple,

einsvorstaud:

mtmann Ziegele.

K. GöeramL Yeuenöürg.

Musterung 1SLL

I. Die Musterung findet statt

am Montag den 16. März in Herrenalb

für die Militärpflichtigen von Bernbach, Dobel, Herrenalb, Loffenau, Neusatz und Rotensol und zwar: vormittags 1 (ft/r Uhr für die Jahresklasse 1892,

II 1893 und

11 ^2 1694;

am Dienstag de« 17. März in Calmbach

für die Militärpflichtigen von Calmbach, Enzklöstsrle, Jgelsloch und Wildbad. und zwar: vormittags 8 V 2 Uhr für die Jahresklasss 1892,

,, 9 1893 und

» 9 /s 1894;

am Mittwoch den 18. März in Höfe«

für die Militärpflichtigen von Beinberg, Bieselsberg. Dennach.

Höfen, Kapfenhardt. Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt. Salmbach. Schömberg, Schwarzen­berg und Unterlengenhardt, und zwar: vormittags 8 '/i Uhr für die Jahresklasse 1892,

,, 8^/t 1893 und

,, 8 ^ 1894;

am Donnerstag de« IS. März i« Neuenbürg

für die Militärpflichtigen von Neuenbürg, Arnbach. Feldrennach, Ottenhausen und Waldrennach, und zwar: vormittags 8 Uhr für die Jahresklasse 1892,

,, 8 '/e 1893 und

,< 9 ,. 1894^

am Freitag den 2«. März in Neuenbürg

für die Militärpflichtigen von Bickenfeld, Conweiler, Gräfenhausen, Oberniebelsbach und Untermebelsbach, und zwar: vormittags 8 Uhr für die Jahresklasse 1892,

8 ft- 1893 und

» 8 1894;

am Samstag den 21. März in Neuenbürg

für die Militärpflichtigen von Engelsbrand. Grunbach und Schwann, und zwar:

vormittags 8 Uhr für die Jahreskiasse 1892,

,, 8 '/i 1893 und

,, 8 '/s 1894.

Die Vorstellung der Militärpflichtigen findet also nicht wie bisher gemeindeweise, sondern getrennt »ach Jahr­gänge« (der älteste zuerst) statt.

II. Die Militäipflichtigen der Jahrgänge 1894, 1893 und 1892, sowie solche früherer Jahrgänge, über deren Militär­pflicht noch nicht endgültig entschieden ist, haben pünktlich in den Rathäusern der Musterungsorte zu erscheinen, soweit nicht ein­zelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt befreit sind.

Unpünktliches Erscheinen kann Bestrafung und Einstellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge bewirken. Die Ein­stellung außerhalb der gewöhnlichen Reihenfolge muß erfolgen bei böswilligem oder wiederholtem Nichterscheinen; auch kann in diesem Falle die sofortige Einstellung beim Truppenteil verfügt werden.

Unterlassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

Jeder Militärpflichtige ist in dem Aushebungsbezirk ge­stellungspflichtig, in welchem er sich zur Stammrolle zu melden hat. also in dem Bezirk, in dem der Ort seines dauernden Auf­enthaltes oder mangels eines solchen der Ort seines Wohnsitzes liegt. Eine Gestellung in einem andern Aushebungsbezirk ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn Militärpflichtige ohne ihr Verschulden an der Teilnahme an dem in ihrem Musterungs- bezirk startfindenden Musterungsgeschäft verhindert waren.

III. Am Tage der Musterung haben die Militärpflichtigen mit rein gewaschenem Körper und mit frischer Leibwäsche zu er­scheinen.

Wer an Schwerhörigkeit zu leiden behauptet, hat das Innere des Ohres gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu er­möglichen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen; desgleichen haben Militärpflichtige, welche erhebliche Krankheiten durchgemacht haben oder mit Ge­brechen behaftet sind, die nicht augenscheinlich sind, Zeugnisse behandelnder Aerzte, der Geistlichen, Lehrer usw. beizubringen, und dem Oberamt vor der Musterung vorzulsgen.

IV. Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis einzureichen, das von der Gemeinde­behörde beglaubigt sein muß, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Gemütskranke. Blödsinnige, Krüppel usw. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung durch das Oberamt befreit werden.

V. Die Verhandlung über die

Zurückstellirrrgsgesuche

findet nach Schluß der Musterung am 21. März im Rat­haus zu Neuenbürg statt. Da behauptete Erwerbsunfähig­keit von Angehörigen der Reklamierten unter Umständen durch ärztliche Untersuchung beim Mufterungsgeschäft festgestellt werden muß, haben sich die genannten Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommission hier vorzustellen, falls sie nicht bereits ärztliche Zeugnisse vorgelegt haben oder über das Reklamationsgesuch schon vor dem Musterungsgeschäft entschieden worden ist.

vi Die Herren Ortsvorsteher

werden beauftragt:

1 . Vorstehendes in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt zu machen und die Reklamationsgesuchsteller im besonderen auf Ziffer V hinzuweisrn;

2 . die Militärpflichtigen an der Hand der Stammrollen vorzuladen und die Eröfsuuugsurkundeu bis spätestens 7. März bs. Js. vorzulegen;

3. etwa in der Zwischenzeit vorkommeude Au- und Ab- Meldungen dem Oberamt umgehend auznzeigen. Dabei ist darauf zu sehen, daß An- und Abmeldungen von den Militärpflichtigen nicht fälschlicherweise gemacht werden, und zu prüfen, ob die An- oder Abmeldenden ihren danerude» Aufenthaltsort auch tatsächlich gewechselt haben. Ergeben sich dabei Fälle von Schemverzieh- ungen, so sind die betr. Militärpflichtigen nicht zur Musterung vorzuladen, sondern in den Bezirk ihres dauernden Aufenthaltsorts zu verweisen. Im Anstands­falle ist vom Oberamt Bescheid einzuholen;

4. die Losuugsscheiue der zur Gestellung kommenden Militärpflichtigen einzuziehen und mit den Eröffnungs­urkunden (Z. 2) hieher vorzulegen;

5. mit den Gestellungspflichtigen ihrer Gemeinden zur be­stimmten Zeit bei der Musterung zu erscheinen und die Rekrutierungsstammrollen nebst Beilagen mitzubringen;

6 . dafür zu sorgen, daß die Pflichtigen vollzählig und rechtzeitig zur Musterung erscheinen. Denselben ist zu eröffnen, daß alles Lärmen «ud jede Störung der Verhandlung streng bestraft und daß gegen Pflichtige, die nicht im geordneten Zustand erscheinen, das Ge­eignete verfügt werden wird.

Den 19. Februar 1914.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:

Oberamtmann Ziegele.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Znrnckgrnommr«

wird der am 3. Februar 1914 gegen -en am 9. August 1888 in Dobel geb. led. Taglöhner

Friedrich Maulbetsch

erlassene Steckbrief.

Den 21 . Februar 1914. Amtsrichter Haid.

Arbeiter-Gesuch.

Für die Bahuuuterhaltuug werden zu sofortigem Eintritt

mehrere tüchtige Arbeiter, die sich für Unterbeamten­stelle« eigne«, gesucht. Alter 2134 Jahre. Bei guter Führung dauernde Beschäftigung und spätere Anstellung. Neuenbürg, den 20 . Februar 1914.

K. Wiirtt. Bahnmeisterei.

Conweiler.

Stammhol;-. Stangen- und KrennholzUerkauf.

Am Dienstag den 24. Februar 1914,

vormittags 10 Uhr,

kommt auf dem hiesigen Rathaus im öffentlichen Aufstreich aus dem Gemeindewald Albertstor Abt. 3 zum Verkauf:

Stammholz:

668 Stück Tannen-, Forchen- und Lärchenstammholz

III.VI. Kl. mit 304,57 Fm., 5 Eicheustammholz IV.VI. 1,60

4 Buchenflammholz IV.VI. 1,85

2 Birkenstammholz VI. 0,36

11 l Bauslangen II.

87 Gerüststangen,

27 Hagstangen II. und III.

32 Hopfenstangen III.

59 förchene Stallblöckchen,

73 eichene Stangen und Pfosten,

125 tannene Ausschußstangen.

64 Reisstangen,

17 Rm. buchene Prügel,

7 tannene

Den 19. Februar 1914. GkMeiuderat.

K. Forstamt Calmbach.

Nadelholz-Slsuliuhich- Derkaus

im schriftliche« Ausstreich

aus dem ganzen Forslbezirk. Langholz: l 002 Fi.. 1543 Ta., 367 Fo., 14. mit FM. 91 l, 194 II., 329 III., 251 IV., 342 V., 144 VI. Klaffe. Abschnitte: 3 Fi., 125 Ta., 60 Fo. mit Fm. 32 1, 30 II., 28 III. Klaffe. Die auf ganze und Zehntels­prozenten des Taxpreises des betriffenken Loses zu stellenden bedingungslosen Gebote sind bis spätestens

Mittwoch den 4. März 1914,

vormitiags 10fts Uhr, beim Forstamt einzureichen. Los- Verzeichnisse unentgeltlich vom Forstamt.

Donnertag den 26. Februar

Krämer- und Schweiuemarkt

in Neuenbürg.

Eisenhandlung.

Gelegenheit zur allerbesten Ausbildung.

F. Zehetmayr, Pforzheim.

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