Ein Bruder kam otenbach-Sägmühle rn. Maisenbacher ler.

olge des badischen r das vorige Jahr Millionen Mark obwohl der Wehr- Erscheinung trat, -leuerkapitalien um zeichnen. Das be- herigen Umlagefuß 196 060 -^ü Um seinen 205 000 )00 geringeren ce ins Gleichgewicht lrizilätswerk stärker zusammen 340 000 Für Schulveniilg- sind 2 245 000 n für die Volks- »hre erstmals eine wa 25 000 auf lnentgeltlichkeit der

bebank, E. G. Jahresbericht und tversammlung auf m erzielten Rein- 341 95) sollen 6 rch etwa ^ 70000 Die Bilanzsumme m Vorjahr auf 5 en 122 Millionen. (2982). Die Bi- kasse 108 523 lbestand 1001438 kontokorrentforder- 0483.^, Grund- a: Geschäftsgut- 11838 <^ü, Spar­und Kontokorrent- ulden 44095 geben die Haupt- Bericht sagt, daß ce eines bedeuten» sowohl an Ein- zu erfreuen hatte.

LLfEAlÄMML

Wolff'sche Tele- on folgende De- und Hapag ge- ae vollkommene auf die zukünftige Geschäfts ergeben.

Die sozialdemo- burg hatte sich m Ungehorsam urter Strafkammer hat in zwei Ver- 26. Dezember in tgefunden haben, werden sollte, die chen oder andere dann rufen wir: lickte die Anklage d 111 des Reichs, te auf ein Jahr

klmtlichs Bekanntmachungen imS pflvat-KnZsigM

terurrg.

n von Europa ein n den Niederschlägen lassen wird, so daß teS Wetter herrschen, lde Temperatur auf- doch keinen Bestand

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üaggi's Hafer» r Griessuppe, ur kalte Kost, üssen es sein. ^

Teil: C. Meetz. nteil: G. Conradi

März, nachmittags 56 Uhr, März, vormittags 8 Uhr bis

K. Göeramt Yeuenöürg. !

Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung.

Die Eichbeamten werden die Nacheichung in folgenden Gemeinden zu den angebenen Stunden vornehmen. Nachträgliche Aenderungen der Termine werden vom Eichbeamten (schriftlich, telephonisch oder telegraphisch) den Herren Ortsvorstehern direkt bekannt gegeben werden.

Langendrand. Rathaus, am 3. März, vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Langenbraud, Rathaus, am 4. März, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 4 Uhr.

Waldrennach, Rathaus, am Waldrennach, Rathaus, am nachmittags 4 Uhr,

Salmbach, Rathaus, am 6. März, vormittags 812 Uhr, Engelsbrand, Rathaus, am 6. März, nachmittags 36 Uhr, Engelsbrand, Rathaus, am 11. März, vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Grnnbach, Rathaus, am 12. März, vorm. 8 Uhr bis nachm. 5 Uhr, Kapfenhardt, Rathaus, am 13. März, vormittags 8 Uhr bis 6 Uhr nachmittags,

Bieselsberg, Rathaus, am 16. März, vorm. 10 Uhr b. nachm. 6 Uhr, ,,1^- » b 5

Schwarzenberg, 18. 8 6

.. .. 19. 812 Uhr.

Unterlengenhardt, Rathaus, am 19. März, nachm. 36 Uhr, Unterlengenhardt, Rathaus, am 20. März, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Oberlengenhardt, Rathaus, am 24. März, vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,

Maisenbach, Rathaus, am 25. März, vorm. 8 Uhr bis nachm. 6 Uhr,

.. .. 26.8-12 Uhr.

Brinberg, 26. nachmittags 36 Uhr,

27. vorm. 8 Uhr bis nachm. 6 Uhr,

60. 9 12 Uhr,

Jgelsloch. .. 30. nachmittags 3-5 Uhr.

Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der Gemeinde alle Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wage» nach, nicht dagegen die Fässer und Herbst- qesäße, die Präzisionsmeßgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit größter zulässiger Last von 3000 KZ und darüber, sowie die festsundamentierten Wagen. Ebenso werden Neu- eichnuge« während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt.

Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nachrichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch soweit er in nicht offenen Verkaufsstellen stattsindet, der Handwerker, der Bauern und Weiugärtuer, der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. sestgestellt wird Meßgeräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steiubrüche gehören.

Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus, statt. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich z« Beginn des Nacheichgeschäfts anzuzeigen.

In größere« Gemeinden erhalten die Besitzer der nach­eichpflichtigen Meßgeräte, je straßenweise, vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht über den Termin (unter Angabe der Stunde), an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Die Postkarte ist mit den Meßgeräten vorzulegen. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht statlfinden (insbesondere in kleineren Gemeinden) oder aus Versehen unterblieben sind, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichdeamten vorzulegen. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, damit der Eichbeamte rechtzeitig mit dem Eich­geschäft fertig wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte spätestens eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vorzulegen.

Bei Versäumung der Termine können grundsätzlich keine Meßgeräte mehr abgefertigt werden. Die Beteiligten sind vielmehr genötigt, ihre Meßgeräte an das K. Eichamt oder an eine Nebenstelle zu verbringen. Es wird deshalb den Herren Orts­vorstehern empfohlen, im Interesse der Besitzer der Meßgeräte, insbesondere zum Bestellen säumiger Personen den Amtsdiener (oder sonst eine geeignete Person) zur Verfügung des Eichbeamteu zu stellen. Da cs sich hiebei lediglich um eine Fürsorge für die Gemeindeeinwohner handelt, so werden etwa entstehende Kosten vom Staat nicht getragen. Werden schon vor Eintreffen des Eichbeamten Meßgeräte in den Eichraum verbracht (etwa von Besitzern, welche in den Gemeindeparzellen wohnen), so können sie inzwischen von einer von dem Herrn Ortsvorsteher zu beauf­tragenden Person angenommen werden.

In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem K. Eichamt an (oder einer Nebenstelle) zur Nacheichung vorzu­legen, können übrigens auch in einem Nachbarort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dortigen Eichtag vorgelegt werden. Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichtssätze angeschafft haben, sind sie dafür verantwort­lich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Ver­fügung stehen.

Die Eichgebühren sind sogleich nach Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meß­geräte nicht zurückgegeben.

lieber alle zweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während seiner Anwesenheit Auskunft.

Die Herren Ortsvorsteher der oben aufgeführteu Ge­meinden werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und für ordnungsmäßige Abwick­lung des Elchgeschäfts, insbesondere auch für Bereithaltung der Räume (2 Tische, 2 Stühle, 1 Schlagblock Beleuchtung Heizung, Schreibgelegenhert usw.) und der Normalgewichtssätze, zu sorgen.

Es wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf der N icheichfristen eine polizeiliche Kontrolle der eichpflichtigen Meßgeräte stattfinden wird, und daß das Auf­finden nicht vorschriftsmäßig geeichter oder nachzeeichter Meß­geräte außer der Strafe (Geldstrafe bis zu 150 ^ oder Haft­strafe) auch die Einziehung und Unbrauchbarmachung bezw. Vernichtung dieser Meßgeräte zur Folge haben wird.

Den 16. Februar 1914. Oberamtmann Ziegele.

Conweiler.

Stammhol;-, Stangen- und Hrennholz Kerstans.

Am Dienstag de« 24. Februar 1914,

vormittags 10 Uhr,

kommt auf dem hiesigen Rathaus im öffentlichen Anfftreich aus dem Gemeindewald Albertstor Abt. 3 zum Verkauf:

Stammholz:

668 Stück Tannen-, Forchen- und Lärchenstammholz

Donnertag den 26. Februar

Krämer- und Schweinemarkt

in Neuenbürg.

Langenbrand.

Montag den 23. Februar 1914

§

iehnmrkt,

wozu Käufer und Verkäufer eingeladen werden.

Schultheißeuamt.

Neuenbürg.

Zwei 4 jetzige

hat preiswert zu verkaufen

K. Krautz, Schmiedmstr.

5

t»

Eichenstammholz IV.VI.

.. 1.60

4

»t

Buchensrammholz IV.VI.

.. 1,85

2

Birkenstammholz VI.

.. 0,36

111

tt

Baustangen II.

87

tt

Gcrüststangen,

27

1»

Hagstangen II. und III.

32

tt

Hopfenstangen III.

59

»l

forchene Stallblöckchen,

73

er

eichene Stangen und Pfosten,

125

tannene Ausschußstangen.

64

Reisstangen,

17 Rm.

buchene Prügel,

7

l,

tannene

Neuenbürg,

Grotzfrüchtige

Meeren, Himbeeren,

> sowie

Apfel-1. MnMmibeii

empfiehlt zu geneigter Abnahme

! Gottl. Craubner.

! Ultgem

als Auszieher per sofort gesucht.

Heinrich Commo«,

Sägewerk,

Pforzheim - Brötzingen.

Den 19. Februar 1914.

GemeinLerat.

Gemeinde Calmbach.

Stamm- u. Bcighchvcrkauf.

Aus verschiedenen Abteilungen des Kälbling wird

am Freitag den 27. Februar 1914

im Rathaussaal verkauft:

a) vormittags S'/r Uhr im schriftliche« Anfftreich:

468 Stück Tannen-Langholz II.V. Kl. mit 254,50 Fm.

24 Sägholz I.III. 10,54

225 . Langholz VI. 38,23

13 Buchen II.V. 6.58

468 Tannen- und Fichten-Baustangen In111. Kl.

216 Hagstangen I.III.

d) vormittags 1v Uhr im mündliche« Anfftreich:

99 Rm. Nadelholz-Anbruch,

106 Buchen-

7 Buchen-Scheiter,

18 Buchen-ReiSprügel,

19 Nadelholz-Reisprügel.

Die für den schriftlichen Aufstreich auf ganze und Zehntels­prozente der Taxpreise der betr. Lose zu stellenden bedingungs­losen Gebote wollen verschlossen und mit der AufschriftAngebot auf Siammholz" bis spätestens zu obengenanntem Termin bei der Unterzeichneten Stelle eingereicht werden, woselbst zu dieser Zeit deren Oeffnung erfolgt.

Ausschußholz ist zu 90°/g der Taxpreise ausgenommen. Losverzeichnisfe können vom Waldschützen Faas bezogen werden. Den 20. Februar 1914.^ SchttltheiftenaMt.

Hoernie.

Neuenbürg > Schwarzloch.

Ca. Ztr. gut eingebrachtes

Keu

hat zu verkaufen

Jmmaunel Kade.

Neuenbürg.

Z« verkaufen:

1 vollständiges Bett mit Bettlade.

Alte Pforzheimerstr. 3SS.

Reste-Niedeelige

errichten sicher zahlungsfähige Leute !in Wohnung für eigene Rechnung, da Umtausch kein Risiko, i Off. unterThüring. Webereienerz" an Haasenstein u. Vogler A.G., Gera R.

Stempelfarbe

für

WWeslhaner

wie vorgeschrieben: violetgift­frei, zu haben in der

C. Meeh'schen Buchdr.

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