Ein Bruder kam otenbach-Sägmühle rn. Maisenbacher ler.
olge des badischen r das vorige Jahr Millionen Mark obwohl der Wehr- Erscheinung trat, -leuerkapitalien um zeichnen. Das be- herigen Umlagefuß 196 060 -^ü Um seinen 205 000 )00 geringeren ce ins Gleichgewicht lrizilätswerk stärker zusammen 340 000 Für Schulveniilg- sind 2 245 000 n für die Volks- »hre erstmals eine wa 25 000 auf lnentgeltlichkeit der
bebank, E. G. Jahresbericht und tversammlung auf m erzielten Rein- 341 95) sollen 6 rch etwa ^ 70000 Die Bilanzsumme m Vorjahr auf 5 en 122 Millionen. (2982). Die Bi- kasse 108 523 lbestand 1001438 kontokorrentforder- 0483.^, Grund- a: Geschäftsgut- 11838 <^ü, Sparund Kontokorrent- ulden 44095 geben die Haupt- Bericht sagt, daß ce eines bedeuten» sowohl an Ein- zu erfreuen hatte.
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„Wolff'sche Tele- on folgende De- und Hapag ge- ae vollkommene auf die zukünftige Geschäfts ergeben.
Die sozialdemo- burg hatte sich m Ungehorsam urter Strafkammer hat in zwei Ver- 26. Dezember in tgefunden haben, werden sollte, die chen oder andere dann rufen wir: lickte die Anklage d 111 des Reichs, te auf ein Jahr
klmtlichs Bekanntmachungen imS pflvat-KnZsigM
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n von Europa ein n den Niederschlägen lassen wird, so daß teS Wetter herrschen, lde Temperatur auf- doch keinen Bestand
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üaggi's Hafer» r Griessuppe, ur kalte Kost, üssen es sein. ^
Teil: C. Meetz. nteil: G. Conradi
März, nachmittags 5—6 Uhr, März, vormittags 8 Uhr bis
K. Göeramt Yeuenöürg. !
Rundreisen der Eichbeamten zu Zwecken der Nacheichung.
Die Eichbeamten werden die Nacheichung in folgenden Gemeinden zu den angebenen Stunden vornehmen. Nachträgliche Aenderungen der Termine werden vom Eichbeamten (schriftlich, telephonisch oder telegraphisch) den Herren Ortsvorstehern direkt bekannt gegeben werden.
Langendrand. Rathaus, am 3. März, vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,
Langenbraud, Rathaus, am 4. März, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 4 Uhr.
Waldrennach, Rathaus, am Waldrennach, Rathaus, am nachmittags 4 Uhr,
Salmbach, Rathaus, am 6. März, vormittags 8—12 Uhr, Engelsbrand, Rathaus, am 6. März, nachmittags 3—6 Uhr, Engelsbrand, Rathaus, am 11. März, vormittags 10 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,
Grnnbach, Rathaus, am 12. März, vorm. 8 Uhr bis nachm. 5 Uhr, Kapfenhardt, Rathaus, am 13. März, vormittags 8 Uhr bis 6 Uhr nachmittags,
Bieselsberg, Rathaus, am 16. März, vorm. 10 Uhr b. nachm. 6 Uhr, ,, „ „1^- „ » b „ „ „ 5 „
Schwarzenberg, „ „ 18. „ „ 8 „ „ „ 6 „
„ .. .. 19. „ „ 8—12 Uhr.
Unterlengenhardt, Rathaus, am 19. März, nachm. 3—6 Uhr, Unterlengenhardt, Rathaus, am 20. März, vormittags 8 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,
Oberlengenhardt, Rathaus, am 24. März, vormittags 9 Uhr bis nachmittags 6 Uhr,
Maisenbach, Rathaus, am 25. März, vorm. 8 Uhr bis nachm. 6 Uhr,
„ .. .. 26.8-12 Uhr.
Brinberg, „ 26. „ nachmittags 3—6 Uhr,
„ „ „ 27. „ vorm. 8 Uhr bis nachm. 6 Uhr,
„ „ „ 60. „ „ 9 12 Uhr,
Jgelsloch. .. 30. nachmittags 3-5 Uhr.
Der Eichbeamte eicht während seines Aufenthalts in der Gemeinde alle Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Trockenhohlmaße, Gewichte und Wage» nach, nicht dagegen die Fässer und Herbst- qesäße, die Präzisionsmeßgeräte, die selbsttätigen Wagen und die Wagen mit größter zulässiger Last von 3000 KZ und darüber, sowie die festsundamentierten Wagen. Ebenso werden Neu- eichnuge« während der Rundreisen in der Regel nicht ausgeführt.
Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte dann, wenn sie im öffentlichen Verkehr derart verwendet werden, daß durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der gelieferten Arbeit und dergl. bestimmt wird. Nachrichpflichtig sind also namentlich alle Meßgeräte des Handelsverkehrs (Groß- und Kleinhandel), auch soweit er in nicht offenen Verkaufsstellen stattsindet, der Handwerker, der Bauern und Weiugärtuer, der öffentlichen Behörden (namentlich Eisenbahn- und Postbehörden), sofern nur durch das Messen und Wägen der Kaufpreis, der Preis der geleisteten Arbeit, die Höhe von Gebühren und dergl. sestgestellt wird Meßgeräte, die dagegen nur im Privathaushalt verwendet werden, sind nicht eichpflichtig, können aber ebenfalls zur Nacheichung vorgelegt werden. Nacheichpflichtig sind die obengenannten Meßgeräte auch dann, wenn sie zur Ermittlung des Arbeitslohns in fabrikmäßigen Betrieben dienen, wozu namentlich auch die größeren Steiubrüche gehören.
Die Nacheichung findet in den von den Gemeinden gestellten Räumen, meist im Rathaus, statt. Meßgeräte, die nur an ihrem Standort nachgeeicht werden können, sind dem Eichbeamten gleich z« Beginn des Nacheichgeschäfts anzuzeigen.
In größere« Gemeinden erhalten die Besitzer der nacheichpflichtigen Meßgeräte, je straßenweise, vom K. Eichamt auf einer Postkarte Nachricht über den Termin (unter Angabe der Stunde), an dem sie ihre Meßgeräte zur Nacheichung vorzulegen haben. Die Postkarte ist mit den Meßgeräten vorzulegen. Soweit besondere Benachrichtigungen nicht statlfinden (insbesondere in kleineren Gemeinden) oder aus Versehen unterblieben sind, sind die Meßgeräte innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Zeit dem Eichdeamten vorzulegen. Es empfiehlt sich, dies sobald als möglich zu tun, damit der Eichbeamte rechtzeitig mit dem Eichgeschäft fertig wird. Auf alle Fälle sind die Meßgeräte spätestens eine Stunde vor Schluß der festgesetzten Eichzeit vorzulegen.
Bei Versäumung der Termine können grundsätzlich keine Meßgeräte mehr abgefertigt werden. Die Beteiligten sind vielmehr genötigt, ihre Meßgeräte an das K. Eichamt oder an eine Nebenstelle zu verbringen. Es wird deshalb den Herren Ortsvorstehern empfohlen, im Interesse der Besitzer der Meßgeräte, insbesondere zum Bestellen säumiger Personen den Amtsdiener (oder sonst eine geeignete Person) zur Verfügung des Eichbeamteu zu stellen. Da cs sich hiebei lediglich um eine Fürsorge für die Gemeindeeinwohner handelt, so werden etwa entstehende Kosten vom Staat nicht getragen. Werden schon vor Eintreffen des Eichbeamten Meßgeräte in den Eichraum verbracht (etwa von Besitzern, welche in den Gemeindeparzellen wohnen), so können sie inzwischen von einer von dem Herrn Ortsvorsteher zu beauftragenden Person angenommen werden.
In denjenigen Gemeinden, welche keine Normalgewichtssätze angeschafft haben, können die Balken- und Tafelwagen in der Gemeinde selbst nicht nachgeeicht werden. Sie sind daher dem K. Eichamt an (oder einer Nebenstelle) zur Nacheichung vorzulegen, können übrigens auch in einem Nachbarort, in dem Normalgewichtssätze angeschafft sind, an dem dortigen Eichtag vorgelegt werden. Soweit Gemeinden gemeinschaftlich die Normalgewichtssätze angeschafft haben, sind sie dafür verantwortlich, daß diese Gewichte rechtzeitig dem Eichbeamten zur Verfügung stehen.
Die Eichgebühren sind sogleich nach Abfertigung der Meßgeräte zu bezahlen; vor der Bezahlung werden die Meßgeräte nicht zurückgegeben.
lieber alle zweifelhaften Fragen gibt der Eichbeamte während seiner Anwesenheit Auskunft.
Die Herren Ortsvorsteher der oben aufgeführteu Gemeinden werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise rechtzeitig bekannt zu machen und für ordnungsmäßige Abwicklung des Elchgeschäfts, insbesondere auch für Bereithaltung der Räume (2 Tische, 2 Stühle, 1 Schlagblock Beleuchtung Heizung, Schreibgelegenhert usw.) und der Normalgewichtssätze, zu sorgen.
Es wird noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach Ablauf der N icheichfristen eine polizeiliche Kontrolle der eichpflichtigen Meßgeräte stattfinden wird, und daß das Auffinden nicht vorschriftsmäßig geeichter oder nachzeeichter Meßgeräte außer der Strafe (Geldstrafe bis zu 150 ^ oder Haftstrafe) auch die Einziehung und Unbrauchbarmachung bezw. Vernichtung dieser Meßgeräte zur Folge haben wird.
Den 16. Februar 1914. Oberamtmann Ziegele.
Conweiler.
Stammhol;-, Stangen- und Hrennholz Kerstans.
Am Dienstag de« 24. Februar 1914,
vormittags 10 Uhr,
kommt auf dem hiesigen Rathaus im öffentlichen Anfftreich aus dem Gemeindewald Albertstor Abt. 3 zum Verkauf:
Stammholz:
668 Stück Tannen-, Forchen- und Lärchenstammholz
Donnertag den 26. Februar
Krämer- und Schweinemarkt
in Neuenbürg.
Langenbrand.
Montag den 23. Februar 1914
§
iehnmrkt,
wozu Käufer und Verkäufer eingeladen werden.
Schultheißeuamt.
Neuenbürg.
Zwei 4 jetzige
hat preiswert zu verkaufen
K. Krautz, Schmiedmstr.
5
t»
Eichenstammholz IV.—VI. „
.. 1.60
4
»t
Buchensrammholz IV.—VI. „
.. 1,85
2
Birkenstammholz VI. „
.. 0,36
111
tt
Baustangen II. „
87
tt
Gcrüststangen,
27
1»
Hagstangen II. und III. „
32
tt
Hopfenstangen III. „
59
»l
forchene Stallblöckchen,
73
er
eichene Stangen und Pfosten,
125
tannene Ausschußstangen.
64
„ Reisstangen,
17 Rm.
buchene Prügel,
7
l,
tannene „
Neuenbürg,
Grotzfrüchtige
Meeren, Himbeeren,
> sowie
Apfel-1. MnMmibeii
empfiehlt zu geneigter Abnahme
! Gottl. Craubner.
! Ultgem
als Auszieher per sofort gesucht.
Heinrich Commo«,
Sägewerk,
Pforzheim - Brötzingen.
Den 19. Februar 1914.
GemeinLerat.
Gemeinde Calmbach.
Stamm- u. Bcighchvcrkauf.
Aus verschiedenen Abteilungen des Kälbling wird
am Freitag den 27. Februar 1914
im Rathaussaal verkauft:
a) vormittags S'/r Uhr im schriftliche« Anfftreich:
468 Stück Tannen-Langholz II.—V. Kl. mit 254,50 Fm.
24 „ „ Sägholz I.—III. „ „ 10,54 „
225 . „ Langholz VI. „ „ 38,23 „
13 „ Buchen II.—V. „ „ 6.58 „
468 „ Tannen- und Fichten-Baustangen In—111. Kl.
216 „ „ „ „ Hagstangen I.—III. „
d) vormittags 1v Uhr im mündliche« Anfftreich:
99 Rm. Nadelholz-Anbruch,
106 „ Buchen- „
7 „ Buchen-Scheiter,
18 „ Buchen-ReiSprügel,
19 „ Nadelholz-Reisprügel.
Die für den schriftlichen Aufstreich auf ganze und Zehntelsprozente der Taxpreise der betr. Lose zu stellenden bedingungslosen Gebote wollen verschlossen und mit der Aufschrift „Angebot auf Siammholz" bis spätestens zu obengenanntem Termin bei der Unterzeichneten Stelle eingereicht werden, woselbst zu dieser Zeit deren Oeffnung erfolgt.
Ausschußholz ist zu 90°/g der Taxpreise ausgenommen. Losverzeichnisfe können vom Waldschützen Faas bezogen werden. Den 20. Februar 1914.^ SchttltheiftenaMt.
Hoernie.
Neuenbürg > Schwarzloch.
Ca. kü Ztr. gut eingebrachtes
Keu
hat zu verkaufen
Jmmaunel Kade.
Neuenbürg.
Z« verkaufen:
1 vollständiges Bett mit Bettlade.
Alte Pforzheimerstr. 3SS.
Reste-Niedeelige
errichten sicher zahlungsfähige Leute !in Wohnung für eigene Rechnung, da Umtausch kein Risiko, i Off. unter „Thüring. Webereienerz" an Haasenstein u. Vogler A.G., Gera — R.
Stempelfarbe
für
WWeslhaner
wie vorgeschrieben: violet—giftfrei, zu haben in der
C. Meeh'schen Buchdr.
I