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Amts- und Auzeigeökatt für den Bezirk Gakw.
7S. Ishrgaug.
»^fchikmn-ltare: Dlenttez. DonnerStaz, Samr- !«l>, Soun tag. Jns-rt>on«xrr!» 10 Psg. pro Zeile für Stadt «u» S«»Irrroit»; nutzer Bezirk 12 Pfg.
Amtliche Aekarmtmachrmge«.
Sonntag, den 13. Mär; 1904.
Abonnementspr. in d. Stadt pr. Mertelj. Mk. 1.10 incl. Lriigerl Bierteljährl. Postbezugspreis ohne vestellg. f. d. Orts- u. Nachbar- ortSoerkehr 1 Mk., f. d. sonst. B-rkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg
Aufforderung
an die Hundebesitzer zur Bersteuernng ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1904 bis 31. März 1905.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 (Reg-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebefitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1904—31. März 1905 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1. Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt find, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1903—31. März 1904 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1904 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1904—31. März 1905 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1904 keinen Hund mehr besitzt.
3. Auf den 1. April 1904 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).
4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesttzer (Inhaber) am
1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
Ist der Wohnort des Hundeinhabers Sitz eines Kameralamts, so hat die Anmeldung und Abmeldung bei dem Kameralamt zu geschehen.
5. Wer «ach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April—Juni, Juli—September und Oktober—Dezember 1904 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
6. Sobald ein Hund, welcher bisher un- angezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten.
7. Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziff. 3 Abs. 1, Ziff. 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziff. 3 Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8. Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9. Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. S. 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. S. 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von
Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
Die Ortsvorsteher und die Ortssteuerbeamten werden angewiesen, die Aufnahme der Hunde auf 1. April ds. Js. dem Inhalt vorstehender Aufforderung gemätz pünktlich zu besorgen; zugleich werden die Ortsvorsteher beauftragt, vorstehende Aufforderung zuverlässig am 2. April ds. Js. in ortsüblicher Weise in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen.
Calw-Hirsau, 10. März 1904.
K. Oberamt. K. Kameralamt.
Voelter. Voelter.
Bekanntmachung
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Aidlingen erloschen ist, ist der Bezirk Böblingen wieder seuchenfrei.
Calw, 11. März 1904.
K. Oberamt.
Amtm. Rtppmann.
Tagesneuigkeiten.
Calw. Mit Wirkung vom 15. April 1904 einschließlich an treten im Fahrplan der Enz- und Nagoldbahn bei den A rb e t t erzüg en folgende Aenderungen ein:
a) Enz bahn.
1. Der Personenzug 656 (Wildbad ab 5.23 früh) nimmt in Neuenbürg und Engelsbrand Personen mit Arbeiterfahrkarten nicht auf.
2. Der Aufenthalt des Zugs 1178 (Neuenbürg ab 6 12 vorm.) in Birkenfeld fällt weg.
3. Der Personenzug 669 (Pforzheim ab 6.18 nachm.) kommt auf der Strecke Neuenbücg-Wildbad in Wegfall und nimmt in Pforzheim Personen mit Abeiterfahrkarten nur nach Engelsbrand und Neuenbürg auf; nach den übrigen Stationen
Atnlll^lon. Nachdruck aerbotrn.
Krieg im Frieden.
Roman von Hans Hochfeldt.
(Fortsetzung.)
„Pah, er muß, ich gebe ihm durch meine Person so viel, daß er mir ein Aequivalent bieten muß, wie ich es will!" flüsterte sie mit energischem Aufwerfen des Kopfes. — Ihre Gedanken sprangen plötzlich von Rheinbach zu Falkenhayn herüber! Sie lächelte spöttisch, als sie sich vergegenwärtigte, wie letzterer im besten Zuge gewesen war, ihr seine Hand und seine Zukunft zu Füßen zu legen!
— Was war doch dieser noch unbedeutende Referendar gegenüber der ritterlichen Erscheinung von Hans. Tausend Falkenhayn'S machten noch keinen Rheinbach aus! — Allerdings, — die Zukunft des elfteren schien ja eine besonders glänzende zu werden, aber — auch HanS würde steigen, dafür war sie unbesorgt!
— Und mit diesem festen Entschluß eilte sie in den Tanzsaal zurück!-
XVI.
Wie Frau von Blaffer ihrer Nichte berichtet hatte, war ihre Angelegenheit zwischen dem Oberst und dem alten Baron in befriedigendster Weise erledigt worden. Auf letzteren hatte Olga einen sehr angenehmen Eindruck gemacht, — er war von jeher ein großer Bewunderer von Frauenschönheit gewesen, und OlgaS sieghafte, königliche Schönheit hatte ihn völlig unterjocht. Ein besonderer Menschen
kenner war der alte Herr nie gewesen, und so nahm er ohne weiteres an, daß in dem schönen Aeußern eine ebenso schöne Seele sich bergen müsse. Olga hatte aber auch Alles getan, um sich seine Zuneigung zu gewinnen, und war ihm gegenüber von hinreißender Liebenswürdigkeit gewesen. Mit ihrem Vater war auch Margot ganz begeistert von ihrer zukünftigen Schwägerin, und es wäre beinahe zu einer ernsten Differenz zwischen ihr und Ella gekommen, als diese in den allgemeinen Ton des Entzückens nicht einstimmen wollte.
Ella sah eben mit dem geschärften Auge ihrer Liebe für HanS tiefer, und sie hatte bald Olgas Herzen! kälte, sowie den Egoismus ihres Innern erkannt. Und gerade diese Erkenntnis wühlte ihren Schmerz immer wilder auf. Wenn HanS einer anderen gehören sollte, so müßte es eine seines eigenen herrlichen, guten und treuen Charakters Würdige sein, — ein Weib, das ihn wahrhaft liebte und in seinem Glück ihr eigenes fand. Aber Olga liebte nur sich selbst, das hatte Ella sofort herausgefühlt, und sie sagte sich mit blutendem Herzen, daß Hans, ihr guter, braver Hans mit Olga niemals glücklich werden könne. — Sie selbst wollte ja nichts mehr für sich, — ihre eigenen Träume waren in die Ewigkeit entrollt und in alle Winde zerflattert, aber für HanS wünschte sie alles Gute, was die Welt nur bieten kann, — sie hätte sich lächelnd für sein Glück geopfert! Aber sie konnte ja nichts tun, sie mußte mit gebundenen Händen zusehen, wie HanS in sein Unglück rannte! Ihre vorsichtigen, leise warnenden Bemerkungen über Olga hatte nur einen Sturm der Entrüstung bei Margot hrrvorgerufen, der Onkel hatte sie eine unverbesserliche Schwarzseherin genannt, und verspottet, und