. daß auch im oberen Tal Regen i ist. der allenthalben Schnee- . Der nasse Witterungscharakter ältlich fort. Der Wildbader dichtet sogar von 20 Zentimeter ; von Neuschnee weiß er aber o daß er das für kommenden e Rodelwettcennen wieder ab- Wintersportsfest muß eben nun »oben w-erden. Nachschrift . Infolge weiterer Regengüsse i Stellen ausgetreten. Heute > der Regen bei 3 Grad L, über eeflocken. Während der Schnee inen festen Fuß zu fassen ver- höheren Lagen der weilen Um­eben sein und daselbst überall ng des in den letzten 2 Tagen es gebracht haben.

Januar. Das vom hiesigen n für morgen Sonntag anbe- nen findet infolge des einge- nicht statt.

.0. Januar. Bon Dobel wird Sem es gestern den ganzen Tag Abend Kälte ein. Heute früh , welcher sich mit dem alten saß sich für Rodeln und Skifahren zur Ausübung des Sports bietet.

an stieiiCitMItr".

, 10. Ja«. (Telegramm a« mittags sts!2 Uhr.) Oberst «uv Leutnaut Schadt imtliche» Anklagepunkteu «.

chtkiche IVittevrrrrg.

dessen Drehpunkt heute morgen Kur« noch einen Rückstoß gegen unser Ge­äder nun sich entfernen, woraus wir rndes und dabei mäßig kaltes Wetter rschlag bekommen werden. Später Einfluß eines neuen im Nordwesten ls bewölktes und regnerisches Wetter

teklametell-

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ohne teure Zutaten ermög> licht Maggi's Würze.

n redaktionellen Teil: C. Me eh, und den Inseratenteil: G. Conradi

»inseitige« Beilage.

Neuenbürg.

s»or-kher.

über die Verhältnisse des Güter» ien Güterzertrümmerungeu im ,zustellen. Es ist deshalb bis berichten,

)I3 gewerbsmäßige Güterhändler tätig waren und zutreffendenfalls

t Güterzertrümmerungen vorge- der Veräußerung einzelner Teile ) zusammengehörigen landwirt- der Wirkung, daß das Anwesen ctbesteht oder so wesentlich ver- ch hieraus nachteilige Folgen für gedeihliche Fortführung der be­im, ach.

Oberamtmann Ziegele.

Art sind vorrätig in der

v. Meeh'scheu «uchdr.

Oeffentliche Aufforderung

zur

Abgabe einer Vermögens-Erklärung für die! Veranlagung zum Wehrbeitrag.

Zur Abgabe einer Vermögenserklärung ist verpflichtet

1. wer ein Vermögen von mehr als 20000

2. wer bei mehr als 4000 Einkommen ein Vermögen von mehr als 10000 hat.

Die gleiche Verpflichtung hat, wer Personen mit solchem Vermögen oder Einkommen zu vertreten hat.

Sämtliche Personen, bei denen diese Voraussetzungen zu­treffen, werden aufgefordert, ihre Vermögenserklärung unter Benützung des vorgeschriebenen Vordrucks

in der Zeit vom 17. bis 31. Januar 1914

bei dem Bezirkssteueramt einzureichen. Vordrucke für die Ber- mögenserklärungen können, soweit sie den Beitragspflichtigen nicht mit der Post zugegangen sind, von dem Bezirkssteueramt, soweit erforderlich, durch Vermittlung der Ortssteuerämter bezogen werden.

Außerdem kann nach Z 36 Abs. 2 des Gesetzes von jedem Beitragspflichtigen binnen einer von der Behörde festzusetzenden Frist die Abgabe einer Bermögenserklärung verlangt werden.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögenserklärung wird durch das Unterbleiben der Zusendung eines Vordrucks nicht berührt.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post geschieht auf Gefahr des Absenders. Mündliche Erklärungen werden von dem Bezirkssteueramt während der gewöhnlichen Geschäftsstunden zu Protokoll entgegengenommen.

Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Bermögens­erklärung versäumt, kann gemäß ß 38 des Gesetzes mit Geld­strafen bis zu 500 zu der Abgabe angehalten werden, auch hat er einen Zuschlag von 5 bis 10 Prozent des geschuldeten Wehrbeitrags verwirkt.

Wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben in der Vermögenserklärung sind in den ZZ 56 bis 58 des Gesetzes mit Geldstrafen und gegebenenfalls mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht.

Gibt ein Beitragspflichtiger bei der Veranlagung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bei der Veranlagung zu einer direkten Staats- oder Gemeindesteuer Vermögen oder Einkommen an, das bisher der Besteuerung durch einen Bundesstaat oder eine Gemeinde entzogen worden ist, so bleibt er von der landesgesetzlichen Strafe und der Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuer für frühere Jahre frei. Diese Befreiung können auch die Erben eines Beitrags­pflichtigen sowie diejenigen Personen in Anspruch nehmen, die wegen geringen Vermögens oder Einkommens keinen Wehrbeitrag zu entrichten haben.

Außerdem wird darauf hingewiesen, daß auch freiwillige Wehrbeiträge angenommen werden, und daß ein Beitragspflichtiger vor erfolgter Veranlagung den Wehrbeitrag oder einen Teil hievon im voraus bezahlen kann.

Erfolgt die Zahlung der beiden letzten Drittel des Wehr­beitrags mindestens 3 Monate vor dem gesetzlichen Zahlungstage, so ist der Beitragspflichtige berechtigt, 4 vom Hundert Jahres­zinsen vom Tage der Einzahlung bis zum gesetzlichen Zahlungstag abzuziehen.

Neuenbürg, den 10. Januar 1914.

K. Bezirkssteueramt.

Stadt Wildbad.

Kmnihih- mid

Stangen-Merkns

am Mittwoch, d. 14. Ja«. 1914,

vormittags 10 Uhr, auf dem Rathaus in Wildbad aus Stadtwald I Meistern Abt. 5 k. a. Kappelberg:

108 Rm. Nadelholzprügel II. Kl., 45 Reisprügel;

Stadtwald III Sommerberg Abt. 9 e Birkenbrand:

1 Rm. buchene Prügel II. Kl., 199 tannene Prügel II. Kl..

(Roller),

441.II. Kl.,

81 Reisprügel;

Stadtwald III Sommerberg Abt. 9 o Birkenbcand:

937 St. Baustangen Illl. Kl., 512 Hagstangen 1III. Kl., 877 Hopfenstangen!III. Kl. Wildbad, den 3. Januar 1914. Stadtschultheißeuamt: B ä tz n e r.

Neuenbürg.

Heule Samstag

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wozu höflichst einladet

Gg. Kienzle z.Adler."

Neuenbürg.

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hat auf sofort zu vermieten.

Zu erfragen m der Geschäfts­stelle ds. Blattes.

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Dobel.

Warnung!

Mangold.

StadtWildbad.

Stammholz-Verkauf

am Mittwoch den 14. Januar 1S14, vormittags 9/- Uhr,

auf dem Rathaus in Wildbad im schriftliche« Aufstreich aus Stadtwald I Meistern, Abt. 5k, g. Kappelberg:

151 Stück forchenes und tannenes Langholz I.VI. Kl. mit zus. 238,35 Fm,

135 Stück forchenes und tannenes Sägholz I.III. Kl. mit zus. 145,68 Fm.;

Stadtwald 111 Sommerberg, Abt. 9 c Birkenbrand:

1191 Stück Nadelholz-Stammholz II.VI. Kl. mit zus. 401,20 Fm.,

18 Stück Nadelholz-Sägholz mit zus. 7,73 Fm. II.III. Kl.

Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungs­losen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der AufschriftAngebot auf Nadelhotzstammholz" wollen spätestens zu obengenannter Stunde dem Stadtschultheißenamt übergeben werden; der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen. Klasseneinteilung und Taxpreise pro 1914; der Ausschuß ist zu 100 °/o der Taxpreise angeschlagen.

Wilbbav, dm 3. Januar 1914.

Stadtschultheitzenamt:

Baetzner.

Da ich für meinen Sohn Friedrich keine Zahlung

mehr leiste, so warne ich jeder­mann, an solchen etwas abzu­geben.

Ernst Jonath. MaulbetM.

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des Forstamts Mittelberg in Ettlingen

am Dienstag, 2V. Januar 1914, »m 10 Uhr, in der Marxzeller Mühle:

Aus Distrikt Mittelberg (Forstwarth Kratz): 140 Bau­stangen, 600 Hagstangen, 1000 Baumpfähle, 400 Hopfenstangen, 8 Lose Schlagraum.

Aus Distrikt Grohklosterwald (Forstwart Blöth): 120 Hagstangen und Baumpfähle und 3 Lose Schlagraum.

Aus Distrikt Oberklosterwald (Forstwarl Kunz): 500 Baustangen. 310 Hagstangen, 240 Baumpfähle, 1200 Hopfen­stangen, 7 Lose Schlagraum.

Aus Distrikt Maisenbach (Forstwart Fluderer): 450 Baustangen, 320 Hagstangen, 120 Baumpfähte, 1000 Hopfen­stangen, 500 Rebstecken.

Bekanntmachung.

Da die Schweineseuche und Schweinepest eine größere Verbreitung erlangt hat und wiederholt in das Großherzogtum eingeschleppt worden ist, hat das Ministerium des Innern zur Bekämpfung dieser Seuchen bis auf weiteres bestimmt:

1. Die von Händlern in das Großherzogtum eingesührten Einstellschweine unterliegen vor der Berkaussbereitstellung einer fünftägigen polizeilichen Beobachtung nach ß 26 Abs. 2, 3 und 4 det Verordnung vom 29. April 1912, den Vollzug des Vieh­seuchengesetzes betr.

Hierdurch bleiben die zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche getroffenen weitergehenden Anordnungen unberührt.

Für die im Besitze von Händlern befindlichen Einstell­schweine sind tierärztliche Gesundheitszeugnisse zu erbringen. (Z 18 a. a. O.)

Rastatt, 31. Dezember 1913. Gr. Bezirksamt.

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