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und Anzeigeökatt für den Bezirk Hakv. 79. Ishrgaug.
»rsch.Irmnzeta-r: Dienrtaz, Donnerrtag, Sams- I«z, Sonntag. Jnsertiontprei« 10 Psg. pro Zette für Stadt an» Bezirk»««»; außer Bezirk ir Pfg.
Samstag, den 12. Mär; 1904.
AbonnemenlSpr. in d. Glaüt pr. Viertels. Mk. 1.10 incl. Träger! DierteljLhrl. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. OrtS- u. Nachbar- ortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Berkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.
Amtliche Aekannlruachangen.
Bekanntmachung.
De« Herren Ortsvorsteher«
wird das kürzlich herausgegebene Werk
„Das Gefangenentransportwesen in Württemberg", von Ministerialrat vr. Köhler, zur Anschaffung empfohlen.
Der Preis beträgt 8 und kann das Buch von jeder Buchhandlung bezogen werden.
Calw, 8. März 1904.
K. Oberamt. Voelter.
An die Ortsbehörden.
Nach den gemachten Wahrnehmungen werden immer noch Feldweganlagen ansgeführt und durch Mittel der Gemeinde unterstützt, welche einen Fortschritt für die Landeskultur, wie er nach Lage der jetzt geltenden Gesetzgebung unschwer erreicht werden kann, in keiner Weise darstellen. Es handelt sich meist um Feldwege, durch welche im günstigsten Falle die Ueberfahrtsrechte beseitigt werden.
Ein zweckmäßiges, ineinandergreifendes Wegnetz, welches die Verbindung der Grundstücke untereinander, mit dem Ort und andern Teilen der Markung auf nahen gut fahrbaren Wegen ermöglicht, für die Bewirtschaftung günstige Formen der Grundstücke, ein naturgemäßer Wasserabzug werden nicht erzielt. Die Trepplasten bleiben erhalten; von einer Verminderung der Zahl der unwirtschaftlich kleinen Parzellen ist vollends keine Rede. Solche Anlagen lohnen nicht die auf sie verwendeten Kosten und stehen erfahrungsgemäß einer späteren durchgreifenden Feldbereinigung auf lange Zeit hindernd im Wege.
Die Oltsbehörden werden daher beauftragt,
von geplanten Feldweganlagen rechtzeitig hieher Anzeige zu erstatten, damit fehlerhafte Anlagen tunlichst verhindert werden können.
Calw, 10. März 1904.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Adhaltnng von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch das Gesetz vom 28. April 1885, betr. das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in a) Hall, V) Heilbronn, o) Reutlingen, ä) Ravensburg und s) Ulm dreimonatliche Unterrichtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Montag, den 2. Mai ds. Js., ihren Anfang nehmen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 2. April ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwcrkstä tte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.
Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:
1) ein Geburtszeugnts;
2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwcrk und einer zweijährigen Tätigkeit als Schmiedgeselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein mutz; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;
3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds;
4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unter- richtskurses zu Gebot stehen werden;
5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (§ 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, 1. März 1904.
v. Ow.
Bekanntmachung -er Köntgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel, betr. de» Beginn «euer Unterrichtskurse an der Webschule in Heidenheim.
An der unter der Oberaufsicht der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe und Handel stehenden Webschule in Heidenheim beginnen am 6. April wieder neue Unterrichtskurse.
Der in dieser Schule erteilte theoretische und praktische Unterricht erstreckt sich auf alle Zweige der gesamten Hand-, Jacquard- und mechanischen Weberei, auf Materiallehre und Warenkunde, Kalkulation, Musterzeichnen und Entwerfen, Maschinenzeichnen u. s. w.
Den Webschülern ist zugleich Gelegenheit zum Besuch der in Heidenheim bestehenden kaufmännischen und gewerblichen Fortbildungsschule geboten.
FSUilltto«. Nachdruck verboten.
Krieg im Frieden.
Roman von Hans Hochfel dt.
(Fortsetzung.)
Er reckte seine schmächtige Person stolz in die Höhe, — ihn schien dieser Gedanke selbst zu berauschen.
Die Sicherheit, mit welcher er sprach, verfehlte auf die oberflächliche Olga nicht ihren Eindruck! Sie war nicht im Stande, sich darüber klar zu werden, daß das Holz, aus dem Minisied und Gesandte geschnitzt werden, doch von etwas anderer Qualität sein mußte, als Falkenhayn repräsentierte und daß das wahrscheinlichste Prognostikon für diesen ein gehöriger Durchfall beim Asstssorexamen sein würde. Der Titel „Exzellenz" hatte sie gefangen genommen.
Sie fragte daher sehr interessiert:
„Wie? Ist das wirklich möglich?"
„Sicher, ganz sicher, gnä's Fräulein," schnarrte die angehende Exzellenz mit selbstgefälligem Lächeln. „Ja, ich habe eine ganz andere Carriöre vor mir, als solch simpler Leutnant! Dieser versauert schließlich in irgend einem obscuren Nest, ich dagegen lebe in der großen Welt, in Berlin, Paris, Wien, Petersburg, Rom, — äh — spiele die erste Rolle an Fürstenhöfen, und —," seine Stimme erhielt eine besondere Betonung, während er gleichzeitig Olga durch das Monocle scharf fixierte, „meine dereinstige Gemahlin nimmt an alledem Teil. — Ist das nicht ein glänzendes sort für feine Dame, als — äh — in Posemuckel Kompagniemutter zu spielen und an Königsgeburtstag mit Unteroffiziersfrauen zu tanzen?"
„Gewiß," nickte Olga. — „Da kann man Ihrer zukünftigen Gattin nur
gra'ulicren." Mit herausforderndem Lächeln setzte sie dann hinzu: „Sie werden ja sicher schon unter den Töchtern des Landes Umschau gehalten haben?"
„Bisher noch nicht, aber" — er blickte sie heiß und in nicht mißzuoer- stehender Weise an, „ich wäre jetzt nicht einen Moment mehr in'Zweifcl, wohin ich meine Wünsche und Blicke zu richten hätte!" Er rückte seinen Sessel näher an sie heran.
Olga lachte etwas gezwungen auf, indem sie sich unruhig umsah.
„Ich darf und will mich nicht in Ihre HerzenSgehennnisse dringen!" Sie stand schnell auf. „Mein Kavalier scheint nicht zurückzukommen, bitte, führen Sie mich in den Ballsaal!"
Falkenhayn erhob sich zögernd. Er war so gut im Zuge gewesen, und Olga mußte doch verstanden haben, was er meinte. Welch ein Triumph für ihn, wenn er Nheinbach und den andern Bewerbern den schönen Goldfisch weg- schnappcn könnte!
„Lasten Sie mich nur noch einige Worte sagen, gnä's Fräulein," bat er, „ich möchte mein übervolles —"
Olga ließ ihn nicht weitersprechen, sie fühlte, daß sie sich so wie so schon auf ein gefährliches Gebiet begeben hatte. Nur der Zorn über die Vernachlässigung und Rücksichtslosigkeit von HanS hatte sie dazu bewogen, Falkenhayn so unverblümt aussprechen zu lasten — aber nun war es auch genug! Schnell ihren Arm auf den seinigen legend, sagte sie hastig:
„Kommen Sie nur, kommen Sie nur, Herr von Falkenhayn! Die Musik beginnt schon wieder!" ^
Etwas konsterniert gehorchte dieser.
„Aeh, ich hätte doch so gern, — äh — aber — wenn Sie jetzt nicht