nal sich die Rahe nimmt, in eigner Seelennot vielleicht mal die Leidensgeschichte i letzten 3 Kapiteln unserer ist, für sich zu lesen, der werden von der wunderbaren >ieser Geschichte ohne gleichen, itage so viele oberflächlich, gar mit offener Feindschaft i Kreuze vorübergehen:sie n". Sie müssen auch niemals len haben, wie er wirklich ist llig verhärtet sein, igte steht heut nicht nur als Altären ruhig und maje« n in die moderne Zeit hinein atha, als ein Zeichen, dem Ser das die Herzen aufcichtet. die Blicke besonders auf das n Ruf:Für euch gegeben", hre:Niemand hat größere er sein Leben läßt für seine immer, Frage:Das tat ich für mich"?

Närz. Wie Oberbürgermeister ei Beratung der Wasserwerks- Ltadtbaumeister Dettling, jahre steht, mit Rücksicht auf en, in de« Ruhestand zu treten, he an 40 Jahre im Dienste lierher, als die Stadt Pforz- tafferleitung durch den württ. a ausführen ließ, war dabei >e nach der Betriebseröffnung Wasserwerks. Das war er rume Zeit der offizielle Leiter >s der Stadt, das freilich eine . Erst als nach dem Brand ge Stadtrat Kern als Stadt­ein Leiter des Tiefbauwesens r sich wieder auf die Leitung des Abfuhrwesens zurück, die ganz bedeutenden Abteilungen s ausgewachsen haben. Hr. ennung mit sich in den Ruhe­allezeit unermüdlich tätig und deutlich sparsam gewesen ist. eister Habermehl noch weiter ing gemeinsam mit Ingenieur der Wasserversorgung Pforz- n Zeiten erforscht und nieder- rbeitung soll gedruckt und an r u. a. verteilt werden.

1LN u. LelLgramWLo

). März. (Telegr. an den s.) Das aus dem hiesigen ! Militär-LuftschiffEr- chmittag 5 Uhr vom Sturm

ich keineswegs das Bild einer

> herzlich zu plaudern, so rosig daß endlich auch die trüben

a schwanden und zuweilen sich nn ihre Lippen legte. Dann ie den schweren Kummer und if ihr lastete.

Lag, an welchem nicht Alfred esucht hatte.

er nicht, daß Erna jedesmal von baldiger Trauung sprach, rttin nach Uebcruahme der er- i wünschte er baldige Hochzeit. : Ausführung dieses Wunsches n wenigstens das Trauerjahr Witwe zu beobachten hatte, iter das Verlangen des Herrn

> sie nach, und die Vermählung tgejetzt.

junge Ehemann eines seiner unftigen Wohnsitze ansgewählt u, während Erna mit Brigitte Sien gehen sollte, um dort die gen Einkäufe zn besorgen, tachmittag hatte Erna einen mit ihrer Begleiterin nach dem Hanptallee von Eanipagen, belebt war.

chung folgt.)

Karlsruhe, 19. März. Das Militär-Luft­schiff. ErsatzL. Z. 1". das gestern abend 8 Uhr von Baden Os aus eine längere Nachtfahrt unter­nommen hatte, passierte heute nachmittag kurz nach 2 Uhr Karlsruhe, wo es gegen einen orkanartigen Sturm zu kämpfen hatte. Da der Benzinvorrat nach der langen Fahrt nahezu erschöpft war, mußte das Luftschiff auf dem Exerzierplatz eine Landung vornehmen, die kurz vor 4 Uhr unter Beihilfe von Mannschaften des Telegraphenbataillons Nr. 4 auf dem Exerzierplatz erfolgte. Durch den furchtbaren Sturm wurde das Luftschiff mitten entzwei gebrochen; es ist vollständig zerstört. Das Luftschiff wurde Mitte Januar von der militärischen Abnahme­kommission übernommen und zwar als Ersatz für denZ. 1"; es repräsentierte sich in seinem Größen­verhältnis wie das erste Marineluftschiff mit 140 Meter Länge. 15 Meter Durchmesser und mit einem Raum­inhalt von 20 000 Kubikmeter. Die Propeller wurden durch 3 Maybach-Motoren von je 170 Pferdekräften getrieben. Das Luftschiff hatte eine funkentelegraphische Einrichtung und einen Sleigschacht, der durch den Luflschiffkörper auf die Oberseite führte. Sein Haupt­vorzug waren neben Schnelligkeit rasche Manöoerier- fähigkeit. Bei seiner Ueberführung von Friedrichs' Hafen nach Baden-Oos am 20. Januar stellte das Luftschiff einen Höhenrekord auf, indem es mehrere Stunden in einer Höhe von annähernd 2200 Metern verweilte.

Karlsruhe, 19. März. Nach 6 Uhr abends ist es gelungen, den Hinteren Teil des zerstörten Luftschiffes zu bergen.

Rastatt, 19. März. Wie dasRastatter Tag­blatt" meldet, war das LuftschiffErsatz L. Z. 1", das gestern abend zu einer Nachtfahrt aufgestiegen war und für eine 18stündige Fahrt Benzin an Bord hatte, heute mittag 1 Uhr über Rastatt erschienen, wo es mit Hilfe des alarmierten Füsilierregiments Nr. 40 bei Sandweier zu landen versuchte. Das ausgeworfene Seil riß aber und das Luftschiff flog in der Richtung auf Karlsruhe davon.

Berlin, 19. März. In der heutigen Sitzung des Bundesrats wurde die Vorlage betr. das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Italien über die Arbeiterversicherung ihre Zu­stimmung erteilt.

Berlin, 19. März. Das Plenum des Bundesrats hat sich heute mit den Heeres­und Steuervorlagen beschäftigt. Sicherem Vernehmen nach hat sich der Bundesrat bei der einmaligen Vermögensabgabe für einen festen, un­beweglichen Abgabesatz ausgesprochen und einen solchen in der Höhe von ^/s (drei Fünftel) Prozent in Aussicht genommen. Der Gedanke einer progres­siven Heranziehung der Vermögen zu der Milliarden­steuer hat also beim Bundesrat keine Gegenliebe gefunden, und es wird Sache des Reichstags sein.

diesem Gedanken, der im Volke lebhaft befürwortet wird, Geltung zu verschaffen.

Paris, 19. März. Deleasso ist heute nach­mittag um l'/t Uhr nach Petersburg abgereist, um seinen dortigen Posten anzutreten.

Athen. 19. März. Nach Mitteilungen aus hiesigen politischen Kreisen ist der Mörder des Königs von Griechenland ein bekannter Anarchist.

Athen. 19. März. Die Aufregung und Bestürzung infolge der Ermordung des Königs ist unbeschreiblich. Um Mitternacht waren die öffentliche» Plätze, die Zugänge zu den Ministerien, Behörden und Zeitungsredaktionen schwarz von Menschen. Niemand will glauben, daß es ein Grieche sein könne, der den König ermordet hat.

Konstantinopel, 19. März. Gestern fanden auf der ganzen Tschataldschalinie Kämpfe statt. Die Türken rückten vor und nahmen verschiedene bulgarische Stellungen ein.

WovausficHMcHe Witterung.

Ein neuer, kräftiger Lustwirbel, der im Westen auf­getreten ist, wird uns wieder einen Umschlag zu stark be­wölktem, rauhem Wetter und kalten Niederschlägen (Schnee) herbeiführen.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: C. Merk, für den Inseratenteil: G. Conradi in Neuenbürg.

ttmtlichs Vakanntmactrungen unS privat-kinzsigM

WMe AussMW

Für Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen,

für das Steuerjahr ISIS.

In Gemäßheit von Art. 44 des Gesetzes vom 8. August 1903, betr. die Einkommensteuer (Reg.Bl. S. 261), werden alle diejenigen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, sowie die Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl), deren steuerbares Einkommen 2600 -/-L und darüber beträgt, und ferner ohne Rücksicht auf den Betrag ihres steuerbaren Einkommens die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Berggewerkschaften, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, sowie die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegen­seitigkeit und endlich alle Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 2600 welche ein Formular zur Steuer­erklärung zugesandt erhalten, aufgefordert.

spätestens bts 8. April ds. As.»

jedoch nicht vor dem 1. April, eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuerpflichtigen, welche ein Formular zur Steuererklärung nicht zugesandt erhalten, können die kostenfreie Ausfolge eines solchen bei dem Bezirkssteueramt oder bei der Gemeindebehörde für die Einkommensteuer verlangen.

Für steuerpflichtige Personen, welche unter elterlicher Ge­walt oder unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, sowie für die steuerpflichtigen juristischen Personen jeder Art und die steuerpflichtigen Personenvereine von nicht geschlossener Mitglieder­zahl sind die Steuererklärungen nach Art. 48 des Gesetzes dorr deren Vertretern abzugeben. Die Vertreter sind für die Richtig­keit ihrer Steuererklärungen und für die Entrichtung der Steuer verantwortlich. Personen, welche infolge von Abwesenheit oder Krankheit nicht imstande sind, die Steuererklärungen selbst abzu­geben, können hiezu Bevollmächtigte bestellen. Die Bevoll­mächtigten haben sich den Steuerbehörden gegenüber durch eine m Urschrift oder beglaubigter Abschrift zu den Akten des Be- zirkssteueramts zu gebende Vollmachtsurkunde auszuweisen. Die Abgabe der Steuererklärungen seitens eines von mehreren Ver- tretern befreit die übrigen Verpflichteten von ihrer Verbindlichkeit zur Abgabe der Steuererklärung.

» Steuererklärung ist nach dem vorgeschriebenen For­mular schriftlich oder zu Protokoll abzugeben. Zur schriftlichen Form ist erforderlich, daß die Erklärung von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird, und zwar von Bevollmächtigten mit einem ihr Vollmachtsverhältnis andeutenden Zusatz. Die Abgabe der Steuererklärung hat am Sitz eines Bezirkssteueramts bei diesem, im übrigen nach freier -wähl entweder bei der Gemeindebehörde für die Einkommen­steuer oder bei dem Bezirkssteueramt zu erfolgen. Soweit hie- nach gestattet ist, die Steuererklärung bei der Gemeindebehörde » Einkommensteuer abzugeben, hat die letztere eine ver- schlossen abgegebene schriftliche Steuererklärung uneröffnet dem Bezirkssteueramt vorzulegen, wenn sich der Name des Steuer­pflichtigen auf der Außenseite des Umschlags angegeben findet, auch daselbst die Schrift ausdrücklich jals Steuererklärung be­zeichnet ist.

m-.- ^ Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die Berggewerkschaften, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie die rechtsfähigen Erwerbs- und Wirtschafts­

genossenschaften haben mit den Steuererklärungen auch ihre Ge­schäftsberichte und Jahresabschlüsse, sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen vorzulegen.

Die rechtsfähigen Versicherungsgesellschaften und Ver­sicherungsoereine auf Gegenseitigkeit sind verpflichtet, ihren Steuererklärungen eine nähere Berechnung ihres Einkommens nach Maßgabe des Art. 17 des Gesetzes unter Angabe der auf Grund dieses Artikels gemachten Abzüge beizufügen.

Der Steuerpflichtige, welcher nach erfolgter Zusendung eines Formulars zur Steuererklärung, ungeachtet nochmaliger Mahn­ung, eine Steuererklärung innerhalb der in der Mahnung festge­setzten weiteren Frist nicht abgibt, verliert nach Art. 49 des Gesetzes für das betreffende Steuerjahr das Recht der Beschwerde gegen die Entscheidung der Einschätzungskommission, sofern nicht Umstände nachgewiesen werden, welche die Versämnis entschuld­bar machen.

Wegen Steuergesährdnug wird nach Art. 70 des Gesetzes mit der Geldstrafe des sieben- bis zehnfachen Betrags der ge­fährdeten Abgabe bestraft:

1. wer wissentlich in der Steuererklärung oder bei Beant­wortung der im Einschätzungs- oder Beschwerdeverfahren von der zuständigen Behörde gestellten bestimmten Fragen

a) in betreff seines steuerbaren Einkommens oder in betreff des Einkommens der von ihm zu vertretenden Steuer­pflichtigen unrichtige oder unvollständige tatsächliche An­gaben macht, welche geeignet sind, zur Verkürzung der Steuer zu führen,

b) steuerbares, für die Bemessung des Steuersatzes in Betracht kommendes Einkommen, welches er nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes anzugeben verpflichtet ist, verschweigt;

2. wer zur Begründung eines Anspruchs auf Ermäßigung der festgeftellten Einkommensteuer wissentlich unrichtige oder unvollständige tatsächliche Angaben macht und dadurch eine Herabsetzung der Steuer zu Unrecht erlangt.

Die Verfehlung wird jedoch straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder seinem verantwortlichen Vertreter oder Bevollmächtigten, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unrichtige oder unvollständige Angabe bei einer mit der Anwendung des Gesetzes befaßten Behörde berichtigt oder ergänzt oder das verschwiegene Einkommen angegeben und hie­durch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuer­beträge ermöglicht wird.

Sind für die Verfehlung mehrere Personen verantwortlich, so befreit eine Richtigstellung von seiten einer dieser Personen die übrigen von ihrer Verantwortung. Ebenso ist im Falle einer entsprechenden Richtigstellung von seiten des Steuerpflich­tigen die dem Bevollmächtigten desselben zur Last fallende Ver­fehlung straffrei zu lassen.

Den Steuerpflichtigen wird bei etwaigen Zweifeln hinsichtlich der von ihnen abzugebenden Steuererklärung empfohlen, sich an das Unterzeichnete Bezirkssteueramt zu wenden, welches zu sachgemäßer Beratung und Belehrung der Steuer­pflichtigen gerne bereit ist. Ei« Auszug aus dem Einkommen­steuergesetz und den hiezu ergangenen Ausführungsbestimmungeu sowie eine Anleitung zur Berechnung des landwirtschaftlichen und des gewerblichen Einkommens werden den Steuerpflichtigen auf Verlangen von dem Bezirkssteueramt unentgeltlich abgegeben.

Neuenbürg, den 12 . März 1913.

K. Bezirkssteueramt.

K. Forstamt Meistern in Wildbad.

Uadel-minhch-Vnkais

am Mittwoch de» 2. April,

vormittags '/,10 Uhr inWildbad aus dem Rathaus im schriftlichen Aufstreich aus Staatswald Meistern Abt. 5 Linkensteig, 16 Sandsteigle und Abt. 21 Bord. Rauherberg: Langholz: 668 Stück mit Fm.: 183 I., 126 II., 200 III., 82 IV., 61 V.. 2 VI. Kl.; Sägholz: 46 Stück mit Fm.:

26 I.. 18 11., 2 III. Kl.

Die verschlossenen, bedingungs­losen Angebote, in ganzen und Zehntelsprozenten der Taxpreise ausgedrückt, mit der Aufschrift Angebot auf Nadelstammholz" wollen bis 9 Uhr beim Forst­amt und spätestens bis */»10 Uhr auf dem Rathaus abgegeben werden, woselbst die Eröffnung stattfindet, welcher die Bieter anwohnen können. Bei Langholz V. und VI. Kl. und Sägholz III. Kl. wurde kein Ausschuß gemacht. Abfuhrtermin: l. August 1913. Losverzeichniffe und Offertformulare unentgeltlich vom Forstamt.

K. Forstamt Meistern in Wildbad.

Kitzen- n. Kutzeostlimm- h«Ij- «n!> Knmhntz- Nnknnf

am Freitag den 28. März,

vormittags */,10 Uhr in Wildbad, Gasthaus zur Eisenbahn" aus Staatswald Meistern Abt. 1 Scheurengrund: 3 Eichen mit Fm.: 1,66 III., 0.59 IV. Kl.;

Abt. 21 Bord. Rauherberg:

6 Buchen mit Fm.: 2,58 III., 2.51 IV. Kl.;

Abt. 3 Blumenauerteich, 5 Linken­steig, 16 Sandsteigle, 21 Bord. Rauherberg, 29 Mittl. Wald­hütte :

Rm.: Buchen: 94 Scheiter,

2 Prügel, 21 Ausschuß, 582 Anbruch, 4 Reisprügel; Nadelholz: 265 Anbruch,

3 Reisprügel.

Los - Verzeichnisse unentgeltlich vom Forstamt.