Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigsn.

Neuenbürg.

Bekanntmachung,

betreffend die Bürgeransschrrßwahl.

MU

ll.

Für das mir bei der Landtagswahl entgegengebrachte ehrenvolle Vertrauen, I. Wegen Ablaufs ihrer Amtszeit scheiden mit Schluß des sowie für die mir und meiner Partei namentlich auch seitens der Fortschrittlichen Jahres aus dem Bürgerausschuß und sind durch eine Neuwahl Volkspartei zuteil gewordene tatkräftige Unterstützung sage ich allen meinen Wählern

'aufrichtigsten herzlichsten Dank und verbinde damit die Bitte, mir dieses Vertrauen und die treue Mitarbeit auch in der kommenden Nachwahl zuwenden zu wollen.

Karl Commerell, Men.

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Das gemeins. Wahlkmitee

der UMnalliberalkii Parin der FntschrittW« Wkspartn.

Conweiler, 18. November 1912.

zu ersetzen, hiebei aber wieder wählbar, die Herren

1) Rudolf Hagmaher, Bäckermeister,

2) Christian Frautz, Pens. Sensenschmied,

3) Christian Hartman«, Schlosser,

4) August Bleyer, Fabrikant,

5) Martin Lutz, Kaufmann,

6) Robert Schnepf, Kunstmühlebesitzer.

Bor dem Eintritt des ordentlichen Wahltags sind aus dem Wähler UUb Mitbürger! Die erste Landtagswahl hat einen vollen Bürgerausschuß ausgeschieden und für den noch übrigen Teil Erfolg nicht gebracht. Wenige Stimmen fehlen zur absoluten Mehrheit für

MifgLk,'"' ^ CENll. Für di- notwendig- Nachwahl muß auf der ganzen bürgerlich-» Knie

Ludwig Gauß, Sensenschmied, die Losung sein:Unter keinen Umständen der Sozialdemokratie eine

Christian Titelius, Pens. Sensenschmied. ! Stimme!" Für unsere Parteigenossen gilt es, die Anstrengungen zu verdoppeln!

II. Es find daher 8 Mitglieder und zwar 6 auf 4 und Wähler darf zu Hause bleiben! Verschwinden müssen Partei- und Standes-

2 auf 2 Jahre neu zu wählen. Die Wahl findet nach den unterschiede! Die Lage ist ernst! Tue jeder seine Schuldigkeit und tretet tatkräftig

Vorschriften der Gemeindeordnung und der dazu erlessenen und einmütig ein für den gemeinsamen liberalen Kandidaten

Vollzugsversugung statt. Als gewählt sind diejenigen zu be­trachten. welche verhältnismäßig die meisten der gültig abgegebenen Stimmen erhalten haben.

Als auf die kürzere Amtsdauer gewählt (als Ergänzungs- mitglieder) gelten die mit den niedersten Stimmenzahlen Gewählten.

III. Wahlberechtigt und wählbar sind nach den Bestimm­ungen des Gesetzes, betr. die Gemeindeangehörigkeit vom 16 Juni 1885 (Reg.Bl. S. 257) Art. 12 ff. (vergl. mit Art. 34 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. August 1903, Reg.Bl. S. 397), mit den hienach bezeichnten Ausnahmen: alle männlichen Bürger der Gemeinde, welche am Wahltag das fünfundzwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung dieser Gemeinden unter­worfenen Vermögen aider Einkommen oder wenigstens Wohnstcuer entrichten oder wenn sie gefordert würden, zu entrichten hätten.

IV. Dauernd ausgeschlossen von der Wählbarkeit (nicht auch vom Wahlrecht) sind nach Z 31 des Str.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.

Zeitweise vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit aus­geschlossen sind die in Art. 14 des Gemeinde-Angehörigkeits- Gesetzes genannten Bürger.

V. Die Wählerliste ist vom 21. November l. Js. au eine Woche laug, also bis zum Schluß des 28. November l. Js.. je vormittags von 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 2 bis 7 Uhr auf dem Rathaus (Stadtschultheißeuamtskauzlei) zur allgemeinen Einficht aufgelegt.

Innerhalb dieser Woche ist jeder Wahlberechtigte befugt gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehung von Personen, welche in dieselbe aufzunehmen gewesen wären, oder wegen Aus­nahme unberechtigter Personen mündlich oder schriftlich Einsprache zu erheben.

VI. Die Wahl selbst wird

am Samstag den 21. Dezember l. Js.

auf dem Rathaus unter Leitung eines Wahlvorstaudes vor« genommen.

Die Wahlhandlung beginnt nachmittags 4 Uhr und wird abends 8 Uhr geschlossen. Nach dem für den Schluß der Wahlhandlung bestimmten Zeitpunkt dürfen nur noch diejenigen Wähler zur Stimmabgabe zugelasien werden, welche im Wahl­raum bereits anwesend sind.

Die Wahl wird in einer ununterbrochenen Handlung durch unmittelbare geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten vollzogen.

Nur derjenige ist zur Wahl zugelassen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel wüsten von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. Auf jedem Stimmzettel dürfen so viele Namen verzeichnet sein, als Mitglieder des Bürgerausschusses zu wählen find. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, so werden die an letzter Stelle ein getragenen Namen bei der Zählung nicht berücksichtigt. Wenn! oder soweit die Ordnung nicht zu erkennen ist, ist der Stimm-! zettel ungültig. Während der Wahlhandlung und der Ermitt-! lung des Wahlergebnisses steht der Zutritt zum Wahlraum jedem j Wahlberechtigten offen. j

Den 16. November 1912. >

Stadtschultheitzenamt. !

Stirn. !

Nächsten Mittwoch

den 20. November

Dich- ut>d

Schmiilkmrkt

in Neuenbürg.

Neuenbürg.

Freitag abend gegen 9 Uhr! wurde mein

11ÄS1 !

von böswilliger Hand getötet' und in Lemppenau's Kanal ge-! worfen. Derjenige, welcher mir den Täter derart bezeichnet, daß ,er gerichtlich belangt werden ^ kann, erhält eine

Belohnung von 20 Mark.

Finanzsekretär Frep. Neuenbürg.

SMel imS

Für die wohltuenden Beweise herzlicher Teilnahme, die wir bei dem Hinschieden unserer lieben Frau, Mutter, Groß- und Schwiegermutter

Justine Nischer, ß

geb. Ran»

erfahren durften, für die zahlreiche Begleitung zu ihrer letzten Ruhestätte, sowie für den erhebenden Ge­sang sprechen den innigsten Dank aus

die trauernde« Hinterbliebene«.

werden billigst !

eingerahmt. !

Gottl. Bentel, Glaser.

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