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Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Anzeigen.
Neuenbürg.
Bekanntmachung und Erlaß an die Ortsvorstcher,
betreffend
die Aushebung und die Vorladung der Militärpflichtigen vor die Kgl. Oberersatzkommisfion.
Der Reise- und Geschäftsplan der Kgl. Oberersatzkommission für die diesjährigen Aushebung im Aushebungsbezirk Neuenbürg ist folgender:
Mittwoch den 29. Mai 1912:
Vorstellung der in den Vorstellungslisten H., L, 0 und v, sowie der in den Beilagen l, II und III enthaltenen Leute, sämtlicher Schneider, Visitation eines Teils der Felddienstunfähigen und Invaliden.
Donnerstag den 30. Mai 1912:
Vorstellung eines Teils der in Liste L enthaltenen Leute und eines Teils der Felddienstunfähigen.
Freitag den 31. Mai 1912:
Vorstellung eines Teils der in Liste L enthaltenen Leute und Prüfung der Reklamationen.
I. Hienach haben auf dem Rathause in Neuenbürg zu erscheinen: am Mittwoch de» 29. Mai 1912, morgens präzis 7/s Uhr:
diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als „dauernd untauglich" bezeichnet und zur „Ersatzreserve" und zum „Landsturm I" in Vorschlag gebracht wurden;
am Donnerstag de» 30. Mai 1912, morgens präzis 7/, Uhr:
ein Teil derjenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung für „tauglich" erklärt wurden;
am Freitag de« 31. Mai 1912, morgens präzis 7' 2 Uhr:
1) der Rest der bei der Musterung für „tauglich" erklärten Pflichtigen,
2) diejenigen Militärpflichtigen, bei welchen noch über ein Reklamationsgesuch zu entscheiden ist, nebst etwaigen Angehörigen.
Sämtliche Schneider (taugliche und nichttaugliche) werden am ersten Aushebungstage vorgestellt und müssen am Mittwoch den 29. Mai 1912, Vormittags 7'ft Uhr erscheinen und ihre sämtlichen Arbeitszeugnisse vorlegen.
Diejenigen, welche bei der Musterung von der Ersatzkommission aus irgend einem Grunde „zurückgestellt" worden sind, sowie die „augeuscheiulich dauernd Untauglichen" bleiben von der Gestellung vor der K. Oberersatzkommisston entbunden, haben also nicht zu erscheinen.
II. Zur Vorladung der Gestellungspflichtigen, sowie der Angehörigen der Reklamierten, werden den Ortsvorstehern demnächst besondere Vorladungsbogen zugehen, welche mit unterschriftlicher Eröffnungsbescheinigung spätestens bis 22. ds. Mts. anher vorzulegen sind.
Anstände, welche sich bei der Vorladung ergeben, sind sofort anzuzeigen. Bei der Vorladung sind die Gestellungspflichtigen über die Folgen des Ungehorsams (Z 26 Z. 7 W.-O.) zu belehren und anzuweisen, ihre Losungsscheine unfehlbar mitzubriugen, auch sind die Pflichtigen darauf hinzuweisen, daß die Vorstellung vor der Oberersatzkommission nicht nach der Reihenfolge der Gemeinden erfolgt, daß vielmehr jeder von Anfang an sich auf den Aufruf bereit Hallen muß, widrigenfalls er Strafe und Einreihung ohne Rücksicht auf seine Losnummer zu erwarten hat.
III. Die Ortsvorsteher haben dafür zu sorgen, daß ihre Leute zu der vorgeschriebenen Zeit erscheinen; das Erscheinen der Ortsvorsteher selbst ist nicht erforderlich.
Die Ortsvorsteher werden ferner beauftragt, auf möglichste Reinlichkeit der Gestellungspflichtigen am Körper und in der Wäsche hinzuwirken und die Leute vor der Aushebung auf die Bestimmung des 8 65 Ziff. 3 der Wehrordnung. wonach jeder Versuch zur Täuschung gerichtlich strafbar ist, sowie auf 8 71 Ziffer 7 und 8 72 Ziffer 3 der Wehrordnung aufmerksam zu machen, welche bestimmen, daß die Entscheidung der Kgl. Oberersatzkommission endgültig ist und daß jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks aufgeführte Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Kgl. Oberersatzkommission etwaige Anliegen vorzutragen.
Zugleich wird darauf hiugewieseu, daß Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom aktiven Dienst im Aushebungstermin nur noch angebracht werde« können, sofern die Veranlassung zur Reklamation erst nach Beendigung des Musteruugsgeschäfts entstanden ist, und daß solche Gesuche spätestens im Aushebungstermin anzubringen find. Auch genügt eine ausschließlich mündliche Reklamation nicht; ein Erscheinen von Anverwandten usw. im Aushebungstermin ist somit wertlos, wenn nicht vorher schon eine schriftliche Reklamation vorliegt.
Militärpflichtige, welche ihren Aufenthalt in einem andere« Aushebungs- bezirk habe«, müssen sich in dem Aushebungsbezirk ihres Aufenthaltsorts zur Aushebung stellen. Schein Verzüge sind sofort zur Anzeige zu bringen. In einem solchen Falle werden die betreffenden Militärpflichtigen selbst nach der Aushebung noch nach dem richtigen Aushebungsbezirk überwiesen.
IV. Vorstrafen der Militärpflichtigen sind, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, ohne Verzug hieher anzuzeigen, ebenso sind etwaige ortskundige Fehler einzelner Militärpflichtiger — z. B. geistige Beschränktheit, epileptische Anfälle usw. — falls solche nicht schon bei der Musterung zur Sprache gebracht worden sind, sofort hieher anzuzeigen. Bei Schwerhörige«, Nerveuleideudeu, Stotternden. Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die Kgl. Oberersatzkommission ärztliche Zeugnisse, welche, wenn sie nicht von beamteten Aerzten ausgestellt sind, stets amtlich beglaubig! sein müssen; dieselben sind, soweit noch nicht geschehen, dem Oberamt einzusenden.
V. Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß kein Militärpflichtiger in Rücksicht auf Familienverhältnisse zum Train mit kurzer Dienstzeit bestimmt wird und daß die Kgl. Oberersatzkommission wiederholt die bestimmte Erwartung ausgesprochen hat, daß solche Gesuche um Zuteilung zum Train mit kurzer Ausbildung nicht zur Vorlage gebracht werden.
VI. Die Stammrollen mit Beilagen von 1910, 1911 und 1912, sowie diejenigen älteren Jahrgänge, in welchen Militärpflichtige verzeichnet find, die Heuer zur Aushebung zu erscheinen haben, sind bis spätestens 22. ds. Mts. hieher einzuseuden.
Den 8. Mai 1912. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission:
Regierungsrat Hornung.
ue Maut- und Klauenseuche
ist weiter ausgebrochen in Martiusmoos O/A. Calw.
Nutzholz-Verkauf.
Das Gr. Forstamt Kaltenbronn in Gernsbach
verkauft im Wege schriftlichen Angebots aus den Domänenwaldungen Abt. 1. 14, 16, 18, 26, 38. 48, 55. 74, 75. 94, 95: Forlenstämme 1217 I.—IV. Kl.; Forlenabschnitte 78 II. Kl- Nadelholzstämme 4496 I.—VI. Kl.; Nadelholzabschnitte 950 I. bis 111. Kl., zusammen 6330 Fm. Ziel 6 Monate, bezw. fts °/o monatlicher Rabatt. Losweise Auszüge und Angebotsformulare unentgeltlich durch das Forstamt und die Forstwarte. Nähere Bedingungen und die Anschläge liegen beim Forstamt auf. Die Einreichung eines Angebots gilt als Annahme der Verkaufsbedingungen. Die Angebote müssen verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zur Snbmiffionstagfahrt am 15. Mai 1912, vormittags 10 Uhr, beim Forstamt Kaltenbronn in Gernsbach eingereicht sein. Das Holz wird vorgezeigt von den Forstwarten Lauer in Dürreych, Rheinschmidt in Brvtenau, Dientet in Kaltenbronn und Schultheiß in Rombach.
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Kassenbestand. 495.49 ^
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Hiervon ab Heuer beschlossene
Dividende 33.80
236.82 „
680.83
Im Kahr 1911 sind dem Verein bei^etretcn .
„ „ „ au-Zgcschieden durch Tod
Zahl der Mitglieder am 31. Dezember 1911
116 257.36
. . . 10 Mitglieder
- - - 2
. . . 102
Z. B.: Vorsteher Zflinger.
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