Fach fernzuhalten. Bedauerlich sei es, daß sich unter diesen Umständen noch Prinzipale finden, welche Lehrlinge ohne die vorgeschriebene Einjährigenprüfung aufnehmen, da bekanntlich Leute ohne diese Prüfung vom Verwaltungsexamen ausgeschlossen sind.

Nagold, 7. Mai. Vom 1. April ds. Js. ab erhalten die Volks- und Mittelschullehrer nach einem Beschluß der bürgerlichen Kollegien eine Mielzins­entschädigung von 370 im Jahre. Sie selbst hatten in einer Eingabe 400 -/E gefordert.

Pforzheim, 8. Mai. Gestern starb hier im 84. Lebensjahre der frühere Bijouteriefabrikant Hr. Oskar Benckiser. Mit ihm ist der letzte männliche Angehörige, der seit mehr als 1^/s Jahrhunderten hier ansässig gewesenen Familie Benckiser. welche noch vor wenigen Dezennien in mehreren Stämmen hier blühte, dahingeschieden. Diese Familie stammte aus Herrenalb, von wo der Holzhändler und Kloster­schaffner Joh. Ad. Benckiser 1755 hierher kam, um mit dem Neuenbürger Lidell das hiesige Hammer­werk zu übernehmen, das bis vor ein paar Jahren in den Händen des älteren Zweigs der Familie geblieben war.

Pforzheim. 8. Mai. Der 20 Jahre alte Bleististmacher Weigel von hier stürzte sich in vor­vergangener Nacht bei Weißenstein über die hohe steinerne Brücke in die Nagold. Der junge Mann erlitt bei dem Sturz in das z. Zt. fast ausgetrock­nete Flußbeet schwere Verletzungen, denen er noch

auf dem Wege zum Pforzheimer Krankenhaus er­lag. Was den jungen Menschen in den Tod ge­trieben hat, ist noch unbekannt.

Pforzheim, 7. Mai. Die seither hier wöchent­lich zweimal abgehaltenen Schweinemärkte sind mit Rücksicht auf die Maul- und Klauenseuche bis auf weiteres polizeilich verboten worden.

LclAtc Nachrichten u. Telegramm

Berlin, 9. Mai. Dem Vernehmen nach wird sich außer dem Reichskanzler und dem Botschafter Frhr. Marschall von Biberstein auch der Staats­sekretär des Aeußern von Kiderlen-Wächter nach Karlsruhe begeben, um dem Kaiser am Samstag dort Vortrag zu halten.

München, 9. Mai. Fortwährend treffen neue Hochwassermeldungen aus allen Teilen Bayerns ein, denen zufolge das Hochwasser bedeutenden Schaden angerichtet hat. So werden aus Bad Töltz mehrere Wolkenbrüche gemeldet, die gestern dort niedergingen und der Isar große Wassermassen zuführten. Die Wassermassen führen Floßbalken mit sich, die einen Wert von 10 000 Mark Huben. Das Hochwasser der Salzach und des Inn ist derartig, daß der Bahnverkehr zwischen Bischofshofen. Zell am See und Woergl eingestellt und die internatio­nalen Schnellzüge über Bayern von Kufstein nach Salzburg geleitet werden müssen.

München, 10. Mai. Das Jsarhochwasser hat gestern abend zwischen 9 und 10 Uhr mit 430 Centimetern den höchsten Stand erreicht, der je in München gemessen wurde.

Innsbruck, 9. Mai. Die Gemeinde Schwaz ist vom Hochwasser stark bedroht. Militär ist zur Hilfeleistung abgegangen. Die Verbindung nach Garmisch ist unterbrochen. In Bludenz ist die Situation gefährlich. Die Staatsbahnbrücke bei St. Johann in Tirol ist eingestürzt.

Auieiaerr müssen um noch Aufnahme zu LII finden längstens morgens 8 Uhr aufgegeben werden.

Hinweis.

Spremberg N/L. Die bekannte Tuchfabrik und Ver­sandfirma Schwetasch und Seidel, Spremberg N/L. macht hiedurch darauf aufmerksam, daß das kürzliche Brand­unglück nicht ihre neue modern eingerichtete Fabrik, sondern die Firma Wilhelm Schwetasch, mit welcher dieselbe keiner­lei Beziehungen unterhält, betroffen hat. Der heutigen Auslage liegt ein Prospekt der Tuchfabrik Schwetasch und Seidel bei, worauf wir hiemit noch ganz besonders Hin­weisen.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: C. Meeh, für den Inseratenteil: G. Conradi in Neuenbürg.

WM" HreM zweites BlsLL.

klmtlichs Bekanntmachungen unS privat-klnzsigen

K. gem. Oberamt in Schulsachen Neuenbürg.

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werden veranlaßt, bei Aufstellung des Voranschlags über die Einnahmen und Ausgaben der Schulkasse die Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 29. März 1911, betr. die Schulkassen-Rechnungen, (Amtsbl. S. 87) zu beachten.

Den 7. Mai 1912.

Regierungsrat Bezirksschulinspektor

Hornung. Baumann.

K. Höeramt Neuenbürg

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Die Musterung der Ortspolizeiunterbeamten durch den Landjägerstationskomwandanten (Z 252 Abs. 2 der Bollz.Vers. zur Gde.O.) wird in diesem Jahr wie folgt vorgcrwmmen:

am Dienstag de« 14. Mai, nachm. 2 Uhr in Schwann

für die Gemeinden Conweiler, Dennach, Feldrennach, Oberniebels­bach, Ottenhausen, Schwann und Unterniebelsbach; !>

am Freitag den 17. Mai, nachm. 2 Uhr in Wilddad

für die Gemeinden Calmbach, Enzklöfterle und Wildbad; !

am Samstag den 18. Mai, nachm. 2 Uhr in Schömberg!

für die Gemeinden Beinberg, Bieselsberg, Grunbach, Jgelsloch, Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach. Oberlengenhardt, Salm­bach, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt;

am Dienstag, 21. Mai, nachm. 2 Uhr in Herrenalb

für die Gemeinden Bernbach, Dobel, Herrenalb, Loffenau,! Neusatz und Rotensol; !

am Mittwoch, 22. Mai, nachm. 2 Uhr in Neuenbürg!

für die Gemeinden Neuenbürg, Arnbach, Birkenfeld, Engelsbrand,! Gräfenhausen, Höfen und Waldrennach. I

Die Polizeiunterbeamten haben zu den Musterungen pünkt-! lich in voller Uniform (Dienstmäntel sind mitzubringen) zu er-> scheinen und ihr Dienstbuch, sowie Gelenkfesseln vorzulegen. l Den 7. Mai 1912. j

Regierungsrat Hornung. !

K. Höeramt Hleuenöürg.

Jagd- and Vogelschutz.

Es besteht Anlaß, auf nachstehende Vorschriften zur Be­achtung hinzuweisen:

1. Der Strafbestimmung des Art. 40 P.St.G.B. unterliegt,

wer Hunde oder Katzen im Wald oder freiem Feld nmher- schweifeu läßt.

2. Katzen, welche in einer Entfernung von mindestens 600 in vom nächsten bewohnten Haus im Wald oder freien Feld umherschweifend getroffen werden, dürfe« von dem zur Ausübung der Jagd Berechtigten getötet werden (Art. 12 des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855/24. Dezember 1906).

3. Die zur Ausübung der Jagd Berechtigten sind verpflichtet, die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um zu verhüten, daß die bei der Ausübung verwendeten Hunde ans fremdes Jagdgebiet übertreten. (8 2 der Min.Verf. vom 23. Juli 1906, betr. die Ausübung der Jagd).

4. Das Hetzen von gesundem Wild mit hochbeinigen weit- jagende» Hunde» (z. B. Laus- oder Wildbodenhunden, Bracken u. dergl.) bei der Jagdausübung ist verboten (8 1 a. a. O.).

.Den 7. Mai 1912.

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Amtmann Gaiser.