Kmtiichs Srkamitmachlmgsn und privat-klnseigm.

Die Maut- und Klauenseuche

ist weiter ausgebrochen in Dürrn Bez. Pforzheim und in

Gernsbach.___

K. Höeramt Hleumöürg.

Maul- und Klauenseuche.

Unter dem Viehbestand des Bauern Friedrich Seibold in Langenbrand ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

Es werden nachstehende Anordnungen getroffen:

I. Das Seuchengehöft wird unter Sperre gestellt mit folgenden

Wirkungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine des verseuchten Gehöfts unterliege» der Stallsperre.

2. Das Betreten der verseuchten Stallung ist außer Tier­ärzten nur denjenigen Personen gestaltet, welchen die Wartung und Pflege der Tiere dieser Stallung über­tragen ist.

3. Das verseuchte Gehöft ist weiterhin gegen den Verkehr wit Tieren und mit solche» Gegenständen, welche Träger des Ansteckuugsstoffes sein können, abzusperren, d. h. auch Tiere jeglicher Art, Fahrzeuge und andere Gegenständen dürfen nicht in das Seuchengehöft und von diesem weg verbracht werden.

4. Die Abgabe von Milch aus dem verseuchten Gehöft ist untersagt.

5. Das Geflügel des verseuchten Gehöfts und dessen nächster Nachbarschaft, deren Umkreis von der Ortspolizeibehörde abzugrenzen ist, ist so einzusperren, daß es die Gehöfte nicht verlassen kann.

6. Die Hunde des verseuchten Gehöfts und dessen nächster Nachbarschaft, deren Umkreis von der Oltspolizeibehörde abgegrenzt wird, sind festzulegen. An dem Seuchen­gehöft vorbei dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.

7. An dem Seuchengehöft vorbei darf Klauenvieh nicht getrieben werden. Dem Treiben ist das Fahren mit angespannten Wiederkäuern gleichgestellt.

II. Für de» übrigen Gemeiudebezirk Langeubraud wird

folgendes angeordnet:

1. Das Durchtreibeu von Wiederkäuern und Schweinen ist untersagt.

2. Die gemeinschaftliche Benützung von Brunne», Tränken und Schwemmen für Wiederkäuer und Schweine ist verboten.

3. Die Ausführung von Wiederkäuern und Schweinen aus dem Gemeindebezirk Langenbrand darf nur mit vorausgeheuder Erlaubnis des Oberamts zum Zweck sofortiger Abschlachtung erfolgen.

4. Der Hausierhandel mit Wiederkäuern und Schweinen wird zugleich auch mit Rücksicht auf die Maul- und Klauenseuche in den benachbarten Bezirken für den ganzen Oberamtsbezirk Neuenbürg verboten.

Die Tierbefitzer werden auf ihre Auzeigepflicht im Fall des Seuchenausbruchs oder Seuchenverdachts hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß eine wissentliche Verletzung der Anzeigepflicht mit Gefängnis bestraft wird.

Angefügt wird, daß die Seuche vermutlich durch den Viehtransport eines Viehhändlers aus Rexingen eingeschleppt worden ist. Die Viehbefitzer werden zu Wahrung äußerster Vorsicht aufgrfordert.

Den 30. April 1912. Amtmann Gaiser.

K. Forstamt Langeubraud.

LMHolk-LImiuholr-».

am Montag den 6. Mai 1912,

vormittags 10 Uhr im Größeltalwirtshaus: Stammholz aus Staatswald Buchhalde:

26 Buchen mit Fm.: 2,26 Ilb, 4,30 111b, 7.96 IV.. 3,95 V. Kl.; Heumad: 3 Fichten mit Fm. :0,36 V., 0,08 VI. Kl. Beigholz aus Staatswald: Unt. Sauberg, Enzhalde und Happey: Rm.: 9 buch. Schtr., 63 Laub- Holz- u. 68 Nadelholzanbruch.

Neusatz.

ZmW-VcheigttW.

Im Wege der Zwangsvoll­streckung wird am

Freitag de» 3. ds. Mts., vormittags 10 Uhr

1 Kuh (Gelbscheck)

öffentlich gegen Barzahlung versteigert.

Zusammenkunft beim Rathaus.

Ecker,

K. Gerichtsvollzieher beim K. Amtsgericht Neuenbürg. Sitz Herrenalb.

Neuenbürg.

A» die E». PsarrImtek.

Die behufs neuer Berechnung der Stolersatzbeträge an die Pfarrämter heute ausgesandten Tabellen sind bis 15. Mai ds. Js. auszufüllen und hieher vorzulegen.

Das Konzeptexemplar bleibt in der Pfarr - Registratur (II. Zi. 8 oder Zi. 12) zurück.

Den 30. April 1912. Ev. Dekanatamt.

Uhl.

Fahrnis-Versteigerung.

Am Montag den 6. Mai, vorm. 9 Uhr beginnend

werden die zu dem Nachlaß der verstorbenen Heinrich Weber Witwe gehörenden Fahrnisse und zwar:

3 Kühe, darunter eine Kälberkuh, 1 Rind, 1 Schwein, Hühner, 2 Wagen nnd sonst noch verschiedener Hausrat

gegen Barzahlung öffentlich versteigert.

Langenalb, den 30. April 1912.

Das Ortsgericht.

Herb, Waisenrat.

Herrenalb.

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Holzschuppen,

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Karlsruhe.

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Gemeinde Calmbach.

Bekanntmachung.

i Nachdem die Gewerbekataster der neueingeschätzten Gewerbetreibenden durch die Bezirksschätzungskommission auf 1. Januar ds. Js. festgestellt sind, wird das Ergebnis der Ein- -fchätzuna 15 Tage lang, und zwar

vom 1. bis IS. Mai 1S12

zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein. ! Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steuerkapitals das Recht der Beschwerde zu.

Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an das K. Steuerkollegium, .Abteilung für direkte Steuern, zu richten und längstens bis zum 18. Mai ds. Js.

bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich.

! Den 29. April 1912. Schnltheißenamt.

! Hoernle.

!---

Bekanntmachung.

! Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß jedes Berühren der Hochspannungsleitungen wegen der damit ver­bundenen Lebensgefahr streng untersagt ist; ebenso wolle der Jugend von Eitern und Lehrern eingeschärft werden, daß die elektrischen Leitungen nicht mit Steinen oder sonstigen Gegenständen beworfen werden dürfen, da hiedurch ein Bruch der Drähte eintreten kann, die beim Herabiallen großen Schaden anrichten würden.

§ Speziell verweisen wir noch auf die am Eingang eines jeden Walddurchhiebs und bei längeren Strecken auch in der i Mitte angebrachten Warnungstafeln.

j Bevor mit dem Fällen von Bäumen in der Nähe von Hochspannungsleitungen begonnen wird, muß unter allen Um­ständen die Direktion des G. E.C. hievon verständigt werden, damit die nötigen Vorsichtsmaßregeln und die erforderlichen .Anordnungen getroffen werden können.

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! für den Bezirk Calw <G. E. C ).

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e. G. m. u. H.

auf Sonntag den 5. Mai 1912

in das Gasth. z.Waldhorn" in Birkeufeld

freundlichst einzuladen.

Otto Wester, Tapezier,

Sohn des Karl Bester. Kaufmanns. Luise Meger,

Tochter des Christian Bieger, Goldarbeiters.

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