MM

etLi.I'SLU:

WWÄ

L-7^^

WM8

?'V->«^

Ktz

-ddW

RLMZ

'd

»MLZML!

2W'

i . rRiri ^ MS

! ..!^ ^

LL-M

L.Ä

^s 200.

Amts- und AnzeigeßkaLt für den Bezirk Halw.

78. Jahrgang.

Or^chttnmisSluge: Dienstag, Donnerstag, Vams- tag, Sonntag. JnsertionSprris 10 Pfg. pro Zeile für Stadt and VegtrlSorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Sonntag, den 20. Dezember 1903.

Wbonnernentspr. in d. Stadt pr. Diertelj. Mk. 1.10 incl. LrSgerl Dierteljährl. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbar-' Ortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Kekannturachrmgen.

Aufforderung zur Anmeldung der Wander- gewerbedetriebe behufs der Besteuerung nnd Erteilung der Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1904.

Gemäß § 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Vollzug des Gesetzes vom 15. Dezember 1899 über die Wandergewerbesteuer (Reg.-Bl. S. 1185 ff.) werden alle diejenige« Personen des Oberamtsbezirks, welche beabsichtige«, im Kalenderjahre 1904 das Wandergewerbe zu betreiben, aufge­fordert, sich behufs der Besteuerung (Ausstellung des Eteuerscheins) und Erteilung des Wander- gewerbefcheins für das Kalenderjahr 1904 bei den Ortssteuerämtern ihres Wohnorts bezw. bei dem Unterzeichneten Bezirkssteueramt und dem Ober­amt rechtzeitig anzumelden.

Der Besteuerung nach Maßgabe des Wander­gewerbesteuergesetzes vom 15. Dezember 1899 unter­liegen bezüglich ihres Gewerbebetriebs:

Alle Personen, welche in Württemberg außerhalb ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung im Umherziehen

1) Waren feilbieten (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern).

2) Warenbestellungen bei Nichtkaufleuten aufsuchen (Detailreisende) oder Waren bet andern Per­sonen als bei Kaufleuten oder an andern Orten als in offenen Verkaufsstellen zum Wiederver­kauf ankaufen.

3) gewerbltcheLeistungen anbieten (Scherenschleifen, Schirm- und Kesselflicken, Photographieren, Dreschen mit Maschinen und Aehnliches).

4) Musikaufführungen, Schaustellungen, theatra­lische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Kunst- oder wissenschatf- liches Interesse obwaltet, darbieten wollen.

Der Beginn mit dem Wandergewerbebetrieb ohne Steuerschein ist strafbar und nur auf Grund des Steuerscheins darf ein Wandergewerbeschein erteilt werden.

Wanvergewerbesteuerpflichtig ist nicht und bedarf daher keines Steuerfcheins:

1) wer felbstgewonnene (nicht vorher aufge­kaufte) rohe Erzeugnisse der Land- und Forst­wirtschaft, des Garten- und Obstbaus, der Geflügel- und Bienenzucht, der Jagd und Fischerei feilbietet;

2) wer in der Umgegend seines Wohnorts bis zu 15 Lm Entfernung selbstbereitete, bezw. selbstverfertigte Waren, welche zu den Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören (Butler, Schmalz, Brot, Fleisch und Fletsch­waren rc.) feilbietet oder gewerbliche Leistungen, hinsichtlich deren dies Landesgebrauch ist, an­bietet ;

3) Wer auf Messen, Jahr- und Wochenmärkten Waren zum Verkauf anbietet.

Die Ortssteuerämter sind angewiesen, auf Ersuchen nähere Auskunft zu erteilen.

IS°z.

K. Oberamt. K. Kameralamt.

Amtm. Rippmann. Voelter.

Die Ortspolizeibehörden

werden im Hinblick auf die kommenden Weihnachts­feiertage auf 8 13 der Min.-Verfügung vom 21. März 1903, Reg.-Bl. S. 111 betr. de« Ge­fangenentransport, ausdrücklich hingewiesen.

Calw, 18. Dezember 1903.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

An die Ortsbehörden

betr. Wandergewerbefcheine.

Unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Er­laß des K. Oberamts und K. Kameralamts vom 16. Dez. d. I, werden die Ortsbehörden veranlaßt bei dem Antrag auf Erteilung eines Wander­gewerbescheins nach den Bestimmungen des 8 1 der Vollz.-Vers. zur Gew.-Ord. vom 31. Januar 1898 (Reg.-Bl. S. 36) zu verfahren und womöglich sämtliche Anträge gesammelt zn gleicher Zeit hieher einzusensen. Bezüglich des Sportelan- fatzes wird auf 8 22 der Min.-Verf. vom 24 Jan. 1900, Reg.-Bl. S. 61, hingewiesen.

In zweifelhaften Fällen wird sich die Orts- behörde die Sporteln hinterlegen lassen.

Calw, 18. Dezember 1903.

K. Oberamt.

Amtm. Ripp mann.

Die Ortsvorfteher

werden unter Hinweis auf den Erlaß des K. Mini­steriums des Innern vom 9. Dezember 1898 (Min.- Amtsbl. S. 406), betreffend das Verfahren bei Ver­leihung des Feuerwehrdienstehrenzeichens veranlaßt, die bei ihnen einkommenden Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens spätestens bis 1. Januar 1904 hierher vorzulegen.

Calw, 18. Dezember 1903.

K. Oberamt. Amtm. Rippmann.

Tagesneuigkeiten.

* Calw, 19. Dez. Die Ausführung eines neuen Waldweges wird gegenwärtig durch Aushauen des Holzes vorbereitet. An der Straße Calw-Altburg bei der ersten Wendeplatte oberhalb des Scherwäldles soll der neue Waldweg beginnen. Derselbe führt sodann über den Schießgraben gegen die Annabuchen zu, um den Gimpelstein herum und dann an der Seite des Berges hin bis zum Stein­bruch am Ende des Teuchelwegs. Der Weg wird eine geringe Steigung erhalten und zur Holz­abfuhr dienen, zugleich wird er auch einen weiteren schönen Wald- und Spazierweg geben. Die Aus­führung des Weges soll im nächsten Jahre stattfinden.

>5 E-a4>w. Wir haben bereits mitgeteilt, daß

die Burgruine Zavelstein an den Württ. Schwarzwaldverein verpachtet wurde. Das Schwarzwaldblatt veröffentlicht nun die Pacht­bedingungen, aus denen hier folgendes mitgeteilt wird: Das Pachtgeld beträgt 30 jährlich. Ueber- nahme am 1. Januar 1904 auf unbestimmte Zeit, mit '/«jährlicher Kündigung. Das Innere der Burgruine darf nur zur Anbringung von Zier­anlagen mit Wegen, Brücken, Treppen u. s. w. benützt werden und find die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen mit Ausnahme der Turmtreppe

und der steinernen Staffeln vom Pächter zu unter­halten. Die Ruine kann jedermann unentgeltlich besichtigen; nur für die Besteigung deS Turmes, wozu der Schlüssel bei Waldhüter Rupps (dritt­letztes Haus links an der Ruine) zu holen ist, darf eine Gebühr erhoben werden und zwar für eine einzelne Person 10 A für eine Familie 20 für größere Gesellschaften 2 und für Schulen 1 Schwarzwaldvereinsmitglieder haben freien Eintritt, jedoch soll auch diesen die Abgabe eines kl. Obolus nicht verübelt werden.

Calw, 19. Dez. Der Postschalter wird heute Sonntag vormittags von 89 Uhr, 1112 Uhr und nachmittags von 23 Uhr offen gehalten.

In der unteren Marktstraße ist gegen­wärtig aus dem Atelier von Photograph Fuchs hier ein Bild ausgestellt, das von Passanten nicht unbeachtet bleiben sollte. Dasselbe zeigt in einer durch flotte Zeichnung geschaffenen Umrahmung die Einzelphotographien der Zugführer von Calw und Altensteig. Das Arrangement ist als wohl­gelungen zu bezeichnen und die ganze Arbeit zeugt von Geschmack und Geschick des Ausstellers.

(Amtliches aus dem Staatsanzeiger.j Se. König!. Majestät haben allergnädigst geruht den Postsekretär Mauerhan in Calw nach Plo­chingen auf Ansuchen zu versetzen.

Böblingen, 17. Dez. Dem heutigen Jahrmarkt, der von dem schönsten Wetter be­günstigt war, wurde trotz der in einigen westlichen Gemeinden herrschenden Maul- und Klauenseuche außerordentlich viel Vieh aller Gattungen zngeführt. Es wurde deshalb auch viel gehandelt zn guten Preisen. Besonders begehrt und gut bezahl! wurden Fettvieh und schönes Vieh zum Einstellen. In Kühen war der Handel weniger lebhaft. Ochsen galten 8001000 Stiere 600800 ^ je Las

Paar. Kühe kosteten 300450 ^., Jungvieh und Rinder je 120300 das Stück. Der Schweine­markt war sehr stark befahren, besonders mit Milch­schweinen, daher der Handel flau zu gedrückten Preisen. Läufer galten 3575 ^., Milchschweine 1828 je das Paar. Auch der Besuch des Krämermarktes war ein recht zufriedenstellender. Unsere Geschäftsleute dürften gute Geschäfte gemacht haben, da eS heute der erste Tag war, daß es gefroren hatte und die Wege gangbarer waren als in den letzten Wochen.

Stuttgart, 18. Dez. Der K. öffentl. Notar Rudolf F au s el hat sich heute mittag zwischen 12 und 1 Uhr in seinem Bureau erschossen. Er litt schon längere Zeit an Schwermut und Geistesstörung, sodaß er sich einen Stellvertreter halten mußte. Der Verstorbene war erst 41 Jahre alt.

Tübingen, 16. Dez. (Strafkammer.) Der vormalige Amts- und Polizeidiener Hack in Birkenfeld, OA. Neuenbürg, war der erschwerten Unterschlagung angeklagt. Er hatte 250 die er als örtlicher Kassier der Bezirkskrankenkasse Neuen­bürg im Besitz hatte, an sich genommen, um damit nach Amerika zn entfliehen. Auf die Reise hatte er noch eigenes und entlehntes Geld mitgenommen.