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^ 194. Amts-
und Auzeigrökatt für den Bezirk Hak«. 78. z»hrM?.
»rschetmmgltag«: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt >md Bezirlsort»! außer Bezirk IS Pf,.
Donnerstag» den 10. Dezember 1903.
ilbonnementspr. in d. Stadt pr. Viertelst Mk. 1.10 incl. LrSgerl. Bierteljährl. Postbezugspreis ohne Bestell,, f. d. Orts- u. Nachbar- ortsoerlehr 1 Ml., f. d. sonst. Verlehr Ml. 1.10, Bestellgeld 20 Psg.
Amtliche Bekanntmachungen.
d Die Ortsbehörden
werden hiermit auf die Minist.-Verf. v. 1. Okt. 1903, Min.-Awtsbl. Nr. 22 S. 505, zur Nachachtung hingewiesen.
Hienach sind künftig in die Rekrutierungs- Stammrolle« außer sämtlichen Verbrechen und Vergehen ««r die in 8 36t Z. 1—8 des R.-Str.- Gb. vorgesehenen Uevertretuugen aufzunehmen, somit nur die Strafen wegen Zuwiderhandlung gegen die Polizeiaufsicht, unerlaubter Rückkehr in einen Bundesstaat, Landstreichern, Bettels, Asotie, Arbeitsscheu, Unterkommenslosigkeit. Weitere Ueber- tretungsstrafen, welche nicht in die Strafregister aufzunehmen sind, sind nicht mehr in die Stammrollen einzutragen.
Sind Registerstrafen nicht vorhanden, so ist in den Stammrollen zu bemerken: „Registerstrafe« und sonstige Angabe«: keine.
Bei Anlegung der Stammrollen haben die Ortsvorsteher bezüglich der autzerhalb der Gemeinde, aber innerhalb Württembergs geborenen Militärpflichtigen die Strafregisterbehörde des Geburtsorts um einen Auszug aus dem Strafregister zu ersuchen und solchen der Stammrolle beizuschließen.
Aus der genannten Verfügung ist weiter zu entnehmen, daß nur bei den Untersuchungen gegen Militärpflichtige bezw. gegen Personen des Beurlaubtenstandes auf Grund des Z 361 Z. 1—8 des R.-Str.-Gb. das Militärverhältnis in den Strafverfügungen vorzumerken und die Strafe auSzu- schreiben ist.
Calw, 8. Dezember 1903.
K. Oberamt.
Vo elter.
Bekanntmachung,
Amtsfchade«s-Umlage pro 1SÜ3/64.
Der auf 48,800 ^ sich belaufende Amtsschaden für die Zeit vom 1. April 1903/04 verteilt
sich auf die nachstehend ersichtliche Weise. Auf 1 Staatssteuer kommen 46,03 Amtsschaden.
Die Gemeindebehörden haben für alsbaldige vorschriftsmäßige Umlage Sorge zu tragen und die Beträge pünktlich an die Amtspflege abzuliefern. Gedruckte Hilfstafeln gehen den Herren Verwaltungs- Aktuaren von der Amtspflege zu.
Ueber den Vollzug der Steuer-Umlage ist von den mit derselben beauftragten Beamten bis 15. Januar 1964 Bericht hieher zu erstatten.
Dieselben haben auch behufs der kommunalen Besteuerung der Wandergewerbe gemäß Art. 27 bis 29 des Gesetzes vom 15. Dezember 1899 (Reg.- Bl. S. 1163) spätestens bis zum 15. Dezember d. I. hierher anzuzeigen, wieviel auf 1 ^ Gewerbestaatssteuer Gemeindeschaden entfällt.
Calw, 7. Dezember 1903.
K. Oberamt. Vo elter.
Amtsschaden
Calw . . 11871.05
Agenbach . . 594.78 Aichhalden. . 521.85 Altbulach . . 753.48 Altburg . . 891.82 Althengstett . 1758.20 Bergorte . . 1304 31 Breitenberg . 656.10 Dachtel . . 725.32 Deckenpfronn . 1866.78 Dennjächt . . 173.52 Emberg . . 357.80 Ernstmühl . . 105.13 Gechtngen . . 2161.46 Hirsau . . . 2244.04 Holzbronn . . 494.38 Hornberg . . 385.88 Liebelsberg . 617.96 Liebenzell . . 2063.88 Martinsmoos. 513 87 Monakam . . 403.67 Möttlingen . 853.33 ^ 31318.61
Amtsschaden
Uebertrag 31318.61 Neubulach . . 577.20 Neuhengstett . 355.16 Neuweiler . . 872.12 Oberhaugstett. 599.48 Oberkollbach . 323.14 Oberkollwangen 550.53 Oberreichenbach 674.87 Ostelsheim. . 1161.19 Ottenbronnn . 385.81 Röthenbach . 457.22 Schmieh . . 448.19 Simmozheim . 1329.70 Sommenhardt 650.62 Speßhardt. . 518.61 Stammheim . 2913.93 Teinach. . . 2167.59 Unterhaugstett. 394.25 Unterreichenbach 1212.05 Würzbach . . 1077.95 Zavelstein . . 284.53 Zwerenberg . 527.25 48800.—
Bekanntmachung der Kgl. Zentralstelle für Gewerbe ««d Handel betr. die Sammlungen des Kgl. Landesgewerbemuseums.
Die technologischen und kunstgewerblichen Sammlungen, die Bibliothek mit Lesesaal, Zeichensaal und Zeitschriftenlefezimmer, sowie die Sammlung der Gipsabgüsse des Landesgewerbemuseums sind das ganze Jahr hindurch mit Ausnahme der höchsten Festtage bei freiem Eintritt für Jedermann geöffnet, an Sonntagen von 11—1, an Wochentagen im Sommer von 10—5 Uhr, im Winter von 10—4 Uhr, die Bibliothek an Sonntagen von 11—1, an Wochentagen von 10—12 und 2—6 Uhr, außerdem Freitags von 8—10, im Winter auch Dienstag von 8—10 Uhr abends, die Sammlungen der Gipsabgüsse das ganze Jahr an Sonntagen von 11—1, an Wochentagen von 10—12 Uhr.
Im Bureau der Museums-Verwaltung sind die Patentschriften, Adreßbücher und Modezeitungen aufgelegt.
Ausgeliehen werden innerhalb Württembergs Bücher und Vorbilder, Gipsmodelle und Patentschriften, unter Umständen auch einzelne Gegenstände aus den Sammlungen, vorzugsweise aus der technologischen Abteilung.
Motoren und Maschinen werden auf Wunsch in Betrieb gesetzt.
Indem wir zur regen Benützung der Sammlungen einladeu, bemerken wir, daß Arbeitsmaschinen und Werkzeuge, soweit sie neu oder hervorragend sind, in besonderen Fällen auch andere gewerbliche Erzeugnisse, im Landesgewerbemuseum ohne Entgelt vorübergehend zur Ausstellung gebracht werden können; die Entscheidung über die Zulassung, sowie über den Platz und die Zeitdauer der Ausstellung behalten wir uns vor.
Beim Besuche größerer Gruppen von Personen können auf dem Bureau des Museums Führungen erbeten werden, sofern ein Beamter gerade frei ist.
Stuttgart, den 2. Dezember 1903.
K. Zentralstelle für Gewerbe u. Handel.
Gaupp.
Nachdruck verboten.
Krnb öör!
Erzählung von C. von Dorn au.
(Fortsetzung.)
„Das ist mein Inspektor — Bärlake/ sagte die Gräfin hastig, mit einem kurzen, vorstellenden Kopfnicken nach der grotesken Figur an ihrer Seite. „Ich bin nach wie vor die Gräfin Ritland, Herr Behrendt —"
„Aber hoffentlich nicht mehr dis alte Feindin aus der Kinderzeit, gnädigste Gräfin," sagte Klaus mit bittendem Blicks näher tretend. „Ich habe rechte Sehnsucht nach einem freundlichen Willkommen in der alten Heimat, Gräfin —" Sie senkte ernst ihre Augen in die seinen, ohne zu antworten. Dann blickte sie wieder nachdenklich auf und sagte, während sie scheinbar mit größtem Interesse eine Fliege vom Rücken des Handpferdes hinwegscheuchte: „Sie sind zurückgckehrt, weil ihr Onkel gestorben ist —"
„Das erfuhr ich erst gestern abend in Hagow ganz zufällig — ich war gekommen, um mick mit dem alten Mann auszusöhnen — mich verlangte plötzlich danach, Gräfin! Das Heimweh packt einen jeden, früher oder später —"
„Sie wollen jetzt zu Hause bleiben und das Gut Ihres Onkels übernehmen?" fragte die Gräfin mit einem durchdringenden Blicke.
„Nein, Gräfin — doch nicht; das vermag ich nicht! Mein Geschick hat mich auf ganz andere Bahnen geführt — ich lebe als Maler in München —" Die Gräfin nickte.
„Das habe ich gewußt," sagte sie ruhig; „ich war vor Jahren einmal dort und sah in der Kunstausstellung ein Bild, das Sie gemalt hatten — es war das erste Mal, daß ich wieder von Ihnen hörte. Das Bild war gut, — sehr gut sogar, soviel ich davon verstehe —"
Seine dankende Verbeugung war nicht ganz frei von Ironie.
„Sie haben stets die Gnade gehabt, meinen bescheidenen Kunstbestrebungen Ihr gütiges Jntereffe zuzuwenden," sagte er mit ausgesuchter Höflichkeit. Aber aus seinen Augen leuchtete es schelmisch dabei; während er weitersprach, lächelte er sogar ganz unverkennbar.
„Ich erinnere mich, wie die kleine Ramminer Komteß dem Spielgefährten unwillig den Pinsel entriß, sobald sie ihn dabei antraf, seiner heimlichen Leidenschaft zu fröhnen. — „Laß das unnütze Geschmier," pflegte sie dabei zu sagen, „das paßt sich nicht für einen ordentlichen Jungen — willst Du solch' elender Farbenklexer werden?" Und oft ruhte sie nicht, bis er seufzend den geliebten, vom sauer ersparten Taschengelde gekauften Farbenkasten versteckte und mit ihr durch die Gorlitzer und Ramminer Felder trollte —"
Die Gräfin war zornig errötet, und ein wahrer Flammenblick sprühte aus ihren dunklen Augen auf den kühnen Spötter hinab. Aber sie faßte sich rasch, als sie sah, wie unbekümmert, belustigt er diesen Blick erwiderte, und sagte nachlässig, mit hochmütigem Senken der Mundwinkel:
„Sie können unmöglich verlangen, daß ich mich auf solche Kindereien noch besinnen soll —"
„Und ich hab's gleich in der ersten Viertelstunde deS Wiedersehens ver-