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192. Amts-
und Knzeigeökati für den Bezirk Gaüv. 78. Iahrgauz.
LrsiHetnungStage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag, Jnsertionsprei« 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und vsjtrtSort«; nutzer Bezirk 12 Pfg.
Sonntag, den 6. Dezember 1903.
Abonnementspr. in d. Stadt pr. Viertel). Mk. 1.10 incl. Lrägerl. VierteljLhrl. PostbezugSpreiS ohne Bestellg. f. d. Orts- u. Nachbarortsverkehr 1 Mk.. f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10. Bestellgeld 20 Pfg.
Amtliche Wekanntmachttngen.
An die Herren Ortsvorfteher und Gemeindepfleger.
Da die Nachtveisuuge« der von den Gemeinden an einberufene Dienstpflichtige gezahlten Marschgedühren zum Teil sehr mangelhaft gefertigt und auch viel zu spät eingereicht werden, ergeht die Weisung, bei Fertigung derselben die gegebenen Vorschriften (Minist.-Verf. v. 13. März 1887, Reg.-Bl. S. 68/82; Minist.-Vers. v. 24. Jan.
1900, Reg.-Bl. S. 100; Minist.-Verf. v. 24. Aug.
1901, Min.-Amtsbl. S. 217) zu befolgen, insbesondere die Spalten der Nachweisungcn genau auszufüllen, die Trennung in
auf Grund der Marschgeldertabellen und L auf Grund der Vermerke der Bezirkskommandos auf den Gestellungsbefehlen zu beachten, die betreffenden Militärpersonen auf den Nachweisungen selbst bescheinigen zu lassen und diese Nachweifungen stets vierteljährlich der Amtspflege zur Liquidation zu übersenden.
Die zur Ausfüllung der Nachweisung nötigen Angaben sind aus den Gestellungsbefehlen bezw. Urlaubspässe« genau zu entnehmen,
weshalb diese von den Einberufenen stets vorzuzeigen sind. Auch ist die Nachweisung mit dem Militärpapier in genaue Uebcreinstimmung zu bringen.
Wenn der Gestellungsort in der Marschgeldertabelle der Gemeinde verzeichnet ist, wird die Marschgebühr vom K. Bezirkskommando Calw nicht ausgefüllt, sondern es ist der in der Marschgeldertabelle verzeichnete Betrag zu bezahlen.
In allen ander« Fällen wird die Marschgebühr vom K. Bezirkskommando Calw im Gestellungsbefehl vermerkt und ist dann dieser Betrag zu entrichten.
Für die Berechnung der Marschgebühren gilt der Grundsatz, daß für Entfernungen
bis zu 20 km keine Gebühr, von 21—40 km 1 von 41—60 km 2 angesetzt werden.
Ein Abdruck von gegenwärtigem Erlaß geht den Gemcindepflegern zu, um solchen vorne in ihre Marschgebührenordnung einkleben zu lassen.
Bei denjenigen Marschgebührenordnungen, welche z. Z. beim Oberamt vorliegen, wird dies vom Oberamt besorgt werden.
Den Gemeindepflegern ist hievon unter Gintrag in das Schulthettzenamtsprotokoll Eröffnung zu machen mit dem Anfügen, daß wenn eine Aufrechnung der Marschgebühren wegen verspäteter Vorlage an die Amtspflege, nicht mehr möglich sein sollte, der fragliche Betrag dem Gemeindepfleger zu Rest gelegt werde.
Calw, 1. Dezember 1903.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung eines Molkereilehrkursks in Gerabron«.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchentlicher Unterrichtskurs über Molkereiwesen abgehalten werden.
In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei eingeleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.
Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmer an demselben verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Anweisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht
etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst anzuschaffen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt werden.
Bedingungen der Zulassung sind: Zurückgelegtes 16. Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Vorkenntnisse im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Berücksichtigung bet der Aufnahme.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 4. Januar 1904 festgesetzt.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 15. Dezember d. I. an das „Sekretariat der K. Zentral st elle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:
1) ein Geburtsschein;
2) ein Schulzeugnis sowie etwaige Zeugnisse über Vorkenntnisse im Molkerciwesen;
3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
5) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinderätliches Zeug- nisüberdieVermögens- und Familienverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein, eine Molkereigenossen-
AENWKiiNN» Nachdruck verbot-».
Krad ööv!
Erzählung von C. von Vornan.
(Fortsetzung.)
„Leider nicht — wie oft Habs ich versucht, in versöhnendem Sinne auf ihn einzuwirken!" sagte der Prediger nachdenklich. „Aber er schnitt mir stets dis Rede ab — er konnte es nicht überwinden, daß der Knabe sich damals heimlich aus seinem Hause fortgestohlen hatte, um in die weite Welt zu laufen in dem glühenden Wunsche, ein Künstler zu werden —"
„Ein Künstler! Pah!" machte der Arzt verächtlich. „Ich habe nie verstanden, wie ein vernünftiger Mensch sein Leben damit hinbringen mag, mühselig auf ein Stück Leinwand abzukonterfeien, was er in der Natur draußen viel schöner und bester jeden beliebigen Tag sehen kann."
j,Es ist gut, daß die Ansichten so verschieden sind!" unterbrach ihn der Pastor mit Haldem Lächeln. Er strich mit der Hand die widerspenstigen, blonden Haare zurück, die immer wieder in seine breite, eckige Stirn fielen, und sagte noch leiser, mit einem warnenden Blicke nach der anderen Seite der Laube: „Ich glaube bestimmt, daß die Aufrufe in den verschiedenen Zeitungen Erfolg haben werden und der Neffe des Verstorbenen plötzlich hier wieder auftaucht — eS war ein tüchtiger Kern in dem Jungen, und ich kann mir nicht vorstellen, daß er zu Grunde gegangen sein soll!"
Der skeptische Landarzt lachte. „Hoffen wir's!" versetzte er lakonisch. „Schade wär's, wenn Görlitz in schlechte Hände geriete! Aber nun muß ich auf
brechen — min oller Jürgen treckt süß woll gar ahn mi tau Hus! Hado's all schon einmal so makt, as ick tau lang un tau vel im „Waldfrieden" kneippt hädd
— da führte hei ganz dusement af, det ick mußt tau Faut achterher loopen."
Die Kalesche des alten Landarztes raffelte über das holperige Dorfstraßen- pflaster davon; noch einmal fuhr das rötliche Antlitz mit den grauen Bartstoppeln unter dem Verdecke hervor und nickte grüßend; dann bog der Wagen um die nächste Hausecke. Ein Knecht aus dem Wirtshause brachte das Pferd des Pastors
— einen hochbeinigen Braunen, genau so kräftig und starkknochig wie sein Besitzer, dem er schon seit langen Jahren fast auf allen AmtSwegen diente. Denn Pastor Nolsen hatte zweiundzwanzig Dörfer und einzelne Gehöfte in seinem Amtsbezirke, die teilweise weit auseinander lagen, und erledigte den größten Teil seiner seelsorgerischen Besuche zu Pferde, statt der Reitpeitsche einen großen karierten Regen- schirm unter den Arm geklemmt.
Als die beiden älteren Männer den Garten verlassen hatten, erhob sich auch Klaus Behrendt schwerfällig und ging langsam ins Haus hinein. Die Magd zeigte ihm sein im Giebel gelegenes Zimmer. Es war klein und sehr einfach möbliert, aber von derselben Sauberkeit, wie das ganze übrige Hauswesen.
Klaus riß das winzige Fensterchen auf und ließ die Nachtluft ungehindert einströmen. Lange lehnte er am Fenster und blickte in die stillen Baumwipfel des Gartens. Er konnte die See nicht sehen; die dunklen Zweige verbargen ihm ihre schimmernde Gestalt. Aber ihr würziger Atem streifte durch die Wipfel und ließ sie leise erschauern, als wolle er dem Hause, das sie schützend umgaben, Grüße bringen von dem, der nicht wiederkam-
Klaus legte sich zur Ruhe, aber er konnte nicht einschlafen. Immer mußte