Herz und Lippen dir allzeit dankbar sein." Es ist der jubelnde, frohe Adventschor:Komm, Herr Jesu."

Das ist aber der uralte christliche Adventswunsch. Seit Christus nicht mehr auf Erden ist, haben seine Jünger sehnsüchtig ausgeschaut nach seinem Kommen, sie haben ihn erwartet im Geist und in der Kraft, und haben sie in sich gespürt und seine Gegenwart im Geist empfunden. Das letzte Buch der Bibel, die Offenbarung Johannes blickt nach einem groß­artigen, vielfach dunklen Gemälde der Zen hinaus aus die Weltgeschicke der Zukunft, mit dem großen Adventsruf: Ja. komm Herr Jesu l

Komm, Herr Jesul" mit dieser Adnentsbilte wollen auch wir uns stellen in die große Advents­hoffnung. Sie ist mehr als ein frommer Wunsch oder wohl gar nur eine überwundene Kinderbitte. Komm, Herr Jesu, in unsere Familien und Weih­nachtsstuben, und schenke viel gläubige Herzen, die an deine göttliche Sendung glauben. Komm in unsere Kinderstuben, daß dein heiliges Bild ehrfurcht­gebietend stehe vor den Kinderseelen. Komm in unsere Arbeit und zeige uns das ewige, wertvolle Ziel, komm in unsere Kämpfe und läutere sie mit deinem Geist, komm in unsere Freuden und heilige sie, in unsere Leiden und hilf sie tragen. Komm in unser Leben und komm in unser Sterben mit deinem ewigen Leben und gib unserer Seele Kraft, große Kraft. Ja, komm, Herr Jesu, mit deinem Geist und Leben. Welcher ernsthafte Mann, der Jesu Herrlichkeit auch nur von ferne erschaut hat, möchte diese Adventsbitte nicht mitbeten für sich, für die Seinen, für sein Volk und Vaterland.

So schließt sich gegenwärtige Adventsbitte zu­sammen mit der vergangenen Adventsbitte der ersten Christen. Das ist not; denn gewißlich wird sich ihnen einmal eine zukünftige Adoenlsbitte zugesellen. Komm, Herr Jesu," so wollen wir ihn empfangen, wenn es wahr wird:

Er kommt zum Weltgerichte."

Neuenbürg, 30. Novbr. Der Anregung des hiesigen Verschönerungs- u. Fremdenverkehrs­vereins, daß um den Marklbrunnen an Stelle der früheren vier Akazienbäume wieder neue Bäumchen gesetzt werden mögen, wurde nun seitens der Stadt­verwaltung stattgegeben. Den Brunnen zieren jetzt wieder 4 Bäume; es sind jedoch diesmal keine Aka­zien, sondern veredelter Weißdorn (Gratecus), rot­blühend, gewählt worden. Wenn erst diese jungen Pflanzen zum Frühjahr Blätter- und sodann ihren freundlichen Blütenschmuck erhalten werden, so dürfte sich die bisher allseits beachtete gärtnerische Dekoration der Brunnensäule noch anmutiger gestalten und noch mehr zur Geltung kommen. Beides vereinigt, wird, es dürfte kaum ein Zweifel bestehen, ein wirkungs­volleres Bild geben. Gärtner Craubner hat die bisher blühenden Pflanzen der Brunnendekoration

durch winterharte, meist feine Arten von Tannen­pflänzchen ersetzt, wodurch das ganze Arrangement wohl einen ernsteren Charakter erhält, in seiner Art jedoch auch einen hübschen Schmuck des Brunnens bildet, der nicht minder Beachtung und Anerkennung findet. Der Spender dieser Brunnendekoration, Hr. Charles Kraft in Nizza, der alte Wohltäter seiner Vaterstadt, möge mit der allseiligen Anerkennung auch heute aufs Neue den aufrichtigen Dank für seine hochherzige Stiftung hinnehmen.

G Birkenfeld, 2. Dez Die rasche Entwick­lung der hiesigen Gemeinde brachte in gleichem Maße eine fortwährende Erweiterung des Geschäfsumfangs der Gemeindeverwaltung mit sich, so daß sich die Arbeitslast und Verantwortung für den Ortsvorsteher allein immer mehr als zu groß und ausgedehnt erwies. Die Gemeindekollegien baden deshalb in ihrer gestrigen Sitzung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form einer Gemeindesatzung die Schaffung einer Ratschreiberstelle auf 1. April n. Js. beschlossen. Der Gemeinderat bestimmte sofort, von einem öffent­lichen Bewerberausschreiben abzusehen und hat hie­rauf das neue Amt durch einstimmige Wahl dem Oberamtsassistenten Fazler in Neuenbürg übertragen.

Neuenbürg. (Eingesandt.) Anläßlich des I. Stiftungsfestes des Posaunenchors der Metho- disten-Gemeinde hier, das morgen stattfinden wird und an dem sich auch einige auswärtige Chöre (Pforzheim. Calw, Pirmasens. Baiersbronn. zus. eiwa 40 Mann) beteiligen werden, sollen zwischen 11 und 12 Uhr vom Schießhäuschen aus vom Ge­samtchor eine Anzahl religiöser Stücke gespielt wer­den, desgleichen nachmittags von V-33 Uhr vor dem Versammlungshaus der Gemeinde. Das eigent­liche Fest beginnt um 3 Uhr und ist jedermann freundlichst dazu eingeladen. : ' - >

Neuenbürg, 28. Dez. Unsere Waldgemeinde Unterlengenhardt wird jetzt auch in die Reihe der Kurorte einrücken. Unter Leitung einer Stutt­garter Architektenfirma läßt Hr. Gramm aus Schöm­berg ein stattliches Erholungsheim erbauen. Das­selbe kommt an den Waldrand gegen das Nagoldtal, hinter der Liebenzeller Burg, zu stehen. Bereits wurde von der Gemeinde Unterlengenhardt eine Zu­fahrtsstraße gebaut und der Wasserleitungsstrang bis zur Baustelle verlängert. Das Erholungsheim ist für Mitglieder der Krankenkasse bestimmt.

Neuenbürg, 25. Nov. Trotz aller Warnungen werden immer wieder Versuche gemacht, deutsche Bauern zur Auswanderung nach außereuropäischen Ländern zu veranlassen. Neuerdings werden, nach demLandw. Wochenblatt", die Bauern von Mexiko aus durch die verlockendsten Versprechungen gewissen­loser Agenten zur Uebersiedlung eingeladen. Allen diesen Lockrufen ist ein berechtigtes Mißtrauen ent- gegenzubringen, Und die schwäbischen Bauern werden dringend gewarnt, sich mit Agenten, und wenn sie

noch so vertrauenerweckende deutsche Namen führen, einzulaffen.

Schwann. (Eingesandt.) Auf das Eingesandt in Nr. 190 ds. Bl. betreffend Verlegung der Autohaltestelle ist zu erwidern: 1. Für die Ein­wohner von Schwann ist es gewiß gleichgültig, ob sie ein paar Schritte weiter laufen müssen oder nicht. Dagegen ist es: 2. im Interesse der Fremden, die nach Schwann kommen, wenn die Haltestelle in der Nähegewisser Wirtschaften" ist. Sie brauchen dann nicht bei jeder Witterung aus der Straße herumzu­stehen. Und wann: 3. diesegewisse Wirtschaften" (Hirsch und Ochsen) dädurch eine Bevorzugung haben, so ist das ganz in der Ordnung, weil die Besitzer dieser Wirtschaften bei der Gründung der Gesellschaft ibr Geld dazu gegeben haben, ohne versichert zu sein, ob sich das Unternehmen rentiert oder nicht, was vom Einsender desEingesandt" in Nr. 190 jeden­falls nicht gesagt werden kann.

Wer darf zum Reichstag wählen? Ueber das Wahlrecht der im Januar 1887 Geborenen sind Zweifel entstanden. Da von der Reichsregierung als Wahltermin der 12. Januar k. Js. in Aussicht genommen ist. sind alle die männlichen deutschen Reichsangchörigen zum Reichstag wahlberechtigt, welche bis dahin ihr 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, soweit keine gesetzlichen Ausschließungsgründe vorliegen.

Wo raus sichtliche Witterung.

Der Niederdruck im Westen beginnt einzugreifen und den Hochdruck nach Osten zurückzudrängen. Dadurch ist bei uns zunächst eine etwas föhnige Strömung entstanden, die Aufheiterung gebracht hat. Diese Aufheiterung wird aber nicht von Bestand sein und allmählich neuer Trübung weichen, woran sich schließlich regnerisches Wetter anschließen wird. Die Temperatur wird zunächst mäßig mild werden.

Reklameteil.

Schwere Sorgen hat mancher Landwirt in diesem Herbst um sein Vieh, nachdem er es von der Weide in den Stall nehmen mußte. Kaum kann er es erwarten, es wieder auszutrciben, denn die Futtervorräte sind knapp. Damit Wiesen und Futterfeldcr zeitig neues Grünfutter geben, dünge man sie schon jetzt kräftig mit Thomasmehl und nicht erst im kommenden Frühjahr.

Hinweis.

- WM'" Der heutigen Gesamtauflage unseres Blattes -liegt ein Prospekt des rühmlichst bekannten Spezialisten in Mehandlnng von Krar- und Marlwschsstörnnge» OeorZ- 8dinkl<ler, Stnttgart, Gymnasiumstr. 2l^, bei, worauf wir unsere Leser besonders aufmerksam machen. Wo jede Hoffnung geschwunden, haben noch SchneidersManisol" gegen schuppen und Flechten und Schneiders Brenn­nessel. H a arrinktur zur Kräftigung und Hebung der Haarbildung Hilfe gebracht.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: C. Me eh, für den Inseratenteil: G. Conradi in Neuenbürg.

Mit einer vierseitigen Beilage.

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K. Höeramt Muenöürg-

Bekanntmachung,

betreffend de« einjährig, sreiwillige» Militärdienst.

Diejenigen im Jahre 1892 geborenen jungen Leute, welche zurzeit ihren dauernde» Aufenthalt im Königreich Württemberg haben, im Besitze gültiger (Schul-) Zeugnisse über die wissen­schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst sich befinden und die Berechtigung zum einjährig-freiwillige» Militär­dienst erwerben wollen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Erteilung des Berechtigungsscheines zum einjährig-freiwillige« Dienst alsbald nnd spätestens bis zum 1. Februar 1912 unter Beifügung der in § 89 Ziff. 4, lit. ae bezw. Ziff. 5 lit. a der deutschen Wehrordnung (s. Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901 Seite 275 u. ff.) vorgeschriebenen Papiere, nämlich

a) eines standesamtlichen Geburtszengniffes,

d) der nach Muster 17g. zu §89 der deutschen Wehrordnung erteilten Einwilligungserkläruug des gesetzlichen Vertreters,

e) eines Unbescholteuheitszenguisses (d. h. eines Leumunds­zeugnisses vom Geburts- und Aufenthaltsort und zwar je neueren Datums),

ä) des (Schul-) Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst, bei der Kgl. Württ. Prüfungskommission für Einjährig-Frei­willige in Lnbwigsbnrg schriftlich einzureichen sind.

Hiebei wird bemerkt, daß es zulässig ist, schon vom vollendeten 17. Lebensjahre an um Erteilung des Berechtigungs­scheins zum einjährig-freiwilligen Dienst nachzusuchen nnd es sich für die Nachsuchenden empfiehlt, mit der Einreichung des Gesuchs nicht bis zum Eintritt in das militärpflichtige Alter zuzuwarten.

Im übrigen wird ans die Bekanntmachung der K. Württ. Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige vom 1. November 191t (Staatsanzeiger Nr. 268, Beilage) hingewiesen, worin das Nähere über die gedachte Berechtigung, ihre Nachsuchung und den dabei zu führenden Nachweis enthalten ist.

Den 1. Dezember 1911.

Oberamtmann Hornung.

K. Höeranrt Yeuenöürg.

Au die Orls-olizeibehördeu.

Das Erdbeben der letzten Woche hat zwar in den Ge­meinden des Oberamtsbezirks größere Beschädigungen an Gebäuden nicht angerichtet; es ist jedoch immerhin mit der Möglichkeit zu rechnen, daß Kamine und sonstige Feuerungseinrichtungen kleinere und weniger sichtbare Beschädigungen erlitten haben, die zwar den baulichen Zustand nicht unmittelbar gefährden, aber unter Umständen die Entstehung von Bränden verursachen können.

Die Ortspolizeibehörden werden daher veranlaßt, in ge­eigneter Weise die Hausbesitzer auf diese Gefahr hinzuweisen und ihnen die Untersuchung ihrer Kamine und Fcuerungseinrichtungen auf etwaige Schäden, sowie deren Beseitigung auszugeben.

Den 30. November 1911.

Oberamtmann Hornung.

älender 1SI2

in verschiedenen Ansgaben,!

sind zu haben in der - ^

C. Mtth'sche« KilGaMling.

Schmiede

zu verpachte»!

Eine gutgehende mit guter Kundschaft ist wegen Todesfall unter günstigen Bedingungen sofort zu verpachten.

Einem tüchtigen Huf- und Wagenschmied wäre Gelegenheit geboten, sich eine gute Existenz zu sichern.

Näheres bei Fra« Amalie Mettler, Höfe« a/E.

Neuenbürg.

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12 Zimmer, Mitte der Stadt, unmöbliert, per 1. Jan. zu mieten gesucht.

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Anfragen

auf Chiffre-Anzeigen von aus­wärts wolle immer das Rückporto beigelegt werden.

Verlag d.Enztälers".