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Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land» Wirtschaft, betreffend die Berwilligung von Beitrügen zu der Anlage von Rebfchnlen.

Um dem im Bereiche des 1., 3, 4., 5. und 6. Weinbau­bezirks (zu vgl. Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Einteilung des am Weinbau be­teiligten Gebiets im Weinbaubezirke, vom 3. August 1907, Wochenblatt für Landwirtschaft Nr. 33 von 1907) vorhandenen Mangel an Wurzelreben abzuhelfcn, wird die Zentralstelle auch im Jahre 1912 in den obengenannten Weinbaubezirken zu den Kosten der Anlage neuer Rebschulen unter folgenden Bedingungen Beiträge gewähren :

1. Die zu einer Ncbschule in einem Jahr anzulegende Fläche soll mindestens 6 Ar groß sein und von der K. Weinbau­schule Wsinsbcrg nach Bodenart und Lage für eine Reb- schule als geeignet befunden werden.

2. Bei der Anlage (Düngung, Auswahl der Sorten usw.) und Behandlung der Rebschulen ist den Anordnungen der K. Wcinbauschule nachzukommen.

Das Nähere ist aus der Bekanntmachung in der Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 252 zu ersehen.

Stuttgart, den 20. Oktober 1911. Sting.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Land­wirtschaft, betreffend die Abhaltung von Prüfnngen im Hufbeschlag an den Lehrwerkstätte« für Huf­schmiede.

Für Schmiede, welche die in Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 1885, betreffend das Husbeschlaggewerbe, vorgeschriebene Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes erstehen wollen, finden an nachstehenden Lehr­werkstätten für Hufschmiede solche Prüfungen statt, und zwar: in Hall am 8. Dezember 1911,

Heilbronn am 6. Dezember 1911,

Ravensburg am 4. Dezember 1911,

Ulm am 1. Dezember 1911.

Das Nähere ist aus der Bekanntmachung in der Beilage zum Staatsanzeiger Nr. 252 zu ersehen.

Stuttgart, den 24. Oktober 1911. Sting.

^ Wildbad.

rmWMchigttltllg.

Das in Nr. 170 dieses Blattes näherbeschriebene Anwesen des Ariebrich Bollmer, Stemhaucrs hier, kommt am nächsten

Montag den 6. November ds. Js., vormittags 11 Uhr

auf der hiesigen Notariatskanzlei letztmals zur Versteigerung. Den 31. Oktober 1911.

Gerichtsnotar Oberdörfer.

Neuenbürg.

Einem hies. Einwohner ist kürzlich ein ca. 1 Jahr alter

Hund

LAMS (Wolfshund, Rüde)

zugelaufen.

Eigentumsansprüche sind bis 3. d. M. einschl. hier anzubringen. Den 1. November 19 ll.

Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Neuenbürg.

Bis Freitag eintreffend, empfehle

sst. hck LWW!

> KMM!

Neuenbürg.

Danksagung.

Für das Ev. Gemeindehaus hier sind eingegangcn: Wwe. G. 2 F. Gollmer 10 Flaschner Pfr. 6 Flaschner Sch. 5 -j- Wwe. H. 3 N. N. aus A. 20 H. St.

2 ^1, N. N. aus K. 50 Dankopfer 40 von 5 Hand­werksmeistern zus. 63 44 ^s, f I. R. 4 von den Mit­

gliedern des Kirchengemeinderats Waldrennach 30 bei An­meldung zum Zuhörerunterricht 10 Dir. H. in R. 20 Zus.: 265 44

Den 30. Oktober 1911. Ev. Stadtpfarramt.

Uhl.

Stadt Wildbad.

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in lebendsrischer Ware.

Tel. 61 . Karl Mahler.

Mädchen oder jüngere Fra«

wird angenommen.

Pforzh. Dampfwaschanstalt, j Birkenfeld.

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! Adresse:

Frau Rechtsanwalt Brombachcr, Pforzheim, Erbprinzenstr. 18.

Anmeldungen nimmt auch die Geschäftsstelle ds. Bl. entgegen.

Wildbad.

Ein solides

Bekanntmachung.

Wochenmärkte in Pforzheim.

Am 1. November tritt in Pforzheim eine neue Wochen- Marktordnung in Kraft. Sie enthält u. a. folgende Neuer­ungen, die wir hiermit zur Kenntnis der Interessenten bringen:

1. Wochenmarkt findet an folgenden Tage» aus den beigesetzten Plätzen statt:

u) am Montag und Donnerstag für alle Marktgegenstände aus dem Kappelhofplatz; an seine Stelle tritt an Tagen, an welchen aus dem Kappelhofplatz Pferdemarkt stattfindet, der freie Platz an der Altstädterstratze;

b) am Dienstag und Freitag für alle Marktgegenstände auf dem Turnplatz an der Enzstratze;

c) am Mittwoch und Samstag für Brennholz, Heu, Stroh, Kraut und Kartoffeln auf dem Waifeuhansplatz und für alle übrigen Marktgegenstände auf dem Hanpt- Marktplatz.

Fällt auf einen der genannten Markttage ein Feiertag (Neujahrestag, Charfreitag, Ostermontag, Christi Himmel- sahrtstag, Pfingstmontag, Fronleichnamstag, Christtag und Stephanstag), so findet der Markt auf dem betreffenden Platze am vorhergehenden Wochentage, und wenn dieser Feiertag ein Montag ist, am Dienstag statt. Oeffentliche Straßen und Plätze, soweit sie nicht dem Markte gewidmet sind, dürfen während der Marktdauer zu Verkaufshand­lungen nicht benutzt werden.

2. Die Marktzeit beginnt in den Monaten April bis ein­schließlich Oktober um 6 Uhr, in den übrigen Monaten um fis7 Uhr vormittags und endigt um fir2 Uhr nachmittags.

3. Die Verkaufsgegenstände sowie die nicht durch die Stadt- gemeinde bereitgestellten Marktgeräte dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn der Verkaufszeit aufgestellt oder gelagert werden.

Pforzheim, den 26. Oktober 1911.

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! kann sofort eintreten bei j Pfeiffer z.gotd. Lamm".

Kelä-Kesued.

4000 Mark werden per 1. Januar oder früher von pünktlichem Zins- zahlcr aus ein neuerbautcs Haus (1. Hypothek) aufzunehmen gesucht.

Zu erfragen bei der Exped. ds. Blattes.

Die Herstellung eines Holzabfuhrweges im Kegel­talwald soll am

Freitag de« 3. November, vorm. 11 Uhr

aus dem Rathaus im öffeutl. Abstreich vergeben werden. Die Gesamtlänge des Weges beträgt 1630 m. Kostenvoranschlags­summe 7700 -/L

Zeichnungen, Kostenvoranschlag und Bedingungen liegen auf dem Stadtbauamt zur Einsicht auf.

Wildbad. den 30. Oktober 1911.

Stadtbauamt Wildbad.

Munk.

^jldbad.

Fahrnis-Versteigerung.

Am Mittwoch den 1. November 1S11

verkauft Frau Paula Schulmeister Witwe in ihrem Wohn- hause folgende Gegenstände gegen Barzahlung:

! 2 Bettladen samt Rasch, 1 Kleiderkasten, 1 Kommode, 1 ! Spiegelschrauk, 1 Vertikow, 1 Sekretär, 2 Nachltischchm,

! verschiedene neue Tische in allen Größen, neue Sessel in allen Fayvus, neue Garten- nnd Verandamöbel, Spiegel i vom einfachsten bis feinsten, Spiegel für Waschtische, Hand- i tuchstäuder, hell und braun, Kofferböcke, Liege- nnd Feld- stühle, 1 Serviertisch, Waschtrockeuständer, Flurgarderobe, § 1 kleiner Ofen, ll größeres Faß, ca. 220 Liter und sonst ! noch Verschiedenes.

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Das Bürgermeisteramt.

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