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164.

Amts- und Anzeigeökati für den HLezirk Galw.

78. Jahrgang.

Urscheinun-rtagü! Dienstag. Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. JnsertionSvreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Nezirttort«; autzer Bezirk iS Pfz.

Sonntag, den 18. Oktober 1903.

AbonnementSpr. in d. Stadt pr. Diertelj. Mk. 1.10 incl. Trägers. Vierteljahr!. Postbezugspreis ohne Vestellg. f. d. OrtS- u. Nachbar­ortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche AeLgAntmachnnse».

An die Schultheistenämter.

Diejenigen Ortsvorsteher, welche mit der Erledigung des Erlasses vom 30. September d. I., Calwer Wochenblatt Nr. 154, betr. die Anmeldung zur Krankenversicherung noch im Rückstand sind, werden an die umgehende Vorlage des Berichtes erinnert.

Calw, 16. Oktober 1903.

K. Oberamt.

Voelter.

An die Ortsbehörden.

Infolge Neufertigung des Kilometerzeigers ist eine Aenderung der Marschgeldertabellen der nach­stehenden Gemeinden notwendig geworden:

Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Altburg, Aichelberg, Breitenberg, Emberg, Hornberg, Lieben­zell, Marttnsmoos, Neuweiler, Oberhaugstelt, Ober­reichenbach, Röthenbach, Schmieh, Simmozheim, Speßhardt, Stammheim, Unterhaugstett, Unterreichen­bach, Würzbach, Zavelstein, Zwerenberg.

Die Ortsbehörden der vorstehend bezcichneten Gemeinden werden beauftragt, die eingebundenen Marschgeldertabellen, welche die Gemeindepfleger in Händen haben, binnen 4 Tagen unter Bezeichnung alsMilitaria" hieher vorzulegen.

Calw, 16. Oktober 1903.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Abhaltung eine» Molkereilehrknrses in Gerabronn.

Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird an der Molkereischule in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchentlicher UnterrichtSkurs über Molkereiwesen abgehalten werden.

In diesem Kurs werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei ein­geleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck

und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht.

Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen sind die Teilnehmer an demselben verpflichtet, die vor­kommenden Arbeiten nach Anweisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Woh­nung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreib­materialien selbst anzuschaffen. Unbemittelten Teil­nehmern kann ein Staatsbeitrag in Aussicht gestellt werden.

Bedingungen der Zulassung sind: zurück­gelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Vorkenntnisse im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise Be­rücksichtigung bet der Aufnahme.

Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 16. November ds. Js., festgesetzt.

Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind bis längstens 31. Oktober ds. Js. an das Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" ein­zusenden. Den Aufnahmcgesuchen sind beizulegen:

1) ein Geburtsschein:

2) ein Schulzeugnis sowie etwaige Zeugnisse über Vorkenntnisse im Molkereiwesen;

3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Ein- williguugserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses er­wachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;

4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;

5) wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleich­

zeitig mit Vorlage des Aufnahme­gesuchs zu geschehen hat, ein gemeinde- rätliches Zeugnis über die Vermögens- und Familienverhältnisse des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein, eine Molkereigenossenschaft oder eine andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugcsagt oder in Aussicht gestellt haben.

Stuttgart, 8. Okt. 1903.

v. Ow.

Lagesnemgkeiten.

Stuttgart, 16. Okt. (Schwurgericht.) Heute und morgen wird eine Anklage wegen ver­suchten Mords gegen den 55jährigen verwitweten Weingärtner Paul Friedrich Kurrle von Uhlbach OA. Cannstatt verhandelt, welcher angeklagt war, am Sonntag, den 19. Juli ds. Js., nachts spät auf einem Feldweg daselbst vorsätzlich und mit Ueberlegung auf den 37jährigen verheirateten Wein­gärtner Gotthilf Kurrle von Uhlbach 4 Revolver­schüsse abgefeuert zu haben, um wie die Anklage annimmt, ihn aus dem Wege zu räumen, um dessen Frau heiraten zu können. Der Angeklagte ist seit dem Jahre 1899 verwitwet. Er war früher Mit­glied des Bürgerausschusses, gehört jetzt noch zur Vorstandschaft des Uhlbacher Darlehenskassenvereins und es ist ihm ein Vermögensbesitz von 15 000 ^ nachgewiesen. Nachdem die Verhandlung bis 3'/» Uhr gewährt, wurde sie auf morgen vertagt.

Stuttgart, 16. Okt. (Strafkammer.) Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde heute wegen 2 Vergehen wider die Sittlichkeit gegen den 24jährigen ledigen Unterlehrer Albert Ernst von Feuerbach, gebürtig von Bargau Oberamts Gmünd,

ASUtllSleVN- Nachdruck verdaten.

Nach zwanzig Jahren.

(Clanffa.)

Roman von O. Elster.

(Fortsetzung.)

»Ja, ja, Habs gesehen, wie Sie mit ihr über das Feld jagten. Das hat man davon, wenn man Zivilpersonen gestattet, das Manövcrfeld zu durchstreifen. Da, sehen Sie hin! Der erste Angriff des Gegners gilt als abgeschlagen der Schiedsrichter hat so bestimmt. Aber vernichtet ist der Feind nicht, er wird seinen Angriff wiederholen. Hören Sie das Signal zum Avancieren! Da beginnt auch daS Gewehrfeuer wieder."

Major Auer ließ Konrad keine Zeit mehr, sich mit seinen eigenen Gedanken zu beschäftigen. Der Gegner rückte mit frischen Kräften vor, das Gefecht ent­wickelte sich mit erneuter Heftigkeit; dieses mal war der Gegner glücklicher; sein Angriff glückte und Major Auer mußte mit seiner Abteilung zurückgehen. Erst gegen drei Uhr war daS Manöver zu Ende. Ein Marsch von fast zwei Stunden lag noch vor dem Bataillon, ehe cs sein Quartier in Hauconcourt erreichen konnte.

Major v. Auer hatte an diesem Tage keine Lorbeeren geerntet. Er schob die Schuld auf Hauptmann Brandt, der das von ihm besetzte Gehöft zu früh oufgegeben haben sollte. Hauptmann Brandt verteidigte sich so gut er konnte und durste. Die beiden alten Freunde gerieten wieder einmal aneinander und trennten

sich, indem der Major an der Spitze, der Hauptmann Brandt an der Seite des Bataillons ritt.

Konrad mußte natürlich in der Nähe seines Kommandeurs bleiben. Plötzlich wandte sich dieser an den Adjutanten:

Was soll denn aus der Geschichte werden?" fragte er in ärgerlichem Ton.

Aus welcher Geschichte, Herr Major?"

Nun, aus der Geschichte mit der französischen Dame l Oder meinen Sie wirklich, wir wären alle blind und taub? Auch die Verwandten der Dame sind es nicht. Sie haben sogleich nach jenem Vorfall das Manöoerfeld verlassen und sind nicht mehr gesehen worden. Ich warne Sie, Holtensen. Sie kennen die hiesigen Verhältnisse noch nicht genau, aber wie Sie hat sich schon mancher Offi­zier die Flügel an den feurigen Augen einer schönen Französin versengt, ohne daß er das Ziel seiner Wünsche erreiclt hätte. Auch Sie werden es nicht er­reichen! Und dann, zum Kuckuck, muß eS denn immer gleich geheiratet sein? DaS sag' ich Ihnen, Holtensen, mein Adjutant sind Sie die längste Zeit gewesen, wenn Sie sich verloben und verheiraten. Junge Offiziere sollten überhaupt nicht heiraten."

Aber, Herr Major, ich denke nicht daran."

Na, dann ist es gut. Dann kaffen Sie aber auch die Liebäugelei mit der Französin. Dabei kommt nichts heraus."

Konrad wußte nicht, was er erwidern sollte. Er sah wohl ein, daß der Major recht hatte, aber sein Herz bäumte sich in schmerzlichem Trotz gegen die kühle Ueberlegung deS Verstandes auf. Clariffa sollte entscheiden. Und heute