Zwangs -Wersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Wildbad belegenen, im Grundbuch von Wildbad, Heft 549, Abteilung I Nr. 1, 2, 3, 4 zur Zeit der Eintragung des Ver­steigerungsvermerkes auf den Namen des Johann Wilhelm Seyfried, Fuhrmanns in Nonnenmiß, Gde. Wildbad, ein­getragenen Grundstücke:

Geb. Nr. 9 die Hälfte an 2 g, 55 gm Area eines abgebrannten Wohnhauses auf der Nonnenmiß,

gemeinderätlicher Schätzungswert P. Nr. 1419 42 g, 18 gm Acker-, Gras- und Ge­müsegarten auf der Nonnenmiß im

10 ^

Schöngarn

900

P. Nr. 1384/4 11 a 21 gm Wiesedaselbst

Geb. Nr. 20 1 a 64 gm Wohnhaus mit Scheuer

450

und Hofraum daselbst

11000 ..

zus.

nebst gesetzlichem Zubehör,

12360

unter Aufhebung des einstweiligen Einstellungsbeschlusses vom 13. Juni 1910,

am Donnerstag den 6. Oktober -s. Js.,

nachmittags 2 Uhr

aus dem Rat Hause in Wildbad versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 21. Januar 1910 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden, und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach­gefetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Wildbad. den 2. Aug. 1910. Kommissär:

Gerichtsnotar Oberdörfer.

Zmangs-Uersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Conweiler belegenen, im Grundbuch von da Heft 141, Abteilung I Nr. 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 16, 17, 18 zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerkes auf den Namen des Michael Renschler, Ochsenwirts in Conweiler und seiner Ehefrau Karoline, gcb. Bischer eingetragenen Grundstücke:

Geb. Nr. 52/52tl. 11 a 89 gm Wohn- u. Wirt­schaftsgebäude mit Tanzsaal­anbau, Scheuer, Schopf,

Schweinställe und Hofraum mitten im Torf am Marktweg

Gemeinderätl. Anschlag 28000 P. Nr. 680 7 g, 21 gm Gras- u. Baum-I

garten und unbest. Weg das.s 1000

681 2a gm Gemüsegarten das.j

P. Nr. 591

»»

683

, 684 , 592 , 637/1 , 637/4 , 973

28 a 39 gm Gras- u. Baum­garten in Etzäckern . . . 3500

21 g, 50 gm Baumwiese in

langen Aeckern. 1000

74 a 20 qm Acker das. . . 2000

71 g. 75 gm Acker in Etzäckern 2 500 20 a 93 gm Baumacker das.

25 a 50 gm Acker das. . . y ysm 68 a 64 gm Wiese in Tränk­wiesen .

40200

am Freitag de« 7. Oktober 1S1V,

nachmittags 3 Uhr

auf dem Rathause in Conweiler versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 16. August 1910 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück­sichtigt und bei der Verteilung des Berfteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Neuenbürg, den 20. August 1910.

Kommissär:

Bezirksnotar Reuß.

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Psorzheim, de» 19. August 1910.

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