Amtliche Bekanntmachungen und Privat-Anzeigen.
K. HöeramL Yeuenöürg.
An die Grisnorstrher und Pemnltnngsnlitnmk.
Für Zwecke des Ansatzes der Waudergewerbesteuer (8 18 und 19 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betr. den Vollzug des Gesetzes über die Wandergewerbesteuer in der Fassung vom 22. September 1904, Reg.-Bl. S. 263,) wolle bis spätestens 10. Dezember ds. Zs. berichtet werden:
a) der Gesamtbetrag des qemeindesteuerpflichtiaen Gewerbe- kataskrs (gekürzt);
b) der Gesamtbetrag der hierauf entfallenden Gemeindeumlage;
c) der Prozentsatz der Gemeindeumlage, je für das Steuerjahr 1909.
Einem Bericht über den Vollzug der Gemrindenmlagr wird bis 15. Januar 1910 entgegengesehen.
Den 30. November 1909.
Oberamtmann Hornung.
Forstamt Herreualb.
Der auf Donnerstag de« 2, Dezember ausgeschriebene
wiederholte
Stamnhnlj-Nerlinns
findet nicht statt.
Neuenbürg.
Die hiesige Stadtgemeinde beabsichtigt einen
Leichenwagen
anzuschaffen. Offerte mit eingehenden Beschreibungen werden sich erbeten
Gemeinderat.
Vorstand Stirn.
Neuenbürg.
Krkanntmachnng
der Gemeinderatswahl.
Auf 31. Dezember ds. Js. treten aus dem Gemeinderatskollegium aus die Herren:
Friedrich Gollmer, Seilermeister,
Paul Link, Oberamtsbaumeister,
Christian Olpp, Stadtpfleger.
Die Austretenden können wieder gewählt werden.
Gestorben ist
Gottlob Blaich, pens. Sensenschmied.
Es sind sonach 4 Mitglieder auf 6 Jahre zu wählen.
Die Neuwahl findet am Samstag de« 11. Dezember ds. Js., von nachmittags 4 Uhr bis nachmittags 8 Uhr mittels geheimer Abstimmung auf dem Rathause (Saal) vor dem Wahlvorstand statt.
Die wahlberechtigten Gemeindebürgec werden zu dieser Wahlhandlung hiemit eingeladen. Nur derjenige ist zur Wahl zuzulassen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist. Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen fein. Behufs der Stimmabgabe hat jeder Wähler in eigener Person im Wahllokal-zunächst einen amtlich gestempelten Umschlag an sich zu nehmen, sodann an den abgesonderten Tisch zu treten, dort seinen Stimmzettel in den Umschlag zu stecken und diesen, sobald sein Name in der Wählerliste vvrgemerkt ist, selbst in die Wahlurne zu legen.
Wähler, welche durch körperliche Gebrechen gehindert sind, an den abgesonderten Tisch zu treten oder ihren Stimmzettel eigenhändig in den Umschlag zu stecken und diesen in die Wahlurne zu legen, dürfen sich der Beihilfe einer Vertrauensperson bedienen. Stimmzettel, die nicht in einem amtlich gestempelten oder die in einem mit einem äußeren Kennzeichen versehenen Umschlag abgegeben werden wollen, werden vom Vorsitzenden des Wahlvorstandes zurückgewiesen.
Den 1. Dezember 1909. StadtslhUltheißkUamt.
Stirn.
Stadtgemeinde Neuenbürg.
Kotz-Werkcruf.
Am nächsten Donnerstag, 2. Dezbr. ds. Js.,
vormittags S Uhr
kommen aus dem Stadtwald Distr. II Abt. 3e Hintere Happey auf hiesigem Rathaus zum Verkauf:
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Nadelholz: 243 St. mit Fm. 14,91 1., 38,99 II.,
97.57 III., 28,31 IV.. 21,13 V., 5,07 VI. Kl.;
2) Stangen: Rebstecken: 10 I,, 15 II. Kl.,
Bohnenstecken: 15 St.
3) Schichtderbholz: Rm.: Eichen: 1,5 I., 1 II. Qual.; Buchen:
21 Prügel; Nadelholz: 52 Prügel; Brennrinde: 5 Rm.; Reisprügel buch.: 1,5; Nadelholz: 25,5 Rm.
Den 26. November 1909. Gemeinderat.
Vorstand Stirn.
Neuenbürg.
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