Bekanntmachung.

Das heurige BezirksmissiouSfest findet Sonntag den 5. September in der Kirche zu Schömberg statt. Beginn: Nachmittags 3 Uhr.

Redner: Missionar Schaible (China),

Pfleiderer (Indien),

Mohr (Goldküste).

Zur Teilnahme wird freundlichst eingeladen.

Neuenbürg, den 18. August 1909. Ev. Dekanatamt.

Uhl.

Für die zahlreiche Beteiligung bei der am 21. ds. Mts. hier stattgehabten 23jährige« Dienstjubiläumsfeier,

insbesondere für die persönliche Teilnahme des Hrn. Ober­amtmann Hornung und des Hrn. Pfarrer Weitbrecht in Schömberg, sowie meiner Amtskollegen und sonstigen Freunde und Bekannten, für die so zahlreiche Beteiligung der hiesigen Einwohner, welche sich auch die Ausschmückung der Häuser angelegen sein ließen, sowie für das schöne Jubiläumsgeschenk von seiten der Gemeinde- und Jagd­gesellschaft, sage ich auch auf diesem Wege meinen herzlichen Dank.

Es wird mein Bestreben sein, auch fernerhin, so lange es Gesundheit und Kräfte gestatten, zum Wohl der Gemeinde und des Vaterlandes meines Amtes zu walten.

Bieselsberg, den 24. August 1909.

Der Jubilar: Schultheiß Stephan.

K. Forftamt Neuenbürg.

St«ckhoh-«.SchligraW-

Am Moutag den 30. August, vormittags 9 Uhr

kommen am Dreimarkstein aus Staatswald Hüttwald, Horntann, Schnepfenrain, Volzemerstein, Köhlerhüttle, Hirtentann, Mißlesgrund und vom Scheidholz sämtlicher Hüten zum Verkauf:

175 Rm. tannene Brennrinde, 2 Rm. buchen- u. 113 Nadel­holzreisprügel, 5 Rm. Stock­holz zum Selbstaufbereiten und ca. 3200 Wellen unauf- bereiteter Schlagraum.

Neuenbürg, 25. August 1909. Teilnehmenden Freunden und Bekannten gebe ich

die erschütternde Nachricht, liebe Frau

daß mir meine

heute nachmittag 3'/z Uhr in dem Augenblick unserer Rückkehr vom Erholungsurlaub jählings durch den Tod entrissen worden ist.

Um stille Teilnahme bittet:

Der Gatte:

Karl Mann, Amtsgerichtsfekretär, mir Kindern Gerhard und Julie. Beerdigung in Winnenden Samstag 3 Uhr. Abgang vom Trauerhans hier zur Bahn Samstag '/-IO Uhr.

Neuenbürg, den 26. August 1909.

Für die vielen Beweise herzl. Teilnahme an dem Verluste meines l. Mannes, unseres Vaters, Groß- und Schwiegervaters

Johannes Metrisch

sowie für die zahlreiche Leichenbegleitung, insbesondere von seiten des ev. Arbeitervereins urid für die vielen Blumenspenden, sprechen wir unfern innigsten Dank aus.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Rtchumgchrmlark

liefert billigst

O. Ne«I».

K. Forstamt Neuenbürg.

Beifuhr- u. Maurer- Akkorde.

Am Moutag den 30. August

wird nach Schluß des Verkaufs am Dreimarkstein (ca. 11 Uhr vormittags):

1) die Beifuhr von 197 Cementröhren und 603 KZ eisernen Trägern vom Bahnhof Rotenbach aus den Eyachtalweg,

2) die Herstellung von Futtermaucrn, Einsallschächten, Pflasterungen und Sicherheits­steinen am Eyachtalweg, sowie Betonierungsarbeiten daselbst im öffentlichen Abstreich vergeben.

SchmMald-Nnein.

Sonntag den 29. ds.

Ausflug mit Damen

nach Deuuach. Abmarsch fl-2 Uhr. Vorstand Bozeuhardt.

Getverbeverein

Neuenbürg.

Abfahrt zum Verbands« tage in Rottweil nächste« Sonntag den 29. ds. Mts., 5.51 Uhr früh.

Die Teilnehmer erhalten eine Fahrtvergütung von 5..

Aer Worstand.

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Kramer- und Schweinemarkt

in Neuenbürg

am Donnerstag, 2. Septbr.

Schömberg.

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Samstag den 28. August

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»»n 81« Uhr,

Eintritt SO M«»«r die HSlste.

Lur- ii. LsäeverivLltimg.

Zwangs-Mersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das auf Markung Dobel belegene, im Grundbuch von da, Heft 321, Abteilung I Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsvermerks auf den Namen des Robert Treiber, Kaufmanns in Dobel, ein- getragene Grundstück

Geb. Nr. 155, Parz. Nr. 15/10, 15/15, Wohnhaus, Hofraum, Gemüsegarten und Baumwiese 22 g, 02 gm

Schätzungswert.24000 ^

am Dienstag den IS. Oktober 1909,

nachmittags 1 Uhr

auf dem Rathause in Dobel versteigert werden.

Der Bersteigerungsveiinerk ist am 17. Dezember 1908 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück­sichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Ver­fahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ber- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Das Anwesen ist in günstiger Lage im Höheulnftknrort Dobel gelegen. Das im Jahre 1906 neu erbaute Wohnhaus enthält 13 Zimmer, die sich zur Fremdenbeherbergung eignen, und einen Laden, in dem seither ein gemischtes Waren» geschäft betrieben wurde.

Herrenalb, den 24. August 1909. Kommissär:

Bezirksnotar Schweikert.

Zwangs-Versteigerung.

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in An­sehung des auf Markung Dobel belegenen, im Grundbuch von da, Heft 199, Abteilung I Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen

и) der 7 Karoliue Ruff, geb. Kull, gewes. Ehefrau des

Sägers Gotthilf Ruff in Dobel, zur einen Hälfte,

к) des Paul König, Holzhauers, und dessen Ehefrau

Karoliue, geb. Kull in Dobel, miteinander zur

andern Hälfte,

eingetragenen Grundstücke:

Parz. Nr. 340/2 Acker im Lehmannsfeld 15 a 76 giu, im Schätzungswert von 600 -/ti

besteht, soll dieses Grundstück

am Montag den 18. Oktober 1909,

vormittags 9 Uhr

auf dem Rathause in Dobel versteigert werden.

Der Bersteigerungsvermerk ist am 6. August 1909 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück­sichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Herrenalb, den 24. August 1909. Kommissär:

Bezirksnotar Schweikert.

Redaktion, Druck und Verlag von C. Me eh in Neuenbürg.