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— Eine Frankfurter Dame, deren Gatte vor kurzem starb. Und die gestern den bekannten Brief des Herausgebers von „Doppelte Moral" erhielt, wurde vor Aufregusg krank und ihr Zustand verschlimmerte sich sehr.
Stuttgart, 18. Dez. (Strafkammer.) Ein Schneidermeister stellte zwei Wechsel über 150 und 200 Mk. aus, versah sie mit der Unterschrift seines Vaters und Schwiegervaters ohne deren Wissen, gab sodann die Wechsel zwei Gläubigern und veranlaßte diese dadurch, die von ihnen beantragte Zwangsvollstreckung zurückzunehmen. Am Verfalltag wurden die Wechsel nicht eingelöst. Die Strafkammer verurteilte den Schneidermeister wegen Urkundenfälschung zu 6 Wochen Gefängnis.
Stuttgart, 19. Dez. Dem Vernehmen nach ist beim hiesigen Landgericht wieder eine umfangreiche Anklagesache wegen Verbrechen gegen das keimende Leben anhängig, in deren Mittelpunkt eine Küfersfrau namens Rudolf von hier steht und es haben bereits im Zusammenhang damit mehrfach Verhaftungen stattgefunden.
Die Handwerkskammer Reutlingen hielt unter der Leitung ihres 1. Vorsitzenden Vollmer am 15. ds. Mts. eine Vollversammlung ab. Zum -ersten Punkt der Tagesordnung, Stellungnahme zu der geplanten Besteuerung von Elektrizität und Gas, erstattete Sekretär Froytag das Referat. Er wies in seinen Ausführungen darauf hin, daß eine Steuer auf motorische Kräfte und technische Fortschritte schon an sich äußerst bedenklich sei und in ihren Konsequenzen geradezu verhängnisvoll werden müßte, daß aber überdies die Gas- und Elcktrizitäts- steuer nach dem Negierungsplane an einer Reihe innerer Widersprüche kranke und mit der unausbleiblichen steuerlichen Kontrollbelästigung Hunderttausender gewerblicher Betriebe, eine Beunruhigung zeitigen müßte, zu welcher der voraussichtliche finanzielle Ertrag in keinem Verhältnis stünde. Die Kammer faßte sodann folgenden einstimmigen Beschluß: Die Handwerkskammer Reutlingen sieht in der geplanten Besteuerung von Elektrizität, Gas und von Beleuchtungsmitteln eine durch nichts gerechtfertigte einseitige Belastung von Industrie und Gewerbe, die in ihren Wirkungen insonderheit dem -auf den Elektromotor angewiesenen kleineren und mittleren Handwerker eine Sondergewerbesteuer aus- laden würde; eine Steuer, welche nach den unsererseits angestellten Erhebungen bis zu 200°/» der staatlichen Gewerbesteuer betragen würde. Sie richtet deshalb an die gesetzgebenden Faktoren des Reiches
die dringende Bitte, dem vorliegenden Entwurf ihre Zustimmung zu versagen. — Die nächstfolgenden vier Punkte der Tagesordnung betrafen die in der Hauptsache durch die Gewerbeordnungsnovelle vom 30. Mai 1908 nötig gewordene Aenderung des Statuts der Kammer, der Vorprüfungsordnung. Von den Aenderungen an der Gesellenprüfungsordnung sind u. a. zu nennen die Bestimmung, wonach die Gesellenstücke künftig in der Regel in fremder Werkstätte angefertigt werden müssen, eine nähere Regelung der Zeugnisfestsetzung und schließlich eine Aenderung dahin, daß künftg das an die bestandenen Prüflinge zur Verabfolgung kommende Diplom die Bezeichnung „Gesellenbrief" trägt und eine Zeugnisnote nicht mehr enthält. Von der neuen Meisterprüfungsordnung ist zu nennen ein Beschluß, wonach künftig als Vorbedingung für die Zulassung eine mindestens 4jährige, in den Gewerben der Maurer, Zimmerer und Steinhauer eine mindestens 5jährige Gesellenzeit gefordert wird. — Nach einem Berichte über das Ergebnis der heurigen Gesellenprüfungen haben sich an den Prüfungen im Frühjahr 1393; im Herbst 63, zusammen also 1456 Lehrlinge beteiligt, darunter 118 Fabriklehrlinge, was gegenüber den Zahlen des Vorjahrs, einer Zunahme von 18°/» gleichkomme. Die Kosten betrugen: a) für die einzelnen Ausschüsse 6326 Mk., d) allgemeine sachlichen Ausgaben bei der Kammer inkl. Porti ca. 900 Mk. Ueber die Verhandlungen des neunten Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages erstattete der Vorsitzende Vollmer ein ausführliches, beifällig aufgenommenes Referat.
Stuttgart, 18. Dez. (Schöffengericht.) Einen Rekord in den Vorstrafen stellt der Taglöhner Richard Hirsch auf. Er wurde schon 238 Mal wegen aller möglichen Uebertretungen und Vergehen bestraft. Vom Schöffengericht erhielt er heute wieder drei Tage Gefängnis zudiktiert. Er hatte in einem Laden einen einem Kunden gehörigen Hut weggenommen und seinen schlechten Hut zurückgelassen.
Ludwigsburg, 18. Dez. Gestern nachmittag erschien das Königspaar mit Gefolge hier, um, wie alljährlich, im Schloß für arme Familien aus sämtlichen Stadt- und Militärgemeinden Ludwigs- burgs, sowie der umliegenden Ortschaften, eine Weihnachtsbescherung zu veranstalten. Nachdem die Geladenen, insgesamt etwa 150 Personen, bewirtet waren, hielt Garnisonsprediger Conz eine gottesdienstliche Feier ab, worauf das Königspaar selbst die Gabenverteilung vornahm. Zugegen war auch die Prinzessin Max zu Schaumburg-Lippe.
Eßlingen, 19. Dez. Zu der Blättermeldung, daß in der Eßlinger Maschinenfabrik Arbeiterentlassungen stattgefunden hätten, weil ein großer Auftrag der holländischen Regierung (angeblich handelt es sich um 60 Lokomotiven) zurückgezogen worden sei, wird die „Württ. Ztg." ermächtigt, mitzuteilen: 1. daß eine solche Bestellung der holländischen Regierung überhaupt nicht Vorgelegen habe, 2. daß in der letzten Zeit kein Auftrag zurückgezogen worden sei, 3.»daß die Arbeiterentlasfungen nur beschränkten Umfang hätten und nur in der Wagenabteilung stattgefunden hätten, 4. daß an diesen Entlassungen der schlechte Geschäftsgang Schuld sei, unter dem bekanntlich die Industrie zur Zeit allgemein zu leiden habe.
Neuenbürg, 21. Dezbr. Auf dem heutigen Schweinemarkt, welchem 19 Stück Milchschweine zu geführt waren, kostete das Paar 20—24 Mk
Bestellungen
auf den
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für das I. Quartal 1SV9
werden nun von allen Postanstalten und Postboten^ von der Expedition und von unseren Austrägerinnen entgegengenommen.
Amrigen «Essen - um noch Aufnahme zn L —L—s— finden — längstens morgens 8 Uhr aufgegeben werden.
Größere Anzeige« mittags zuvor (nicht erst abends.)
In dieser Woche vor den Weihnachts-
_ , feiertagen werden noch 2 Nrn. ds. Bl.
ausgegeben, und zwar am Mittwoch und Donnerstag je vormittags. Inserate für diese Blätter erbitten wir uns je Tags zuvor. Um besonders eine frühere Ausgabe des Donnerstagsblattes zu ermöglichen, könnten wir Anzeigen, welche erst am Morgen des Donnerstag aufgegeben werden, nicht mehr berücksichtigen. Auch bitten wir zu beachten, daß Inserate, welche jeweils erst abends nach 7 Uhr aufgegeben werden, auch keine andere Berücksichtigung finden können, als wenn sie morgens unmittelbar vor Erscheinen der betr. Blätter eingekommen wären.
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Einladung M Lösung von NlUjichrsVuuslhenjtirbungskarleu.
Gegen Entrichtung eines Betrags von mindestens 1 ^ Werden auch dieses Jahr NeirjahrsWUirfch'EnthebuNgs«
karte« ausgcgeben.
Wer eine solche Kirrte erwirbt, befreit sich damit sowohl von Annahme als auch Darbietung der üblichen Gratulation.
Die Namen der Abnehmer werden vor dem 1. Januar 1909 bekannt gegeben. Die Karten können bei der Gemeinde- Pflege in Empfang genommen werden.
Den 21. Dezember 1908.
Aus gemeinschafEtche Amt:
Pfarrer Schneider. Schultheiß Feldweg.
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Weg-Sperre.
Wegen Verlegung des Vizi- nalwegs Engelsbrand—Birken- feld ist der bisherige Weg bis ans Weiteres
gesperrt.
Den 21. Dezember 1908.
Schnltheißenamt.
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