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Aufforderung

zur Anmeldung der Wandergewerbebetriebe behufs der Besteuerung und Erteilung der Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1909.

Gemäß § 12 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betr. den Vollzug des Gesetzes vom 15. Dez. 1899 über die Wandergcwerbesteuer (Reg.-Blatt S. 1185 ff.), werden alle diejenigen Personen des Oberamtsbezirks, welche beabsichtigen, im Kalenderjahr 1909 das Wandergewerbe zu be­treiben, aufgefordert, sich behufs der Besteuerung (Ausstellung des Steuerscheins) und Erteilung des Wandergewerbescheins für das Kalenderjahr 1909 bei den Ortssteuerämtern ihres Wohn­orts bezw. bei dem Unterzeichneten Bezirkssteueramt und dem Oberamt rechtzeitig anzumelden.

Die Besteuerung nach Maßgabe der Wandergewerbesteuer­gesetzes vom 15. Dezember 1899 unterliegen bezüglich ihres Gewerbebetriebs:

Alle Personen, welche in Württemberg außerhalb ihres Wohnorts ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung im Umherziehen

1. Waren feilbieten (Hausierer, Inhaber von Wanderlagern);

2. Warenbestellungen bei Nichtkaufleuten aufsuchen (Detail­reisende) oder Waren bei anderen Personen als bei Kauf­leuten oder an andern Orten als in offenen Verkaufs­stellen zum Wiederverkauf ankaufen;

3. gewerbliche Leistungen anbieteu (Scherenschleifen, Schirm- und Kesselslicken, Photographieren, Dreschen mit Maschinen und ähnliches);

4. Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstell­ungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Kunst- oder wissenschaftliches Interesse obwaltet, darbieten wollen.

Der Beginn mit dem Wandergewerbebetrieb ohne Steuer­schein ist strafbar, und nur auf Grund des Steuerscheins darf ein Wandergewerbeschein erteilt werden.

Neuenbürg, den 16. Dezember 1908.

K. Oberamt. K. Kameralamt.

Amtmann Gaiser. Bunz.

Neuenbürg.

Die htestge Kinderpflege

gedenkt am 4. Abveutsomttag, abends 5 Uhr, ihre Weih­nachtsfeier in der Kirche abzuhalten.

Wer unserer Kinderpflege für ihre mancherlei Bedürfnisse beim Herannahen der Weihnachtszeit eine Gabe zuwenden will, ist gebeten, dieselbe bei der Kinderschwester oder bei dem Unter­zeichneten abzugeben.

Den 15. Dezember 1908. Ev. Stadtpfarramt.

Uhl.

Feldren«ach.

Kotz-Werkcruf.

Aus dem Gemeindewald Kerrlach, Hardt und Hässel werden

am Dienstag den 22. ds. Mts.

nachmittags von 1 Uhr an

auf hiesigem Rathaus versteigert:

180 Stück Eichen-Stammholz II.VI. Kl., zus. 89 Fm., 148 Tannen-Stammholz III.VI. Kl., zus. 69 Fm.,

12 eichene und tannene Baustangen II. Kl.,

93 eichene Gartenpsosten,

10 , tannene Ausschußstangen,

4 Rm. eichene Scheiter,

68 Prügel,

54 eichene und tannene Prügel,

6 buchene Prügel.

Hiezu werden Liebhaber eingeladen.

Den 17. Dezember 1908.

Gemeinderat.

Stangen-Vcrsteigecmlg.

Die Gemeinde Langensteinbach versteigert mit Borgsrisl bis 1. Oktober 1909

am Montag den 28. Dezember

vormittags s /2 Uhr

80 St. Baustangen I. und 395 Stück II. Klasse,

478 Hagstangen,

930 Hopfenstangen I., 750 II.. 865 III. und 1605 IV. Kl. 2065 Rebstecken I. und 1705 Stück II. Klasse.

5135 Bohnenstecken.

Zusammenkunft Lei der Sägmühle.

K. Schöpfte, Bürgermeister.

Neuenbürg. Zu einem Waggon

sucht noch einige Abnehmer

Franz Andräs jr.

Neuenbürg.

Metzel- Sustste

heute Freitag.

L. z. Sonne.

Neuenbürg.

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Gg. Haizman«.

Neuenbürg.

Morgen Samstag

wird

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G. Gaiser z. Waldeck.

Neuenbürg.

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sind zu haben bei

Herreualb, 17. Dezember.

Zu der am 21. ds. Mts. statt­findenden Bürgerausschußwahl ist ein freies Wort an dieser Stelle sehr angebracht. Für die hiesigen Steuerzahler ist es von größter Wichtigkeit, daß nur er« fahrene und unparteiische Männer gewählt werden und kommen als neu zu wählende Mitglieder die HH. Friedrich Pfeiffer, Bäcker­meister, Karl Gräßle, Schrei­nermeister, ganz besonders in Betracht.

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