91. Amts- und ArrzeigeötaLt für den ZLezirk Kakw. 78. Jahrgang.

Lrschelnunil-rage: Dienstag, Donnerstag, Gams­tag. Sonntag. JnsertionSpretS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und BezirkSorte; außer Bezirk 13 Pfg.

Samstag, den 13. Zum 1903.

Abonnementspr. in d. Gradl pr. Viertelj. Mk. 1.10 incl. Träger!. Vierteljahr!. Postbezugspreis ohne Befrellg. f. d. Lrts- u. Nachbar- orrsverkehr 1 Mk.. f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche ZteLanntmachungen.

Bekanntmachung.

Aus Grund des 8 10 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen

vom

23. Juni 1880 1. Zinn 1884

(R.-G.-Bl. 1894 S. 409) hat

der Reichskanzler mit Bekanntmachung vom 16. Mai d. I. (R. G. Bl. S. 223) für den ganzen Umfang des Reiches vom 1. Juni d. I. ab bis auf weiteres für die Hühnerpest die Anzeigepflicht i. S. des § 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt.

Dies wird htemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Calw, 10. Juni 1903.

Kgl. Oeramt.

Amtmann Ripp mann.

Bekanntmachung der K. Landgestütskom- mifsto«, betreffend die Prämierung aus- ge»eichneter Zuchtpferde und Fohlen im Jahr 1SOS.

Im Laufe dieses Jahres werden Prämier­ungen ausgezeichneter Zuchtpferde und Fohlen statt­finden :

I. Für Pferde des Landschlags:

1) in Herrenberg am Samstag den 4. Juli 1903,

2) in Münsingen am Freitag den 10. Juli 1903,

3) in Waldsee am Montag den 13. Juli 1903. II. Für Pferde des kaltblütigen Schlags:

in Heidenheim am Samstag den 11. Juli 1903.

Für diese Prämierungen sind vorbehältlich einzelner, durch die tatsächlichen Verhältnisse gebotener Verschiebungen, folgende Summen zu Preisen bestimmt:

ä. in Herrenberg:

für Zuchtstuten und Stutfohlen im Alter von 24 Jahren, sowie

für Familien. 3300

L. in Münsing en:

desgleichen. 3300

0. in W a l d s e e:

desgleichen. 7500

I). in Heidenheim:

für Zuchthengste . . . 1200 ^

Zuchlstutenu. Familien 1400 Stutfohlen im Alter von 24 Jahren . 1200

- 3800

Weiter wird Folgendes bestimmt:

1) Für diese Prämierungen sind die Grund­bestimmungen für die Prämierung von Zuchtpferden und Fohlen vom 6. März 1900 (Amtsblatt des Ministeriums des Innern S. 87 und Württemb. Wochenblatt für Landwirtschaft S. 166) maßgebend.

2) Diejenigen, welche sich um Preise be­werben wollen, haben ihre Bewerbungen bei den Anmeldestellen, nämlich:

für H e r r e n b e r g bei Herrn Oberamtspfleger Vetter in Herrenberg,

für Münsingen bei Herrn Oberamtspfleger Hohl in Münsingen,

für Waldsee bei Herrn Sekretär Biedermann in Waldsee und

für Heidenheim bei Herrn Stadtschultheißen- amtsasststent Schwaderer in Heidenheim einzureichen.

Die Anmeldungen müssen für Herrenbcrg spätestens bis 24. Juni 1903, für Münsingen, Heidenheim und Waldsee spätestens bis 27. Juni 1903 eingsreicht werden.

Stuten und Fohlen, welche bis zu dem be- zeichneten Termin nicht angemeldet worden sind, können bei der Zuerkennung der Preise nicht be­rücksichtigt werden.

Bei den Anmeldungen sind die für die Preis­bewerbung erforderlichen Urkunden darüber, daß und seit wann die Preisbewerber Eigentümer der angemeldeten Zuchtstuten und Fohlen sind und an welchen Orten die elfteren zur Zucht verwendet wurden, nebst den Bcschälscheinen und sonstigen Nachweisungen über die Abstammung der Fohlen zu übergeben. Formulare zu diesen obrig­keitlichen Zeugnissen werden dep Preisbe­werbern von den Anmeldestellen aus Ver­langen abgegeben.

3) Besitzer solcher Zuchtstuten, mit welchen keine Saugfohlen vorgeführt werden können, weil letztere krank oder gefallen find oder weil die Stuten ver­sohlt haben, sind gehalten, durch Beibringung einer obrigkeitlichen Bescheinigung sich hierüber auszuweisen.

4) Für jede zur Pretsbewerbung gehörig an­gemeldete Zuchtstute und für jedes zur Preisbewerb­ung gehörig angeweldete Fohlen wird dem Besitzer eine Zulassungskarte zugestellt, welche bei der Vor­führung der Tiere abzugeben ist.

5) Vorführung, Musterung und Prämierung der angemeldeten Pferde findet an Einem Tage statt.

6) Bei den Prämierungen sind die um Preise konkurrierenden Tiere je morgens 7 Uhr auf dem Festplotze aufzustellen.

Die Verteilung der Preise erfolgt nachmittags, sofern nicht bei der Vorführung der Tiere etwas anderes bekannt gegeben wird.

7) Auf die Beförderung von Pferden mittelst der Eisenbahn gerichtete Wünsche sind innerhalb dek oben bemerkten Fristen unter Angabe von Zahl und Gattung der mit der Bahn zu befördernden Pferde den bezeichneten An­meldestellen besonders kund zu geben.

Bezüglich der Eisenbahnbeförderung der Pferde gelten nunmehr die neuen Tarifvorschriften für Zucht­tiere, welche in dem Deutschen Eisenbahntarif für die Beförderung von lebenden Tieren, Teil I, giltig vom 1. April 1903 unter L 88 16 -21 enthalten sind.

Hienach werden bei den Pferden, welche zu den Prämierungen kommen, sowohl für die Hin­beförderung zum Ort der Prämierung, als auch für die Rückbeförderung nach dem Abgangsort je nur 70°/« der gewöhnlichen Fracht berechnet.

Behufs Erlangung der Frachtermäßigung hat der Absender einen von ihm "zu unterschreibenden Antrag auf Gewährung der Ermäßigung nebst einer Bescheinigung über die Eigenschaft der zu versendenden Tiere als Zuchttiere vorzulcgen. Für den Antrag ist ein besonderes Formular vor­geschrieben, welches zugleich für die Bescheinigung benützt werden kann; Antragsformulare werden von den Anmeldestellen unentgeltlich abgegeben, können aber auch bei den Güterstellen um 1 Pfg. für das einzelne Stück bezogen werden. Ermäch­tigt zur Ausstellung der erforderlichen Be­scheinigungen sind außer dem Württembergischen Pferdezuchtverein, dem Verband der Pferdezucht­vereine mit dem Zuchtziel des kaltblütigen Schlags und dem Pferdezuchtverein der mittleren Alb. sämt­liche landwirtschaflichen Gauverbände und landwirtschaftlichen Bezirks vereine.

Wenn der Versandstation die erforderlichen Ausweise (Antrag und Bescheinigung) nicht voll­ständig vorgelegt werden können, so wird die volle Fracht berechnet. Dem Empfänger wird jedoch der Frachtunterschied erstattet, wenn er binnen 2 Mo­

naten nach Ablauf des Monats, in dem die Bahn­beförderung beendigt ist, bei der Verwaltung der Empfangsbahn einen Erstattungsantrag unter An­schluß der vorgeschriebenen Bescheinigungen einbringt.

Stuttgart, 4. Juni 1903.

K. Landgestütskommission. Mosthaf.

Tagesneuigkeilen.

* Tein ach, 10. Juni. Am Sonntag, den 7. Juni veranstaltete die GesellschaftFamilien- Zirkel" Stuttgart mittelst Sonderzugs ihren ersten diesjährigen Ausflug und zwar nach Hirsau und Bad Teinach, an dem sich etwa 400 Personen be­teiligten. Nach der Ankunft in Hirsau besichtigten die Teilnehmer die Klosterruinen und nahmen darauf im Garten des Gasthauses z. Rößle bei den Klängen der mitgebrachten Musikkapelle das Früh­stück ein. Gegen 2 Uhr brachte der Sonderzug die Gesellschaft nach Teinach, woselbst in den prächtigen Räumen des wiedereröffneten Badhotels das Mit­tagsmahl in 360 Gedecken ihrer wartete. Allgemeine Anerkennung fand die vorzügliche, tadellose Be­wirtung seitens des neuen Pächters. Nach Tisch sammelte man sich in dem schön gelegenen Kurgarten beim Cafe wobei abwechslungsweise die Kurkapelle, sowie die Stuttgarter Kapelle ihre Weisen ertönen ließen. Eine Tanzunterhaliung im großen Saal des Badhotels beschloß den überaus gelungenen Ausflug und gegen ',,11 Uhr abends traf die ganze Gesellschaft wieder in Stuttgart ein.

Cannstatt, 10. Juni. Heute früh '/,3 Uhr brach in einem Fabrikgebäude der Daimler- Motoren-Gesellschaft Feuer aus, das mit großer Schnelligkeit um sich griff. Das aus Fachwerk be­stehende Gebäude, in welchem sich die Montierungs­werkstätte und die Lagerräume befanden, wurde in kurzer Zeit ein Raub der Flammen. Vier angrenz­ende Doppelwohnhäuser der Christof- und Teckstraße wurden von den herüberschlagenden Flammen er­griffen, so daß die Feuerwehr ihre Tätigkeit auf die Rettung dieser Gebäude beschränken mußte. Um 3 Uhr stürzte das Fabrikgebäude donnernd in sich zusammen. Benzin war zum Glück nur in geringen Quantitäten vorhanden, dasselbe explodierte von Zeit zu Zeit mit lautem Knall. Gegen 4 Uhr war die größte Gefahr vorüber. Das abgebrannte Fabrik­gebäude diente seinerzeit als Ausstellungshalle bei der Elektrizitätsausstellung in Stuttgart und wurde von der Daimler-Motoren-Gesellschaft käuflich er­worben. Der Schaden ist groß, da eine größere Anzahl fertiger und halbfertiger Motorwagen ver­brannt sind. Nach demMerkur" sind 8 um­liegende Privathäuser der Teck- und Christofstraße stark beschädigt. Teile von dem Pappedach wurden über die ganze Stadt getragen. Der Schaden wird auf 1'/- Millionen Mark geschätzt. Der Betrieb der Daimlerschen Fabrik (450 Arbeiter) ruht vollständig.

Cannstatt, 10. Juni. Der Schaden, der durch das Feuer in der Daimler'schen Motor­wagen-Fabrik angerichtet wurde, wird auf mindestens 2 Millionen Mark berechnet. Unter den etwa 30 Rennwagen, welche verbrannt sind, befin­den sich auch die vier, welche die Fernfahrt Paris-