statt. Nach beherzigenswerten, mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Worten des Dankes und der Aufmunterung seitens des Vorsitzenden an die Anwesenden schloß dieser die von echtem Sängergeiste getragene Gauversammlung, zu deren schönem Ver­lauf die flotten Weisen der hiesigen Feuerwehrkapelle, die sich in uneigennütziger Weise in den Dienst der Sache stellte und der hiefür besonderer Dank gebührt, abwechselnd mit frisch vorgetragenen Männerchören, ihr möglichstes beigetragen haben.

Calmbach, 21. März. Während der Vesper­pause spielten gestern in der Gauthier'schen Fabrik 2 Burschen (Gottlob Rau und Max Aechtler) mit einem geladenen Terzerol. Unversehens entlud sich das Schießeisen und verletzte Aechtler oberhalb des rechten Auges. Er mußte sofort zur Operation ins städtische Krankenhaus nach Pforzheim verbracht werden. Nach ärztlicher Aussage soll das Augen­licht vorläufig nicht bedroht sein. Doch scheint die Kugel in den Kopf eingedrungen zu sein.

* Calw, 23. März. Am gestrigen Sonntag fand in der hiesigen Bahnhofwirtschaft eine Ab­schiedsfeier für den nach Stuttgart als Kollegial­mitglied einberufenen Vorstand der Eisenbahnbetriebs­inspektion Calw, Hrn. Finanzrat Hindennach, statt.

Wohl kaum auch nur ein einziger dienstfreier Be­amter oder Unterbeamter dürfte gefehlt haben, aber auch wohl selten wird ein Vorgesetzter sich die Herzen seiner Untergebenen in dem Maße erworben haben, wie es bei Hrn. Finanzrat Hindennach der Fall war. Dementsprechend wurde er auch in den ver­schiedenen Abschiedsreden gefeiert, wobei ihm als Zeichen besonderer Hochachtung, Verehrung und Dankbarkeit seitens der gesamten Beamtenschaft des Jnspektionsbezirks ein bescheidenes Andenken, be­stehend in einer Schreibgarnitur, einem Erzeugnis des Enztals, überreicht wurde. Wie Hr. Finanzrat Hindennach der Vater des Flügelrads im Bezirk Calw, als welcher er in einer Rede so treffend ge­feiert wurde, so war er auch der Schöpfer groß­zügiger Neuerungen im Verkehrswesen für das Enz- und Nagoldtal. War es einerseits der umfangreiche Arbeiterverkehr, dem gerecht zu werden er alles ein­setzte, so war es andererseits nicht weniger die Aus­gestaltung der Stations- und Gleisanlagen, der er im Interesse des gesteigerten Verkehrs sein umfang­reiches Wissen und Können opferte, rastlos, uner­müdlich dem Zuge der Zeit folgend. So hat er sich den Dank namentlich auch des Enztals, des Schmerzenskindes der Betriebsinspektion Calw, für immer gesichert. Die herzlichsten Wünsche und Ge­

fühle begleiten ihn in seinen neuen Wirkungskreis. Auf seiner allbekannten Wanderlust im schönen Schwarzwald aber wird Hr. Finanzrat Hindennach mit seiner geehrten Familie uns jederzeit ein herzlich willkommener Gast sein und bleiben.

Nagold, 21. März. Einen handwerkerfreund­lichen und nachahmenswerten Beschluß hat der Ge­meind erat Gültlingen vor kurzem gefaßt, indem er auf Antrag des Ortsvorstehers die Abhaltung eines Vorbereitungskurses auf die Meisterprüfung beschloß und die hiezu nötigen Mittel bereitstellte. Ein weiterer Beweis, wie der erzieherische Wert der Meisterprüfung im Handwerk mehr und ckehr an­erkannt wird.

Bestellungen

auf den

Enz täLer"

für das n. Quartal

werden nun von allen Postanstalten und Postboten, von der Expedition und von unseren Austrägerinnen entgegengenommen.

amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzsigen.

K. HveramL Weumbürg.

Kekanutmii-uilg,

betr. die Umlage znr Bestreitung der Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getötete oder vor Ausführung der Tötungsanordnung gefallene Tiere, sowie zur Bestreitung der Entschädigung für au Milzbrand und au Maul- und Klauenseuche gefallene Tiere.

Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom

4. ds. Mts. (Reg.-Bl. S. 32) ist der für das Jahr 1908 zu entrichtende Beitrag für jedes Pferd auf 10 für einen Esel, Maultier oder einen Maulesel aus 10 und für ei« jedes Stück Rindvieh ans 10 festgesetzt worden.

Dies wird mit dem Anfügcn bekannt gemacht, daß die in Z 13 der Ministerialverfügung vom 15. Januar 1896 (Reg.-Bl.

5. 11) für die Aufnahme der Viehbesitzer und ihres beitrags­pflichtigen Viehbestandes, sowie für den Vollzug der Umlage erteilten Vorschriften und Fristen genau cinzuhalten sind.

Die Belohnung der örtlichen Einbringer für die Aufnahme und Verzeichnung der Tierbesitzer und ihres Tierbestandes, sowie für die Umlage und den Einzug der Beiträge und die Abliefer­ung derselben an die Oberamtspflege beträgt nach Z 15 der vorgenannten Ministerialverfügung zehn Pfennig von der Mark der eingezogenen Beiträge und im Mindestbetrag eine Mark.

Die erforderlichen Formulare werden den Ortsvorstehern demnächst zugeheu. Die Berichte an das Oberamt sind als portopflichtige Dienstsache einzusenden.

Zugleich wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen der M 9, 10, 63 und 6567 des Reichsviehseuchengesetzes gleichzeitig mit der nach Artikel 5 des Ausführungsgesetzes er­folgenden Bekanntmachung des Einzugs der Beiträge der Tier­besitzer von der Ortspolizeibehörde in der ortsüblichen Weise zu veröffentlichen sind.

Endlich wollen die Ortsvorsteher gemäß des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 30. März 1905 dafür sorgen, daß bei dieser Aufnahme des Viehbestandes die Zahl und Raffe der im Gemeiudebezirk vorhandenen Kühe und sprungfähigen Kalbeln, zutreffendenfalls für jede der verschiedenen Raffen be­sonders, sorgfältig erhoben wird. Das Ergebnis dieser Erheb­ung ist in dem in Absatz 4 oben erwähnten Bericht an das Oberamt besonders aufzuführen.

Den 19. März 1908.

Oberamtmann Hornung.

An die Ortsdehiirden.

Aufnahme der Hunde zur Besteuerung auf 1. April 1908.

Die Ortsbehörden werden auf 8 63 der Vollzugsverfügung vom 22. September 1904 zum Gesetz betr. die Besteuerungs­rechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.-Bl. S. 263) hingewiesen, insbesondere auch auf Abs. 4 dieser Bestimmung, wonach die Hundehalter in der zweiten Hälfte des Monats März durch ortsübliche Bekanntmachung auf die ihnen obliegende Meldepflicht aufmerksam zu machen sind.

Neuenbürg, den 20. März 1908. K. Oberamt.

- Hornung.

Mchr-IIjlliiig.

Einen wohlerzogenen Jungen nimmt in die Lehre

Rudolf Städler,

Pforzheim.

Calmbach.

Ein gut erhaltener eiserner

Waschkeffel

ist Entbehrlichkeit halber billigst abzugeben.

Wilhelm Bouwetsch.

Forstamt Neuenbürg.

Kkisig-Nerdaus.

Am Freitag den 27. März

vormittags 9 Uhr kommen auf dem Rathaus in Dennach aus den Staatswald­ungen Junkerwäldle, Reut- bronnen, Brenntenwäldle. Rollenumkehr, Frauenwäldle, Hagelwald, Horntannshalde, Stesanspsad, Heuberg, Horn­tannebene, Risttann, Rutsch, Straubenhardt und Rotenbach zum Verkauf:

Reisprügel Rm.: 4 buchene, 6 Nadelholz; nicht aufbe­reiteter Schlagraum: Buchen ca. 250, Nadelholz 6700 ge­schätzte Wellen.

K. Forstamt Calmbach.

Reisiz-VkrkL«s

am Freitag den 27. März

vormittags IOU 2 Uhr in Calmbach (Rathaus) aus Staatswald Eiberg Abt. Säg­kopf, Raugrund, Schloßkopf, Hoher Rain, Krenzstein, Braxen- stich, Sitzbank, Eingemachter Wald, Spitzhütte, Unt. Forst- meistersgfäll, Eyachriß, Hint. Brand, Stefanswasen, Hint. Eyachhalde, Reuterswiese, Kapp- lersrain:

Rm.: 140 buchene, 70 Nadel­holz-Reisprügel; Wellen: 1180 unausgeprügeltes breit­liegendes Reis, 555 Schlag­raum in 19 Flächenlosen.

Forstamt Neuenbürg.

Weg-Sperre.

Von Freitag den 27. März ab wird wegen Holzfällungen am Steilhang des Horntann­kopf und Bügel die Tröstbach« steige, der Eyachhangweg und die obere Strecke des Eyachtalwegs bis auf weiteres

gesperrt.

Nebkn-Ermrb.

Besteingeführte Vers.'Gesell­schaft sucht iür Lebens-, Unfall-, Aussteuer- und Haftpflicht-Ver­sicherung tüchtige Vertreter und stille Vermittler gegen hohe Bezüge. Gest. Offerten unter 8. L. 2563 an Rudolf Moffe, Stuttgart erbeten.

Neuenbürg.

Bekanntmachung»

betr. de« Vogelschutz.

Nach Art. 40 des Polizeistrafgesetzes wird mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bestraft, wer während der für die Vögel festgesetzten Schonzeit, d. h. in der Zeit vom 1. März bis 15. September Hunde oder Katzen im Walde oder auf freiem Felde umherschweifen läßt.

Die Herren Ortsoorsteher wollen dieses Verbot öffentlich bekannt geben.

Den 20. März 1908. K. Oberamt.

Amtmann Gaiser.

Neuenbürg.

Wer Pachtung.

Nachverzeichnete städtische Grundstücke werden am

nächsten Mittwoch den 25 ds. Mts.

. vormittags 11 Uhr

auf dem Rathause auf 3 Jahre verpachtet

u) Parz. Nr. 624 18 g. 79 gm Wiese in denSchnaiz- wiesen" (bisher A. Weik gehörig); b) Parz. Nr. 619/1 17 a 53 gm Wiese beim Brunnen- wehrte (bisher I. M. Genßle u. Cie. gehörig).

Den 20. März 1908. Stadtschultheißenamt.

Stirn.

Wildbad.

Detranntmachnug,

betr. die Hundeabgabe.

Die bürgerlichen Kollegien haben am 28. Dezember 1907 beschlossen, vom 1. April 1908 bis 31. März 1913 eine jähr­liche erhöhte Abgabe von den über 3 Monate alten Hunden, welche im hiesigen Gemeindebezirk nicht bloß vorübergehend ge­halten werden (ihren Standort haben), zu erheben, und zwar eine Abgabe von 20 ^ für die im Stadtbezirk und eine solche von 10 ^ für die von den Bewohnern der Parzellen Grün­hütte, Hochwiese, Kleinenzhof, Lautenhof, Lehensägmühle, Roll­wasser, Windhof, Ziegelhütte, Nonnenmiß, Kohlhäusle, Sprollen- mühle, Sprollenhaus, Christofshof und Kälbermühle, sowie in den Wohnsitzen Uhlandshöhe, Bahnwarthaus, Hechingerhof und in den Häusern in der Heslach.

Dieser Beschluß wurde durch Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 7. März 1908 Nr. 3690 genehmigt und tritt die Erhöhung am 1. April 1908 in Kraft.

Wildbad, den 21. März 1908.

Gemcinderat:

Vorstand Bätzner.

Kolz-Wcrsteigerung.

Grotzh. Forstamt Mittelberg (Ettlingen) versteigert unter den üblichen Bedingungen aus dem Distrikt Tannwald Montag, den 3«. März 1S08

vormittags 10 Uhr, im Rathause zu Langenalb: 25 Eichen IV., V. und VI., 1125 Ster buchenes, 1108 Ster tannenes Scheit- und Klotzholz, sowie 40 Baustangen II. Kl.

Forstwart Fluderer in Schiclberg gibt auf Verlangen nähere Auskunft.