Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Anzeigen.

Renenbürg.

Dekanntmachung, betreffend das Musteruugsgeschäft 1908.

1 . Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Neuenbürg wird in folgender Weise vorgenommen werden:

Dienstag de« 3. März, Musterung i« Calmbach.

Zu erscheinen haben:

Morgens 9'/s Uhr die Militärpflichtigen von Calmbach, Enzklösterle und Jgelsloch.

Morgens 10 Uhr diejenigen von Wildbad.

Mittwoch de« 4. März, Musterung in Höfen.

Zu erscheinen haben:

Morgens 8 Uhr die Militärpflichtigen von Beinberg, Bieselsberg, Dennach und Höfen.

Morgens 9 Uhr diejenigen von Kapfenhardt, Langenbrand, Maisenbach und Oberlengenhardt.

Morgens 9ffü Uhr diejenigen von Salmbach, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt.

Donnerstag den 5 März, Musterung in Neuenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7'/s Uhr die Militärpflichtigen von Arnbach und Birkenfeld. Morgens 9^/s Uhr diejenigen von Feldrennach.

Freitag de« «. März, Musterung in Reuenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7si's Uhr die Militärpflichtigen von Gräfenhausen.

Morgens 8 '/r Uhr diejenigen von Neuenbürg.

Morgens 9*/? Uhr diejenigen von Oberniebelsbach, Ottenhausen und Unterniebelsbach.

Samstag den 7. März, Musterung in Herrenalb.

-Zu erscheinen haben:

Morgens 9^2 Uhr die Militärpflichtigen von Bernbach, Dobel u. Herrenalb. Morgens 10 Uhr diejenigen von Loffenau, Neusatz und Rotensol.

Montag den S. März, Musterung in Neuenbürg.

Zu erscheinen haben:

Morgens 7^2 Uhr die Militärpflichtigen von Conweiler.

Morgens 8^/2 Uhr diejenigen von Engelsbrand und Grunbach.

Morgens 9'/^ Uhr diejenigen von Schwann und Waldrennach.

Die Losung

findet für sämtliche Militärpflichtige des Bezirks am Dienstag de« 10. März ds. Js., morgens 8 Uhr in Neuenbürg statt.

2 . Bei der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1888, sowie diejenigen der Jahrgänge 1887, 1886 und früherer Jahrgänge, über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbunden sind.

Die Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine unfehlbar uiitzubringeu, ebenso die Schulamtskandidaten ihre Prüfungszeugnisse.

Sämtliche Gestellungspflichtige werden hiemit ausgefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und Rechtsnachteile an den vorgenannten Tagen in den Musterungsstationen (Musterungslokal in Herrenalb, Calmbach, Höfen und Neuenbürg im Rathaus) rechtzeitig sich einzufinden. Unpünktliches Erscheinen kann den Verlust der Vorteile der Losung, böswilliges oder wiederholtes Nichterscheinen die sofortige Einstellung beim Truppenteil zur Folge haben. Unter­lassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.

3. Ob die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1888 bei der Losung per­sönlich erscheinen wollen, bleibt denselben freigestellt; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost. Von der Losung sind ausge­schlossen: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, die von den Truppen­teilen angenommenen Freiwilligen, die vorweg Einzustellenden und die dauernd Unwürdigen.

4. Auf Grund der Stammrollen haben die Ortsvorsteher die im laufen­den Jahre im Aushebungsbezirk Neuenbürg gestellungspflichtigen Leute sofort

urkundlich zur Musterung vorznlnbe» und für deren rechtzeitige Gestellung vor der Ersatzkommission Sorge zu tragen.

Die Eröffunngsurknnben find bis 1. März ds. Js. dem Ober­amt vorzulege«.

Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaub­hafte Zeugen zu stellen.

Leute, welche gehörleideud sind, oder zu sein behaupten, haben bei der Musterung mit vollkommen gereinigten Ohren zu erscheinen und event. Zeugnisse vorzulegen; ebenso haben schwachsinnige und kurzsichtige Pflichtige amtlich be­glaubigte Zeugnisse ihrer Lehrer, Geistlichen rc. mitzubringen.

Zur Musterung haben die Militärpflichtigen mit reingewaschenem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen.

Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliches Zeugnis einzu­reichen, welches von der Gemeindebehörde beglaubigt sein muß, wenn der be­treffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. dürfen auf Grund eines der­artigen Zeugnisses durch das Oberamt von der Gestellung überhaupt befreit werden.

5. Etwa in der Zwischenzeit vorkommende An- und Abmeldungen find dem Oberamt umgehend auznzeigeu.

Die Ortsvorsteher haben daraus zu sehen, daß An- und Abmeldungen von den Militärpflichtigen nicht fälschlicherweise gemacht werden und genau darauf zu achten, ob der An- oder Abmeldende auch wirklich seinen dauernden Aufent­halt gewechselt hat. Scheiuverziehungen dürfen die Ortsvorsteher nicht begün­stigen; sie haben solche, eventuell noch gelegentlich des Musterungsgeschäfts der Ersatzkommission zur Kenntnis zu bringen.

6. Bei der Musterung haben die Ortsvorsteher je mit den Militär­pflichtigen ihrer Gemeinde zu erscheinen, bei der Losung dagegen nicht. Die Rekrutierungsstammrollen sind mitzubringen und bei der Musterung nach deren Ergebnis genau zu ergänzen. Die Losnummern sind auf Grund der Losungs­scheine, wenn diese vom Oberamt den Ortsvorstehern behufs Ausfolge an die Pflichtigen zugesendet werden, in die Stammrollen einzutragen.

Die Ortsvorsteher sind dafür verantwortlich, daß die Militärpflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeitig auf dem Rathaus des Musterungs­orts sich einfinden. Bei der Vorladung ist denselben ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlungen bei Strafe verboten sei und daß gegen Pflichtige, welche nicht in geordnetem Zustand erscheinen, das geeignete verfügt werden wird.

7. Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, spätestens im Musterungstermin Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aus­hebung zu stellen. Entsteht jedoch die Veranlassung zur Reklamation (z. B. Todesfall usw.) erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts, so kann der Antrag auch noch bei der Aushebung vor der K. Oberersatzkommission angebracht werden. Die Anträge können durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen unterstützt werden.

Die Verhandlung über sämtliche Reklamationsgesuche findet am Dienstag de« 10. März ds. Js., vormittags 9 Uhr in Neuenvürg statt.

Da behauptete Erwerbsunfähigkeit von Angehörigen der Reklamierten eventuell durch ärztliche Untersuchung beim Musterungsgeschäft festgestellt werden muß, so haben sich die betreffenden Personen zu dieser Zeit der Ersatzkommission hier vorzustellen, falls sie nicht bereits ärztliche Zeugnisse vorgelegt haben.

8. Ueber die Klassifikation der Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatz­reserve, und der ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots (s. die Bekanntmachung von heute) findet die Verhandlung ebenfalls am Dienstag deu 10. März ds. Js. in Neuenbürg statt.

Hienach haben die Ortsvorsteher das Weitere zu besorgen.

Den 19. Februar 1908.

Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission.

Oberamtmann Hornung.

Aufforderung

an die Reservisten, Landwehrmänner, Ersatzreservisten und au die ausgebildeten Landsturmpflichtige« des zweiten Aufgebots.

Unter Bezugnahme auf die §§118 Ziff. 3, 120 Ziff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsbl. von 1901, S. 275) werden diejenigen Reservisten, Landwehrmänner, Ersatz- reservisten und ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche auf Zurückstellung hinter die letzten Jahres­klassen ihrer Waffe oder Dienstkategorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb 8 Tagen, spätestens aber vor dem Muster­ungstermin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthalts­ortes anzubringen.

Wegen der Behandlung derselben werden die Ortsvorsteher auf die Vorschrift des 8 123 der Wehrordnung und die Ver­fügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Verfahren bei Reklamationen und Klassifikationsgesuchen vom 8. April 1876 Ziff. m (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876, Seite 120 ff.) hingewiesen.

Neuenbürg, den 19. Febr. 1908. ' K. Oberamt.

Hornung.

jeder Art sind vorrätig bei

C. Meeh.

Kormntare

Neuenbürg.

Verkauf.

Nächsten Montag, 24. ds. Mts. vormittags 11 Uhr

wird auf dem Rathause ein auf dem städt. Grundstück hinter der kathol. Kirche stehendes abgäng­iges Gartenhaus (mit Ziegel­bedachung) öffentlich verkauft. Den 19. Februar 1908. Stadtschultheißenamt. Stirn.

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Gewerbebank Neuenbürg

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MntHe Cemal-MsMiilluilg

am Sonntag den 1. März ds. Js.

nachmittags 2 /2 Uhr

in der Restauration zurEintracht" (Keck). Tagesordnung:

1. Bericht und Rechnungsvorlage über das Geschäftsjahr

1907; Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Vornahme der statutengemäß nötigen Neuwahlen in,

den Aufsichtsrat.

Die Jahresrechnung ist vom 22. ds. Mts. an 8 Tage laug zur Einsicht im Banklvkal aufgelegt.

Neuenbürg, den 19. Februar 1908.

Der Vorstand:

Link. E. Mahler. Trostel,