Gemeinde zusammengestellt, sind zum größeren Teil dessen Privateigentum und der Oeffentlichkeit durch Verleihanstalten und dergl. sonst nicht zugänglich. Ihrer Erklärung durchs Wort aus berufenem Munde wird der Vortrag von gleichgestimmten klassischen Musikstücken, von Solis, von Schüler- und gemischten Chören zur Seite treten. Dem Charakter dieses Programms wie der besonderen Stellung des Kirchen­chors entsprechend, ist die Aufführung in dem Rahmen einer gottesdienstlichen Feier gedacht, die mit kurzem Gemeindegesang beginnen und schließen soll. Zur Bestreitung der dem Kirchenchor erwachsenden Aus­lagen wird ein kleines Eintrittsgeld erhoben, ein Etwaiger Ueberschuß dem Baufonds des hiesigen Vereinshauses zugewiesen werden. (Näheres Aus­schreiben wird imEnztäler" erfolgen.) Möchte dieser eigenartigen Veranstaltung ein gutes Gelingen und eine zahlreiche Beteiligung seitens der Gemeinde­angehörigen wie auswärtiger Freunde beschieden sein!

Neuenbürg. Wir möchten nicht versäumen, schon heute auf das am nächsten Donnerstag den 20. ds. imAnkersaal" dahier stattfindende Konzert der Frau Emma Tester aus Stuttgart aufmerksam zu machen.

Birkenfeld, 15. Februar. Heute vormittag '/«12 Uhr brach in dem neuen Wohnhaus des Maurermstrs. Eugen OelschlägerFeuer aus. Das

neuerbaute, isoliert in der Nähe der Steinbrüche stehende Haus, brannte total nieder, so daß ein Schaden von ca. 6000 Mk. entstand.

Pforzheim, 14. Februar. Seit 14 Jahren spricht man hier in unserer verkehrsreichen Industrie­stadt von der Notwendigkeit elektrischer Straßen­bahnen, aber erst in den nächsten paar Jahren wird man zu dem Ziel kommen und zwar mit un­verhältnismäßigen Opfern. Die Stadt hat nämlich vor 7 Jahren der badischen Lokaleisenbahngesell­schaft erlaubt, ihre Züge mit Dampflokomotiven von Ettlingen her bis ins Herz der Stadt auf den Leopoldsplatz zu führen. Für die Erstellung städt. elektrischer Straßenbahnen erwies sich dies bald als ein schweres Hemmnis. Es bleibt nichts übrig, als die Gesellschaft wegzukaufen, da gerade der Straßen­zug, den die Gesellschaft vom Leopoldsplatz bis Brötzingen (ca. 3 Kilom.) benützt, von der Stadt am notwendigsten gebraucht wird. Nun hat also der Stadtrat durch Vertrag von der Gesellschaft für die Summe von 180 000 Mk. die eingleisige Anlage vom Leopoldsplatz hier (Endpunkt) bis nach Brötz­ingen gekauft, um sie 2gleisig für elektrischen Betrieb umzubauen und im Lauf der nächsten zwei Jahre weitere elektrische Linien in der Stadt anzugliedern. Der badischen Lokalbahngesellschaft bleibt dabei aber das Recht, noch morgens und abends, wenn der

Hauptverkehr stattfindet und also auch das meiste verdient ist, mit ihren unerquicklichen Dampflokomo­tiven von Brötzingen bis an den Leopoldsplatz in die Stadt hineinzufahren, so lang ihre (lang laufende) Konzession dauert. Der Kaufvertrag bedarf noch der Genehmigung des hiesigen Bürgerausschusses am 24. d. M., dessen Sitzung also interessant werden wird.

** Feldrennach. Die Reihe der diesjährigen hiesigen Märkte beginnt am nächsten Dienstag mit dem fälligen Krämer- und Viehmarkt. Für den Viehmarkt werden Marktgelder nicht erhoben. Zu kräftiger Teilnahme wird eingeladen.

Calw, 12. Febr. (Viehmarkt.) Heutige Zufuhr 349 Stück Rindvieh, 24 Pferde. Ochsen wurden gehandelt zu 8201030 Mark und Stiere zu 400 bis 760 Mk. pro Paar, Kühe zu 280450 Mk., Schmalvieh 100260 Mk., Kälber lösten 5090 Mark. Handel flau, Verkauf insgesamt 123 Stück. Zufuhr auf den Schweinemarkt: 178 Milch­schweine, 61 Läufer. Erlöster Preis für elftere 20 bis 35 Mk., für letztere 4592 Mk. pro Paar.

Neuenbürg, 15. Febr. Dem heutigen Schweine­markt zugeführte 24 Stück Milchschweine wurden zu 2030 ^ das Paar verkauft.

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Amtliche Bekanntmachungen uns privat-AnZeigen

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Berkehr mit Kraftfahrzeugen.

Dem am 25. Juni 1907 (zu vergl. die Bekanntmachung vom gleichen Tag, Staatsanz. Nr. 149 und Amtsblatt des Ministeriums des Innern Seite 281) gemäß H 14 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, vom 13. Juli 1906 (Reg.-Bl. S. 221) als Sachverständiger zur Prüfung der Führer von Kraft­wagen bestellten Ingenieur Anton Baader in Ulm ist weiterhin gemäß H 4 der genannten Ver­fügung in widerruflicher Weise die Befugnis zur Begutachtung von Kraftwagen und Krafträdern und zur Prüfung der Führer von Krafträdern übertragen worden.

Gleichzeitig ist dem am 17. September 1907 (zu vergl. die Bekanntmachung vom gleichen Tag, Staatsanzeiger Nr. 219 und Amtsblatt des Ministeriums des Innern S. 378) als Sach­verständiger zur Prüfung der Führer von Krafträdern bestellten Mechaniker Jakob Kilgus in Ravensburg in widerruflicher Weise die Befugnis zur Begutachtung von Krafträdern erteilt worden.

Hienach sind zur Zeit folgende Sachverständige mit den in der nachstehenden Uebersicht bezeichnten Befugnissen ausgestellt:

Der Sachverständige ist befugt, zur Prüfung von

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Name und Beruf des Sachverständigen.

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Neckarsulm

Wilh. Gries, l Maschinentechniker bei den Wilh. Köhler, j Neckarsulmer Fahrradwerken

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Karl Schmidt, s Ingenieure bei den Neckarsulmer Eugen Ziefle, j Fahrradwerken

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Ulm

Anton Baader, Ingenieur

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Riedlingen

Joseph Pelzer, Mechaniker

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Ravensburg

Jakob Kilgus, Mechaniker

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Stuttgart

Bauinspektor Klaiber bei der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

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im Fall der Verhinderung

Sach-

Bezüglich der Gebühren der Sachverständigen gelten die Bestimmungen der Be­kanntmachungen vom 29. August 1906 (Staatsanzeiger Nr. 202 und Amtsblatt des Ministeri­ums des Innern S. 253).

Stuttgart, den 20. Januar 1908.

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Uiehmärkte.

Für die Biehmärkte in Feldrennach am 18. ds. Mts.,

in Neuenbürg am 19. ds. Mts. und in Langenbrand am

24. ds. Mts. wurden infolge Seuchengefahr folgende Anord­nungen getroffen:

1. Der Zutrieb von Vieh aus Bezirken, in welchen die Maul­und Klauenseuche herrscht, ist untersagt.

2. Alles zu Markt gebrachte Vieh ist an den Eingängen zum Marktplatz Stück für Stück durch den Oberamtstierarzt zu untersuchen. Tiere, welche sich bei dieser Untersuchung nicht als ganz unverdächtig erweisen, dürfen zu dem Markte nicht zugelassen werden.

Den 14. Februar 1908. Amtmann Gaiser.

Hekarmtvmchung,

Maul- und Klauenseuche betreffend.

Wegen weiterer Ausbreitung der Maul- u. Klauen­seuche in Bayern und Württemberg werden auf Anordnung Gr. Ministeriums des Innern die DD 33 U«d 64 der B.-O. vom 1«. Dezember 1883, betr. die Abwehr und Unter­drückung von Viehseuchen, allgemein hinsichtlich des aus diesen Ländern eingeführten Handelsviehs (Rindvieh) für den Amts­bezirk Pforzheim mit sofortiger Wirkung i« Kraft gesetzt. Diese Bestimmungen lauten:

Die von Händlern zum Zwecke des Verkaufs aufgestellten Rindviehstücke aus den obengenannten Bezirken werden einer verschärften veterinär-polizeilichen Aufsicht in der Weise unter­stellt, daß die Händler und in deren Vertretung die Besitzer von Gast- oder Privatställen verpflichtet werden, vor der Ein­stellung von Tieren der bezeichneten Art der Ortspolizeibehörde spätestens im Verlaufe von 12 Stunden von der Einstellung an Anzeige zu erstatten.

Am 5. Tage nach erfolgter Einstellung nimmt der Bezirks­tierarzt die Untersuchung der Tiere vor. Ehe diese stattgefunden hat und die Tiere für seuchenfrei erklärt worden sind, dürfen dieselben nur zum Zwecke sofortiger, am Aufstellungsorte zu be­wirkender Schlachtung aus dem Stalle entfernt werden.

Führer von Rindvieh, das aus den genannten Bezirken eingeführt werden soll, müssen im Besitze tierärztlicher Zeug­nisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in welchen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnisse der von dem Tierarzte ein- gezogenen Erkundigungen und der Besichtigung der zu trans­portierenden Tiere diese seit mindestens fünf Tagen in seuchen­freiem Zustand in der Gemarkung sich befanden, in welcher ihre Untersuchung erfolgte, und daß in dieser Gemarkung keine an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tiere sind.

Pforzheim, den 17. Januar 1908.

Großh. Bezirksamt.

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