eine Wohltat, für die die Werksbesitzer noch bezahlen sollen? Sonderbare Idee! Die Verschlechterung der Qualität des Wassers und ihre üblen Folgen auf Eisbildung und Wiesenkultur, die Unzulänglichkeit des Wasserersatzes, die Bedenken gegen die Stau- Anlage selbst und die Gefahren, die eine solche in sich bürgt, scheinen von Herrn „U" nicht gewertet zu werden??? Wir können demgegenüber nur wiederholt betonen, daß wir in den Stauseen kein genügendes Äquivalent für die Wegleitung des Wassers erblicken, daß die angeblichen Wohltaten Stuttgarts weder gesucht wurden noch begehrt werden und daß wir nur den einen Wunsch haben, Stuttgart möchte „in seinem eigenen Interesse" von dem Schwarzwaldprojekt ablassen und das von ihm gewünschte „farblose" Wasser wo anders herholen. Das „farblose" führt uns noch zu einer anderen persönlichen Anrempelung „die Beeinflussung der öffentlichen Meinung erfolge auf politischer Grundlage." Uns will es scheinen, als ob mit dieser Insinuation eine überhitzte Phantasie allzusehr in die Halme geschossen wäre. Nichts, auch gar nichts berechtigt zu dieser Unterstellung und^wenn Herr „U" sich einigermaßen über die Stellungnahme der „Enztäler" näher orientiert hätte, hätte er finden müssen, daß alle interessierten Kreise, ohne Unterschied der Parteien, einig sind in der Abwehr, der dem Erwerbsleben drohenden Gefahren, daß sie geschlossen Vorgehen in ihrem Bestreben auf Erhaltung des Bestehenden. — Zur Sache selbst haben wir noch folgendes zu bemerken: Herr U hält die sog. Lappachquellen für reines Quellwasser und begründet dies mit der gleichmäßigen Temperatur des Wassers. Wir haben Zweifel und sind der Meinung, daß die gleichmäßige Temperatur allein noch lange kein unanfechtbarer Beweis für das Vorhandensein von reinem Quellwasser ist. Die Mächtigkeit der Quellen richtet sich erfahrungsgemäß doch in erster Linie nach der Größe des dahinter liegenden Niederschlagsgebiets. Aber eben die Größe des Niederschlagsgebiets steht in keinem Verhältnis zu der in den Lappachquellen zu Tage tretenden Wassermenge und gibt der von uns vertretenen Ansicht von der Beimengung von versickertem Flußwasser Raum. Diese Auffassung wird durch ein Gutachten des Professors Lueger-Stuttgart — ein hervorragender Sachverständiger auf diesem Gebiet — bestätigt. Derselbe äußert sich über die Quellen wie folgt:
„An Ort und Stelle, sowohl als auch aus den Karten, kann man auf das deutlichste ersehen, daß sich der Ursprung der Quellen am Uferrande eines alten Hochgestades der Enz befindet. Der dort überdeckte alte Flußlauf ist heute noch der Träger eines großen Teils des ihm früher schon aus dem
Gehängeschutt der Berghalde usw. zugegangenen Grundwassers; er ist aber außerdem mit dem heutigen Enzbette oberhalb des Quellen-Ursprungs der Natur der Sache nach mindestens an einer, wahrscheinlich an mehreren Stellen im Zusammenhang, wie durch Versuche nachgewiesen werden kann. Mithin hängt das an den Quellen austretende Grundwasser, wie allerwärts bei sehr mächtigen Quellen, auch hier mit den offenen Wasserläufen zusammen; ein Teil des Wassers ist natürlich filtriertes Enzwasser. Selbstverständlich kommt auch im Lappachtale versunkenes, an den Quellen wieder auftretendes und auf dem Wege dahin natürlich filtriertes Bachwasser hinzu, das den Buntsandstein und den Gehängeschutt passiert hat."
Dieser Auffassung gegenüber dürfte diejenige des Herrn U doch einen harten Stand haben. Aehnlich verhält es sich mit den Vorwürfen über angeblich falsche Berechnungen bei der beabsichtigen Wasserentnahme, die um 60—280°/o zu hoch angegeben worden sei. Es wäre interessant gewesen, die angeblichen Ueberschätzungen im Einzelnen nachgewiesen zu sehen. In der Neuenbürger sog. Beschwichtigungs- Versammlung haben die Stuttgarter Vertreter nur Mitteilungen gemacht über das augenblickliche und bis zum Jahr 1925 reichende Wasserbedürfnis. Darüber hinaus haben sie sich ausgeschwiegen und man hat auch in der Zwischenzeit nichts autentisches erfahren. Erst jetzt erfährt man, daß mit dem steigenden Wasserbedürfnis weitere Stauseen angelegt werden. Es war daher nicht blos naheliegend, sondern selbstverständlich, daß man sich mit der vollen Ausnützung der Anlage rechtzeitig vertraut machte und es wäre unseres Erachtens der Sache wohl besser gedient gewesen, wenn Herr k, anstatt Vorwürfe zu erheben, sich über die Gestaltung der Dinge für die Zukunft ausgesprochen und der in dieser Hinsicht noch nicht orientierten Oeffentlichkeit klaren Wein eingeschenkt hätte.
vermischres.
Osch atz, 12. Febr. Im Saal eines Gasthofes in Deutsch-Luppa, in dem ein Maskenball abgehalten wurde, entstand durch Explosion einer Petroleumlampe ein Brand, der die Dekoration und Möbel ergriff. Es entstand eine furchtbare Panik, bei der mehrere Personen schwer verletzt wurden.
Die eigene Enkelin gebraten und verspeist. Aus Wilkomir in Rußland wird berichtet, daß dort eine bäuerliche Familie oft Hunger litt, da ihr Verdienst sehr gering war. Während der Weihnachtsfeiertage wollte die Großmutter einmal
einen guten Tag leben und auch den übrigen Familienmitglieder einen Leckerbissen vorsetzen: sie ergriff das unglückliche Enkelkind und machte ihm mit einer Schafschere den Garaus, trotz aller Tränen und flehentlichen Bitten des Kindes. Der kleine Leichnam wurde in Teile zerlegt, mit Salz, Lorbeerblättern und Zwiebeln in den Ofen geschoben. Unterdes kamen die übrigen Familienmitglieder nach Hause; auf ihre Frage nach dem Verbleib der kleinen Katja erklärte die Alte, sie habe sie einem reichen Herrn zur Erziehung übergeben. Das erregte bei beiden Verdacht, umsomehr, als sich auch der Bratengeruch aus dem Ofen bemerkbar machte; doch die Alte erzählte ihnen, daß der Fleischer ihr auf Kredit einige Pfund Fleisch überlaffen habe. Am ersten russischen Weihnachtsfeiertage wurde dann der duftende Braten von allen Familienmitgliedern verspeist. Niemand konnte dem Geschmack nach die Fleischsorte bestimmen; da fiel plötzlich der Blick der Tochter in einen Winkel, wo sich ein Kehrichthaufen befand; eine kleine Hand ragte hervor. Die Tochter erzählte den Nachbarn ihre Wahrnehmung, und das Haus des teuflischen Weibes wurde umzingelt. Die rasende Alte ergriff ein Beil und drohte jeden zu erschlagen, der in ihre Nähe käme, doch gelang es schließlich den Gendarmen, sie zu überwältigen und zu verhaften.
Eingeschneite Schafe. Bei dem heftigen Schneegestöber während der Zeit vom 8. bis 10. Januar kamen dem Hufner Hans Hansen in Wester- bek 4 Schafe abhanden. Man suchte überall, doch ohne Erfolg. Daß die Tiere auf dem Felde eingeschneit waren, hielt man für wahrscheinlich, da dies bei Schneeverwehungen oft vorkommt. Die Tiere suchen Schutz bei Hecken und in den Gräben und bleiben liegen. So kommt es denn, daß die Schafe im Schnee begraben werden. Hansen glaubte, daß er die Schafe niemals lebend wieder vorfinden würde. Seine Ueberraschung war daher groß, als er sie am 29. Januar in einem Graben, an dem eine Hecke ist, vorfand. Die drei Schafe lebten noch, aber vermochten sich nicht fortzubewegen, so matt waren sie. Die Tiere haben nicht weniger als 20 Tage im Schneewall zugebracht.
sKindermund.s Großpapa (der eine große Glatze hat): „Kinder, was spielt ihr denn?" — Kinder: „Indianer!" — Großpapa: „Soll ich mitspielen?"
— Kinder: „Das geht doch nicht!" — Großpapa: „Weshalb nicht?" — Kinder: „Du bist ja schon
skalpiert, Großpapa!"-Onkel: „Nicht wahr,
Fritzchen, auf meinen Knieen zu reiten, ist lustig?"
— Fritzchen: „Das schon, lieber Onkel! Aber gestern war's noch schöner: da bin ich auf einem richtigen Esel geritten!"
Amtliche Bekanntmachungen unS Privat-Knzeigen.
K. Aberamt Yeuenöürg.
jrejmllige Wtalwu der Maße, Gewichte«. Wagen.
In nächster Zeit wird Eichmeister Feldweg von Calw im Auftrag des Oderamts eine freiwillige Prüfung der Maße, Gewichte und Wagen in den Gemeinden Neuenbürg, Birkeufeld, Engelsbrand. Gruubach, Kapfenhardt, Langenbrand, Salmbach und Waldrennach vornehmen.
Die Prüfung erfolgt für die betreffenden Gewerbetreibenden kostenfrei.
Die HH. Ortsvorsteher der genannten Gemeinden, welchen der Eichmeister seine Auskunft anzeigen wird, werden beauftragt, die Gewerbetreibenden zur Benützung dieser Einrichtung mit der Belehrung darüber aufzusordern, daß wegen Unrichtigkeiten und sonstigen 'Borschriftswidrigkeiten, welche sich bei dieser Prüfung ergeben, ein Strafeinschreiten nach Z 369 Ziff. 2 St.-G.-B. nicht erfolge.
Den 12. Februar 1908.
Oberamtmann Hornung.
K. Aberamt Meuenbürg.
Lederhammeranlage.
Die Firma Wanner Söhne, Lederfabrik in Neuenbürg, hat um nachträgliche Genehmigung zur Ausstellung eines Lederhammers in dem Lohmühlegebäude Nr. 23c daselbst nachgesucht.
Etwaige Einwendungen gegen dieses Gesuch sind binnen 14 Tage«, vom Tage nach Ausgabe dieses Blattes an gerechnet, beim Oberamt anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einsprachen im gewerbepolizeilichen Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Pläne und Beschreibungen zu der Anlage sind in der Oberamtskanzlei zur Einsicht aufgelegt.
Den 12. Februar 1908. Amtmann Gaiser.
K. Forstamt Calmbach.
Nadelholz-Stammholz- Derlrauf
im schriftlichen Anfstreich
aus Distrikt Eiberg, Hengstberg, Meistern und KälbUng: Langholz St.: 1473 Fichten, 1577 Tannen, 107 Forchen mit Fm: 45 I., 71 II.,
227 III., 232 IV., 230 V., 235 VI. Kl.; Abschnitte St.: 6 Fichten, 55 Tannen, 7 Forchen mit Fm.: 23 I., 17 II., 11 III. Kl.
Die auf ganze und Zehntelsprozente der Taxpreise der betreffenden Lose zu stellenden bedingungslosen Gebote wollen unterzeichnet, verschlossen und mit der Aufschrift „Angebot auf Stammholz" bis spätestens Samstag de» 22. Febr. 1908 vormittags 10'/- Uhr beini Forstamt eingercicht werden, zu welcher Stunde deren Eröffnung und die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt.
Losverzeichnisse unentgeltlich, Schwarzwälderlisten gegen Gebühr von 2 vom Forstamt erhältlich. Abfuhrtermin 1. No- vember 1908.
empfiehlt 0. Need,
Die erledigte Mißemärterstelle
an der Staatsstraße Rr. 1VS Pforzheim' Wildbav« Schönegrünb von km 3,600 bis Km 6,953, in den Markungen Birkenfeld, Gräfenhausen und Neuenbürg', Oberamts Neuenbürg, mit dem Wohnsitz des Wärters in Neuenbürg ist wieder zu besetzen.
Mit der Stelle sind folgende Bezüge verbunden: Anfangsgehalt von 780 -/L, steigend je nach 3 Dienstjahren um 30 ^ bis zum Höchstbetrag von 870 Wohnungsgeld von 170 Geschirrgeld von 20 ^ und Hutgeld von 3 -/E
Bewerber haben ihre selbstverfaßten und selbstgeschriebenen Meldungen mit einer kurzen Beschreibung des Lebenslaufs und der bisherigen Beschäftigung unter Beischluß
1) eines obrigkeitlichen Zeugnisses über Familien-, Vermögensund Erwerbsverhältnisse und den Leumund,
2) eines Vorstrafenzeugnisses, ausgestellt von dem Ortsvor
steher des Geburtsorts und, falls der Geburtsort nicht zugleich der Wohnort ist, auch von dem Ortsvorsteher des letzteren, *
3) des Zeugnisses eines öffentlich angestellten Arztes (Ober- amtsarzts, Oberamtswundarzts, Disrriktsarzts, Ortsarzts usw.) aus neuester Zeit über die körperliche Tauglichkeit für den Dienst,
4) der Militärpapiere einschließlich des Führungszeugnisses,
5) der Arbeits- und sonstigen Zeugnisse
-innen 14 Tagen
bei der Unterzeichneten Behörde einzureichen, auch sich auf Verlangen bei dem Jnspektionsvorstand persönlich vorzustellen.
Calw, den 11. Februar 1908.
K. Straßenbau-Inspektion.
Kurz.
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