Amtliche und Mvataiyrigro.

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MmitembllgWe SIMM.

Die Besitzer von 4°/«igen württemb. Staatsschuldverschreibungen werden auf die im Staatsanzeiger vom 19. d. Mts. erschienene Bekanntmachung, betreffend die Umwandlung des 4°/°igen württemb. Staatsanlehens

von 1891 in eine 3'/- "/°ige Schuld hiedurch noch besonders aufmerksam gemacht.

Nach derselben haben diejenigen, welche die Zinsherabsetzung auf 3'/- °/° nicht annehmen, sich spätestens bis zum 26. d. Mts. bei der Staatsschulden­kaffe in Stuttgart oder einem der K. Kameralämter außerhalb Stuttgarts schriftlich zu erklären und Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert der Schuldverschreibungen zu gewärtigen.

Diejenigen, welche die Zinsherabsetzung annehmrn, haben bis auf weitere öffentliche Bekanntmachungen keinerlei Erklärungen abzugeben oder sonstige Schritte zu tun und erhalten den 4°/°igen Zins noch bis zum 31. August 1903.

Hirsau, den 19. Mai 1903.

K. Kameralamt.

Mekmarkterkaubnisgesuckl.

Die Gemeinde Göttelfingen hat um Erneuerung der ihr durch Erlaß der K. Regierung des Schwarzwaldkreises vom 27. April 1897 auf 5 Jahre erteilten Erlaubnis zur Abhaltung eines Viehmarkts je am ersten Dienstag vor Ostern, am ersten Dienstag vor Pfingsten und am ersten Dienstag vor der Kirchweih gebeten.

Etwaige Einwendungen gegen die Gewährung des Gesuchs sind binnen vierzehn Tagen beim Oberamt anzubringen.

Freu-enstadt, den 13. Mai 1903. '

K. Oberamt.

Neuffer, Amtm.

Calw.

Bekanntmachung Letr. das polizeiliche Meldewesen.

Es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß neu anziehende Personen innerhalb 6 Tagen bei der Ortspolizeibehörde anzumelden sind.

Für Personen, welche der reichSgesetzl. Kranken- und Invalidenversiche­rung unterliegen, beträgt die Meldefrist nur 3 Tage.

Innerhalb der gleichen Frist hat beim Wegzug die Abmeldung zu erfolgen.

Bei der Anmeldung ist die Abmeldebcscheinigung vom letzten Aufenthalts­ort mit vorzulegen.

Unterlassene und verspätete An- und Abmeldungen werden nach Art. 15 des Pol.-Str.-Ges. mit Geldstrafe bis zu 30 oder Haft bis zu 8 Tagen geahndet.

Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß eine bei Lehrlingen aus­bedungene Probezeit auf die Meldefrist ohne Einfluß ist und bei verspäteten Anmeldungen das Vorbringen, daß die Probezeit noch nicht abgelausen sei, nicht vor Bestrafung schützt.

Meldeformulare können vom Stadtschultheißenamt bezogen werden. Mündliche An- und Abmeldungen werden vormittags 1112 Uhr und nach­mittags 56 Uhr auf dem Rathaus I. Stock, Zimmer No. 8, entgegen­genommen. Eine Zusammenstellung der gesetzt. Vorschriften betr. das polizeil. Meldewesen, ist am Rathaus angeschlagen.

Stavtschulthritzeriamt.

Conz.

Calw, 19. Mai 1903.

Traueranzeige.

Teilnehmenden Verwandten und Freunden geben wir die Nachricht, daß unsere liebe Schwester, Schwägerin und Tante

Kathr. Heugle geb. Rentschler,

nach längerem Leiden heute Vormittag in ihrem 88. Lebensjahre zur Ruhe des Volkes Gottes ein- gehen durfte.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen der Bruder:

L-uis Rentschler.

Beerdigung am Freitag Nachmittag 1'/- Uhr.

Oberhaugstett.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem schweren Verluste unseres lieben Vaters und Gatten

Christian Kraffk

für die trostreichen Worte des Hrn. Geistlichen, für die schönen Blumenspendcn, die zahlreiche Leichenbegleitung, insbesondere auch dem Krieger- und Militärverein, sagt im Namen der trauernden Hinterbliebenen den herzlich­sten Dank

Rarsline Arafft.

Gechingen, 18. Mai 1903.

Danksagung.

Bei dem unerwarteten Hinscheiden unseres lieben Gatten, Vaters, Großvaters und Schwagers

Beruh. Ludwig Böttinger

durften wir so viele Beweise herzlicher Liebe und Teil­nahme erfahren, daß es uns ein Bedürfnis ist, auf diesem Wege unfern tiefgefühlten Dank auszusprcchen. j Insbesondere danken wir auch dem Herrn Pfarrer :für die trostreichen Worte am Grabe, den Veteranen- und Kriegervereinen für die ehrenvolle Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte und den letzten Abschiedsgruß.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen die Gattin:

Aarvara Mttinger.

Forstamt Hirsau.

Streuverkauf

am Samstag, den 23. Mai, vor­mittags 9 Uhr, im Staatswald Wecken­hardt auf der neuen Staatsstraße am Kreuzungspunkt mit dem Eselssträßchen aus Abteilung Hahnenfalz etwa 25 Lose gemähte Heidestreu geschätzt zu 228 Rm.

Straßensperre.

Die Ortsstraße in Maisenbach in dem obern Teil des Orts ist infolge der Verbreiterung der Straße in der Zeit vom 19. Mai bis 24. Mai 1903 für allen Fuhrwerksverkehr gesperrt.

Maisenbach, 18. Mai 1903.

Schnttheitzenamt.

Seibold.

Der auf Freitag, den 22. Mai 1903, ausgeschriebene Verkauf wird hiemit

jmückgenommcn.

Biedermann,

Gerichtsvollzieher.

8tntt besouäsrer Aurons.

?aula iielllma'iei' Kottlnlt Dreiier

Verlobte. 6nlrv, Hai 1903.

Danksagung.

Wir fühlen uns ver­pflichtet, allen Denen, j welche meiner lieben l Frau und unserer guten Mutter während ihrer langen Krankheit Gutes erwiesen haben, sowie für die trostreiche Grabrede und der zahlreichen Let- chenbegleitung unfern herzlichen Dank zu sagen.

Karl Uaschold

mit seinen Kindern. -

Danksagung.

Allen Denen, die der Johanna Lutz in ihrer langen Krankheit Gutes erwiesen haben, sage ich herzlichen Dank. Warvara Lön>.

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