Was aber vermag der Kreislauf der Natur dieser Sehnsucht zu bieten? Dem Frühlingswerden folgt Herbstverwehen, dem Wachsen der Jugend die herbe Bitterkeit des Alters. Ohne Wanken nur bleibt der Jahre unverbrüchliches Gesetz, der „sausende Webstuhl der Zeit", das ewige Meer auf- und abwallender Gestaltungen, das auch uns hinabschlingt. Hineingezogen in diesen Strudel verweht unser kleines Leben wie ein Sonnenstäubchen. Alle brennende Sehnsucht nach Leben erhält nur eine „sogenannte" Auserstehungshoffnung zur Antwort: Das Fortleben in der Gattung, Auferstehen in den Nachkommen. Das ist der Stein den man heutzutage weit und breit als Brot ausbietet!
Anders sieht christliche Osterfreude aus, zusammengefaßt in dem Wort Jesu: „Ich will euch Wiedersehen, und euer Herz soll sich freuen und eure Freude soll niemand von euch nehmen." Der das sprach, hat keinen glimmenden Funken gelöscht, kein geknicktes Rohr zerbrochen, hat keine Hoffnung getäuscht, kein Vertrauen betrogen, solange er lebte. Er täuscht auch die größte Hoffnung nicht, die er erst in den Menschen geweckt hat, die Hoffnung des ewigen, persönlichen Lebens.
Die christliche Osterbotschast: Jesus lebt! öffnet den Blick in ein Leben des Wiedersehens, der Vollendung und ewiger unvergänglicher Freude, deren beglückende Strahlen schon dies Leben vergolden und vertiefen. Osterfreude ist nicht allgemeine Naturschwärmerei, Osterfreude ist die Antwort auf die tiefste Sehnsucht des Menschenherzens: „Ewige Freude wird über ihrem Haupte sein."
Neuenbürg. Seit längerer Zeit haben eine Anzahl hiesiger Frauen und Fräulein Arbeiten angefertigt, welche zu Wohltätigkeitszwecken, zunächst zu Gunsten des vom Jünglingsverein ersammelten Fonds für Einrichtung eines Vereinshauses bestimmt sind; behufs Verwertung ist eine Verlosung beabsichtigt und zwar, um allen hiesigen und auswärtigen Kreisen eine möglichst ausgedehnte Beteiligung zu ermöglichen, mittelst Veranstaltung eines Bazars am Sonntag den 7. April in der Turnhalle. Oeffent- liche Einladung soll in diesem Blatte noch erfolgen, wir können aber im Interesse der guten Sache einstweilen mitteilen, daß musikalische und theatralische Darbietungen damit verbunden werden, welche ohne Zweifel geeignet sein werden, die Anziehungskraft zu erhöhen und die Herzen unserer Mitbürger von hier und auswärts für gedachten Zweck zu öffnen.
Calw, 18. März. (Handelskammer.) In der heute unter Vorsitz des Hm. Kommerzienrat Zöpp - ritz abgehaltenen Sitzung wurden zuerst die Beisitzer für den Durchgang der Handelsregister für die Jahre 1907/09 gewählt. — Um die Einführung des Postchecversahrens bemüht sich die Kammer schon seit Jahren. Auf eine im Oktober
1905 an das K. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrsanstalten, und die K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen gerichtete Eingabe, welche von sämtlichen übrigen Kammern und einzelnen Handwerkskammern unterstützt wurde, ist bis heute noch keine Antwort erfolgt. Dagegen wurde die Kammer auf eine in der Abgeordnetenkammer gestellte Anfrage hin sofort um ihre Aeußerung zu dem in der Schweiz seit 1. Januar 1906 eingeführten Verfahren ersucht. Die Kammer will bei der Einführung des Postchec- verfahrens den dem Reichsgesetzentwurf von 1900 aus den Krisen der Banken und Sparkassen erwachsenen Widerstand von Anfang an vermieden wissen und auch die Kreise der kleinen Kaufleute und Handwerker, welche bisher dem Postchecver- verfahren wegen der vermeintlich nicht zu erschwingenden hohen Stammeinlage zweifelnd wenn nicht ablehnend gegenüber standen, gewinnen. Sie widerrät daher prinzipiell eine Verquickung des Postchecversahrens mit einer Postsparkasseneinrichtung und will die Stammeinlage auf höchstens 100 festgesetzt haben. Diese soll zu 2"io verzinslich, die Contoguthaben aber unverzinslich sein. Hiebei können die von vielen Seiten abgelehnten Gebühren in der Höhe und Art der schweizerischen als angemessen und gerechtfertigt angesehen werden. Die Rechnungsinhaber sind bei jeder Einzahlung von dem Stand ihres Contos zu benachrichtigen, nicht blos alle 14 Tage. Im übrigen wird das Schweizerverfahren als sehr zweckmäßig bezeichnet. — Eine Eingabe des Reichsverbands deutscher Gastwirtschaftsverbände um Abänderung der Bundesratsverordnung vom 23. Jan. 1902 betr. die Beschäftigung der Gehilfen und Lehrlinge in Gast- und Schankwirtschaften wird in ihren Hauptpunkten unterstützt. Die wünschenswerte unterschiedliche Behandlung der Saison- und Jahreshotels, der Kaffees, Restaurants, nach ihrem Betrieb und örtlichen Verhältnissen, eine zweckmäßigere Einteilung der vorgeschriebenen Ruhepausen ließe sich am besten aus dem Weg der bezirkspolizeilichen Vorschrift erreichen, welche ja auch bei der Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe mit zufriedenstellendem Erfolg angewendet worden ist. — Die Zeit für die Errichtung einer Handelshochschule in Württemberg hält die Kammer noch nicht für gekommen. Dagegen empfiehlt sie mit dem kaufmännischen Verein in Stuttgart die Angliederung von Handelshochschulkursen an die Technische Hochschule in Stuttgart. — Mit einer ihr vom K. Justizministerium angesonnenen Belehrung der Mitglieder der Gläubigerausschüsse im Konkursverfahren über ihre Rechte und Pflichten, namentlich über die monatliche Einsichtnahme von der Kaffenführung des Konkursverwalters, möchte die Kammer verschont bleiben.
da die Mitglieds^ der GkLubigerausj chüsseeiht nicht bekannt gegeben werde» und häufig auch nicht Angehörige, des Handels- und Gewer' bestandes sind. Das bei der Aufstellung des Glüu bigerausschuffes beteiligte Amtsgericht erteilt die Bele hrung. einfacher selbst. — Zur Verhütung der hä: isigen Schädigungen von Leben und Gesundheit di irch böswilligen und fahrlässigen Mißbrauch von Wc iffen erwägt die Regierung verschärfte Vorschriften ' aber den Verkehr mit Waffen.. Die Kammer widerrät die Erlassung aller den Handel einschränkender und belästigender Vorschriften, namentlich die Einführung, des preußischen „Waffenscheins ". Der Nachweis, daß in den Bundesstaaten mi t scklrferen Vorschriften solche Schädigungen seltener als, bei uns seien, ist nicht erbracht; zudem sirtti diese veralteten Vorschriften durch den heutigen Ver kehr langst lahmgelegt. Der Kampf muß sich nicht gegen dem Handel.mit Waffen, sondern gegen die Uebel- täter selbst wenden. Gegen diese stehen aber reichs- und landesgesetzliche Strafen hinreichend zur Verfügung; es handelt sich nur darum, daß die Polizei- und Gerichtsbehörden dem Wafsrnmißbrauch gegenüber von dem ihnen zustehend >n Strafmaß ausgiebigeren Gebrauch machen. Höchstens könnte die Kammer zur Erwägung empfehlen^ die Altersgrenze für das unbeschränkte Tragen und Benützen, von Schießwaffen vom 16. auf das 1A> Lebensjahr hinauszurücken und die Einziehung dsr- unerlaubter- und mißbrauchlicherweise verwendetem^ Waffen allgemein: (nicht erst beim Rückfall und auch bei,Feuergewehr und Schießwerkzeug) vorzuschreiben. Einer im Zusammenhang damit stehendes: Eingabe der geprüften Büchsenmacher um Beschränkung, des Waffenhandels zu ihren Gunsten konnte die Kammer ihre, Unterstützung nicht leihen. (W W.)
P so rz h e i m, 27. März. (Schr«inemarkst.. Zufuhr 7.5 St. Milchschweine, wovon 65 Wück verkauft. wurden zum Preise von 18—28 oer Paar..
Reklameteil.
C. Bürenstein Nachf.» Ilenenöürg und CÄrk KerrenakS.
müssen — um. noch Aufncchme zu. finden - längstens morgens 8 Uhr aufgegeben werden.
Mit einer vierseitigen BeiLagO»
niachungsn und prival-klnseigen.
Neuenbürg, den 27. März 1907.
K. Oberamt. Hornung.
Bekanntmachung,
betreffend die Herstellung von Blitzableitern.
Unter Bezugnahme aus die Bekanntmachung des Kgl. Ministeriums des Innern vom 31. Januar ds. Js., Amtsblatt Seite 79, wird den Schultheißenämtern nächster Tage je ein Exemplar der von Oberbaurat Findeisen verfaßten „Praktische« Anleitung zur Herstellung einfacher Gebäude-Blitzableiter" übersendet. Das Buch ist zunächst für den Gebrauch der Gemeindebehörden bestimmt, zugleich aber auch den Mitgliedern der Ortsbau- und Feuerschan zur Benützung zugänglich zu machen. Auch empfiehlt es sich, einzelne bezüglich des Blitzschutzes der Gebäude besonders interessierte Gemeindeangehörige, insbesondere ländliche Handwerker, welche sich mit der Herstellung von Blitzableitern beschäftigen, auf die Schrift aufmerksam zu machen und ihnen deren Einsichtnahme zu gestatten.
Geeignetensalls wäre die K. Gebäudebrandversicherungsanstalt geneigt, die Schrift einzelnen Handwerkern als Antrieb zur Beschäftigung mit der Herstellung von Blitzableitern auf Ansuchen unentgeltlich abzulassen; im übrigen kann die Schrift durch den Buchhandel um 2 Mk. 40 Psg. bezogen werdhw.
Neuenbürg, den 27. März 1907. K. Oberamt.
Amtmann Gaiser.
Die SktspolijrrdehökLk«
werden an sofortige Vollziehung des Elasses vom 16. ds. Mts. (Enzt. Nr. 45) betr. Maßregeln zur Bekämpfung der Maulund Klauenseuche, erinnert.
Neuenbürg, den 28. März 1907. K. Oberamt.
Amtmann Gaiser.
Dur siir Kille und Mckrmkiichr!
Ia. Limburger Käse
fst. vollsette bis 2/4 reife Allgäuer Ware
in Kisten von 40, 60 und 80 Pfd. Inhalt zu 38 ft per Pfd.
I». Rheinische« Tafelsruf
in Email-Eimern, Wannen und Kochtöpfen zu 18 ft per Pfd. empfiehlt und versendet an Unbekannte per Nachnahme
r'r- LsLslsr
Ware« v« Aros
- — Helepho» 1444. ^ 7 : -.^
K. Forstamt Neuenbürg.
Kta»ge«-Nkkl!a«l
am Samstag, den 6. April 1907, vormittags 10 Uhr in
Neuenbürg (Rathaus) aus Staatswald Kieselrain, Windloch, Eselsbach, Schwabstich, Sägerriß, Hummelstein, Engen- türle und Tröstbachhalde: Laubholz : Eichen-Derbstangen: St.: 13 I„ 10 II. und 9 III. Kl.;
Nadelholz: Baustangen Stück: 340 I.L, 855 I.d, 720 II., 290 III. Kl.; Hagstangen: St.: 495 I.. 975 II., 800 III. Kl.; Hopfenstangen St.: 1425 l., 865 II., 175 III., 395 IV., 325 V. Kl.; Reb- stecken St.: 590 I., 190 II. Kl. und 70 Bohnenstecken. Protokollauszüge vom Kameral- amt erhältlich.
Neuenbürg.
Weil kriistiM ZiliW
der die Bäckerei gründlich zu erlernen wünscht, nimmt unter günst. Bedingungen in die Lehre
Ludwig Müller
Brot- und Feinbäckerei.