^ 49. Amis- und Anzeigeßtaii für den HLezirk Galw. 78. Jahrgang.

Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Psg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Samstag, den 28. Mär; 1903.

Abonnementspr. in d. Stadt p^Diertelj. Mk. 1.10 incl. Lrägerl. Vierteljahr!. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. OrtS- u. Nachbar­ortsverkehr 1 Mk-, f. d. sonst. Verkehr Mk. 1.10, Bestellgeld 20 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Unter Bezugnahme auf die oberamtliche Be­kanntmachung vom 23. März 1903 betr. die Umlage zur Bestreitung der Entschädigung für auf polizei­liche Anordnung getötete rc. Tiere sowie zur Be­streitung der Entschädigung für au Milzbrand und an Maul- und Klauenseuche gefallene Tiere erhalten die Ortsvorsteher den Auftrag, für die vorschrifts­mäßige Durchführung der Aufnahme am 3t. März ds. Js. (s. § 13 der Min.-Verf. vom 15. Jan. 1896, Reg.-Bl. S. 11) und für die rechtzeitige Umlage Sorge zu tragen.

Calw, 25. März 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

An die Schultheißenämter.

Auf 1. April ds. Js. sind die im letzten Quartal angefallenen Regiebannachweisungen, wozu Brandplatzabräumungsarbeiten gehören, vor­zulegen.

Calw, 26. März 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

Bekanntmachung,

betr. die Ausstellung von Jagdkarte«.

Diejenigen, welche Jagdkarten für das Jahr 1903/04 zu erhalten wünschen, werden darauf auf­merksam gemacht, daß das Oberamt nur solchen Personen Jagdkarten auszustellen befugt ist, welche sich über das Nichtvorliegen der in Art. 8 und 9 des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855 aufgeführten Gründe zur Versagung von Jagdkarten durch ein Zeugnis -es zuständigen Tchultheitzenamts ausweisen.

Insbesondere gewährt der Besitz einer Jagd­karte für das Vorjahr keinerlei Anspruch auf die Verabfolgung einer neuen Karte.

Die Schultheitzenämter wollen die bei ihnen eingereichten Gesuche sofort mit dem hienach erforderlichen Zeugnis versehen hierher vorlegen und bei der Ausstellung der Zeugnisse eine gewissenhafte Prüfung der einschlägigen Verhältnisse der Gesuch­steller obwalten lassen.

Calw, 26. März 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

Die Ortsbehörden

wollen ihre Sportelrechrrnngen pünktlich auf 31. März abschließen und die Auszüge aus den­selben samt den angefallenen Sporteln alsbald hierher vorlegen, bezw. Fehlanzeige mit der Beur­kundung, daß keine Sporteln angefallen sind, erstatten.

Calw, 26. März 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

Landwirtschaftliche Berufsgenoffenschaft

für de« Schwarzwaldk reis.

Gemäß Art. 25 Abs. 2 des Gesetzes vom 4. März 1888 (Reg.-Bl. S. 89) wird hiemit bekannt gemacht, daß durch Beschluß des Genossenschafts­vorstands von heute der Beitragssatz für das Jahr 1902 aus 2 86 für 100 Steuerkapital

festgesetzt wurde.

Reutlingen, 26. März 1903.

Ter Vorsitzende des Vorstands:

I. V.

Regierungsrat Bosch.

Forstamt Hirsau.

Mit Rücksicht auf die in gegenwärtiger Jahres­zeit besonders große Gefahr von Waldbränden werden die Ortsbehörden ersucht, gefl. so bald als möglich durch eine öffentliche Bekannt­machung die Einwohnerschaften auf die Bestim­

mungen des Strafgesetzbuches 8 308, 309, 368 Z. 6 und des Forstpolizeigesetzes auf 30 und 32 in Kürze aufmerksam machen zu lassen und für entsprechende Ermahnung der Schuljugend Sorge zu tragen. (Anweisung der K. Forstdirektion vom 16. März 1901 No. 1974, Amtsblatt des K. Finanzministeriums S. 119.)

Hirsau, 25. März 1903.

K. Forstamt.

Eifert.

Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhal­tung eines Wiederholungskurses für die Besucher früherer Unterrichtskurse über Obstbanmzucht.

Im kommenden Sommer kurz nach der Heu­ernte wird unter der Voraussetzung genügender Be­teiligung für die Besucher früherer Unterrichtskurse über Obstbaumzucht am Kgl. landwirtschaftlichen Institut in Hohenheim ein Wiederholungskurs ab­gehalten werden, in welchem die Teilnehmer Gelegen­heit zur Befestigung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse, sowie zum Austausch ihrer Erfahrungen, erhalten sollen.

Die Dauer dieses Wiederholungskurses ist auf eine Woche festgesetzt.

Der Unterricht ist unentgeltlich; dagegen sind die Teilnehmer an dem Wiederholungskurs ver­pflichtet, den Weisungen des Kursleiters nachzu­kommen; auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen.

Bedingungen der Zulassung zu dem Wieder­holungskurs sind:

der Nachweis des Besuchs eines früheren Unterrichtskurses über Obstbaumzucht mit An­gabe des betreffenden Jahres und Orts, Aus­kunft über die seitherige Tätigkeit als Bezirks-, Gemeindebaumwart oder dergl. und guter Leu­mund.

FsNlllskVN« Nachdruck verbot!».

Wer wen es?

Militärisch::: Original-Kriminalroman von Egbert v. Elster.

(Fortsetzung.)

Louise wandte sich um und sah sich den Gratulanten etwas genauer an. So oft sie auch mit ihrem verstoßenen Bräutigam ausgegangen war an Sonntag Nachmittagen oder Abends zu den Konzerten der Regimentskapelle immer hatte er sorgfältig die Gesellschaft der Kameraden gemieden und cs stets zurückgewiesen, sie mit deren Damen in Berührung zu bringen.

,,^-r n'est rieu xour toi, won enksnt! Das ist nichts für Dich, mein Kind/ hatte er immer ohne jede weitere Erläuterung gesagt. Und zu Kaisers Geburtstag war er stets früh mit ihr aus dem Tanzsaal aufgebrochen, schon kurze Zeit, nachdem sich die Offiziersdamen zurückgezogen hatten. Lieber hatte er dann noch einige Stunden mit ihr in einem besseren Restaurant, das zweite und letzte Mal sogar in einer Weinstube zugebracht. So kannte sie denn die meisten Unter­offiziere nicht mit Namen, sondern nur vom ganz flüchtigen Ansehen. Dieser hier nun war ihr schon früher einige Mals durch sein hübsches Gesicht, seinen leichten, fast eleganten Gang, und durch seine schneidige Taille aufgefallen. Und jetzt, da sie ihn sich etwas genausr ansah, fand sie diesen Eindruck bestätigt. Trotz des Kommisanzuges, der nicht gerade besonders geeignet ist, die Schönheit eines Mannes ins rechte Licht zu setzen, fand sie ihn hübsch und schneidig. Deshalb lächelte sie ihm auch leicht zu, sah ihn mit großen Augen einen Augenblick an, daß es ihm ganz warm durch alle Glieder lief und sagte mit ihrer melodischen Stimme, deren tiefer weicher Klang sofort die Südfranzöfin verriet, freundlich:

Ich danke Ihnen, Herr Schumann, aber woher wißen Sie denn-?"

O, Fräulein Lemoine, wer sollte das nicht wißen?"

Sie stutzte, und im Nu war der freundliche Ausdruck aus ihrem Gesicht gewichen.

Es scheint," sagte sie kühl,daß man bei der Kompagnie alles weiß, was hier im Hause vorgeht. Eine Frage, Herr Schumann: Haben Sie dem Sergeanten Lagorge die Sache von der Telegraphenschule erzählt ? Sie standen doch dabei, als ich den Herrn Hauptmann darum bat, ihn auf dieses Kommando zu schicken?"

Der Unteroffizier wurde etwas unruhig. Sein Argwohn gegen Lagorge schien sich zu bestätigen. Hier lag vielleicht der Schlüffe! zu dem Rätsel, also Vorsicht!

Allerdings, mein Fräulein; ich wollte dem Sergeanten damit eine Freude machen."

Eine Freude?" lachte sie kurz auf,ich danke Ihnen, das haben Sie gut gemacht!"

Aha, es war also richtig. Kurz entschlossen trat der Unteroffizier zwei Schritte vor und sagte mit gedämpfter Stimme und in einem wahrhaft schreck­lichen Elsäßerfranzösisch, wie er es von Jugend auf kannte und schon als Junge auf der Straße gelernt hatte, das er aber nun noch mit deutschem Accent aussprach: Mademoiselle, entschuldigen Sie mein schlechtes Französisch, aber ich möchte nicht Deutsch sprechen, damit cs der Kerl da nicht versteht. Ich habe nur gesagt, daß Sie den Herrn Hauptmann so schön und rührend gebeten haben, aber ich habe nichts gesagt, was ich gesehen habe und was Ihnen bei dem argwöhnischen und eifersüchtigen Menschen hätte schaden können."

Louise konnte sich nicht erwehren, über die seltsam-barbarischen Laute ganz