29 Mk. 50 Pfg., Nr. 2: 27 Mk. Psg. bis 28 Mk. Pfg. Nr. 3 : 25 Mk. 50 Pfg. bis 26 Mk. 50 Pfg., Nr. 4: 23 Mk. Pfg. bis 24 Mk. Pfg. Suppengries 30 Mk. Pfg. bis 3l Mk. Pfg. Kleie 10 Mk. Pfg. 10 Mk. 25 Pfg.

Slus Stadt» Bezirk unv Umgebung,

Wildbad. Aus der Sitzung der bürgerlichen Kollegien vom 71. August 1906. Das Kinderfest soll auch Heuer wieder, wie in früheren Jahren, auf dem Windhof abgehaltcn werden und zwar am Montag den 3 September ds. Js. und werden die erforderlichen Mittel aus der Stadtkasfe verwilligt. An Stelle des früheren Gemeinderatmitglieds Kauf­mann Christian Brachhold als Amtsversammlungs­deputierter wurde Gemeinderat Friedrich Brachhold gewählt. Der von Oberförster Hopfengürtner zur Genehmigung vorgelegte Nutzungsplan der städtischen Waldungen pro 1907 wird von den bürgerlichen Kollegien beanstandet, da der Beschluß der bürgerlichen Kollegien vom 24. Dezember 1905, den im Stadtwald Meistern Ebene gemachten Los­hieb bis zum Talabhang zu erbreitern, in dein Nutz­ungsplan keine Berücksichtigung gefunden hat. Der Oberförster gibt die nötigen Aufschlüsse und erklärt sich bereit, den Beschluß dahin durchzuführen, daß der Kahlhieb in Stadtwald Meistern Ebene strecken­weise soweit erbreitert wird, als das Holz noch an den oberen Schneusenweg angerückt und auf diesem abgeführt werden kann. Die abgeholzte Waldsläche soll nachher sofort wieder angepflanzt werden. In der heutigen Sitzung erscheinen Vertreter der Be­wohner von Sprollenhaus und Nonnenmiß und tragen die Bitte vor, es mögen ihnen weitere Flächen des Stadtwaldes zur Streunutzung eingeräumt wer­den, da die in den Stadt- und Staatswaldungen eingeräumten Streunutzungsflächen für ihren Bedarf durchaus unzulänglich seien und die Streunot in den Parzellen eine sehr große sei. Bei dem geringen Ertrage der dortigen landwirtschaftlichen Betriebe sei die Beschaffung anderer kostspieliger Streumittel nicht möglich, infolgedessen die Erhaltung des Vieh­standes, der neben dem kärglichen Holzhauerverdienst den einzigen Nahrungszweig der dortigen Bewohner bilde, in Frage gestellt. Die unter Zuziehung des Wirtschaftsführers, Oberförster Hopfengürtner, ge­pflogenen Verhandlungen ergaben die Tatsache, daß die Stadtwaldungen das ziemlich große Streubedürf­nis der Einwohner von Sprollenhaus und Nonnen­miß alljährlich nicht mehr voll zu decken vermögen, da die Stadtwaldungen, soweit ihre Lage so ist, daß von Sprollenhaus und Nonnenmiß aus sich das

Streuholen noch lohnt, in der Hauptsache bereits genutzt sind. Um dem augenblicklichen Notstand ab­zuhelfen, erklärt sich aber der Oberförster bereit, weitere Flächen im Stadtwald bei der Farrnplatte und beim Brunnenteich zu einer außerordentlichen Streunutzung zu öffnen. Von den bürgerlichen Kol­legien wird deshalb beschlossen, sich mit der Ein­stellung von ca. 15 ba Waldfläche im Stadtwald Leonhardswald bei der Farrnplatte und dem Brunnen­teich zu einer außerordentlichen Streunutzung ein­verstanden zu erklären und an die Kgl. Forstämter Wildbad und Enzklösterle das Ersuchen zu stellen, den Einwohnern von Sprollenhaus und Nonnenmiß in den diesen Orten nahe gelegenen Staatswaldungen eine dem wirklichen Bedürfnis entsprechende Streu­nutzung, wie schon in früheren Jahren, auch künftig gestatten zu wollen.

Letzten Sonntag fand in Calw eine Ver­sammlung des Nagoldgau-Sängerbundes statt, wobei nahezu sämtliche Vereine durch Abordnungen vertreten waren. Der allezeit rührige Gauvorstand Bayer-Calw hatte eine reichhaltige Tagesordnung zusammengestellt, die er mit gewohnter Sicherheit rasch zur Abwicklung brachte. Zwei Hauptgegenstände: das nächstjährige Gaufest in Grunbach, verbunden mit dem 25jährigen Jubiläum des dortigen Vereins und die im Mai ds. Js. in Calmbach angeregte Vereinigungsfrage der beiden Gaue des Enz- und Nagoldgebiets gaben zu eingehender Erörterung An­laß. Ueber die Platzsrage des Gaufestes gab der Vertreter von Grunbach befriedigende Auskunft. Zur Abhaltung des Wettgesangs biete die neuerstellte Turnhalle dort genügend Raum dar. Die Frage, ob auch Vereine, die dem Nagoldgau-Sängerbund nicht angehören, sich am Wettgesang beteiligen dürfen, wurde nach längerer Debatte verneint. Wer sich im nächsten Sommer am Wettgesang in Grunbach beteiligen will, muß nach den Gausatzungen noch im Laufe dieses Jahres seinen Beitritt zum Bunde der Gauleitung anzeigen. Die Verbindung resp. Ver­schmelzung der beiden Gaue an der westlichen Grenz­marke zu einem großen Sängerverband wurde fast einstimmig abgelehnt mit der Begründung, daß der Nagoldgau-Sängerbund in seinem 10jährigen Be­stehen sich als lebensfähig erwiesen habe und sich von Jahr zu Jahr stetiger Zunahme zu erfreuen habe. Die geographische, gebirgige Lage stehe auch der Wiedervereinigung hindernd im Wege, meinte ein Redner. Ein Zusammenschluß der württem- bergischen Gesangvereine der beiden Gaue würde

seine Spitze gegen die badischen Vereine unseres Verbandes kehren, was vermieden werden muß, denn die Gesangeskunst kennt keine Grenze.

Letzte Nachrichten u. Telegramme

Petersburg, 28. August. Im Leichenhaus des Peter- und Pauls-Hospitals befinden sich noch 10 nicht rekognoszierte Opfer der Explosion in der Villa des Ministerpräsidenten Stolypin, darunter zwei Kinder und eine Frau.

Berlin, 28. August. Aus Hamburg meldet dieVoss. Ztg.": Durch die Verhaftung von vier Russen scheint eine Zweigniederlassung der russischen terroristischen Gesellschaft ent­deckt worden zu sein. Auf Grund der gefundenen Listen handelt es sich dabei offenbar um Spreng­stoff- und Waffenschmuggel nach Rußland.

Karlsruhe, 28. August. Der Großherzog und die Großherzogin empfingen, wie der Hof­bericht meldet, nachmittags den Besuch des Königs und der Königin von Württemberg. Der König und die Königin nahmen an der Tafel teil.

L.-Ii. Unfall und Haftpflicht. Am 10. März 1905 trug sich in der Dampfwalzenmühle von W. in M.- Gladbach ein schwerer Unfall beim Laden von Kleisäcken zu. Der Mehlhändler M. erschien nämlich an diesem Tage abends 7 Uhr mit einem Fuhrwerk vor der Mühle, um Kleie zu laden, wobei ihm ein Mühlenknecht behilflich sein sollte. Dieser setzte die Säcke am oberen Ende der sogen. Rutsche auf. indem er dabei zur Feststellung der Säckezahl und zu­gleich zur Warnung für den aus seinem Wagen die Säcke in Empfang nehmenden und aufstellenden M. abrief: Eins, zwei u. s. w. Beim Aussetzen des vierten Sackes verfuhr der Knecht aber zu eilig und ließ ihn. ohne wie sonst M.'s Gegenruf: Fertig! abzuwarten. Hinunterrutschen. So wurde der Händler, der bei der herrschenden Dunkelheit nichts mehr genau erkennen konnte, von dem 80 Pfund schweren, schnell und geräuschlos heruntergleitenden Socke am rechten Oberschenkel und Kniegelenk getroffen und schwer verletzt. Trotz längerer ärztlicher Behandlung trat nur eine geringe Besserung ein, und M. hat nach medizinischem Gutachten hinfort mit einer dauernden Minderung seiner Erwerbsfähig­keit von 60 Prozent zu rechnen. Für den ihm so erwach­senden schweren Schaden machte M. den Arbeiter bezw. die Mühlenbesitzer, mit denen er im Kundenverhältnis stand, haftpflichtig unv beanspruchte eine Entschädigung von 30000 Mk. Durch Vermittlung des Allgemeinen Deutschen Ver­sicherungs-Vereins in Stuttgart, der als Versicherungsgeber beteiligt war. kam schließlich eine Abfindung durch Zahlung von insgesamt 16 655 Mk. zustande. Die Mühlenbesitzer blieben nur aus Grund ihrer Haftpflichtversicherung vor dem hohen Schaden bewahrt.

UjM" Hiep: zweites Blatt.

Amtliche Bekanntmachungen uns Privat-Knzeigen.

Bekanntmachung.

Zufolge Verfügung Gr. Forst- und Dowünendirektion ist das Preiselbeersammeln in den Kaltenbronner Domänen- Waldungen für Auswärtige verboten. Zuwiderhandlungen werden mit strengen Strafen geahndet. Erlaubnisscheine er­halten nur die im Domänenwald beschäftigten Personen für Freitag, den 81. August und Samstag, den 1. September, wozu die Anmeldungen sofort au die betr. Forstwarte zu richten sind.

Kr. Jorstcrrnt Kaltenbronn.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Güterrechtsregister wurde am 18. August 1906 eingetragen:

Die Eheleute Gottfried Reister, Bauer in Otten­hausen und Christine Reister, geb. Krämer daselbst, haben auf Grund notariellen Ehevertrags vom 13. August 1906 vereinbart, daß für ihre am 5. März 1889 in Ottenhausen geschlossene Ehe das Güterrecht der Güter­trennung nach Maßgabe der §8 14261431 B. G.-B. Platz greifen solle mit Wirkung vom 13. August 1906 an. Die Rcchtsvermutung des K 1429 B. G.-B, ist ausgeschlossen.

Den 27. August 1906. Amtsrichter

Iaco b.

Weuenbürg.

Neu vorgeschriebeue

AaMWiMk-«"' 7 ' '

über die

Ein- und Verkaufe von Mden und Rindvieh

in ganz Leinwand-Einband

nun zu haben bei

C. Meeh.

K. Forstamt Calmbach.

R r i s i g - U e r k»«I

am Donnerstag, den 30. Aug., vormittags 11 Uhr auf dem

Rathaus in Calmbach aus Staatswald Hengstberg. Abt. Hengstberghalde; Meistern, Ab­teilung Rauenau u. Scheuren- grund:

85 Rm. Reisprügel, 40 Wellen Schlagraum; aus Eiberg, Abt. Straßbrunnen: 420 Wellen buchenes Reis auf Mahden; Abt. Kreuz- slein: 100 Wellen Stängles- reis von einer Weglinie.

K. Forstamt Calmbach.

Breunmden-Verkauf

am Donnerstag, den 6. Sept., vormittags 10 Uhr in Calm­bach (Rathaus) aus Staats­wald Eiberg, Abt. Schloß- bruuueu u. Eselskops; Hengst- berg, Abtlg. Hengfiberghalde; Meistern, Abt. Rauenau und Scheurengrund ; Kälbling, Ab­teil. Kuchcnbrüäle u. Blindbach: 210 Rm. tann. Breunrinde.

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Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Das Bezirksmissionsfest findet am 2. September

ds. Js. hier statt. Beginn: nachmittags 2 Uhr.

Redner: Pfarrer Häußler von Engelsbrand, Missionar Lorch (Kamerun), Missionar Nestle (Labrador). Zur Teilnahme wird freundlich eingeladen.

Den 28. August 1906. Dekan Uhl.

Ueurnvürg.

Anläßlich der 33. Wiederkehr des Gedenktags vo« Sedan findet zu Ehren unserer Veteranen

am Samstag, den 1. Septbr., von abends 8 Uhr an

im Gasthof z.Bären"

eine gesellige Vereinigung

statt, wozu die Einwohnerschaft und insbesondere die titl. Vereine geziemend eingeladen werden.

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