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40. Amts-
und AnzeigebkaLt für den Bezirk Kalw. 78. IichsMg.
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. JnsertionspreiS 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Donnerstag, den 12. Mär? 1903.
Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Trägerlohn, im Nachbarortsverkehr einschließl. Zusrellungs-- gebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. 1.30.
Amtliche Aekarmtmachimge«.
An die Ortsvorsteher.
Zu den gemäß der Verfügung des K. Justizministeriums vom 20. September 1902 bis zum SV. April l. I. zu fertigenden Ueberstchten werden den einzelnen Schultheißenämtern nächster Tage Erläuterungen (mit Beispielen) zugehen.
Wo trotzdem noch Zweifel bestehen, wollen die Bezirksnotare um Auskunft angegangen werden.
Ealw, 10. März 1903.
K. Amtsgericht.
Oberamtsrichter Fischer.
Bekanntmachung,
betr. die Musterung 1903.
Die Losungsscheine werden, soweit dieselben an die Militärpflichtigen noch nicht ausgefolgt sind, erst am Musterungstag den Betreffenden behändigt werden.
Calw, 10. März 1903.
K. Oberamt.
Amtm. Rippmann, A.-V.
Bekanntmachung»
betreffend die Ausstellung von Lehrlings- arbeiten im Jahre 1903.
Indem wir auf unsere Bekanntmachung vom 4. Januar 1901 (Gewerbeblatt S. 9 ff.) und auf unser Ausschreiben an die gewerblichen Vereinigungen des Landes vom 24. Januar 1901 uns beziehen, bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß wir im Laufe des kommenden Frühjahrs in Stuttgart wieder eine Ausstellung von Lehrlingsarbeiten nach den Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlingsarbeiten veranstalten werden.
Anmeldungen zur Beteiligung an der Ausstellung wollen spätestens bis 25. März d. I.
bei uns eingereicht werden. Formulare für die Anmeldungen können von unserem Sekretariat bezogen werden.
Wir weisen darauf hin, daß in erster Linie nur Arbeiten ausgestellt werden sollen, wie solche in dem Aufgabenverzeichnis aufgeführt sind, welches den Bestimmungen über die Landesausstellungen von Lehrlingsarbeiten angehängt ist. Das Aufgabenverzeichnis kann bei jeder gewerblichen Vereinigung des Landes eingesehen werden.
Bemerkt wird, daß die Anmeldungen zur Teilnahme an der Ausstellung doppelt auszufertigen sind und daß eine Ausfertigung alsbald an uns einzusenden, die andere aber erst mit der Ausstellungsarbeit einzureichen ist.
Der Zeitpunkt der Ausstellung wird im Gewerbeblatt später bekannt gegeben werden.
Die gewerblichen Vereinigungen des Landes ersuchen wir, ihre Mitglieder auf die Abhaltung dieser Ausstellung aufmerksam zu machen und zu lebhafter Beteiligung anzuregen.
Stuttgart, 11. Februar 1903.
K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.
G a u p p.
Anmerkung: Die Bestimmungen über die Landesausstellungen und das Aufgabenverzeichnis können auch beim jeweiligen Oberamt eingesehen werden.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
Um Schmieden die Vorbereitung zu der durch daS Gesetz vom 28. April 1885, betreffend das Hufbeschlaggewerbe, vorgeschriebenen Prüfung behufs des Nachweises ihrer Befähigung zum Betrieb dieses Gewerbes zu ermöglichen, finden an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in u) Hall, d) Heilbronn, e) Reutlingen, ä) Ravensburg und s) Ulm dreimonatliche Unter
richtskurse im Hufbeschlag statt, welche am Montag, den 4. Mai 1903, ihren Anfang nehmen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 1. April ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschriftsmäßig einzureichen.
Dem Zulassungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:
1) ein Geburtszcugnis;
2) der Nachweis der mit Erfolg bestandenen Lehrzeit im Schmiedhandwerk und einer zweijährigen Tätigkeit als Schmied geselle, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß; die Zeugnisse hierüber müssen von den betreffenden Meistern selbst ausgestellt und von der Ortsbehörde beglaubigt sein;
3) wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Einwilligungserklärung des Vaters oder Vormunds;
4) ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Prädikatszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;
5) eine von dem Bewerber, und wenn derselbe minderjährig ist, auch vom Vater oder Vormund Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die der Staatskasse erwachsenen Kosten zu ersetzen, wenn von dem Schüler der Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft verlassen oder durch eigenes Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder die Prüfung binnen einer gesetzten Frist nicht erstanden wird (8 4 Abs. 2 der Verfügung des K. Ministeriums deS Innern vom 11. Juni 1885).
Stuttgart, 4. März 1903. v. Ow.
F-UjA-tSU, Nachdruck «erboten.
Wsv wcrv es?
Militärischer Original-Kriminalroman von Egbert v. Elster.
(Fortsetzung.)
„Guten Tag!" sagte Schumann eintretend, seinen Helm ablegend und sein Seitengewehr abschnallend.
„Guten Tag, Schumann!" riefen mehrere Stimmen zu gleicher Zeit, „nun, wie war es denn beim Alten?"
„Oh", sagte dieser, „da war es ganz nett, er war wie umgewandelt."
„Na ja", meinte ein hübscher, großer, ebenfalls noch junger Unteroffizier, „ich habe es ja immer gesagt, er mag seine Launen haben, wie er will, er ist doch ein guter Kerl — und der Schlechteste noch lange nicht."
„Natürlich, Geyer, Du kannst ja auch nichts anderes sagen, wenn man so liebes Kind bei ihm ist."
„O — hat er mich nicht auch schon ordentlich abgemuckt?" rief der andere abwehrend.
„Na, Geyer" , warf da ein älterer, etwas hagerer Sergeant ein, „das werden Sie doch nicht leugnen können, daß Sie einen besonderen Stein im Brett haben, seit dem Sie den Bengel da aus dem Teich gezogen und dafür die Rettungsmedaille bekommen haben."
„Und das war etwas rechtes", knurrte ein anderer ebenfalls älterer Sergeant dazwischen, dessen sonst regelmäßigen, hübschen Züge durch die intensiv gelbe Hautfarbe und die düster lohenden schwarzen Augen einen etwas unheimlichen Ausdruck erhielten, „denn jeder von uns hätte daS auch gekonnt."
„Wenn er zur Stelle gewesen wäre, Lagorge", fuhr ihm Geyer lachend in die Rede, „und da ich gerade da war und kein anderer, so war ich eben derjenige, welcher!"
„Natürlich — und werden uns immer zum Muster vorgehalten — und das kitzelt die Eitelkeit."
„Herr Gott, Herrschaften", rief Geyer, noch immer lachend und ohne sich aus der Fassung bringen zu lassen, „ich habe doch weiter nichts gesagt, als' daß der Alte ganz gut ist, wenn er nicht gerade seine Launen hat. Na, und die hat doch ein jeder Mensch."
VI.
„Na ja", nahm jetzt wieder Schumann das Wort und ließ seine Augen listig über den Tisch hinüberfunkeln, „und daß er heute Mittag guter Laune war, das hatte auch seinen guten Grund, denn wenn man ein so hübsches, niedliches Kammerkätzchen so jeder Zeit ohne jedes Hindernis in die Backen kneifen kann."
„Was?" entfuhr es in unterdrückter Wut dem Munde des gelben Lagorge, der dabei die Gabel mit heftiger Bewegung auf den Tisch warf.
„Aber Lagorge!" fuhr Schumann fort, einen heftigen Schrecken heuchelnd, „wie können Sie denn einen Menschen so in Schrecken jagen? Das ist ja geradezu gesundheitswidrig, dabei kann man doch nicht verdauen! Uebrigens habe ich für Sie eine Nachricht, die Sie bald wieder lachen lehren wird." —
„Wird was Rechtes sein", knurrte der Gelbe im Tone eines gereizten Hundes.
„Na, das werden wir ja sehen! Packen Sie nur Ihre Sachen. Sie gehen demnächst zur Telegraphenschule nach Berlin! Na, so lachen Sie doch! DaS ist doch eine Nachricht, die ein freundliches Gesicht wert ist." «
„Hol' mich der Kuckuck, wenn ich das verstehe!" rief Lagorge, „und dann kann ich auch nicht darüber lachen I Erst lehnt es der Feldwebel rundweg ab, die