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^S 33. Amts- und Anzeigeökatt für den Bezirk Kasw. 78. Jahrgang.

Erschetnungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Samstag, den 28. Jebruar 1903.

Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Trägerlohn, im Nachbarortsverkehr einschließl. Zustellungs­gebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. I.M.

Amtliche Aekarmtmachrmgen.

Bekanntmachung.

Kiel, Dez. 1902. Wilhelmshaven, Dez. 1902.

Im Herbst 1903 wird eine größere Anzahl tropendienstfähiger Dreijährig-Freiwilliger für die Besatzung vor» Kiautschou zur Einstellung gelangen.

Ausreise: Frühjahr 1904. Heimreise: Frühjahr 1906.

Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dachdecker, Tischler, Glaser, Töpfer, Maler, Klempner u. s. w.) und andre Handwerker (Schuhmacher, Schneider u. s. w.) werden bei der Einstellung bevorzugt.

Die dienstpflichtigen Mannschaften er­halten in Kiautschou neben der Löhnung und Verpflegung eine Teuerungszulage von 0,50 täglich, die Kapitulanten eine Ortszulage von 1,50 ^ täglich.

Militärdieustpflichtige Bewerber, von kräftigem und mindestens 1,67 w großem Körperbau, welche vor dem 1. Oktober 1884 geboren sind, haben ihr Einstellungsgesuch mit einem auf drei­jährigen Dienst lautenden Meldeschein entweder: dem Kommando der Stammkompagnien des m. Seebataillons in Wilhelms­haven: zum Diensteintritt für das HI. Seebataillon und die Marinefeldbatterie, oder

der III. Matrosenartillerie-Abteilung in Lehe : zum Diensteintritt für die Matrosen­artillerie Kiautschou (Küstenartillerie) möglichst bis Ende Februar 1908, spätestens zum 1. August 1903 einzusenden.

Kaiserliche Inspektion Kaiserliche Inspektion der Marineinfanterie. der Marineartillerie.

Die Ortsschulbehörden

werden hiemit beauftragt, soweit die Dienstzeit der Schulsondsrechner auf 1. April d. I. abläuft, die Neuwahl rechtzeitig vorzunehmen und die letztere mittelst Protokoll-Auszugs rechtzeitig hieher anzu­zeigen. Hiebei ist nicht zu übersehen, datz in Be­treff der Dienstkautton die erforderlichen Be­schlüsse gefaßt werden und hiezu die Genehmigung des gem. Oberamts eingeholt wird.

Die neu aufgestellten Rechner sind mit den Bestimmungen über die Kassenführung Minist.- Verf. vom 9. August 1902, Reg.-Bl. S. 400 be­kannt zu machen.

Auch wird anläßlich des Wechsels der Rech­nungsperiode an Ausstellung der Schulfonds- EtatS für die neue Rechnungsperiode erinnert.

Calw, 25. Februar 1903.

K. gemein. Oberamt in Schulsachen:

Rippmann, A.-V.

Amtsvergleichungskosten.

Die Amtsvergleichungskostenverzeichnisse pro 1902/03 und die Verzeichnisse des Aufwands für Geisteskranke pro 1902/03 sind seitens der Gemeinden getrennt in doppelter Ausfertigung spätestens bis 1. April ds. Js. mit den erforderlichen Belegen an die Amtspflege einzusenden.

Von Gemeinden, aus welchen die genannten Verzeichnisse nicht rechtzeitig einkommen wird an­genommen, daß sie derartigen Aufwand im Jahre 1902/03 nicht zu machen hatten.

Calw, 25. Februar 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

Die Ortsbehörden

werden beauftragt, für die Ausstellung der Etats für das Rechnungsjahr 1903/04 zu sorgen und dieselben in doppelter Ausfertigung bis 1. Mai ds. Js. zur Prüfung und Genehmigung hieher

vorzulegen. Bei der Aufstellung der Etats ist fol­gendes zu beachten:

1. Die Armen-Etats sind unter Zuziehung der Ortsgeistlichen aufzustellen.

2. Erhebliche Abweichungen der neuen Etatssätze gegenüber dem Vorjahr sind unterBe­merkungen" zu erläutern. Wo Grundstocksergänzungs- und Schuldentilgungspläne bestehen, ist genau zu untersuchen, ob dieselben im Etatsjahr 1902/03 ein­gehalten wurden und sind etwaige Rückstände neben der planmäßigen Tilgungs- bezw. Ergänzungsrate in die neuen Etats aufzunehmen, soweit verfügbare Mittel der Restverwaltung zur Deckung der Rück­stände nicht vorhanden sind. Weiter ist genau fest­zustellen, ob pro 31. März 1903 der Geldgrundstock vollständig ergänzt und auch das Betriebskapital in der vorgeschriebenen Höhe vorhanden ist. Etwaige Fehlbeträge sind in den Etats zu berücksichtigen.

3. Die Beschlüsse der Gemeindekollegien über die Etatssätze, Gemeindeschadensumlagen, Restmittel­verwendung rc. sind mit den Etats vorzulegen.

4 Haben einzelne Gemeindesteuer- Mlchttge mindestens '/< des Gemeindeschadens zu bezahlen, so ist das in Art. 14. deS Gesetzes vom 21. Mai 1891 (Reg.-Bl. S. 103) vorgeschriebene Verfahren zu beobachten, und daß dies geschehen, nachzuweisen. Sind derartige Steuerpflichtige in der Gemeinde nicht vorhanden, so ist dies im Etat kurz zu bemerken.

5. Auf dem Titelblatt der Gemeinde-Etats muß auch die fingierte Staatssteuer, sowie der pro 1902/03 auf 1 ^ Staatssteuer entfallene Gemeinde­schadensbetreff angegeben sein.

6 Dem Etat ist eine Berechnung des verfügbaren Bermögens der Restverwattung vom letzten Jahre mittelst eines vorläufigen Abschlusses der Rechnung des vergangenen Jahres beizufügen.

Calw, 25. Februar 1903.

K. Oberamt.

Rippmann, A.-V.

Feuilleton» Nachdruck verboten.

Alls drr Äagd nach Sechsigtaosend.

Von Thorwald Bogsrud.

Erzählung eines Privat-DetektivS.

Einzig autorisirte Uebersctzung aus dem Norwegischen von Friedrich v. Känel.

(Fortsetzung.)

Das starke Orchester spielte gerade die prachtvolle Ouvertüre, als Bühring in seine Loge trat. Er war sehr angenehm überrascht, als er fand, daß er seinen Platz neben einer schönen uud eleganten Dame hatte und daß sie beide die einzi­gen in der Loge waren.

Er konnte ja nicht ahnen, daß der Detektiv Krause mit ein paar Worten seinem Freund, dem Billetverkäufer, diese Anordnung empfohlen hatte. Er war sogleich darüber im Klaren, daß seine Nachbarin nicht derDemimonde" (galanten Damenwelt) angehörte. Die prachtvolle Musik tönte fast unbeachtet an seinem Ohr vorüber, seine ganze Aufmerksamkeit war auf die Dame neben ihm gerichtet, die augenscheinlich eine Verehrerin Wagners war und die mit halb geschlossenen Augen sich ganz dem stillen Genüsse hinzugeben schien-

Pardon, mein Herr, ich habe leider ein Programm zu kaufen vergessen, würden Sie so liebenswürdig sein, mir einen Augenblick das Ihrige zu leihen?"

Mit Vergnügen!" Bühring fuhr aus seinen Betrachtungen auf.

Vorsichtig und gleichsam tastend leitete er nach und nach ein Gespräch ein, auf das die schöne Unbekannte bereitwillig einging. Er schmeichelte sich bald da­mit, daß er wie gewöhnlich Bresche in ein Frauenherz geschaffen hatte, und als sie in einem Zwischenakt ein wenig zögernd di« Einladung annahm, ein Glas

Sekt mit ihm im Foyrr zu trinken, da betrachtete er seine Eroberung als sicher und war nun kühn genug, der Dame ein wenig näher zu rücken.

Dürfte man das Glück haben, die Dame wiederzusehcn?" fragte er endlich.

Kaum, mein Herr. Es würde mir lieb gewesen sein, die interessante Be­kanntschaft fortsetzen zu können, denn Norwegen und Norweger sind immer meine Schwärmerei gewesen," sie sah ihn verführerisch und schalkhaft an,aber ich reise leider schon übermorgen nach Grünstadt, und das kleine Nest fällt bei Ihnen wahrscheinlich außer Betracht."

Und wenn nun das Gegenteil der Fall wäre?"

So würde ich Sie mit einer Einladung zu einem kleinenKneipabend" beehren, den ich übermorgen meinen Freunden da draußen gebe. Ich bin elternlos und mein eigener Herr," setzte sie bedeutungsvoll hinzu.

Aber die Dame hat sich noch nicht zu erkennen gegeben."

Das will ich absichtlich nicht. Euch Männern kann es nichts schaden, wenn ihr auch einmal auf die Folterbank der Neugierde gespannt werdet. Aber sind Sie übermorgen im Hotel zu Grünstadt zu treffen wir haben leider nur dieses einzige Hotel und es ist nicht übertrieben elegant so werden Sie eine Einlad­ung von mir finden."

Zählen Sie auf meine Pünktlichkeit, meine Grausame, ich werde zur Stelle sein. Darf ich einen Wagen für Sie holen?"

Nein, danke, ich habe meinen eigenen in der Nähe. Also, Adieu auf Wiedersehen übermorgen!"

Die Vorstellung war zu Ende. Im Vestibüle reichte sie ihm eine aristo­kratisch kleine Hand zum Abschied und verschwand im Menschenschwarm, ohne daß er in seiner Betroffenheit sich anschickte, ihr zu folgen.-