113

Krmdß-e der neue» Rechtschreibung.

Refer. von Schrill. Reifs-Althengstett.

(Fortsetzung und Schluß.)

7. § 7 handelt vom Bindestrich. Seither galt der Bindestrich bei Zusammenziehungen als Komma; das neue Regelbuch schweigt darüber; das Lesebuch aber schreibt in seiner Neuausgabe Seite 199 Abs. 3 Sand-, Stein- und Salzwüste. Da­raus folgt: Bindestrich gilt nicht mehr zugleich als Komma.

8. Paragraph 25 behandelt das Auslassungs­zeichen in erfreulicher Kürze. Die. Regel lautet: Wenn Laute, die gewöhnlich zu sprechen und zu schreiben sind, unterdrückt werden, so deutet man ihre Stelle durch ein Auslassungszeichen (den Apo­stroph) an, z. B. heil'ge Nacht, ist's, geht's. Nach Fick, Oberlehrer a. D., ist der Apostroph in unfern Schulbüchern (1902) gesetzt: 1. nach Vorschrift bei heil'ge Nacht, ew'ge, ird'sche; ist's, geht's; 2. bei harten Auslassungen: dein'm, es leucht't, Bäu'rlein; 3. bei Verstümmlungen: geh 'naus, s'Englein, 'ne Christenschar; 4. bei Zweideutigkeiten: er lernt', steckt macht' es (zur Unterscheidung von der Gegen­wart), es gefiel'gefiele; 5. wenn die Nachsilbe en fehlt: auf Erd', über Blum' und Moos.

9. Wir kommen endlich mit 8 26 zur Schreib­ung der Fremdwörter, welche ja immer große Schwierigkeiten bereiten. Das Regelbuch unter­scheidet völlig eingebürgerte, die nicht mehr als Fremdlinge anzusehen sind, sogenannte Lehnwörter (Kaiser, Kammer, Kanzler, Kasse, Kellner, Klasse, Krone, Pferd u. s. w.) und eigentliche Fremdwörter mit fremder Form, Aussprache und Betonung, für deren Schreibung es folgendes bestimmt: Für die Schreibung der Fremdwörter lassen sich allgemein gültige Regeln nicht aufstellen. Die einen behalten ganz die Schreibung der fremde» Sprache bei, z. B. Beefsteak, Chausse, Feuilleton; andere werden halb nach deutscher, halb nach fremder Art geschrieben,

z. B. Korps, Redakteur; bei manchen endlich schwankt die Schreibung, z. B. Buffet und Büffett. Im einzelnen wird auf das Wörterverzeichnis verwiesen.

Für die Fremdwörter mit Cc kann aber trotzdem im großen ganzen die einfache Regel auf­gestellt werden: Der K-Laut wird meistens mit k, der Z-Laut mit z geschrieben: Korps, Adjektiv, Akkord, exerzieren, Akzent, Zeder. Dies kann um­somehr geschehen, als diese Schreibungen nicht bloß zulässig, sondern als gleichberechtigt in das Wörterverzeichnis ausgenommen sind. Eine Aus­nahme machen die Eigennamen und Fremdwörter in fremder Form: Calvin, Cäcilie, Coups, Cousin, Coupon, Courage u. s. w. Sehr beherzigenswert ist der Schluß dieses Abschnittes: Viele Fremd­wörter können durch völlig gleichwertige gut deutsche Ausdrücke ersetzt werden; entbehrliche Fremdwörter sollte man überhaupt vermeiden! Möchte doch diese Mahnung von allen befolgt werden!

Diese neun Hauptneuerungen, welche unsere seitherige Schulorthographie durch die Einführung der deutschen Rechtschreibung erfahren hat, können noch durch Einzelbeispiele bedeutend vermehrt wer­den. Auf einige möchte ich noch aufmerksam machen: Jahrzehnt und gescheit schreibt man jetzt mit t; d ist nicht mehr zulässig; einer, eine, eins dürfen auch bei starker Betonung nicht mehr groß geschrieben werden; namens (im Namen und mit Namen) hat immer kleinen Anfangsbuchstaben. In diesseits, jenseits, nirgends ist Schluß-s bloß noch zulässig; unsere neue Lesebuch-Ausgabe schreibt: nirgends. Einen Akkord können wir jetzt mit 2 k abschließen; Buffet kann Büfett und Buffet geschrieben werden; eine Erdachse mit x gibt's nicht mehr; Walplatz und Walstatt haben ihr h verloren. Im Wörterverzeich- fehlt das WortBrite"; Gymnasialrektor Erbe schreibt in seinem Wörterbuch der deutschen Recht­schreibung Brite, britisch wie Britannien mit einem t; unsere neue Lesebuch-Ausgabe schreibt wie früher Brüte, brittisch mit zwei tt, Britannien mit 1 t. Im seitherigen tunlich und ansehnlich darf n aus­

gelassen werden und wir schreiben richtig: tulich, zutulich, ansehlich. Duckmäuser gibt es nur noch mit d, nicht mehr mit t.

Eine Eigentümlichkeit der neuen Rechtschrei­bung ist, daß sie in ziemlich vielen Fällen eine zwei­fache, ja dreifache Schreibweise zuläßt, daß sie ferner zwischen gleichberechtigten und zulässigen iSchreib- weisen unterscheidet. So schreibt man zu Grunde, zu gründe und zugrunde, zu Gunsten, zu gunsten und zugunsten, kurzer-Hand und kurzerhand, zu Händen und zu Händen sein, das erste Mal und das erstemal, ebenso zum zweiten Mal und zum zweitenmal. Unser Lesebuch schreibt: einandermal."

Ueberblicken wir das Ganze, so müssen wir sagen: Viel Neues hat uns die deutsche Recht­schreibung nicht gerade gebracht; Wünsche in Be­ziehung aus durchgreifende, radikale Aenderungen sind nicht in Erfüllung gegangen; aber auch die Furcht vor einer rückläufigen Bewegung ist geschwunden. Es ist vorwärts gegangen. Ich glaube, wir Schul­leute haben allen Grund, uns aufrichtig darüber zu freuen, daß die deutschen Regierungen Zeit und Geld nicht gescheut haben, um eine einheitliche deutsche Rechtschreibung zu stände zu bringen, daß es gelungen ist, ein Band um Alldeutschland zu schlingen. Gegen 80 Millionen Deutsche haben nun nicht bloß eine Sprache, sondern auch eine Recht­schreibung. Ein Schulkreuz wird die Rechtschreibung vorderhand noch bleiben, denn trotz Vereinfachung gibt's für viele Schüler noch der Rätsel mehr als genug. Die Aufgabe der Zukunft aber wird es sein, sich zu einer möglichst idealen deutschen Rechtschreibung Schritt für Schritt durchzuringen. Es wird sich darum handeln, den Ballast der Jahrhunderte, den wir in der Schreibung vieler Wörter mit uns schleppen, abzuwerfen. Das einzig mögliche und vernünftige Prinzip, das der Orthographie zu Grunde zu legen ist, war schon im alten Büchlein ausge­sprochen und findet sich in 8 2 des neuen wieder. Es heißt: Für jeden Laut nur ein Zeichen und für jedes Zeichen nur einen Laut.

Amtliche und privatanMM.

Holzbronn.

Bveirirhsllz-Vevkanf.

Am Mittwoch- den 18. Februar ds. Js., nachmittags 1 Uhr, bringt die Gemeinde auf dem,

Rathaus hier aus Abt. Oberholz, Bahn, Hardt u. s. w.' zum Verkauf:

90 Rm. buchene Scheiter und Prügel,

6 eichene

85 tannene

sowie

3170 Stück gebundene buchene Wellen und 5370 Stück gebundene Nadelholzwellen.

Der Gemeindewaldhüter Seeger wird von vormittags 10 Uhr ab das Holz vorzeigen. Zusammenkunft hiezu im Ort.

Schultheitzenamt.

Rothfuß.

K. Forstamt Enzklösterle.

Stangen-Verkaus

am Freitag, den 27. Februar, vorm. 11 Uhr, im Waldhorn in Enz- klösterle aus Staatswald 1. Wanne, Abt. 39 Aiterbächle. Fichtene Stangen: Baustangen: 1694 1., 415 II., 56 III., 5 IV. Kl.; Hagstangen: 402 I., 990 II., 547 III., 20 IV. Kl.; Hopfen­stangen: 2678 I., 1810 II., 45 III., 50 IV., 65 V. Kl.; Rebstecken: 90 I. Kl. Tannene Stangen: Bau­stangen: 1342 I., 588 II., 182 III., 14 IV. Kl.; Hagstangen: 174 I., 760 II., 688 III., 155 IV. Kl.; Hopfen­stangen: 1175 I., 1230 II., 195 III., 2860 III., 2355 V. Kl.; Rebstecken: 3575 I., 420 II. Kl.; 15 Bohnenstecken. Sehr günstige Abfuhr. Schlag an der Staatsstraße nach Wildbad.

K. Forstamt Calmbach.

Suömissionsverkauf von HladeMarnrnhotz

aus Staatswald Eiberg Abt. 19 Gall- brunnen, 23 Plattenkopf, 30 Hirsch- gärtle, 35 Eyachriß; Heimenhardt Abt. 5 Würzbächle, 6 Dachsbau; Kälbling Abt. 11 Rotwasser: 802 St. Langholz IIIV. Kl. (Tannen, Fichten und einige Forchen), gereppclt, mit Fm.: 5 II., 25 Iv>, 270 IV. Kl.; 38 St. Sägholz mit Fm.: 3 I., 2 II.. 7 III.

Kl; 2720 St. Langholz V. Kl. (nicht gereppelt, doch ohne Rinde gemessen) mit 368 Fm. Die bedingungslose« Gebote auf die einzelnen Lose wollen verschlossen und mit der Aufschrift Gebot auf Stammholz" bis späte­stens Samstag, de« 28. Februar, vorm. 10'/» Uhr, beim Forftamt eingereicht werden, woselbst sofort deren Eröffnung stattfindet, welcher die Bie­tenden anwohnen können. Losverzeich- zeichnisse mit Verkaufsbedingungen, bezw. Schwarzwälderlisten und Offert­formularien durch das Forstamt er­hältlich.

K. Forstamt Hofstett,

Post Teinach.

Stangen-Verkaus

am Samstag, de« 7. März, vor­mittags 10 Uhr, in Rehmühle aus

I. Frohnwald 6 Buchhalde, 8 Brand­wald, 27 Brühlebene, 52 Staatsgut;

II. Bergwald, 6 Brandhütte, 7 Mergelgarten, 11 Schmierweg, 23 Schnepfenrain, 24 Wolfsbruck, 71 Probsthalde; III. Schindelhardt 2 Straßenäcker:

1) rein sichtene (rottannene) 1600 Baustangen I. II., 3715 Hagst. I.III., 8590 Hopfenst. I. II., 8215 Hopfenst. IV. V., 460 Rebstecken I. Kl.

2) weitztannene 1425 Baust. I. bis III., 1140 Hagst. IIV., 1520 Hopfenst. (9°/° Fi.) IIII., 1965

Hopfenst. (24°/° Fi.) IV. V. Kl., 1145 Rebst. (537° N.) I- H. Kl.

Auszüge sind vom K. Kameralamt Altensteig erhältlich.

Calw.

Lehrmeister, Lehrlinge, sowie Eltern und Vormünder der letzteren werden auf die in Nr. 26 dieses Blattes ab­gedruckte Bekanntmachung der Hand­werkskammer Reutlingen betr. die An­meldung zur

Gesellenprüfung

im Frühjahr 1903 hiemit besonders hingewiesen.

Stadtschultheißenamt.

Conz.

Monakam.

Ookz-Verkau§.

Am Freitag, «de«20.Febr. mittags 1 Uhr, verkauft j^die Gemeinde ü!auf dem Rat- Haus:

4,00 Festm. Stammholz II. Kl.,

22,96

40,73

6.35

III.

IV.

V.

zus. 74,04 Festm.

36 Rm. tannene Prügel und An­bruch,

23 Stück Hagstangen II. Kl.,

12

75

60

75

40

25

III.

Hopfenstangen

Rebstecken.

1.

II.

IV.

V.

Gemeinderat.

Stammheim.

Im Vollstreümlgswege

verkaufe ich am Samstag, de« 21. d. M., nachmittags 1 Uhr, gegen bare Bezahlung:

1 Pferd,

Tchwarzbraunstute, 7jährig, und

Gerichtsvollzieher Schlee.

1 Fast Most (360 Ltr.).

Zusammenkunft beim Rathaus.

Ostelsheim.

Todesanzeige.

Freunden und Bekann­ten geben wir die schmerz­liche Nachricht, daß unser l. unvergeßlicher Gatte, Vater und Großvater I. Seybslb, Postbote, Samstag abend 6 Uhr sanft in dem Herrn entschlafen ist. Be­erdigung Dienstag mittag 1 Uhr. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Magdalene Seybold.

Uollenlolle

ZiiWli-EilillM:

Hafergrütze, Haserflocke«, Grünkernmehl, Grünkernflocke«, Erbsenmehl, Gerstenmehl, Kaiserfuppengries, Kneipp's Kraftsuppe, Tapioea-Julienne, Erbswurst,

DSrrgemüse:

Julienne und Carotten empfiehlt

Emil Georgii.

Eegkmkmer,

bald mit Legen beginnend, t versendet unter Nachn. zu 2. d. Stück die

Geflügel-Anstalt Ehlingen, Besitzer: Gebrüder Kaussman«.

Lehrlingsgesuch.

Ein ordentlicher Junge findet als Malerlehrling in Pforzheim gute Stelle. Nähere Auskunft erteilt Joh. Schneider, Schneidermeister, Calw.