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und Anzeigeölalt für den Bezirk Gakw. 78. Ishrgang.

Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Sonntag. JnsertionSpreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Dienstag, den 17. Kebruar 1903.

Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 inel. Trägerlohn, im Nachbarottsverkehr einschließl. Zusiellungs­gebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom^-Zone Mk. 1.30.

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Die ^eier des Geburtsfestes Sv. Majestät -er AZnigr

findet am Donnerstag, de« 86. Februar, statt.

Oer Gottesdienst

beginnt vormittags 10 Uhr. Die Teilnehmer am gemeinsamen Kirchgang versammeln sich um 9°/» Uhr auf dem Rathaus.

Das §e st essen

im Gasthof zumWaldhorn" hier wird um 1 Uhr nachmittags beginnen. Der Unterzeichnete erlaubt sich, die Einwohner der Stadt und des Bezirks zu zahlreicher Beteiligung an der Feier mit dem Ersuchen einzuladen, die Anmeldungen zum Festessen in genanntem Gasthof gefl. rechtzeitig machen zu wollen. Calw, 16. Februar 1903.

Regierungsrat Voelter.

Amtliche Bekanntmachungen.

Die Ortsbehörde«

werden unter Bezugnahme auf den oberamtlichen Erlaß vom 11. ds. MtS., Wochenbl. Nr. 25, darauf aufmerksam gemacht, daß bei denjenigen Gemeinden, welche der Schwarzwaldwasserversorgung angehören, die Gesuche um Verwilligung von Beiträgen zu Feuerlöschgrrätschaften rc. von dem Gemeinde­verband aus eingeretcht werden.

Calw, 15. Februar 1903.

K. Oberamt.

I. V. Amtm. Rippmann.

Handwerkskammer Reutlingen.

GkskllenMungeii im Frühjahr IM.

1. Die Gesellenprüfungen werden im März oder April d. I. abgehalten.

2 . Wer sich ver Gesellenprüfung nicht unterzieht, darf als Geschäftsinhaber Lehrlinge erst dann halten und auleiten, wenn er fünf Jahre hindurch sein Handwerk selbständig betrieben hat oder als Geschäfts- oder Werkführer oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen ist.

3. Zugelasfen werden a) Lehrlinge mit drei­jähriger Lehrzeit, wenn diese spätestens am 30. Sept. abläuft d) Lehrlinge, deren Lehrzeit kürzer be­messen ist, wenn sie spätestens am 30. Juni endet.

4. Der Prüfling hat 1) eine Arbeitsprobe und, soweit es die Prüfungsordnung vorschreibt, auch ein Gesellenstück zu machen, wird 2) in seinen Fachkenntnissen mündlich und 3) wenn er Gelegenheit hatte, sich die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, in der Buch- und Rechnungsführung mündlich und schriftlich geprüft.

Die Prüfungsordnung kann bei den Vor­ständen der gewerblichen Vereinigungen und im Bureau der Kammer durchgesehen werden.

5. Als Prüfungsorte für die Lehrlinge des OA. Calw sind bestimmt:

») Calw für die Lehrlinge aus allen hier nicht besonders genannten Gewerben (Vorsitzen­der deS Prüfungs-Ausschusses Herr Kauf­mann G. Schlatterer); d) Neuenbürg für Sägemüller, Wagner und Stellmacher (V. d. Pr.-A. Herr Seiler­meister Fr. Gollmer); o) Nagold für Buchdrucker, Dreher, Getreide­müller, Konditoren (V. d. Pr.-A. Herr Flaschnermeister Th. Kehle);

ä) Altensteig für Gerber (V. d. Pr.-A. Herr Oberpräzeptor vr. Wagner); e) Freudenstadt für Brauer, Werkzeug- und Messerschmiede (V. d. Pr.-A. Herr Stadt­schultheiß Hartranft); k) Horb für Buchbinder, Holzbildhauer (V. d.

Pr.-A. Herr Färbermeister Joh. Schanz); x) Tübingen für Feinmechaniker, Hut- und Kappenmacher, Kürschner, Photographen, Stcinbildhauer (V. d. Pr.-A. Herr Hand- schuhfabr. Ad. Nenftle);

K) Balingenfür Handschuhmacher (V. d. Pr.-A.

Herr Stadtbaumeister Sellmer); i) Reutlingen für Bürstenmacher, Gold- arbeitcr, Hafner, Korbmacher, Seifensieder, Schornsteinfeger (V. d. Pr.-A. Herr Maler­meister Chr. Fr. Fischle); k) Nürtingen für die Posamentenmacher (V. d. Pr.-A. Hr. Zimmermstr. K. Feßmann ssu.);

6. Anmeldeformulare sind bei den gewerb­lichen Vereinigungen und vom Bureau der Kammer unentgeltlich zu beziehen.

7. Die Anmeldung ist spätestens bis 8. März d. I. einzureichen an den Vorsitzende« des zuständige« Prüfungsausschusses (s. oben Punkt 5), der alles Weitere anordnen wird.

Feuilleton.

Nachdruck »erboten.

Aus der Jagd nach Sechstausend.

Von Thorwald Bogsrud.

Erzählung eines Privat-Detektivs.

Einzig autorisirte Uebersetzung aus dem Norwegischen von Friedrich v. Känel.

(Fortsetzung.)

Für Operette oder Posse?" fragte der Theaterdirektor.

Für Posse.«

Wir haben mehrere auf Lager. Er muß wohl sehr gewandt sein?« Natürlich es handelt sich übrigens nur um eine Doppelrolle für kürzere Zeit.« Ich kann Ihnen einen Herrn Max Auer, Steinwcg, empfehlen.« Wollen Sie so freundlich sein und ihn bitten, mit mir im GasthofZur Kraftquelle« zusammentreffen, Nachmittags 4 Uhr.«

Ganz gerne, er soll zur Stelle sein.«

Wie hoch beläuft sich die Gebühr?«

6 Mark!«

Hell bezahlte und verließ die Höhle des freundlichen alten Theaterpapas.

*

* *

Schlag 4 Uhr trat ein Herr, augenscheinlich ein Schauspieler, in dieKraft­quelle«, einem weniger besuchten Gasthof am Jungfernstieg. Hell erhob sich und ging ihm entgegen, er war augenscheinlich seines Mannes sicher. Die Herren

machten Bekantschaft mit einander uud waren bald in ein interessantes Gespräch über Bühnen und die Verhältnisse derselben in Deutschland vertieft.

Sie haben für den Augenblick keine Anstellung?« fragte Hell endlich.

Nein, leider nicht. Mein letzter Direktor ist in Zahlungsschwierigkeiten und die Gesellschaft wurde aufgelöst.«

Ich habe Sie herbeschieden, da ich Sie anstellen will, um eine Rolle zu spielen, nicht auf der Bühne, sondern im Privatleben.«

Der Mime sah den Sprecher sehr verwundert an.

Sagen Sie mir, sprechen Sie französisch?«

Wie meine Muttersprache. Ich bin in Straßburg geboren.«

Das trifft sich ja gut. Wollen Sie nun so freundlich sein und mich, mein Benehmen, meine Bewegungen und Geberden studieren, so gut Sie können.«

Der Schauspieler sah so verblüfft aus, als hätte er cs mit einem Wahn­sinnigen zu tun.

Ihre Rolle wird übrigens sehr leicht sein; Sie haben nur auf meine Rechnung einer reizenden Blondine, Frl. Keffer, die im Orpheum auftritt, den Hof zu machen.«

Aber ich begreife nicht!«

Das werden Sie bald.«

Hell machte ihn teilweise mit der Angelegenheit vertraut, erzählte ihm de» Grund, warum er haben wollte, daß Miß Florina auch fernerhin den Russen in Hamburg wähnen sollte, was sich leicht erreichen ließ, wenn sein Stellvertreter ihrer Kollegin den Hof machte.