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Z6. Amts-
und KnzeigeölaLt für den Bezirk Kakw. 78. Jahrgang.
Srscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. Jnfertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Sonntag, den 15. Februar 1903.
Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Trägerlohn, im Nachbarortsverkehr einschließl. Zustellungsgebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. 1.30.
Amtliche Aekanntmachnnge«.
Handwerkskammer Reutlingen.
GkskUrnMuiM im Fkiihjchr 19V3.
1. Die Gesellenprüfungen werden im März oder April d. I. abgehalten.
2 . Wer sich der Gesellenprüfung nicht unterzieht, darf als Geschäftsinhaber Lehrlinge erst dann Hallen und anleite«, wenn er fünf Jahre hindurch sein Handwerk selbständig betrieben hat oder als Geschäfts- oder Werkführer oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen ist.
3. Zugelassen werden a) Lehrlinge mit dreijähriger Lehrzeit, wenn diese spätestens am 30. Sept. abläuft — d) Lehrlinge, deren Lehrzeit kürzer bemessen ist, wenn sie spätestens am 30. Juni endet.
4. Der Prüfling hat 1) eine Arbeitsprobe und, soweit es die Prüfungsordnung vorschreibt, auch ein Gesellenstück zu machen, wird 2) in seinen Fachkenntnissen mündlich und 3) wenn er Gelegenheit hatte, sich die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, in der Buch- und Rechnungsführung mündlich und schriftlich geprüft.
Die Prüfungsordnung kann bei den Vorständen der gewerblichen Vereinigungen und im Bureau der Kammer durchgesehen werden.
5. Als Prüfungsorte für die Lehrlinge des OSl. Calw sind bestimmt:
a) Calw für die Lehrlinge aus allen hier nicht
besonders genannten Gewerben (Vorsitzender des Prüfungs-Ausschusses Herr Kaufmann G. Schlatterer);
d) Neuenbürg für Sägemüller, .Wagner und
Stellmacher (V. d. Pr.-A. Herr Seilermeister Fr. Gollmer);
e) Nagold für Buchdrucker, Dreher, Getreide
müller, Konditoren (V. d. Pr.-A. Herr Flaschnermeister Th. Kehle); ä) Altensteig für Gerber (V. d. Pr.-A. Herr Oberpräzeptor vr. Wagner); e) Freudenstadt für Brauer, Werkzeug- und Messerschmiede (V. d. Pr.-A. Herr Stadtschultheiß Hartranft); k) Horb für Buchbinder, Holzbildhauer (V. d.
Pr.-A. Herr Färbermeister Joh. Schanz); x) Tübingen für Feinmechaniker, Hut- und Kappenmacher, Kürschner, Photographen. Steinbildhaucr (V. d. Pr.-A. Herr Hand- schuhfabr. Ad. Renftle);
b) Balingenfür Handschuhmacher (V. d. Pr.-A.
Herr Stadtbaumeister Sellmer); i) Reutlingen für Bürstenmacher, Goldarbeiter, Hafner, Korbmacher, Seifensieder, Schornsteinfeger (V. d. Pr.-A. Herr Malermeister Ehr. Fr. Fischle);
K) Nürting en für die Posamentenmacher (V. d. Pr.-A. Hr. Zimmermstr. K. Feßmann ssn.);
6. Anmeldeformulare sind bei den gewerblichen Vereinigungen und vom Bureau der Kammer unentgeltlich zu beziehen.
7. Die Anmeldung ist spätestens bis 8. Mär» d. I. einzureichen an den Vorsitzende« des zuständigen Prüfungsausschusses (s. oben Punkt 5), der alles Weitere anordnen wird.
8. Die Prüfungsgebühr beträgt 3 und ist vom Prüfling vor der Prüfung an den Vorsitzenden zu zahlen.
9. Es steht den Prüflingen frei, sich an der nächsten gewerblichen Fortbildungsschule auch in deutscher Sprache, Rechnen und Zeichnen, sowie in
anderen Schulfächern prüfen zu lassen, wenn dieser Schule ein Gewerbeschulrat vorsteht.
Reutlingen, 13. Februar 1903.
Für die Handwerkskammer:
Der I Vorsitzende: Der Sekretär:
Chr. Fr. Fischle. Rud. Dietrich.
Die Herren Ortsvorsteher
werden beauftragt, Vorstehendes in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Calw, 14. Februar 1903.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Ripp mann.
Tagesneuigkeilen.
F r eu d en st a d t, 11. Febr. In diesen Tagen ging die in der Nähe des großen Tannenwalds erbaute P. v. Gerlach'sche Villa in den Besitz des Dr. Otto Schäffer über, der sich hier als Arzt niedergelassen hat. — Der Besuch unseres auch als Winterkurort immer mehr frequentierten Höhenkurorts ist zurzeit ein erfreulicher. Hauptsächlich das Kurhaus Tannenwald hat auch Heuer wieder eine recht stattliche Wintergästekolonie. Die herrlich schönen, vollständig nebelfreicn, frühlingswarmen Tage sind aber auch zur Erholung, besonders für Jnfluenza-RekonvaleSzenten, wie geschaffen.
Nürtingen, 12. Febr. Gestern nachmittag kam Oberkonsistorialrat v. Braun aus S tutt- gart hieher, um die Vorbereitungen für das Heuer hier stattfindende Gustav-Adolf-Fest einzu- leiten. Um 4 Uhr fand eine Besprechung im Rathaussaal statt, zu der sich zahlreiche Damen und Herren aus Stadt und Bezirk eingefunden hatten. Als Tag des Festes wurde der 14. und 15. Juli festgesetzt. Hierauf wurde ein vorläufiges Programm entworfen und ein weiterer Festausschuß mit vier Sektionen berufen. Nach dem Verlauf dieser Versammlung steht zu hoffen, daß sich die hiesige Feier dem vorjährigen, äußerst gelungenen Uracher Fest würdig anreihen wird. Abends 8 Uhr hielt Dr. v. Braun im Saale des Hotels Schöll einen interessanten Vortrag über die Entstehung, Entwicklung und die Aufgaben des Gustav-Adolf-Vereins in Deutschland und Württemberg. In meisterhafter Weise verstand es der Redner, seine zahlreichen Zuhörer für die Sache des Vereins zu begeistern.
Heilbronn, 13. Febr. Wegen Betrugs und Urkundenfälschung wurde vorgestern ein aus Frankfurt a. M. gebürtiger in Stuttgart wohnhafter Reisender festgenommen und dem Gericht übergeben. Er hatte sich als Doktor der Medizin ausgegeben, einem hiesigen Fräulein die Ehe versprochen und sich auf diese Weise von der Betreffenden eine Summe von 130 erschwindelt.
Berlin, 13. Febr. Ueber das Befinden des sozialdemokratischen Abgeordneten Agster, der in der Berliner CharitS Aufnahme gefunden hat, laufen ungünstige Nachrichten ein. Nach dem Berliner Tageblatt soll sich völlige Geistesstörung ergeben haben. — Der sozialdemokratische Abgeordnete Stadthagen hat einen Blutsturz erlitten und sich zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Oberttalien begeben.
Berlin, 13. Febr. Die Verständigung zwischen Deutschland und Venezuela in der Vorzugsfrage gilt als gesichert. Dem Lokalanzeiger zufolge wird die sofortige Zahlung von 110 000 ^ an alle drei Blockademächte erfolgen. Außerdem erhält Deutschland weitere Vorzugszahlungen zur Tilgung von Ansprüchen, welche als Forderung 1. Klasse anerkannt werden. Es handelt sich hierbei um die im ersten Stadium des Konflikts erhobene Forderung, nach der 1700 000 Bolivarcs sofort bezahlt werden sollen. Die Bervorzugung Deutschlands ist darauf begründet, daß die Forderungen 1. Klasse der übrigen Blockademächte durch die Zahlung von 110 000 ^ erledigt sind.
GrmdM !>« um» Rchtlchnibmg.
Refer. von Schull. Reifs-Althengstett.
Vom 17.—19. Juni v. Jahrs war eine Sprachenkommission in Berlin zusammengetreten, um über eine einheitliche deutsche Rechtschreibung und die Regeln hiezu zu beraten. Sowohl auf der Berliner, wie auf der vorausgegangenen Wiener Konferenz war von vornherein die Erzielung einer einheitlichen Schreibweise als die Hauptsache hingestellt worden, und cs liegt in der Natur der Sache, daß die zu beschließenden Reformen nur in verhältnismäßig engen Grenzen sich bewegen konnten. Die größere Mehrheit der von der preußischen und österreichischen Regierung zur Beratung der Reform berufenen Mitglieder zeigte sich wenig neuerungssüchtig. Aus historischen und ästhetischen Gründen lehnte man alle radikalen Aenderungen und Vereinfachungen ab; ganz besonders wurde mit Erfolg darauf hingewiesen, daß die neue einheitliche Rechtschreibung um so eher Allgemeingut werden könne, je weniger sie sich von der geltenden Schreibweise entferne. Man beschränkte sich darauf, eine Reihe orthographischer Widersprüche zu beseitigen und einige da und dort eingeführte Vereinfachungen zu sanktionieren. Die längst gewünschte Einheit ist den» auch glücklich zu stände gekommen, und zwar für das ganze große Gebiet so weit die deutsche Zunge klingt: im deutschen Reich, in Deutsch-Oester- reich und in der Schweiz; ohne Zweifel werden sich auch die deutschen Schulen Nord-Amerikas der neuen Form anschließen, und sie ist verbindlich für Schule und Leben, für Zeitungen und Bücher, für alle Departements und für jedes Kontor. Wir sind also entschieden vorangekommen, und vom Gesichtspunkt der erlangten Einheit aus können wir uns über die neue Rechtschreibung nur freuen.
Unser neues Rechtschreibbüchlcin hat den Titel: Regeln für die deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis mit einem Anhang über Satzzeichen; herausgegeben ist dasselbe im Auftrag des König!. Württembergischen Ministeriums desKirchen- und Schulwesens. An Form und Umfang kommt dasselbe dem seitherigen Regelheftchen so ziemlich gleich; nur mit dem Unterschied, daß das Wörterverzeichnis des neuen Büchleins etwas reichlicher ausgefallen ist. die Regeln in etwas kürzerer Form als seither gefaßt sind. Dem Regelverzeichnis gehen einige grammatikalische Vorbemerkungen über Stämme, Bildungsteile (Vor- und Nachsilben),