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22. Amts-
und Anzeigeölatt für den Bezirk Zakv. 78. IshrMz.
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sams - tag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12 Pfg.
Sonntag, den 8. Kebruar 1903.
Abonnementspreis in der Stadt pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Trägerlohn, im NachbarortSverkehr einschließl. Zustellungsgebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. I.M.
Amtliche Nekanntmachnnge«.
Tagesneuigkeiten.
Bekanntmachung.
In Betreff des heurigen
Militär-Ersatzgeschäftes
wird bekannt gegeben, daß die Musterung und Losung vom 13. bis 18. März d. I. stattfindet.
Wegen der Zurückstellungsgesuche (Reklamationsgesuche) Militärpflichtiger in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse wird auf die Bestimmungen der 88 32 und 33 der deutschen Wehrordnung (Reg.-Bl. von 1901 Nr. 23) und wegen derjenigen der Reservisten, Lan-wehrmänner und Er- satzreservisten, auf 8 118 Z. 3-6, 8 120 Z. 5, 8 122 und 123 der Deutschen Wehrordnung hingewiesen.
Diese Zurückstellungsgesuche, wozu beim Oberamt Formulare zu haben find, sollten mindestens tv Tage vor dem Musterungstermin also längstens dis 3. März beim Oberamt einkommen, um dieselben prüfen und erforderlichenfalls ergänzen zu können. Zurückstellnngsgesuche, die erst «ach der Musterung angebracht werden, könnten keine Berückstchtigung mehr finden.
Da früher Reklamationsgesuche vielfach verspätet eingekommen sind, so hat die K. Oberersatzkommission die bestimmte Erwartung ausgesprochen, daß dieselben künftig rechtzeitig eingereicht werden, also schon vor der Musterung, nicht erst vor der Aushebung oder nach dieser.
Die Ortsbehörden werden beauftragt, die Beteiligten in angemessener Weise darauf aufmerksam zu machen und für rechtzeitige Vorlage derartiger Gesuche Sorge zu tragen.
Calw, 6. Februar 1903.
K. Oberamt.
Voelter.
Calw, 6. Febr. Den bürgerlichen Kollegien ist vor Kurzem eine von zahlreichen Einwohnern Unterzeichnete Eingabe zugegangen, welche sich mit der Neugestaltung des oberen Marktplatzes, insbesondere der Führung der Mauer beschäftigt. Heute wurde in Anwesenheit der Vertreter der Bauleitung über die Eingabe in öffentlicher Sitzung beraten. Dabei wurde festgestellt, daß die Eingabe, soweit sie die Einfahrt in das Biergäßchen, die Höhe der Mauer und die Anlage des Trottoirs bei der Mauer bemängelt, von dem jetzigen unfertigen Zustand der ganzen Anlage ausgeht und durch die planmäßige Ausführung derselben sich von selbst erledigen wird. Der unterhalb der Mauer gelegene Teil des Marktplatzes wird hiebei eben gelegt und dadurch eine wesentliche Besserung der vor der Korrektion sehr schlechten Einfahrt in das Biergäßchen und zum Nonnengäßle gewonnen. Ebenso verhält es sich mit dem Trottoir und der angeblichen unverhältnismätzigen Höhe der Mauer. Die bürg. Kollegien haben daher beschlossen, zunächst die bei Wiederaufnahme der Arbeiten zuerst vorzunehmende Planierung des oberen Marktplatzes abzuwarten. Dies diene den Unterzeichnern der Eingabe zur Nachricht.
Tübingen, 1. Febr. (Strafkammer.) Die von einer Stuttgarter Jagdgesellschaft gepachtete Gemeindejagd in Stammheim OA. Calw, insbesondere die Osterhalde, in der sich die Hasen gern aufhalten, wurde vergangenen Herbst häufig von Wilderern heimgesucht. 2 davon wurden erwischt und am 11. Nov. vor. Js. verhaftet. Dieselben hatten aber auch Hehler und Gehilfen an der Hand. Heute standen vor den Schranken des Gerichts: der Schreiner Johs. Kirchherr und der Bauer Gg. Michael Heldmayer, beide von Stammheim, angeklagt der gewerbsmäßigen Wilderei, ferner der Bäcker und Wirt Friedrich Munderich von da, an
geklagt der Beihilfe und gewerbsmäßigen Hehlerei, und der Müller Jakob Walz das., beschuldig: der Begünstigung. Trotz des Leugnens des Angeklagten Kirchherr wurde durch die Hauptverhandlung auf Grund der Einräumungen der übrigen Angeklagten und der Zeugenaussagen festgestellt, daß die Angeklagten Kirchherr und Heldmayer, vom Herbst 1901/02 teils allein, teils gemeinschaftlich auf dem Jagdgebiet des Metzgers Wilh. Raich und Gen. in Stuttgart die Jagd unberechtigt gewerbsmäßig betrieben haben, indem sie den Hasen nachstellten und solche auch wiederholt erlegten, ferner daß Munderich dem Heldmayer in Kenntnis seines Wtlderns sein Gewehr wiederholt überließ, die von Heldmayer erlegten Hasen in seiner Wirtschaft zubereiten ließ und solche dann in Gemeinschaft mit Heldmayer verzehrte, endlich daß Walz, um Heldmayer vor Strafe zu schützen, nach seinem eigenen Zugeständnis den Behörden gegenüber behauptete, Heldmayer sei am 9. Nov. v. I. in seiner Mühle beschäftigt gewesen, während Heldmayer, wie Walz wußte, an jenem Tag, auf Wilderet durch Landjäger verfolgt, sich in die Walz'sche Mühle geflüchtet hatte. Kirchherr und Heldmayer sind wegen Jagdvergehens schon vorbestraft. Eine Haussuchung bei elfterem förderte verschiedene Jagdutenfilien zu Tag. Auf Grund des Ergebnisses der Beweisaufnahme wurden wegen einfachen Jagdvergehens verurteilt: Kirchherr zu 2 Mon., Heldmayer zu 2 Mon. und 15 Tagen Gefängnis, Munderich wegen Beihilfe zu 80 und Walz wegen Begünstigung zu 50 Geldstrafe evtl. 15 und 10 Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten. (Schw. M.)
Kempten, 4. Febr. Ein schreckliches Vorkommnis wird aus Reisgang im Bez.-Amt Schongau berichtet. Dort schickte der Bauer Max Straub am. Lichtmeßtag sein etwa 9 Jahre altes Söhnchen in eine unfern gelegene Käsküche, um Käse zu holen. Da der Knabe lange ausblieb, machte sich die 15jähr.
Aäntll^knn» Nachdruck verboten.
Ms der Äagd nach ZechMtansend.
Von Thor Wald BogSrud.
Erzählung eines Prioat-Deteltivs.
Einzig autorisirte Uebersetzung aus dem Norwegischen von Friedrich v. Känel.
(Fortsetzung.)
Eines Nachmittags saß Bührinq allein an einem Tisch im Lokal. Es war noch niemand sonst gekommen. Ec sah finster und ärgerlich aus. Am Abend vorher hatte er sich in die „Kisten" — ein bekanntes Vergnügungslokal in Kopenhagen — locken lasten, und dieser Besuch hatte seinen Beutel allzu tief angegriffen. Es galt nun, den Verlust wieder einzubringen.
Da kamen zwei anständig gekleidete Herren zur Türe herein. Es waren unsere alten Bekannten: „Bitte-Jens" und August. Sie ließen sich an einem Tische nieder, verlangten eine Flasche Wein und begannen darauf „Karambol ge" zu spielen. Bühring bemerkte, daß beide mittelmäßige Spieler waren, doch War der eine, August, seinem Gegner weit überlegen. Dieser warf auch schon nach der ersten Partie die Billardstange fort und sagte, daß er nicht länger spielen möge.
Bühring wandte sich dann an den andern. „Wünscht der Herr eine Partie zu spielen ?"
„Mit Vergnügen!"
Die drei Herren stellten sich einander vor.
.Wollen wir um einen kleinen Gegenstand spielen?"
Es war August, der den Vorschlag machte.
„Jo, aber nicht um Getränke!"
„So spielen wir die Partie zu fünfzig um eine Krone?"
„Wie Sie wollen."
DaS Spiel begann und Bühring gewann eine Partie nach der andern. Gegen Mittag entschuldigte sich der Partner. Er müsse in einer Angelegenheit in die Stadt gehen.
„Aber ich komme im Augenblick zurück und dann will ich Wiedervergeltunz haben und müßte ich bis zwölf Uhr Nachts spielen."
„Ich stehe zur Verfügung."
8. Kapitel.
Eine Stunde später kamen beide zurück und das Spiel begann aufs Neue. Bühring sah sogleich, daß der andere jetzt bedeutend bester spielte als vorhin und strengte sich darum mit aller Kraft an. Er gewann auch die ersten Partien.
„Nein, nun sollen Sie, der Kuckuck hol' mich, auch eine Partie haben."
August warf die Jacke ab.
„Ziehe auch die Weste und die Hosen aus, dann gewinnst Du," rief Bitie- Jens höhnisch.
August gewann auch zu Bührings großem Aerger.
„Da kannst Du sehen, mein Freund, daß es hilft, wenn man den Arm frei hat."
»Ja," sagte Bühring, „ich glaube wirklich, daß Sie recht haben. Jchpverde es auch versuchen."
Er zog vorsichtig den Rock aus, faltete ihn zusammen und legte ihn auf einen Stuhl neben dem Billard. Sie spielten die Partie aus, Bühring verlor, aber nur mit ein paar Pointen. Man sah deutlich, daß ihn das Spiel erhitzte. Er unterließ aber nicht, häufig einen Blick nach dem Stuhl zu werfen, wo sein Rock lag.
Als er einen Stoß ausführte, flüsterte Bitte-JenS schnell dem andern zu: „Sammle die Kugeln am rechten Langband, so daß er einen „Kopfstoß" machen muß."
Der andere nickte verständnisvoll und führte mit wunderbarer Fertigkeit das befohlene Manöver aus. Es ging wie erwartet. Bühring mußte, den Rücken dem Stuhl zugekehrt, auf dem sein Rock lag, den erwähnten Stoß ausführen und die beiden andern drängten sich an ihn, wie um zu sehen, ob der schwierige Versuch gelingen würde, was auch der Fall war.
Aber er ahnte nicht, daß unterdessen sein Taschenbuch in Bitte-JenS Hände gewandert und sein Kamerad davon bereits unterrichtet war.
Gleich darauf bat Bitte-JenS um Entschuldigung; er müsse einen Augen-