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! begründete 1884 durch
Hm. Baurat Reinhardt sei die erste Hauptversammlung in Höfen abgehalteu worden. Die Versammlung entsprach seiner Bitte und wird Moltke schon bei der Vorberatung in Doruhan als auch bei der Haupt- Versammlung, Altensteig, hiefür die geeigneten Schritte tun. Hr. Kramer, Dobel, bat um einen Beitrag zur Verbesserung einiger Waldwege nahe bei Dobel, da hiefür die Mittel des dortigen Verschönerungs. Vereins nicht ausreichen; eS wurde hiefür eine Summe m Aussicht gestellt, jedoch soll der Bezirksverein Herrenalb auch in Mitleidenschaft gezogen werden, ebenso die beiden Forstämter, in deren Bereich die Wege liegen. Zum Schlüsse sprach der Vorsitzende im Namen deS Bezirksvereins, dem Schriftführer, Hrn. Stadtschultheiß Stirn, sowie dem Rechner, Herrn Schultheiß Feldweg, herzlichen Dank aus für ihre Aufwendung von viel Zeit und großer Mühe zum Wohle des Vereins. Die paar Stunden Beisammen- seins, wovon die Hauptzeit für das Geschäftliche verwendet wurde, verflogen zu rasch bis zur Trenn, ungsstnnde um 8 llhr.
Neuenbürg, 4. April. Vom 1. April d. I. an können im telephonischen Verkehr mit dem Reichs- telegraphengebiet und mit Bayern sowohl von einer öffentlichen als auch von einer Teilnehmersprechstelle aus gegen Bezahlung einer Gebühr von 25 .ff Personen herbeigerufen werden. Dasselbe gilt bekanntlich auch für den innerwürttembergischeu Verkehr.
vermischtes.
Aus Marbach a. N. wird dem „Schw. M." geschrieben: Eine ergötzliche Theatergeschichte hat sich letzten Samstag hier zugetragen. Erschien im Amtsblatt eine Anzeige, daß ein Breslauer „Theater- erisemble" sich entschlossen habe, eine, aber nur eine — Vorstellung in M. zu geben. Andern Tags marschierte eine Dame von Haus zu HauS. Sie trug Theaterzettel mit sich und wußte mit liebenswürdigem Lächeln und unendlich vielen Worten Karten ä 1 -/A. anzubringen. Am Abend hatte sie gegen 100 Karten verkauft. Die Vorstellung konnte also beginnen. Gespannt harrte alles der Breslauer Künstler. „Des Matrosen Heimkehr" lautete der Titel des Stückes. Der Vorhang, ein alter kattunener Sofaüberzug, war — mehr originell als zweckentsprechend, über einem Wäscheständer aufgehängt worden. Dahinter kamen zum Vorschein rechts ein Tisch und links ein Tisch, je mit einer Unschlittkerze geschmückt. Sonst nichts. Zu sehen war also wenig. Zu hören noch weniger. Die sogen. Schauspieler ergingen sich in allerlei Gesprächen, das Publikum wartete krampfhaft auf die Entwicklung des Stückes — da fiel der Vorhang. Verwundert schauten die Zuhörer einander an. Der nächste Akt würde jedenfalls besser sein, sonst, für was hatte man denn sein Geld bezahlt? Solche Erwägungen füllten die Pause aus. die sich allmählich unnatürlich in die Länge zog. Eine halbe Stunde wartete man geduldig, noch ging kein Vor- Hang in die Höhe. Endlich war die Langmut des Publikums erschöpft, es forschte nach der Ursache des Stillstands und erfuhr — daß das „Breslauer Theaterensemble" zum Fenster des Saals hinausge- stiegen und mit den erbeuteten 100 das Weite gesucht habe.
Oberhausen. In der Arbeiterkolonie bei Osterfeld erkrankte eine ganze Familie unter starken Ver- giftungserscheinungen. Die Frau hatte beim Einkäufen statt Petersilie Schierling erhalten. Der Zustand der Erkrankten ist bedenklich.
(Schiller als Reiter.) Nicht nur den Pegasus hat Schiller mit Schwung und Meisterschaft getummelt, «r war auch ein Reiter im gewöhnlichen Sinne des Wortes. Als es ihm gesundheitlich bereits schlecht s*Mg, glaubte er, die Bewegung des Reitens würde >hm zuträglich sein. Karoline von Wolzogen, seine Schwägerin, erzählt hierüber: Er hatte ein sicheres Pferd von einem Freunde gekauft und freute sich, es im Frühjahr zu besteigen. Schon früher hatte er auf unsere Bitten sich in Jena ein Pferd gehalten, es aber bald wieder verkauft. „Es mache ihm kein Vergnügen", sagte er, „da er allein einen Genuß von dieser Ausgabe habe und seine Familie ihn vlcht teile."
(„Ja, ma muß halt dorno lebe, Herr Großherzog!") In Markdorf, in der Bodenseegegend, .starb dieser ^nge der älteste Bürger der Gemeinde, der 89jährige Privatier Endreß. Bei der Einweihung der Boden- siegürtelbahn im Oktober 1902 wurde Endreß vom Großherzog angesprochen und wegen seiner Rüstigkeit vewundert. Als der Landesherr ihn fragte, auf welche Weise er sein Leben so lange habe erhalten rönnen, erwiderte er bieder: „Ja, ma muß halt derno rede, Herr Großherzog!"
fVielsagend.j Polizist (zum Bankier, dem der Kassierer durchgegangen ist): „Hat er außer Geld noch etwas Wertvolles mitgenommen?!" — Bankier: „Nein-nur meine Frau!"
(Umschrieben.) Hausherr (zu einem die leere Wohnung besehenden Herrn): .Erlaube» Sie, was find Sie denn?" — Mieter: .Kunstmaler!" — Hausherr: „Na, da kann ich Sie überhaupt nicht nehmen, ich habe so schon alle Zimmer voll Bilder!"
Letzte Nachrichten u. Telegramms
Neapel, 6. April. Um 12 Uhr kam der König mit Gefolge unter Salut an Bord der „Hohen- zollern". Der Kaiser, in Admiralsuniform, erwartete den König am Fallreep. Die Begrüßung der Monarchen trug einen überaus herzlichen Charakter.
Rom, 6. April Die Deputiertenkammer nahm in geheimer Abstimmung mit 213 gegen 46 Stimmen den deutsch-italienischen Handelsvertrag an.
Das Wichtigste aus dm nmen Steuergesetzen.
Von K. Sch.
III.
Die Staatssteuer«.
Allgemeine Einkommensteuer.
Reinerträge von 500 an sind zu ver- steuern.
Wenn sich ein Reineinkommen von 500 ^ bis
2599 ergeben hat, wird der Steuerpflichtige alljährlich nach Mustern auf Grund vorbildlicher Rein- ertragSberechnuugen summarisch eiugeschätzt, er braucht in diesem Falle keine Steuererklärung (Fasfiou) abzugeben, sondern kann ruhig zuwarten, ob das Er- gebnis der Einschätzung den von ihm angestellten Einkommensberechnungen entspricht.
Bei einem Reineinkommen von 2600 an ist der Steuerpflichtige jährlich zur Steuererklärung verpflichtet. Wird der Steuerpflichtige, welcher eine Steuererklärung nicht abgegeben hat, wiederholt vom Bezirkssteueramt zur Steuererklärung aufgefordert, so darf die Abgabe einer solchen nicht versäumt werden, da sonst der Verlust des Beschwerderechts für das betreffende Steuerjahr gegen die von amtswegen oor- genommene Einschätzung eintreten würde. Das Be- zirkssteueramt kann auch Steuerpflichtige mit weniger als 2600 -/E Neinkommen zur Steuererklärung auffordern.
Die Lohn- und Gehaltslisten, zu deren ge- nauer Abgabe die Arbeitgeber verpflichtet find, ersetzen die Steuererklärungen bei Einkommen von
2600 l/rü an nicht.
Es ist berechnet worden, daß nur etwa 10 Prozent der Steuerpflichtigen Steuererklärungen abzugeben haben, daß also etwa 90 Prozent ohne solche und nur auf Grund der von den Gemeindebehörden ge» lieferten Grundlagen eingeschätzt werden.
Die Einsichtnahme der Geschäftsbücher des Steuerpflichtige» behufs Prüfung der Steuererklärung kann nur stattfinden, wenn dieser dies anbietet, die Besichtigung der Räume und Vorräte kann er nicht verweigern, im Beschwerdefall wird sich die Vorlage der Bücher aber empfehlen, da auf andere Weise der Nachweis der Richtigkeit der Steuererklärung wohl kaum möglich ist.
Besonders wertvoll ist die Bestimmung der Steuerermäßigung in Berücksichtigung von Familienverhältnissen, Ünglücksfällen u. s. w. Steuer. Pflichtige mit einem Einkommen bis zu 2000 welche verheiratet find und einen gemeinsamen Haushalt führen oder welche verwitwet sind und ein oder zwei nicht selbständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren unterhalten, sind in der ihrem Einkommen entsprechenden nächstniedrigeren Steuerstufe einzuschätzen und falls sie in der untersten Klasse veran- lagt sind, frei zu lassen.
Haben verheiratete oder verwitwete Steuerpflichtige drei oder mehr nicht selbständig einzuschätzende Kinder unter 15 Jahren, so sind sie um eine weitere Stufe herabzusetzen und wenn sie in der vorletzten Stufe eingeschätzt waren, steuerfrei zu lassen.
Verheiratete oder verwitwete Steuerpflichtige mit 2000 bis 3200 -/L steuerbarem Einkommen und drei oder mehr derartigen Kindern unter 15 Jahren werden ebenfalls um eine Stufe herabgesetzt.
Steuerpflichtigen mit weniger als 5000 Einkommen kann außerdem noch beim Vorliegen besonderer, die Leistungsfähigkeit beeinträchtigender Ver- hältnisse (Unterhaltungs- und Erziehungsaufwaud der Kinder oder mittelloser Angehöriger, Krankheit, Un- glücksfälle) auf Ansuchen eine Ermäßigung um höchstens 3 Stufen gewährt werden.
Zu bewerten ist, daß auch der für gewisse Ge- meiudeu zulässige Höchstsatz der Gemeiudeeinkommeu- steuer schon hier Berücksichtigung gefunden hat und daß bei Verheirateten das Einkommen des ManneS und der Frau, sowie der minderjährigen (unter 21 Jahre alten), nicht selbst erwerbsfähige» Kinder als ein Einkommen gilt, was oft zur Veranlagung in höherer Steuerstufe führen kann.
Größere Gemeinden können auch in mehrere Distrikte geteilt werden. Die Bezirksschätzer werden von der Amtsversammlung, die Ortsschätzer von dem Ge- meiuderat bestellt. Ein Kommisstonsmitglied ist von der Mitwirkung bei bestimmter, naher Verwandtschaft ausgeschlossen, auch können Bezirks- und Ortsschätzer, welche ein gleiches oder ähnliches Geschäft betreiben, vom Steuerpflichtigen abgelehnt werden; das Bezirks- steueramt hat dem Steuerpflichtigen auf Anfrage die berufenen Schätzer namhaft zu machen. Beamte und Schätzer haben strenge Geheimhaltung über die zu ihrer Kenntnis kommenden BerhAtnisse zu beobachten» Zuwiderhandlungen werden mit Geld bis zu 1500 Mark bestraft.
Das Ergebnis der Einschätzung wird dem Steuerpflichtigen in verschlossener Zuschrift mitgetellt. Ist derselbe mit dem SchlußergebuiS nicht einverstanden, so kau» binnen einer Notfrist von 2 Woche» bei dem Bezirksfteueramt Beschwerde eingelegt werden.
Die Veränderung des Einkommens hat nur in gewissen Fällen eine Veränderung der Steueranlage zur Folge. Die Vermehrung des Einkommens begründet in der Regel keine Veränderung in der Einschätzung, nur bei Vermehrung infolge Erbanfalls sind die Erben neu einzuschätzeu, wenn sie sich nicht zur Fortentrichtung der Steuer für den Rest des Steuerjahrs erbieten. Vermindert sich ein Einkommen um mehr als den vierten Teil, so kann eine Ermäßigung der Steuer beansprucht werden.
Auf die Steuergefährdung find strenge Strafen gelegt; es wird mit dem sieben- bis zehnfachen Betrag der gefährdeten Abgabe bestraft, wer iu Betreff seines Einkommens wissentlich unrichtige Angaben macht oder sein Einkommen, welches er anzugebeu verpflichtet ist, verschweigt; daneben ist die hinter- zogeue Steuer nachzuzahlen. Nach 10 Jahren kann hinterzogene Steuer nicht mehr nachgefordert werden. Nachforderuug sonst zurückgebliebener oder Zurückfor- derung zu viel bezahlter Steuer verjährt in 3 Jahren.
Wenn das Gesamteinkommen 2600 nicht er- reicht, ist der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet, er fertigt aber eine Einkommensberechnung behufs Prüfung vorüber, ob die amtlich erfolgte, ihm mitgeteilte Einschätzung durch die Schätzungskommission richtig ist.
Steuerpflichtige, welche bisher keinen Abschluß gemacht haben und aus deren Notizen deshalb die nötigen Summen nicht zu ersehen sind, müssen eben ihre diesbezüglichen Einnahmen und Ausgaben Pro 1904/05 in glaubwürdiger Meise schätzen und dann an der Hand ihrer Schätzung den Reinertrag berechnen. Für die Zukunft ist denselben zu empfehlen, alljährlich auf einen bestimmten Termin — etwa auf den 1. April — den Wert des Anlage- und Betriebskapitals (Waren, Rohstoffe, Halbfabrikate, Materialien rc.) festzustelleu und die Geschäftsvorfälle und Haushaltskosteu während eines Jahres wenigstens in einem Einnahme- und Ausgabebuch zu verzeichnen.
L. Die Amtskörperschaftssteuer.
Das in der Form von Amtsschaden bei den grund-, gebäude- oder gewerbesteuerpflichtigen Einwohnern des Bezirks zur Deckung gebrachte Defizit der Amtskörperschaft wird künftig nicht mehr direkt auf die Steuerpflichtigen umgelegt, sondern ist nun von den Gemeinden zu decken, welche diese Zahlungen wieder unter dem Gemeindeschaden zur Erhebung bringen, der Amtsschaden fällt also weg.
6. Die Gemeindesteuern.
Die Gemeinden sind auch künftig berechtigt, zur Deckung ihrer Ausgaben verschiedene Steuern, Beiträge und Gebühren zu erheben.
Die Leser werden auf die weiteren Ausführungen darüber gerne verzichten, da ja dieses Thema in unserem Bericht über den Vortrag des Hrn. Ober- amtspfleger Kübler erst am 31. vor. Mts. (in Nr. 52 ds. Bl.) eingehende Berücksichtigung gefunden hat. Wir machen nun.Schluß mit den „Steuergesetzeu". wünschend, daß die Leser in dieser Zeit der „Fassionen" eine richtige Nutzanwendung daraus ziehen, so daß sie nicht allzuhart unter der großen „Reform" zu leiden haben mögen. (Nachdruck verboten.'