Oberamtsstadt Calw.

Nachstehende, mit Zustimmung des Gemeinderats erlassene, vom K. Oberamt Calw am 30. Dezember 1902 für vollziehbar erklärten ortspolizei­lichen Vorschriften betr.

die Entfernung des Schnees von den

Gehwegen

und das Bestreuen derselben bei Glatteis seitens der Hausbesitzer,

werden hiemit zur allgemeinen Kenntnis und Nachachtung gebracht.

8 1 .

Die Hausbesitzer sind verpflichtet, nach jedem Schnecfall auf die Länge ihres Anwesens die Gehwege von Schnee säubern zu lassen und zwar ist der Schnee über den Kandel hinaus bis an die Fahrbahn abzukehren. Die Be­sitzer der Eckhäuser sind überdies verpflichtet, von der Ecke ihres Hauses bis zur Mitte der Fahrstraße, durch die Entfernung des Schnees einen Weg offen zu halten.

8 2 .

Beim Abkehren ist darauf zu achten, daß Hydrantenschachtdeckel nicht mit Schnee, Eis und Kehricht bedeckt werden.

8 3.

Bei Glatteis sind die Gehwege und Straßenübergänge in der in 8 1 bezeichneten Ausdehnung, sofern das Glatteis über Nacht cintritt, bis spätestens morgens '/»8 Uhr, sofern es vor 9 Uhr abends eintritt, sofort mit dessen Ein­tritt, mit Sand oder Asche zu bestreuen.

8 4.

Schleifen, welche auf Gehwegen entstehen, sind zu bestreuen.

8 5.

Zuwiderhandlungen werden nach Z 366 Ziff. 10 R.-Str.-G.-B. mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 11 Tagen bestraft.

Calw, 3. Januar 1903.

SlaSlschulkheistenamk.

Conz.

Calw, den 2. Januar 1903.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unserer lieben Schwester, Tante und Großmutter

Margarethe Kauffmann

und für die liebevolle Begleitung zu ihrer letzten Ruhe­stätte sprechen den innigsten Dank aus

die trauernden Hinterbliebenen.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Hinscheiden unseres lieben Kindes

Maria,

..sowie für die trostreichen Worte des Herrn Geistlichen sagen den innigsten Dank

Christian Hagele und Krau.

Anzeige.

Am Sonntag, 4. Januar, abends 5 Uhr, wird Herr Oberlehrer- Kämmerer aus Stuttgart

KlhMdkk aus dm MWonslkbe«

im Brreinshause vorzeigen. Das Opfer ist für die ärztliche Mission be­stimmt. Kinder unter 10 Jahren haben keinen Zutritt.

Bei wirklicher Verbrauchszeit empfehle wieder, haupt­sächlich in Familien, wo Kinder sind, meine prämierten und von Aerzten und Kranken lt. tausenden Attesten und Be­lobungen empfohlenen

Wen- ««d Wvttstl-Wageilbondlms

schon in Proben von 10 an.

Hochachtungsvollst

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Liebenzell.

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Der Unterzeichnete ist gesonnen, sein in der Nähe deS Rat­hauses an der Schömberger Straße gelegenes Wohnhaus zu verkaufen. Dasselbe ist dreistöckig und enthält auf jedem Stock eine Wohnung von 3 Zimmern und Küche mit eingerichteter Wasser- Die Zahlungsbedingungen sind günstig.

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im badischen Hofe

statt.

Unsere werten Mitglieder mit ihren Aamilienangehörigen laden wir hiednrch frenndlichst ein. Uichtmitgkieder haben keinen Antritt.

Der Turnrat.

Einladung.

Zur Gründung eines Nutzkaninchenzncht- vereins versammeln sich sämtliche Interessenten von ^Calw und Umgebung morgen Sonntag mittag , 3 Uhr im Gasthof zum Badischen Hof (Neben­zimmer) in Calw.

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4. Zimmerarbeiten

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6. Blechnerarbeiten

7. Schreinerarbeiten

8. Glaserarbeiten

9. Schlosserarbeiten

10. Malerarbeiten

11. Eisenträgerlieferung.

Pläne, Voranschlag und Beding­ungen liegen bei mir und bei Herrn Architekt Rau in Pforzheim, Friedens­straße 18, zur Einsicht auf. Ange­bote wollen spätestens bis 25. Januar bei mir eingereicht werden.

Gustav Lechner.

an

Emil Stammler, Calw. Vor Ankauf wird gewarnt.

Eine graue Gans

hat sich verlaufen. Man bittet dieselbe abzugeben bei Finkendei«, Bischoffstr.