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2. Amts-
und AnzeigeölaLt für den HLezirk Gakv. 78. Jahrgang.
Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. Jnsertionspreis 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirksorte; außer Bezirk 12. Pfg.
Sonntag, den 4. Aannar 1903.
Abonnementspreis in der Stadl pro Vierteljahr Mk. 1.10 incl. Trägerlohn, im Nachbarortsverkehr einschtießl. Zusrellungs- gebühr Mk. 1.20, außer der 10 Kilom.-Zone Mk. 1.30.
Veftellungen
ans -as Wochenblatt für das I. Vierteljahr 1903 werden noch von allen Postämtern, Postboten und den Austrägern angenommen. Noch in der ersten Hälfte des Januar eintretende Abonnenten erhalten sämtliche erschienenen Nummern nachgeliefert.
Amtliche Bekanntmachungen.
An die Ortsbehörden
betr. Wandergewerbescheine.
Unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Erlaß des K. Oberamts und K. Kameralamts vom 16. Dezember d. I., Wochenblatt Nr. 151, werden die Ortsbehörden veranlaßt bei dem Antrag auf Erteilung eines Wandergewerbescheins nach den Bestimmungen des ß 1 der Vollz.-Verf. zur Gew.-Ord. vom 31. Januar 1898 (Reg.-Bl. S. 36) zu verfahren und womöglich sämtliche Anträge gesammelt zu gleicher Zeit hieher einznsenden. Bezüglich des Sportelansatzes wird auf 8 22 der Min.-Verf. vom 24. Jan. 1900, Reg.-Bl. S. 61, hingewiesen.
In zweifelhaften Fällen wird sich die Ortsbehörde die Sportel hinterlegen lassen.
Calw, 17. Dezember 1902.
K. Oberamt.
I. V.: Amtmann Ripp mann.
Die Ortsbehörden
werden veranlaßt das Reectzbuch über die Ge- meindevisitation, soweit dessen Vorlage verfallen ist, einznsenden.
Calw, 31. Dezember 1902.
K. Oberamt. Amtmann Ripp mann.
Die Ortsbehörden
werden beauftragt bis 8. Januar 1903 Auszüge aus dem Sterberegister über die Todesfälle männlicher Personen welche das 85. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und autzerhalb des Gemeindebezirks geboren sind, vorzulegen. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.
Calw, 2. Januar 1903.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Rippmann.
Die Ortsbehörden
werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, zur
««gesäumten Vorlage der Anträge auf Ber- willigung von Staatsbeiträgen zu den Arbeitsschulen aufgefordert, da solche sonst keine Berücksichtigung mehr finden. (Erl. vom 21. Oktober v. I., Wochenblatt No. 126, II.) K^LCalw, 2. Januar 1903.
K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Ripp mann.
Die Ortsbehörden
werden beauftragt, bis 8. k. Mts. die Fleischschauregister hieher einzusenden.
Da die Angelegenheit im Hinblick auf das neue Fleischbeschaugesetz sehr dringend ist, wird pünktliche Erledigung des Auftrags erwartet.
Calw, 2. Januar 1903.
) > ^ K. Oberamt.
I. V.: Amtm. Rippmann.
Die Ortsvorsteher
werden aufgefordert, die von ihnen auf Grund der Anweisung zur Ausführung der Bestimmungen über die Sonntagsruhe (Min.-Amtsbl. von 1895 S. 60 ff.) nach den Formularen Anlage 3 (01 Z. 6 letzter Abs. und Anlage 3 (8 V Z. 6 Abs. 2) zu führenden Verzeichnisse binnen 8 Tagen im Original als portopflichtige Dienstsache hieher vorzulegen. Die in der nächsten Zeit etwa erteilten Bewilligungen sind vorzumerken und in die Verzeichnisse nach deren Rückkunft nachträglich einzutragen. Eventuell ist Fehlanzeige zu erstatten.
Calw, 2. Januar 1903.
K. Oberamt.'
I. V.: Amtmann Ripp mann.
Die verehrt. Cvang. Pfarrämter
werden gebeten, das am Erscheinungsfest für die Basler Mission in Kamerun fallende Opfer ans Dekanatamt einzusenden.
' Dekanatamt.
Roos.
Tagesneuigkeiten.
Calw. Im Blick auf das kommende Er- scheinungsfest, bei welchem der Heidenmission besonders gedacht wird, ist es gewiß vielen erwünscht, Bilder aus dem Missionsleben zu sehen. Herr Oberlehrer Kämmerer aus Stuttgart wird Sonntag, 4. Jan. abends 5 Uhr, im Vereinshaus Lichtbilder aus der Mission vorführen, worauf hier besonders aufmerksam gemacht wird. (S. Anz.) — Gleichzeitig sei auch auf das am Erscheinungsfest für die Basler Mission in Kamerun bestimmte Opfer aufmerksam gemacht. Die Basler Mission sieht sich genötigt, gerade in Kamerun ihr Gebiet bedeutend auszudehnen und die Arbeit einer dort thätigen amerikanischen Mission auf deren Wunsch zu übernehmen. Möchte auch der Opfersinn in der Heimat in entsprechendem Maße wachsen.
Calw, 1. Jan. Während unsere Neujahrsschießer sich sonst damit begnügen, mit ihren Pistolen in die Luft zu knallen oder sich gelegentlich einige Finger abzuschießen, richtete gestern Nacht ein solcher seine Schußwaffe direkt auf Personen und Wohn- räume. Ein Mädchen, das durch die Bahnhofstraße ging, erhielt einen Streifschuß am Kopf und zweimal wurde in die Wirtschaftslokalitäten des „Waldhorns" geschossen. Einer der Schüsse zeigte eine ganz bedeutende Wirkung, indem die kleine 5 mm starke Kugel am Buffetzimmer in schräger Richtung beide Scheiben des Vor- und Jnnenfensters durchschlug und erst hier von einem Vorhang aufgehalten wurde. Der Schuß war auf einen Tisch gerichtet, an dem mehrere Personen saßen, die von dem Schießenden von der Straße aus gesehen werden mußten. Die Gendarmerie hatte den Thäter bald ermittelt; es ist ein in Pforzheim beschäftigter 15jähriger Bursche, Sohn des Bahnschaffners Sch. hier. Nachsicht ist hier nicht am Platze, eine solche Frechheit gehört empfindlich bestraft.
(Amtliches aus dem Staatsanzeiger.s Se. Königl. Majestät haben am 8. Dezember ds. Js. allergnädigst geruht, die erledigte evangelische Pfarrei Simmozheim, Dekanats Calw, dem Pfarrverweser Theodor Weitbrecht daselbst zu übertragen.
Stuttgart, 1. Jan. Auf dem Pragfriedhof wurde am Mittwoch der im Mer von 82 Jahren verstorbene Kaufmann Adolph Schö
nin ger, der Senior der Stuttgarter Volkspartei, Schwiegervater des Kammerpräsidenten Payer, zu Grab getragen. Im Trauergesolge befanden sich viele hiesige und auswärtige Parteigenossen. Schö- uinger war in Ludwigsburg als Sohn eines K. Bereiters geboren, erlernte die Kaufmannschaft und siedelte später, nachdem er sich längere Zeit in der Welt umgeschen, nach Stuttgart über.
Stuttgart, 2. Jan. In der Neujahrsnacht wurden wegen Nachtruhestörung, groben Unfugs und unerlaubten Schießens 164 Personen angezeigt und 7 Personen festgenommen.
Ludwigsburg, 1. Jan. In der Nacht zum Mittwoch sind an der Staatsstraße Eglosheim- Hohenstange an 65 zwei- bis dreijährigen Obst- bäumen von bübischer Hand die Kronen abgebrochen worden. Der Thäter ist noch nicht ermittelt.
Chemnitz, 31. Dez. Der Chefredakteur der Chemnitzer Allgemeinen Zeitung hatte in Genf eine zweite längere Unterredung mit der Kronprinzessin von Sachsen, in welcher dieselbe zunächst entschieden bestritt, daß zwischen dem Kronprinzen und ihrem Bruder Leopold Ferdinand in Salzburg auch nur die geringste Meinungsverschiedenheit zu Tage getreten sei, sodaß es gar nicht zu Thätlichkeiten habe kommen können. Empört wäre sie über die Meldung eines Münchener Blattes, wonach sie durch die Schuld ihres Gatten erkrankt und deswegen geflohen sei. Das sei eine Verleumdung ihres Gemahls, welche energische Zurückweisung verdiene. Eine Unterbringung im Irren- Hause im Falle ihrer Rückkehr traue sie den ihrigen nicht zu, wohl aber hätte sie ständige strenge Ueber- wachung gefürchtet und darum den Antrag Ihres Rechtsanwaltes, ohne Aufsehen zurückzukehren, ein für alle Mal abgelehnt. Ihre Liebe zu Giron sei nicht eine vorübergehende Leidenschaft sondern innige Zuneigung und von den gleichen Gefühlen für sie sei auch Giron selbst beseelt. Die Meldung einer Münchener Zeitung, Giron sei ein gewöhnlicher Erpresser, sei eine dreiste Erfindung. Auf alle ihre Würden habe sie bereits freiwillig verzichtet, aber ihr Mutterrecht wolle sie sich nicht nehmen lassen. Vor ihrer Flucht aus Salzburg habe sie in einem Briefe an ihre Eltern vier Wünsche geäußert, nämlich: man möge ihre Angelegenheit in Ruhe und ohne Aufsehen erledigen, ihr Nachricht von ihren Kindern zukommen lassen, ihre Garderobe nachsenden und den Hofmarschall von Tümpling zu einer Unterredung zu ihr kommen lassen. Aber keiner ihrer Wünsche sei ihr erfüllt worden. Auf einen Brief an die Gouvernante ihrer Kinder habe sie nur den kurzen Bescheid erhalten, im Falle einer schweren Erkrankung eines Kindes würde sie benachrichtigt werden. Ihre Flucht sei ursprünglich für den 14. ds. geplant gewesen, ihr Bruder Leopold Ferdinand habe es aber für ratsam gefunden, bereits in der Nacht vom 11. zu fliehen. Deshalb sei auch der Brief Girons an ihren Bruder, in dem über ihre Beziehungen Aufschluß gegeben wurden, in die Hände ihrer Eltern gefallen. Giron sei durchaus nicht mittellos sondern besitze ein eigenes Vermögen und genügend Geldmittel, sodaß sie genug zu leben hätten.
Chemnitz, 2. Jan. Der Chefredakteur der Allgemeinen Zeitung besuchte in Freiburg in der Schweiz den als Priester und Universitätsprofessor amtierenden Prinz Mar von Sachsen, der infolge der Aufregung über die Vorgänge am sächsischen