im Bijouteriefach gebildet, nachdem neuerdings vielen Fabrikanten durch die unbefugte Nachahmung ihrer Muster in unecht und zwar seitens Gablonzer Fabrikanten ein großer Schaden zugefügt worden ist.
Im Publikum ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß bei Drucksachen in Kartenform, insbesondere bei Ansichtskarten, die Handschriftliche Hinzufügung von fünf Tcxtworten gestattet sei. Diese Ansicht ist irrig; die Vergünstigung, daß mit höchstens fünf Worten oder mit den üblichen Anfangsbuchstaben gute Wünsche, Glückwünsche. Danksagungen, Beileids- bezeugungen oder andere Höflichkeitsformeln handschriftlich hinzugefügt werden dürfen, gilt nur für gedruckte Visitenkarten. Andere Drucksachen werden nicht befördert, fallen daher, wenn der Absender nicht zu ermitteln ist, der Vernichtung anheim.
Briefk. V. Red. di., L. Zur Aufnahme der „Erwiderung" liegt weder ein Anlaß noch eine Verpflichtung für uns vor, da ja mit der betr. Notiz in klarer, unzweideutiger Weise nur die nackte Tatsache mitgeteilt worden ist. Daß die Post auch künftig nach Paris gehen wird — ohne Kursveranderung — ist interessant. Im übrigen müssen wir bitten, sich darein zu schicken, künftig nicht an die Person des Redakteurs, sondern stets nur an die „Redaktion" zu adressieren.
IgM" Hiezu zweites Blatt. EMM
Mit einer illustrierten Weihnachtsbeilage,
die wir freundl. Aufnahme empfehlen.
Der Feiertage wegen erscheint das nächste Blatt am Mittwoch den 28. ds. vormittags.
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Neuenbürg.
Au die G e N e i u - e b e h ö r d e u.
Mit dem 1. April 1905 treten die sämtlichen bestehenden indirekten Besteuerungsrechte der Gemeinden außer Kraft. Dagegen kann diesen auch fernerhin durch Verfügung der K. Mini- sterien des Innern und der Finanzen die Erhebung indirekter Steuern und zwar in folgender Weise gestattet werden:
1) Verbrauchssteuern: Wenn die Gemeinde - Umlage auf Grund-Eigentum, Gebäude und Gewerbe mehr als 4°/» der be- züglichen Kataster beträgt, kann eine Abgabe von Bier, Gas und Elektrizität zugelassen werden. Gemeinden, in welchen diese Um- läge mehr als 6°/» der Kataster beträgt und welche bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe von Fleisch ermächtigt waren, kann deren Forterhebung noch bis 31. März 1909 gestattet werden. Art. 38—44 des Gesetzes vom 8. August 1903, Reg.-Bl. S. 397 tztz 49 bis 55 der Voll;.- Verf. vom 22. Sept. 1904, Reg.-Bl. S. 263.
2) Gruudstücke-Umsatzsteuer. In Gemeinden, in welchen die Umlage mehr als 4°/» der Kataster beträgt, kann ein Zu- schlag zu der staatlichen Umsatzsteuer von höchstens 1 ^ für 100 des Umsatzwertes zugelassen werden, jedoch mit der Einschränkung, daß der Zuschlag den Betrag von 80 -«f nicht übersteigen darf, so lange die staatliche Steuer (zur Zeit 1
20 ^s) mehr als eine Mark beträgt. Art. 45—47 des Gesetzes, KK 56—58 der Vollz.-Verfügung.
3) Huudeabgabe. Die gesetzliche Hundeabgabe von 8 fällt vom 1. April 1905 an in ihrem ganzen Betrag den Ge- meinden zu Wenn ein Gemeindeschaden umgelegt wird, so kann diese Abgabe mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern bis zu 20 erhöht werden. Art. 494—5 des Gesetzes,
59—64 der Vollz.-Verf.
Wenn die Gemeinden vom 1. April 1905 an von den in Ziff. 1 und 2 aufgeführten Besteuerungsrechten Gebrauch machen oder die gesetzliche Hundeabgabe (Z. 3) erhöhen wollen, so find die entsprechenden Beschlüsse der bürgerlichen Kollegien spätestens bis 31. Dezember 1904 dem Oberamt vorzulegen.
Den 18. Dezember 1904. K. Oberamt.
Hornung.
Neuenbürg.
Au die K. L t a ll d e s ii U t e r.
Unter Hinweis auf die Bestimmungen in 8 46 Ziffer 7, Buchst, b und Ziff. 10 der Wehrordnung, sowie der Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern vom 27. Mai 1895 (Amtsbl. d. Minist, des Innern S. 217) werden die K. Standes- ämter angewiesen, die vorgeschriebenen Auszüge aus dem Sterbe- register des Jahres 1904, enthaltend die Einträge von Todes- fällen männlicher, nicht im Gemeindebezirk geborener Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, längstens bis 15. Januar 1905 mit der Bezeichnung „Militaria" hieher einzusenden, event. Fehlanzeige zu erstatten.
Auszugsformulare können nötigenfalls von hier bezogen werden.
Den 22. Dezember 1904. K. Oberamt.
Hornung.
AuMz- Iini> SlMM-MtWlliiig.
Aus dem Gemeindewald Sthielberg werden mit Borgfrist bis 1. September 1905 nachverzeichnete Holzsorten versteigert
am Montag den 2. Januar 1905:
22 tannene Stämme IV. Kl., 28 dto. V. KI., 7 Wagnereichen, 21 Baustangen I. Kl., 66 dto. II. Kl., 86 Hagstangen, 5 eichene Wagnerstangen, 387 Baumpfähle, 40 Hopfen- stanzen I. Kl., 37 dto. II. Kl., 105 dto. III. Kl., 450 dto. IV. Kl. 740 Rebstecken I. Kl., 1565 dto. II. Kl. und 4010 Bohnenstecken.
Zusammenkunft vormittags S Uhr beim Rathaus dahier. Schielberg, den 22. Dezember 1904.
Gemeinderat.
Axtmann.
Vergebung von Steinliefcrnngen.
Die Lieferung der zur Unterhaltung der unten aufgeführten Staatsstraßenstrecken er- forderlichen Mufchelkalksteinen, bezw. die Beifuhr vo« Porphhrfchotter wird hiemit zur Bewerbung ausgeschrieben.
Die Vergebungsbedingungeu, sowie die Verzeichnisse über die zu liefernden Mengen könne« auf den untenstehenden Rathäusern, bezw. bei der Straßenbauinspektion eingesehen werden, woselbst auch die Eröffnung der Angebote, der die Bewerber und ihre Bevollmächtigte anwohnen könne«, zu den näher bezeichneten Zeitpunkten stattfinden wird.
Von den Bewerbern sind schriftliche, verschlossene Angebote mit der Aufschrift „Angebot für die Lieferung von Muschelkalksteinen' bezw. „Angebot für die Beifuhr von Porphyrschotter' spätestens bis zu den unten bezeichneten Zeitpunkten bei den näher angegebenen Stellen ein zureichen. Die Angebote sind für jeden Wärterdistrikt getrennt zu stellen. Der Bezugsort der Steine ist anzugeben.
Die Lieferungsverträge werden auf die Zeitdauer von 2 oder 4 Jahren abgeschlossen.
Der Zuschlag erfolgt innerhalb 3 Wochen; bis dahin bleiben die Bewerber an ihre Angebote gebunden.
Die Bestimmungen über die Vergebung von Arbeiten und Lieferungen, die der Ausschreibung zugrunde liegen, sind im Gewerbeblatt von 1903 Nr. 8 und 9 abgedruckt.
Straße! Nr. !
Strecke.
Markung.
Ort und Zeit der Eröffn«»- der Angebote.
Nr. 85
Nr. 99
Nr. 102-
Nr. 103 Nr. 107 Nr. 108
Nr. 109
Nr. 111 Nr. 112
km 6,900—12,800 Unterjesingen, Pfäffingen, Entringen,
Breitenholz, Kayh km 41,200—45,000 Unterjettiugen, Oberjettingen, Nagold km 45,000—47,975 Nagold
km 63,317—70,011
km 23,872- km 29,000- kw 35,000- km 37,400-
km 7,100-
km 31,694-
km 6,700-
km 0,000-
km 14,137- km 36,700 — km 0,300-
km 0,000-
-26,248
-32,000
-37,400
-39,736
-22,300
35,283
13,255!
-10,700
16,835
40,187
13,838
Altensteig, Spielberg
Calw, Hirsau Hirsau, Oberkollbach, OLerreicheubach Oberreichenbach, Jgelsloch, Calmbach Calmbach
Waldeck, Holzbronn, Gültlingen, Wildberg, Pfrondorf Simmozheim
Liebenzell, Hirsau
Birkenfeld, Gräfenhausen, Neuenbürg
Höfen, Calmbach Enztal
Neuenbürg, Dennach, Dobel, Herrenalb Herreualb
Calw, den 21.
3,600!
I
Dezember 1904.
« Rathaus Herrenberg
s 4. Januar, morgens Vs9 Uhr
Rathaus Nagold 3. Januar, mittags Ve3 Uhr Rathaus Altensteig 4. Januar, mittags 3 Uhr
! Straßenbauinspektion
s 5. Januar, morgens 10 Uhr
Rathaus Wildbad 10. Januar, mittags ^/-3 Uhr Rathaus Wildberg 3. Januar, morgens 9 Uhr Straßenbauinspektion 5. Januar, morgens 10 Uhr Straßenbauinspektion 5. Januar, morgens 10 Uhr Rathaus Neuenbürg 10. Januar, morgens 10 Uhr Rathaus Wildbad
10. Januar, mittags '/-3 Uhr
Rathaus Neuenbürg 10. Januar, morgens 10 Uhr Rathaus Herrenalb
11. Januar, mittags 2 Uhr
Kgl. Straßenbau-Inspektion.
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Am Donnerstag den 29. Dezember -. I.
vormittags 11 Uhr
kommt auf dem hiesigen Rathaus zum Verkauf aus Distr. II Abt. Brunnenrain und Scheidholz:
Stammholz:
149 St. Lang- und Sägholz II.—IV. Kl. mit 89,49 Fm. 113 St. Langholz V. Kl. mit 21,20 Fm.
ZZrerrrrHolz:
34 Rm. Tannen-Anbruchholz 2 Rm. Buchen-Anbruchholz.
Den 20. Dezember 1904.
Schnltheitzenamt.
Feldweg.