Braunschweig: um einen guten Teint zu erhalten, ihren Körper seit langer Zeit mit Milch gewaschen und diese Milch dann an eine benachbarte Molkerei abaeliefert hat. Dieser war schon längere Zeit die unsaubere Farbe der Milch ausgefallen. Gegen das Dienstmädchen ist nun bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden.

sVor Gerichts Richter:Sie sind angeklagt, sechs Stöße Papier, drei Flaschen Tinte und fünf Gros Federn gestohlen zu haben. Was haben Sie zu ihrer Verteidigung zu sagen?" Angeklagter:

Ich bin Schriftsteller und sammelte Material für einen neuen Roman!"

Rätsel.

Es zieht um dich mit leisen Tönen,

In Buch und Brief sich's offenbart,

Es kann verletzen, kann versöhnen,

Ein Jeder hat's nach seiner Art;

Es kann recht warm, ja feurig sein,

Und doch schließt's Winterkälte ein.

Auslösung des Logogriphs iu Nr. 175.

Halle, Helle, Holle.

Richtig gelöst von Rud. Wagner, Neuenbürg.

^ Literarisches.

Weihnachtshandarbeiten sucht jetzt jede Dame,

LM ihren Lieben daheim und in der Ferne eine Festfreude zu bereiten. Da wird das Erscheinen einer Zeitschrift, die nur Handarbeitsvorlagen in natürlicher Größe bringt, von der Damenwelt mit Freude begrüßt werden, denn gerade an Vorlagen in natürlicher Größe fehlt es ja unseren Damen, da das Format der einzelnen Zeitschriften nicht immer aus­reicht, um Naturgröße Muster zu bringen. Diese neue Zeit­schrift heißtMustervorlagen für weibliche Hand­arbeiten in natürlicher Größe", und kostet viertel­jährlich bei allen Buchhandlungen oder Postanstalten nur 60 Um den Sinn der Damenwelt für Farbenzusammen­stellungen zu schulen, bringt die Zeitschrift in jedem Heft auch einer farbige Handarbeitstasel. Wir raten unseren Abonnentinnen, ein Probe-Abonnement auf dieMuster­vorlagen für weibliche Handarbeiten in natürlicher Größe" bei der nächsten Buchhandlung oder am Schalter der näch­sten Postanstalt zu bestellen.

Mein Sohn, mache Geschäfte

mit Leuten, die annoncieren, denn diese sind intelligent, und Du wirst dabei nicht verlieren. So sprach einst Benjamin Franklin, und deshalb rufen wir dessen wahres Wort allen Geschäftsinhabern zur Nachahm. ung in Erinnerung. Wer inseriert, der wird auch in flauen Zeiten einen befriedigenden Warenabsatz haben, und so sei speziell für unsere Stadt und Umgegend unser Bezirksblatt als wirksamstes Jnsertionsorgan bestens empfohlen.

Leiste Nachrichten u. Telegramm«

Berlin, 11. Nov. DieNordd. Mg. Ztg." schreibt: Auf das Glückwunschtelegramm des Kaisers antwortete Roosevelt mit einem Telegramm, welches in der Uebersetzung lautet:Sr. k. M. Wilhelm, dem deutschen Kaiser, Berlin, Schloß. Ich danke Ihnen herzlich. Ich weiß in vollem Maße Ihr so freund- liches und wohlwollendes, persönliches Telegramm zu schätzen. Theodor Roosevelt."

Königsberg, 11. Nov. Der Kaiser von Ruß­land hat dem kommand. General v. d. Goltz den St. Annenorden I. Klasse mit Stern, dem Ober­präsidenten v. Moltke den Stanislausorden I. Kl. mit Stern verliehen.

Mulden, 11. Nov. Admiral Skrydlow begab sich nach kurzem Aufenthalt in Mulden nach Gudjatst, um mit Kuropatkin zu beraten. Er bleibt 3 Tage bei der Armee.

Mulden, 11. Nov. (Reuter.) Zwischen beiden Armeen ist ein zeitweilig aussetzender Artilleriekampf im Gange. Das Geschützfeuer war am stärksten auf dem linken Flügel. Von diesem aus beschossen die Russen am ganzen Mittwoch und die Nacht zum Donnerstag hindurch die japanischen Stellungen mit schweren Geschützen. Bis jetzt hat keine Partei Vor­teile errungen.

Mukden, 11. Novbr. (Reuter.) Infolge des am Mittwoch gegen ihre Stellungen gerichteten scharfen Geschützfeuers zogen die Japaner einige Batterien vorgeschobener Posten zurück. Hier wird angenommen, daß die Japaner jetzt nicht zum Vor-

rücken bereit sind und sich nach den Hügelketten hin zurückziehen werden. Die Wiedereroberung deS Putilowhügels in der Schahoschlacht brachte den Russen einen großen Vorteil, denn der Hügel be­herrscht die Ebene, über die das Vorrücken der Japaner erfolgen muß.

Washington, 11. Nov Der hiesige russische Botschafter erklärte, er habe guten Grund, zu glauben, daß die Weigerung seiner Regierung, im gegen­wärtigen Zeitpunkt eine Vermittlung anzunehmen, von allen neutralen Mächten geachtet werden werde.

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Hiezu zweites Blatt. -HUK

amtlich« Bekanntmachungen und privat-klnzsigen.

K. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Vereinsregister wurde zu dem VereinBezirks- tvohltütigkeitsverein Neuenbürg" in Neuenbürg heute eingetragen:

An Stelle der durch Wegzug bezw. Rücktritt ausge­schiedenen Vorstandsmitglieder, Oberamtmann Kälber und Oberlehrer Baur, sind in der Vorstandssitzung vom 31. Oktober 1904 als Vorstandsmitglieder gewählt worden: Oberamtmann Friedrich Hornung in Neuenbürg und Sägwerkbesitzer Karl Counnerell in Höfen.

Den 8. November 1904. Oberamtsrichter

_^ Doderer.

ekanntmachung,

betreffend die Anmeldung von Veränderungen welche eine Berichtigung des Grund-, Gebäude- odei Gewerbekatasters bedingen.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezembe 1899 betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbüche (Reg.-Bl, S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. Augul

1903 betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amts körperschaften (Reg.-Bl. S. 397) sowie § 7 der Anweisung de K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. Sep:

1904 zum Vollzug des Gesetzes betr. Abänderungen des Gesetze vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbe steuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegium S. 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Gefäll berechtigten), Gebäudebesltzer und Gewerbetreibenden, bei derei

und Gefällen, Gebäuden oder Gewerben währen! Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat

« »P' »is St. L-i-md-r l. z.. spL-o-nr -b- zu machen k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeig

Eine Anzeigepflicht liegt insbesondere vor:

71 und ^72 und den Gefällen gemäß Art. 70

von 1903 L 34 ?: ^ April 1873/8. August 1903 (Reg.-Bl

^ ganz oder teilweise eine Bestimmun

?Arl s für welche Steuerfreiheit begründet ff

ebengenannten Gesetzes), oder wenn ei, anderes Grundstück infolge der Verwendung zu einer

loren hat- ^ Steuerfreiheit ganz oder teilweise ver

^ Krundss»»- ertragsunfähiges Grundstück oder die bisherig !?^fl°che oder Hoffte eines Gebäudes der forst- ode vsticktia Kultur gewidmet oder sonst grundsteuer

e) wenn wenn der umgekehrte Fall eintritt;

1 wenn durch Naturereignisse (Anschwemmungen, Abschwemm

ungen, Erdsälle, Versandungen usw.) ein neues Grundstück (Insel) gebildet oder ein bereits vorhandenes Grundstück ver­größert oder verkleinert wird, ganz verloren geht oder aus die Dauer ganz oder teilweise ertragsunfähig wird;

<l) wenn die Ertragsfähigkeit einer Grundfläche durch die Ent­fernung nachteiliger oder die Entstehung günstiger Verhältnisse auf die Dauer so erhöht wird, daß sie fortan unzweifelhaft in eine höhere Klasse gehört, oder wenn der umgekehrte Fall eintritt; e) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald u. s. w. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstückes als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch usw. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung;

k) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigen­schaft verliert;

z) wenn ein Grundstück geteilt wird;

ü) wenn eine Grundlast abgelöst wird oder eine im Gefällkataster laufende Nutzung aus einer anderen Ursache aufgehört oder sich verändert hat;

II. Bei den Gebäuden gemäß Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes:

a) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergerissen worden, ganz oder teilweise zugrunde gegangen, oder sonst zur Benütz, ung untauglich geworden ist;

b) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Werts­erhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;

o) wenn einem Gebäude ganz oder teilweise eine Bestimmung ge­geben worden ist, für welche Steuersreiheit begründet ist (Art. 2 Ziff. 57 des Ges.), oder wenn bisher steuerfreie Ge­bäude oder Gebäudeteile infolge der Benützung zu einem andern Zwecke diese Steuerfreiheit verloren haben; ä) wenn eine mit einem Gebäude eingeschätzte Hofraite in Weg­fall gekommen, verklein-rt, auf die Dauer ganz oder teilweise unbenützbar geworden oder der land- oder iorstwirtschaftlichen Kultur zugewendet worden ist, oder eine nach Art. 2 des Ge­setzes Steuersreiheit begründende Verwendung gefunden hat; s) wenn eine solche Hofraite durch Naturereignisse oder durch Zu­ziehung von bisher steuerfreien oder zur Grundsteuer zuge- zogenen Flächen vergrößert worden ist; lj wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke, oder durch Ueber- bauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist; g) wenn bisher ganz unbrauchbar gewesene Gebäude ganz oder teilweise nutzbar gemacht worden sind.

III. Bei den Gewerben gemäß Art. lOO des obengenannten Gesetzes-. s.) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon be­stehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist:

l>) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist; e) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.

Die Ortsvorsteher wollen für die ortsübliche Bekannt­machung des Vorstehenden in ihrer Gemeinde Sorge tragen. Neuenbürg, den 12. November 1904.

K. Bezirkssteueramt.

Bunz.

Dobel.

Bei der klösterlichen Streu­ablösungskasse können sofort

IM Mk.

ausgeliehen werden.

Rechner Treiber.

Neuenbürg.

Heute Samstag

in derSonne".

Neuenbürg.

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zu vergeben. Plan u. Koften- voranschlag liegt bei mir auf und bitte Offerte bis Montag den 14, ds. Mts., abends 5 Uhr abzugeben.

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