zuvor bei der bösen Mittel treten mutzte, nicht ahnen und als :n das Weib von da leauftragte der Schult­at Kleile zu wecken. Behausung zu nehmen, Schroth anzutreffen ine mit Stroh bedeckte nmer den entsetzlichen , daß sie den alten Wasser gezogen habe au alsdann mit Hilfe fführt ward, wo die «teil von Reue. Aus mag anzunehmen sein, ecklichen Tat in unzu- esunden habe. Alle lassen aber doch ver» Absicht und ein wohl­gerichtliche Untersuch, nde Beobachtung ihres sentlich darüber Auf- veifelt man wohl nicht g bekannte unglückselige :idet. Die bedauerns- istweilen im Gasthaus hnen, so wendet sich m, die auf so traurige zaben, die allgemeine

Wirtsverein eine gegen die Abgabe von ereien direkt an die im wurde.

mar. Seit längerer a Geflügeldieben Woche vergeht, ohne I ausgeräumt Wird, vor, dah sie zuerst brennenden Schwefels 5 Geflügel am Schreien auf sie sich der Tiere werden namentlich die mgesucht. So wurden e in Pforzheim letzte 3 Hahnen und eine 0 ^ gestohlen, welche Waren. Die Diebes^ theit, dem Bestohlenen enden, in der sie be­rgen nicht auch die im ien hätten mitnehmen Geschädigten nochhöf- us in eine bestimmte die Strolche noch nicht ich ist, als die fortge­neist fleißige, nicht all- ' Wert des Gestohlenen len allein auf mehrere

,telFischweier" bei s von 50000 an t über.

heute hier abgehaltene iemlich stark befahren, ück Läuferschweine und elfteren wurden 4 Stück A pro Paar verkauft; rem Erlös von 17 bis

^0. und 21. Februar.

ir ist sür Samstag uiL und schließlich auch zu Wetter zu erwarten.

l. Auf ihre Anfrage vom zaß nach Z 149 der Straf- he Vertreter eines nnnder- Beistand in der Haupt- cht zugelassen werden muß. nte als Verteidiger zu- Genehmigung des Gerichts ^ vorliegenden Falle sehr

teil.

mittel

e des Wortes, wie es tes gibt, ist Kathreiners t sich aus durch immer urch Wohlbekömmlichkeit enehmen Geschmacks

rs Blatt. EMI

klmtllch« Bekanntmachungen unS privat-ktnz«ig«n.

Bekanntmachung der A. Jentralffelle für die Land­wirtschaft. betreffend die Forschriften für die Be­schränkung des Werkeffrs rnit Wurzetreben.

Da in den Kreisen der Weinbauer. Gärtner und sonstigen Interessenten vielfach noch Unkenntnis und Unsicherheit über die den Verkehr mit Wurzelreben beschränkenden gesetzlichen Bestimm- ungen herrscht, sehen wir uns veranlaßt, die Beteiligten mit nachstehendem besonders auf die bezeichneten Vorschriften auf­merksam zu machen.

In Vollziehung des ß 4 Abs. 1 des Reichsgesetzes, betr. die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3. Juli 1883 sind in den Weinbaugebieten des Reichs alle Gemark­ungen, in welchen Weinbau betrieben wird, bestimmten Weinbau- bezirken zugeteilt worden, und zwar umfaßt:

der erste württembergische Weinbaubezirk die Oberämter Ravensburg und Teltnang:

der zweite württembergische Weinbaubezirk das Oberamt Mergentheim mit Ausschluß der Gemeindemarkung Rcngershausen, ferner die zum Oberamt Gerabronn gehörigen Gemeindemark- üngen Oberstetten, Niederstetten und Wildenthierbach;

der dritte württembergische Weinbaubezirk die Oberämter Rottenburg, Tübingen, Herrenberg, Reutlingen, Urach, Nürtingen, Kirchheim, Eßlingen, Cannstatt, Waiblingen, Schorndorf, Welz­heim, Backnang, Marbach, Ludwigsburg, Stuttgart Stadt, Stutt­gart Amt, Leonberg, Calw, Neuenbürg, Vaihingen, Maulbronn, Brackenheim, Besigheim, Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Oehringen, Hall, Künzelsau, sowie die Gemeindemarkungen Bsch- lingen und Langenburg, Oberamts Gerabronn, und die Gemeinde- Markung Rengershausen, Oberamts Mergentheim.

Nach Absatz 2 des K 4 des zitierten Reichsgesetzes ist nun die Versendung und Einführung bewurzelter Reben in einen Weinbaubezirk untersagt. Hienach darf weder zwischen den württ. Weinbaubezirken untereinander, noch zwischen diesen und nicht- württembergischen Weinbaubezirken ein Verkehr mit Wurzelreben stattfinden.

Innerhalb des einzelnen Weinbaubezirks ist der Verkehr mit bewurzelten Reben aus Rebschulen verboten, in welchen andere als in diesem Bezirk übliche Rebsorlcn gezogen werden oder innerhalb der letzten drei Jahre gezogen worden sind.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafen bis zu 150 oder mit Haft bestraft.

Die Mitglieder der zum Reblausüberwachungs­dienst bestimmten Ortskommissionen, die mit der Auf­sichtsführung über die letzteren betrauten Bezirks­obmänner, die Landesaufsichts-Kommissäre und die Landwirtschafts-Inspektoren, sowie die Orts- und Be- zirkspolizcibehörden werden auf ihre Obliegenheit, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, hier­mit besonders hingewiesen.

Uebrigens können nach ß 4 Absatz 3 des Reichsgesetzes bezüglich des Verkehrs mit bewurzelten Reben Ausnahmen zu­gunsten desjenigen gestattet werden, welcher Rebenpflanzungen in benachbarten Weinbaubezirken besitzt. Gesuche um solche Ver­günstigungen sind bei dem Oberamt einzureichen und von letzterem nach vorgängiger Jnstruierung und Vernehmung des zuständigen Aufsichtskommissärs dem Ministerium des Innern zur Entschlies- ung vorzulegen.

Stuttgart, den 2. Februar 1904. v. O w.

Gleisunterhaltungs-Akkord.

Tük Handarbeit der Gleisunterhaltung auf de jL Bahnstrecke CalwPforzheimWildbad ist für 1 April 1904 bis 31. März 1905 zu verdingen.

Lusttragende tüchtige Unternehmer werden hie mit eingeladen, von den Bedingungen hier oder bk den Bahnmeistern in Hirsau und Neuenbürg Einsicht zu nehme, und ihre Angebote, welche in Prozenten der Bedingnisheftpreis ausgedrückt sein müssen, spätestens

bis Mittwoch den 24. Februar 1904

vormittags S Uhr

bei der Unterzeichneten Stelle einzureichen.

Pforzheim, den 18. Februar 1904.

^_K- Württ. Kisenbahnbauinspektion.

Dtrpachtung einer KchichofmrtlW.

der Bahnhofwirtschaft in Calw wird vom 1 eipm os. ^s. an auf unbestimmte Zeit unter den bei der General- irektton und bei der Bahnstation Calw zur Einsicht aufgelegter Bedingungen verpachtet. Pachtliebhaber wollen ihre mit Be <^"^?bEvgenszeugnissen zu belegenden Angebote bis L-^ns Huschs den 23. Februar d. I., vormittags 9 Uhr verschlossen und mit der AufschriftBahnhofwirtschaf "ersehen bei der K. Gencraldirektion der Staatseisenbahnei Bewerber, deren Persönliche Vorstellung gewünsch Wwd, werden besonders benachrichtigt.

Stuttgart, den 11. Februar 1904.

K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen.

K. Forstamt Neuenbürg.

laub- und Uadelhch- Ltlunulholj-Vkrklms

am Dienstag den 1. März, vormittags 10 Uhr in Neuen- bürg, Rathaus, aus Staatswald Seelach, Buckel, Hub, Bildstöckle, Hüttwald, Horntannhalde, Loh­see, Haag, Schwabstich, Kanzel, Horntannkopf, Bügel u. Erdfall: Eichen: 42 Stück mit Fm.: 0,67 II., 11,62 III., 11,74

IV. und 0,97 V. Kl. Rotbuchen: 19 Stück mit Fm.:

4.45 la.. 14,96 Ib., 1,80 Ilb. Nadelholz-Langholz: 1936 St. mit Fm.: 203 I., 267 II., 261 III., 161 IV. und 146

V. Kl.; Sägholz: 47 Stück mit Fm.: 35 I, 14 II., 6 III. Klasse.

Losverzeichnisse sind unent­geltlich beim K. Forstamt zu bekommen.

W i l d b e r g.

Nadel-Stammholz-

Verkauf.

Das in den Stadtwaldungen Klosterwald und Kengel ange- sallene Langholz mit 233,10 Fm. kommt unter den allgemein üblichen Bedingungen im Sub­misstonsweg zum Verkauf und zwar:

1) Langholz: 4,98 Fm. II. Klasse. 21,15 Fm. III. Kl., 181,79 Fm. IV. KI, 18,51 Fm. V. Kl. 2) Sägholz: 3,61 Fm. I. KI, 2,85 Fm. II. Kl. und 0,21 Fm. III. KI Bemerkt wird, daß im Kloster- Wald noch ca. 25 Fm. aufbe­reitet werden. Liebhaber werden eingeladen, ihre Offerte in Pro­zenten der Revierpreise des Forstbezirks Wlldberg in ge­schlossenem Couvert mit der AufschriftOffert auf das Nadel-Stammholz der Stadt­gemeinde Wildberg" bis späte­stens Mittwoch den 24. Febr., vormittags 9 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der einge­laufenen Offerte, welcher die Submittenten anwohnen können, stattfindet, beim Stadtschult­heißenamt einzureichen. Auszüge und Abschriften können bei recht­zeitiger Bestellung von Unter­zeichneter Stelle bezogen werden. Wildberg, den 17. Febr. 1904. Waldmeister Mangold.

K. Bad Wilbbab.

Die bei Erweiterung der Trinkhalle vorkommenden Zimmerarbeiten, angeschlagen zu 2200 -/A.

Flaschnerarbeiten, angeschlagen zu 2600 -/A

sind in Akkord zu vergeben.

Kostenvoranschlag und sonstige Unterlagen können bei Unter­zeichneter Stelle eingesehen wer­den und sind schriftliche Angebote in Prozenten der Ueberschlags- Preise ausgedrückt längstens bis Mittwoch den 24. Februar vormittags 11 Uhr hier abzugeben.

K. Badinspektion.

Ansichts-

Postkarte«

in schöner Auswahl empfiehlt

tV Hvvl».

Handwerkskammer Reutlingen.

Gtstlltnprüsmsen im Frühjahr 1904.

1. Die Gesellenprüfungen werden im März oder April d. I, abgehalten.

2. Zugelasfen werden a) Lehrlinge mit dreijähriger Lehrzeit, wenn diese spätestens am 30. September abläuft b) Lehrlinge, deren Lehrzeit kürzer bemessen ist, wenn sie spätestens am 30. Juni endet e) Gesellen.

3. Die Prüfungsordnung kann bei den Vorständen der ge­werblichen Vereinigungen und im Bureau der Kammer durch­gesehen werden.

4. Als Prüfungsorte für die Lehrlinge des Oberamtsbezirks Neuenbürg sind bestimmt:

a) Neuenbürg für die Lehrlinge aus allen hier nicht be­sonders genannten Gewerben (V. d. Pr.-A.: Hr. Seiler­meister Fr. Gollmer);

b) Calw für Flaschner u. Kupferschmiede, Friseure, Kübler und Küfer, Maurer und Steinhauer, Sattler und Tape­zierer, Uhrmacher, Zimmerer (V. d. Pr.-A.: Hr. Kauf­mann Gust. Schlauerer);

c) Nagold für Buchdrucker, Dreher, Getreidemüller, Kon­ditoren (V. d. Pr. A.: Hr. Flaschnermstr. Th. Kehle);

ä) Altensteig für Gerber (V. d. Pr.-A.: Hr. Professor Dr. Wagner);

ö) Horb für Brauer, Buchbinder, Holzbildhauer (V. d. Pr.-A: Hr. Lehrer A. Lipp);

I) Freudenstadt für Werkzeug- und Messerschmiede (V. d. Pr.-A.: Hr. Stadtschultheiß Hartranft);

8) Tübingen für Feinmechaniker, Kürschner, Photographen, Steinbildhauer (V. d. Pr.-A.: Hr. Lokomotivführer a. D. Fr. Reichenecker);

b) Reutlingen für Bürstenmacher, Goldarbeiter, Hafner, Kaminfeger, Korbmacher, Seifensieder (V. d. Pr.-A.r Hr. Malermstr. Chr. Fr. Fischle).

5. Anmeldeformulare sind bei den gewerblichen Vereinigungen und vom Bureau der Kammer unentgeltlich zu beziehen.

6. Die Anmeldung ist spätestens bis 1. März bs. Js. einzureichen an den Vorsitzenden des zuständigen Prüfungs« Ausschusses (s oben Punkt 4), der alles weitere anordnen wird.

7. Die Prüfungsgebühr beträgt 3 und ist vom Prüfling vor der Prüfung an den Vorsitzenden zu zahlen.

8 Es steht den Prüflingen frei, sich an der nächsten gewerb­lichen Fortbildungsschule auch in deutscher Sprache, Rechnen und Zeichnen, sowie in andern Schulfächern prüfen zu lassen, wen« dieser Schule ein Gewerbeschulrat Vorsicht.

Reutlingen, den 10. Februar 1904.

Für die Kandmerkskammer:

Ae« I. Worffherrde: Ae« Sekretär:

Chr. Fr. Fischle. Rud. Dietrich.

Die Herren OrlsvorSeher

wollen Vorstehendes in ortsüblicher Weise bekannt machen. Neuenbürg, den 11. Februar 1904. K. Oberamt.

Kälber.

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Die Freiherr!, v. Neven'sche Gutsverwaltung versteigert Donnerstag den 3. März, vormittags 11 Uhr im

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