In Ettlingen siegten bei den Bürgerausschußwahlen die vereinigten bürgerlichen Parteien mit großer Mehrheit über die Sozialdemokraten, die sich geweigert hatten, eine gemeinsame Kompromißliste aufzustellen.
Altensteig, 19. März. (Korr.) In einer Wirtschaft der benachbarten Gemeinde E—n gabs letzten Sonntag einen eigenartigen Handel. Vor der Wirtschaft stand ein beladenes Schindelnfuhrwerk mit vorgespanntem Roß. Drinnen in der Wirtschaft saß beim Gerstensaft der Fuhrmann. Da fiels einem anwesenden Gast ein, nach dem Kaufpreis des Gespanns samt Ladung zu fragen. Der Eigentümer verlangte fürs Ganze pro Zentner 30 „L. Der Liebhaber bot schließlich 25 -/A, worauf eingeschlagen wurde. Nun aber gabs große Augen! Der Wagen wog 12, das Roß 13 und die Schindeln 35 Ztr., thut zusammen 60 Ztr. L 25 --- 1500 ^ Die Objekte sind
sind von Kennern auf 650—700 ^ geschätzt. Nun will der Käufer den Kauf nicht halten, während der Verkäufer darauf besteht und das Gespann vor das Haus des Käufers führte mit der Aufgabe, darüber zu verfügen. Vorgestern stand der Wagen noch vor dem Haus und Vorübergehende sorgten dafür, daß sich zum Schaden auch noch der Spott gesellte. Allem nach soll die Geschichte durch einen Prozeß erledigt werden.
Vermischtes.
Potsdam, 17. März. In vergangener Nacht vergifteten sich in einem hiesigen Hotel ein Arzt und eine Schwester vom Roten Kreuz mit Morphium. Beide waren von außerhalb zugereist.
Villi ngen, 17. März. In der letzten Zeit wurden in Donauefchingen und Villingen größere Summen ausbezahlt, welche von einer Erbschaft aus Paris stammen. Am 13. Dezember 1900 starb in Paris eine unverheiratete Dame Therese Chretien, welche
ein großes Vermögen hinterließ, ohne letztwillig darüber verfügt zu haben. Ihr Urgroßvater, ein Sattler aus Tannheim, war 1730 nach Frankreich gegangen. Dem Genealogen Richard Silling aus Frankfurt a. M. gebührt das Verdienst, daß ein Teil des Geldes auf den Schwarzwald kam. Der genannte Herr hat in alten Kirchenbüchern unzählige Nachforschungen ge- halten und ist es ihm auch gelungen, 4 Erben ausfindig zu machen. Es sind dies: Kasper Scherzinger, Heinrich Niegger-Tannheim, Helene Hirt-Klengen und Josefa Ditsch Witwe, Villingen. Die französischen Erben wollten anfänglich die Ansprüche der Deutschen nicht anerkennen, so daß mancher der Beteiligten die Hoffnung aufgab, etwas von der Erbschaft zu sehen. Unter den 12 französischen Erben befindet sich ein General, sowie dessen Gemahlin, während 4 weitere Anteile nach New-Jork fallen. Hr. Silling beansprucht von den deutschen Erben je 40 °/o von der Nettosumme. Die Erbteile belaufen sich nach allen Abzügen für jeden Beteiligten auf die schöne Summe von etwa 66000 Franken. — Die Witwe Disch hat sich ihrer Erbschaft von 66000 Franks nicht lange erfreuen dürfen. Vergangene Nacht ist dieselbe gestorben.
Mörchingen, 15. März. Ein Offizierbursche, der sich in voller Ausrüstung zum Dienst begab, kehrte auf dem Weg dahin in einer Wirtschaft ein, in welcher er mit dem Dienstmädchen ein Verhältnis unterhielt. Da die Wirtschaftsräume noch geschlossen waren, begab er sich in das Zimmer des Mädchens, das soeben aufgestanden war. Zwischen den beiden entstand nun ein heftiger Wortwechsel, in dessen Verlauf der Bursche aus seinem Dienstgewehr mit Platzpatronen zwei Schüsse auf das Mädchen abgab, von denen der eine in den Kopf drang und der andere eine schwere Verletzung des Oberschenkels herbeiführte. Hierauf schoß sich der Bursche in den Mund und blieb tot auf dem Platze. An dem Aufkommen des Dienstmädchens wird gezweifelt. Dem
Vernehmen nach soll Eifersucht der Beweggrund zu dieser unseligen That gewesen sein.
Offenburg, 15. März. Der „Ortenauer Bote* berichtet: Ein ungleiches Brautpaar befindet sich gegenwärtig im Eheaufgebot; „er* ist 26 Jahre, „sie* 68 Jahre alt, könnte also die Großmutter von ihrem Bräutigam sein. Unser städtischer Klapperslorch auf dem Rathaus wird schöne Augen machen, wenn er das erfährt ; er kann sich aber beruhigen, denn an ihn werden wohl keine Zumutungen mehr ge- richtet werden.
Auf einem kühnen Fernritt befindet sich zurzeit der Leutnant von Salz mann, der, nun von einem chinesischen Mafu begleitet, auf einem chinesischen Pony die alte chinesische Karawanenstraße verfolgt, die sich von Tientsin durch Gebirge und Wüstensand nach Kaschgar, Kokand und Samarkand hienzieht. Leutnant v. Salzmann hat bereits durch mehrfache kühne Reiterthaten und Distanzritte sich in Ostafieu einen Namen gemacht. Bekannt ist vor allem ein siebenwöchiger Dauerritt in der Mongolei geworden. Die Straße, die der junge Offizier entlang zieht, mißt 5000 Kilometer in der Länge. Leutnant von Salzmann ist ein Sohn des Kommandeurs der 14. deutschen Feldartilleriebrigade v. Salzmann. Er ist 26 Jahre alt und hat bis zu seiner Einreihung in das ostasiatische Expeditnnskorps beim Feldartillerieregiment v. Podbielski (1. niederschlesisches Nr. 5) gestanden.
(Entweder — oder.) Der Münchener „Jugend* wird berichtet: Ein Lanvbürgermeister berichtet folgendes an den Bezirksarzt seiner Amtsstadt: „Unterfertigtes Bürgermeisteramt erlaubt sich Großherzogl. Hrn. Bezirksarzt mitzuteilen, daß dahier heute ein wütiger Hund eingesangen wurde und fragt hierdurch an, ob man denselben etwa töten oder über die benachbarte württembergische Grenze jagen soll.'
Amtlich« Bekanntmachungen unS Privat-Anzeigen.
Aufforderung
an die Kundebesther zur Mersteuerung ihrer Kunde auf das Htalsjahr 1. April 1903 bis 31. März 1904.
In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September 1852 (Reg.- Bl. S. 187) und vom 16. Jan. 1874 (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr 1. April 1903/31. März 1904 aufgefordert, indem zugleich folgendes bemerkt wird:
1. Von allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche 8 ^ für jeden Hund, ohne Unterschied der Benützung desselben beträgt.
2. Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes. Wer in dem Etatsjahr 1. April 1902/31. März 1903 einen Hund versteuert hat, und denselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1903 nicht abmeldet, hat die Steuer von demselben für das Etatsjahr 1. April 1903/31. März 1904 fortzuentrichten, wenn er gleich am 1. April 1903 keinen Hund mehr besitzt.
3. Auf den 1. April 1903 haben nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund von steuerpflichtigem Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund angezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde besitzen, als sie in dem Vorjahre angezeigt und versteuert haben (Anmeldung.) Diese Anzeige ist spätestens bis 15. April zu machen. Wer am 1. April einen in dem Vorjahr versteuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen andern Hund qn Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung.)
4. Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen, an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am 1. April wohnt. Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerksam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Abmeldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.
Ist der Wohnort des Hundeinhabers Sitz eines Kameralamts, so hat die Anmeldung und Abmeldung bei dem Kameralamt zu geschehen.
5. Wer nach dem 1. April im Laufe der 3 Quartale April/Juni, Juli/September und Oktober/Dezember 1903 in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern, von demselben Besitzer bisher versteuerten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen, und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert worden ist.
6. Sobald ein Hund, welcher bisher unangezeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen
und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahrs zu entrichten.
7. Die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes (Ziffer 3 Abs. 1 Ziffer 5 und 6 oben) ist auch dann zu erstatten, wenn der Besitz vor Ablauf der Anzeigefrist (Ziffer 3 Abs. 1 und Ziff. 5 und 6 oben) wieder aufgehört hat.
8. Wer die vorgeschriebene Anzeige eines Hundes nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer unrichtigerweise einen Hund, welchem er am 1. April noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt, hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.
9. Wenn in einer Gemeinde auf Grund der Gesetze vom 24. März 1899 (Reg.-Bl. Seite 237) und vom 2. Juli 1889 (Reg.-Bl. S. 215) ein örtlicher Zuschlag zur Hundeabgabe erhoben wird, so wird derselbe gleichzeitig mit der staatlichen Abgabe angesetzt und eingezogen.
Sind in einer Gemeinde die zum Hüten von Schafen verwendeten Hunde von dem Zuschlag ausgenommen, so haben die ' ^Besitzer solcher Hunde dem Ortssteuerbeamten eine Bescheinigung des Gemeinderats ihres Wohnorts darüber vorzulegen, daß die Ausnahme von dem Zuschläge auf ihre Hunde zutreffe.
Die OrtSMsteher und Orts-euttdealuteu
werden hiemit zur Besorgung der Hundeaufnahme angewiesen.
Die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer wolle durch die Ortsvorsteher in jeder Gemeinde am 1. April d. 3. in ortsüblicher Weise bekannt gemacht werden.
Neuenbürg, den 12. März 1903.
K. Oberamt. K. Kameralamt.
Kälber. Habel.
Neuenbürg.
Die Gemeindebehörden
werden auf die Vorschrift des K 1 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 10. Mai 1892 wonach der Anspruch auf Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften erlischt, wenn die Anmeldung desselben nicht binnen 4 Wochen nach Beendigung der Hebung erfolgt, aufmerksam gemacht.
Hienach müßten die Ansprüche, die nicht innerhalb der festgestellten Frist gestellt werden, abgewiesen werden.
Den 18. März 1903. K. Oberamt.
—^ Kälber.
Neuenbürg.
An die Ortsvnrfteher n. Gemeindepsleger.
Die Ortsvorsteher und Gemeindepfleger werden unter Hin weis auf die Bekanntmachung des Vorsitzenden der Pensiöns- kasse für Körperschaftsbeamte vom 6. ds. Mts. (Ministerial- Amtsblatt Nr. 6) angewiesen, für die rechtzeitige und richtige Ablieferung der Jahresbeiträge, Eintrittsgelder und Nachzahlungen der Pensionskasse Sorge zu tragen.
Den 18. März 1903. K. Oberamt.
Kälber.
K. Forstamt Calmbach.
am Samstag den 28. März, vormittags P/-11 Uhr in Calmbach Rathaus, aus Staatswald Eiberg Abt. Schloßbrunnen, Ob. Forstmeistersgfäll, Schaible, Wildbader Teich, Hint. Eyachhalde, Farrenwiese, Unt. Mißlesgrund, Reuterswiese, Kapplersrain; Hengstberg Abt. Hengstberghalde; Hn*mnhardt Abt. Ob. Gemeingrund, Tafel, Bord. Kleinenzhalde, Säurißle, Scdlößle; Kälbling Abt. Rot- Wasser, Wulzenschlägle, Kälb- lingswiese, Zellerholz, Kuchen- drückte (Scheidholz),
Rm.: 3 eichene Scheiter, 34 buchene Scheiter; 10 eichen, 192 buchen Anbruch; Nadelholz: 15 Scheiter, 25 Prügel, 746 Anbruch.
K. Forstamt Hirsau.
Kotz- und Kkrniihilz- Dnklms
am Samstag den 28. März, vormittags 10 Uhr in Oberreichenbach im Gasthaus zum „Hirsch* aus Staatswald Weckenhardt, Abteilung Habichtsfang, Bruckmiß, Torfstich, Laichert, Lachenmiß, Muck- miß und Obere Mardershalde: Rm. 6 Nadelholz-Roller, 38 Nadelholzprügel, 6 Laubholz-Anbruch, 194 Nadelholz. Anbruch.
Wildbad.
Ein tüchtiges
Mädchen
wird gesucht für die Haushaltung zum 1. oder 15. April.
Adresse
A. AeLd ir. Aähringerr. Hauptstr. 101.