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Die medizinische Wirkung der Kolanuß bei vielen Krankheiten, als Herzkrankheit, Migräne, Schwächezuständen, Nervenleiden und Rheumatis­mus ist eine überraschende. Die auf diesem Gebiete von Aerzten <Dr. Moimet, Professor Hallez, Dr. Cunsts u. s. w.) angestellten ein­gehenden Versuche und Beobachtungen haben zu glänzenden Resultaten geführt. Weiter werden die belebenden Wirkungen der Kolanuß von den bekannten Afrikaforschcrn: Dr. Nachtigall. Gerhard Rohlfs, Gusjfeld, Emm Pascha n. s. w. bestätigt. Die Kolanuß vermehrt und regelt den Appetit, läßt die schädlichen klimatischen Einflüsse besser ertragen und wirkt anregend und belebend aus das ganze Nervensystem, deshalb kann dieser Liqueur, welcher vorzugsweise die wirksamen Bestandte le der Kola­nuß mit anderen aromatischen Kräutern und Wurzeln enthält, jedermann bestens empfohlen werden.

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Predigt vorm. 10 Ubr (Luk. 2, 1520; Lied Nr. 84): Stadtvikar Müller.

Christenlehre nackwittags Ist'- Uhr für die Töchter: Dekan Uhl.

Mittwoch, den 3l. Dez., abends 5 Uhr Ehlvestergottesdienst: Stadtvikar Müller.

Donnerstag, den 1. Januar, Neu­jahrsfest,

Predigt vorm. 10 Uhr (Luk. 2, 21; Lied Rc. 384): Dekan Uh!.

Liederkranz: In allen meinen Thaten.

Abends 5 Uhr Allarrede: Stadtvikar Müller.

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

* Wildbad, 23. Dez. Bei der gestrigen Bürgerausschußwahl war die Beteiligung eine ziemlich flaue. Von 598 Wahlberechtigten machten im ersten Wahlgang nur 240 von ihren Wahlrecht Gebrauch, so daß die Wahl abends von 56 Uhr fortgesetzt werden mußte. Gewählt wurden: Karl Lips, Gipser (226 St), Wilh. Bott, Schuhmachermeister (221), Christoph Treiber, Feilenhaner (213), Gottlieb Eitel, Holzhauer (198), Fritz Schulmeister, Schneider­meister (160), Großmann, Flaschner (126), W. Mössinger (124), H. Riexinger, Messer­schmied (122), K. Eitel, Baddiener (121). Karl Eitel, Baddiener und Gustav Riexinger, Buch­binder vereinigten die gleiche Stimmenzahl von 121 auf sich und ging gemäß Art. 11 des Ge­setzes vom 6. Juli 1849 Eitel als der Acltere vor.

Calmbach, 23. Dezbr. Bei der gestrigen Bürgerausschußwahl haben 164 Wahlberechtigte abgestimmt. Gewählt wurden: Erhard, Fr., Schreiner mit 158 St., Bott, PH., Maurer­meister mit 156, Reut schier, Wilh., Bahn- accordant mit 152, Bott, Egidius, Flößer mit

118, seitherige Mitglieder, Bächtle, Georg, Holzhändler mit 117 Stimmen.

Pforzheim, 23. Dez. Gestern Nachmittag wurde auf dem Leopoldsplatze der 2 Jahre alte Sohn des Ofensetzers Karl Rühle von einem Bierfuhrwerk überfahren. Das Kind erlitt der­artige Verletzungen, daß es nach 2^/2 Stunden starb.

Deutsches Weich.

Der Kaiser hat das Weihnachtsfest, wie immer, so auch diesmal im trauten Kreise seiner Familie im Neuen Palais bei Potsdam verlebt. Die Mitglieder der kaiserlichen Familie waren zum diesmaligen Feste sämtlich mit einander ver­eint, während z. B. bei der vorjährigen Weih­nachtsfeier im Neuen Palais der auf einer Aus­landsreise begriffene Prinz Adalbert fehlte.

Das Abkommen zwischen der deutschen Regierung und der päpstlichen Curie wegen der Errichtung einer katholisch-theo­logischen Fakultät an der Universität Straß­burg ist nunmehr veröffentlicht worden, wenn auch nicht seinem Wortlaut nach. Aus den Einzelheiten des Abkommens, erhellt ohne Weiteres, wie sehr die Reichsregierung den

Forderungen und Auffassungen des Vatikans in dieser Angelegenheit entgegengekommen ist. Speziell gilt dies von Artikel 3, der sich auf die Er­nennung der Professoren für die neue Fakultät bezieht, denn seinen Bestimmungen gemäß kann der Bischof von Straßburg durch Erhebung von Einwendungen die Anstellung eines der Curie nicht genehmen Theologieprosessors verhindern, womit sich die Regierung des Bcsetzungsrechtes bei der künftigen katholisch-theologischen Fakultät der Straßburger Universität eigentlich begiebt. Auch Artikel 4 betont dies bischöfliche Eingreifen in die Verhältnisse der neuen Fakultät, indem er dem Bischof eine autorative Stellung gegen­über der Fakultät nach verschiedenen Beziehungen hin einräumt. Ebenso schließt Artikel 5 ein be­trächtliches Entgegenkommen der Staatsgewalt gegenüber der Kirche ein, in dem er bestimmt, daß ein Professor an der neuen Fakultät, von welchem die kirchliche Autorität den Nachweis mangelnder Rechtgläubigkeit oder unwürdigen priesterlichen Wandels erbracht hat, als unfähig zur Fortsetzung seiner Lehrthätigkeit zu erachten ist.

Köln, 24. Dez. Nach einem Privattele­gramm wird im Gegensätze zu anderweitigen