507

lach Berichten t Dr. Tirelli agerie Biano einer Löwin Die Löwin, lrken Stricken er Operateur einer großen )ie Operation ahm, welche, -tern gehalten rtion geglückt e sprang wie >ann auf Dr. äben stehend sie sich eines nd zu lecken, i Stachelbeeren : Beere gleich >, säubert sie möglich aus. h gegossenen ich, mit eben >t jedem Liter ist füllt man -ären in den die Gärung ; mit gleichen beersaft und nachdem alle rnen Spund.

»eit das Faß Wein zum

ien Sie denn tlassen?" ich meinem hatte, dann iehen!'

' haben heute :rr Chef, den en uns.' «eines ritter-

r, 1 2 preu» lusdruck für «g, 2 3 land- >g, 3 4 eine Bezeichnung he, 4 2 ein >

in Nr 102. ch

Bord, Oder, > «Hat, Note.) ^

7. Juli, k verboten.) ^ noch größten«

>ei steigender elte Gewitter«

gramNt.

:r ehemalige i Lhrenberg j

Haus nahm m.

Haus nahm irch die Ve­rrauschenden er die zweite , betr. die lligatorischer >er Patent­nützt.

kheitsbericht lg verbrachte befinden ist > Bunde weist auf.

Ick. Sie be- rtigen Abon- e Post. Der ,en; die Post des Bl. ver-

er Gnttkaler.

Knzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend

Amtsblatt für öen Hberamtsbezirk Neuenbürg.

«o. Jahrgang.

Nr. 105. Neuenbürg, Montag dm 7. Juli 1902.

Erscheint Montag, Mittwoch, Areitag und SamStag. Preis vierteljährlich 1 20 monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbeziri

Viertelj. 44 1 SS, monatlich 48 7s, außerhalb deS Bezirks viertel;, 1.45. ElnrückungSpreiS für die ispaltige Zeile oder deren Raum 10 sür auSw. Inserate 12 ^

Amtliches.

Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot des im Umherziehen erfolgenden Handels mit

Geflügel.

Vom 3. Juli 1902.

Im Hinblick auf die andauernd starke Verbreitung der Geflügel­cholera und die in letzter Zeit vorgekommenen zahlreichen Fälle der Ver­schleppung dieser Seuche durch den Hausierhandel mit Geflügel wird auf Grund des tz 56 d Absatz 3 der Gewerbeordnung (Reichsgesetzblatt von 1900 S. 871) Nachstehendes verfügt:

8 1-

Der Handel mit Geflügel im Umherziehen ist bis zum 31. August ds. Js. einschließlich verboten.

Ausgenommen ist der Aufkauf von Geflügel, welches zur Schlachtung bestimmt ist.

§ 2-

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen, sofern nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, der Straf­bestimmung des ß 148 Ziffer 7 g. der Gewerbeordnung.

8 3. ^ .

Gegenwärtige Verfügung tritt am 10. Juli ds. in Kraft.

Stuttgart, 3. Juli 1902. K. Ministerium des Innern.

Pischek.

K. Amtsgericht Uenenvörg.

Im Güterrechtsregister Bd. I. S. 19 wurde heute folgender Ein­trag vollzogen:

Durch Vertrag vom 1. Juli 1902 wurde zwischen Heinrich Lud­wig Bodamer, Kaufmann in Höfen und dessen Ehefrau Wilhelmine Sofie, ged. Kappelmann, vereinbart, daß das seit 25. September 1897 zwischen ihnen bestehende eheliche Güterrecht der württ. landrechtlichen Errungenschaftsgesellschaft aufgehoben sein und an seine Stelle der Güter­stand der Gütertrennung gem. tztz 14261431 B. G. B. treten solle.

Den 2. Juli 1902. Oberamtsrichter

Doderer.

Kekmutmiilh««-.

Die Abhaltung der Viehmärkte in der Stadt Pforzheim betr.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß für den am Mon­tag ben 7. Juli 1902 in der Stadt Pforzheim stattfindenden Rind­viehmarkt folgende Anordnungen gelten.

1. Der Zutrieb von Vieh aus verseuchten Gemeinden ist verboten.

2. Für das von Viehhändlern aufgetriebene Vieh sind tierärztliche Zeugnisse beizubringen, in welchen bescheinigt wird, daß die be­treffenden Tiere mindestens seit 5 Tagen in seuchenfreiem Zu­stand in der Gemarkung sich befinden, in welcher ihre Unter­suchung erfolgt ist (tz 58 der Verord. vom 19. Dezember 1895).

3. Das Handelsvieh muß auf dem Markte besonders aufgestellt werden.

4. Am Markttage dürfen Tiere bis zum Schluffe des Marktes außer­halb des Viehmarktplatzes nur feilgehalten werden, wenn dieselben vorher tierärztlich besichtigt und für unbeanstandet erklärt worden sind.

Handelsvieh, welches ohne das vorgeschriebene Zeugnis zu Markte gebracht wird, wird zurückgewiesen. Zuwiderhandelnde haben Bestrafung zu gewärtigen.

Pforzheim, den 28. Juni 1902. Gr. Bezirksamt.

Kapferer.

Verkauf.

Am Dienstag den 8. Juli 1902, vormittags 11'/e Uhr wird im Hofe des Bezirkskranken­hauses im öffentl. Aufstreich verkauft: 1 Partie alte Bodeudielen,

1 alter Dampfbadekasten,

1 , Kupferhafen,

1 eis. Aufzug,

4 alte eis. Bettstellen. Neuenbürg, den 7. Juli 1902.

Oberamtspfleae: Kübler.

H e r r e n a l b.

§kk»«ha>!-Vkrl!a«s.

Am Donnerstag de» 10. Juli 1902, vormittags 10 Uhr kommen auf dem hiesigen Rathaus aus verschiedenen Abteilungen der Hut Gaisthal und Herrenalb zum Verkauf:

123 Rm. tannenc Scheiter,

115 Prügel.

Den 5. Juli 1902.

Stadtpflege: Gräßle.

Mivat-Anzeigen.

Lickrkmz H ReueMg.

Der Verein beabsichtigt am Sonn­tag den 20. Juli einen

nach Heidelberg zu machen. Die passiven Mitglieder mit ihren An­gehörigen, sowie sonstige Freunde, sind hiezu höflichst eingeladen und wollen solche ihre Teilnehmer beim Vorstand anmelden.

Fahrpreisermäßigung wird vor­aussichtlich gewährt.

Neuenbürg.

23 tWigk Strmdrrchrr

werden gesucht von

G. Kaizmcmrr.

Gesucht

einen Bnfchelholzbinder für

Accord oder Taglohn.

Ehr. Keller in Calmbach.

Obgleich ich erst kurze Zeit bei der Allgemeinen Deutschen Viehver- sicherungs-Gesellschaft zu Lübeck ver­sichert bin, regulierte genannte Ge­sellschaft ineinen

Pferdeschaden

in koulantester Weise. Ich nehme daher gerne Veranlassung die Gesell­schaft weitesten Kreisen zu empfehlen. Sprollenhaus, 31. Mai 1902 Johann Seyfried, Fuhrmann.

Neuenbürg.

Ein kleinerer

Schuauzerhund

ist mir zugelaufen und kann inner­halb 3 Tagen abgeholt werden bei _ Wilh. Schle gel.

Obernhaufen, 7. Juli 1902.

Verwandten und Freunden geben wir hiemit die traurige Nachricht, daß unser l. Gatte, Vater und Großvater

Michael Strobel, Kchuhumchn,

gervef. KerichtsvollzieHev cheute nacht 1 Uhr nach längerem Leiden im Alter von 78 Jahren sanft in dem Herrn verschieden ist.

Um stille Teilnahme bitten

Die trauernde Witwe

und der Sohn Vrivllrlvlk Straßenwart.

Die Beerdigung findet am Mittwoch Vormittag 9 Uhr statt.

Infolge Verkauf meines Hauses und gänzlicher Aufgabe meines Warengeschäftes, ersuche ich meine Gläubiger, ihre Ansprüche unter Vor­lage genauer spezifizierter Rechnung binnen 14 Tagen geltend zu machen; gleichfalls ersuche ich alle diejenigen, die inir etwas schuldig sind, den Schuldigkeitsbetrag innerhalb 3 Wochen an mich zu entrichten und etwaige Anstände sofort geltend zu machen.

Höfen a. Enz, den 4. Juli 1902.

UsIrrrieLr DocksvLsr, Kedr. Visedvr, VaLdmgvn a./L.

empfehlen neue

Vtktoris-WsZs». Sr Lrssks

in natureschen und lackiert zu billigen Preisen.