nes Gatten zu leiden, so sehe klärung veranlaßt, daß mein ei unserer Verheiratung die nicht ausgeschlossen haben.
: sein Schnurrbart mein hatte kein freies Verfügungs- v Ihre mit nur einem be- ingegangene Wette ist daher Sollten Sie die Berechtigung anzweifeln, so steht Ihnen >es Klageweges frei. Hoch- P. S. „Mein Mann kann >nen erscheinen, da ich einstschlüssel in Verwahrung ge- ). O." Die Mitglieder der nun grausam genug sein, i klagbar Vorgehen zu wollen. ;
tlinger Bahnhofe sollte um : Albthalbahn den Hauptbahn- nach der Stadt zu fahren, atte aber anders disponiert, cht, daß es doch viel ange- Sallast ihren Weg zu wandeln i nach der Stadt ab, Passa- rmte mit etwas länglichen Ge- nd. Glücklicherweise gelang es assenen Haftbefehl, den Durch- vtation Erbprinz zu erwischen, icht zurückzuführen.
s Karlchen (im Garten): t das Bäumchen?" —Vater:
- Karlchen: „Dann kommt's r schon auf die Baumschule?"
tter am 27. u. 28. November.
(Nachdruck verboten.) d nördlichen bis östlichen Winden ur ist siir Mittwoch und Donners- enes und heiteres Wetter in Aus-
und 29. November.
bestehenden Hochdrucks liegt über 7^5 illln der aus 755 mm abge- von Nordskandinavien nach den gewandert. Voraussichtlich ent- :n Norden ein neuer Lustwirbel, rd Freitag ist vielsach nebliges. :
cwiegend trockenes Wetter zu n> ! wreinzelle kurze Schneeslille nicht
legramme.
. Nov. (Reichstag.) Das cht. Präsident Ballestrem er- um 2.20 und heißt die Ab- nnen. Er gedenkt des Heimin Friedrich. Ihr Andenken als ein gesegnetes fortleben.
, auch die Sozialdemokraten, u. Präsident Ballestrem teilt er durch den Botschafter in Seileid des Reichstages anläß- iac Kinleys habe aussprechen t der seit der vorigen Tagung ordneten. Er giebt bekannt, Frege wegen schwerer Erkrank- iergelegt habe, und verliest die er eine Interpellation Basserdas Duell. Das Haus tritt sesordnung ein und genehmigte terberatung des Gesetzentwurfs der Strandordnung. Es folgt lg der Seemannsorvnung nebst Gesetzentwürfen.
. Nov. Im Reichstag brachten offen eine Interpellation ein, ler bekannt sei, daß den Kriegsauf Grund des Gesetzes vom jährliche Beihilfe von 120 ^ > gegenwärtig wieder mangels l die Auszahlung verweigert
!ov. Der Großpächter Armin t seit zwei Tagen verschwunden. : bedeutende Engagements an e. Seine ungedeckten Differ- igen Schulden dürfen eine rbersteiaen: außerdem schuldet hiesigen Sparkasse 500000
Der En
Anzeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend
Amtsblatt für den Hberanrtsbezrrk Neuenbürg.
SS. Jahrgang.
Nr. 187. Neuenbürg, Freitag den 29. November 1901.
Erscheint Montag, Mittwoch, Areitag und SamStag. — Preis 'vierteljährlich I X 20 monatlick 40 durch die Post bezogen im Oberamrsbeztr! viertelst 1.35, monatlich 45 -f, außerhalb des Bezirks Viertels. 1.45. — Cinrückungspreis für die lspaltige Zeile oder deren Raum 10 sür ausw. Inserate 12 ^
Amtliches.
Neuenbürg.
Die Ortsvir-ehrr
werden veranlaßt, für die rechtzeitige Einleitung und Vornahme der Gemeinderatswahlen im Monat Dezember d. I. Sorge zu tragen.
Das Ergebnis der Wahl ist unter Bezeichnung der neugewählten und der ausgetretenen Mitglieder bis zum 5. Januar 1002 hieher anzuzeigen.
Den 26. November 1901. K. Oberamt.
Kälber.
Neuenbürg.
Die Ortsior-rhkl
werden unter Hinweis auf tz 42 der Vollzugsverfügung zur Gewerbeordnung vom 26. März 1892 (Reg.-Bl. S. 78) und auf tz 6 der Ministerialverfügung vom 20. September 1900 (Reg.-Bl. S. 714) angewiesen, die Uebersichten der in ihrem Gemeindebezirk vorhandenen
1) Fabriken und denselben gleichgestellten Anlagen (tz 154, Abs. 2—4 der G. O.),
2) Motorwerkstätten ohne Wasierbetrieb,
3) Motorwerkstätten mit Wafserbetrieb, in welchen Arbeiterinnen und jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, nach den Formularen Beil. Nr. IX zu den genannten Verfügungen (Reg.-Bl. 1892, S. 115; 1900, S. 746)
bis 13. Dezember 1SV1
hieher einzusenden.
Zutreffenden Falls sind Fehlanzeigen zu erstatten.
Den 28. November 1901. K. Oberamt.
Amtmann Knapp.
Das Handelsvieh muß auf dem Markte besonders ausgestellt werden.
4. Am Markttage dürfen Tiere bis zum Schlüsse des Marktes außerhalb des Viehmarktplatzes nur feilgehalten werden, wenn dieselben vorher tierärztlich besichtigt und sür unbeanstandet erklärt worden sind.
Rindviehstücke, welche ohne die vorgesckriebenen Zeugnisse zu Markt gebracht werden, werden unnachsichtlich zurückgewiesen, auch haben Zuwiderhandelnde strenge Bestrafung zu gewärtigen.
Pforzheim, den 22. Nov. 1901. Großh. Bezirksamt:
Kapferer.
Neuenbürg.
Bekanntmachung,
betreffend Maul- und Klauenseuche.
In dem Gehöft des Friedrich Faaß in Feldrennach ist die Seuche ausgebroche«. Das Gehöft ist gesperrt worden.
Den 28. November 1901. K. Oberamt.
Amtmann Knapp.
Revier Wildbad.
Stamm hol; Verkauf
crrn Montag den 9. Dezember, vormittags ^11 WHr auf dem Rathaus in Wildbad aus Staatswald II. Unterer Eiberg und Eiachhut Scheidholz (Windfallholz) und zwar:
Forchenlangholz 537 Stück mit Fm.: 17 I., 98 II., 158 III. und
148 IV. Kl..
Tannenlangholz 1578 Stück mit Fm.: 606 I., 534 II., 350 III.,
380 IV. und 6 V. Kl.,
Forchensägholz 14 Stück mit Fm.: 6 1., 4 II. und 2 III. Kl., Tannensägholz 505 Stück mit Fm.: 293 1., 95 II. u. 63 III. Kl. Sämtliches Holz ist an die Abfuhrwege gerückt.
Neuenbürg.
A« >ie Orts«»r - khkr,
betreffend Vorkehrungen znm Schutz der Obstbäume gegen Wildfraß.
Die Ortsvorsteher werden beauftragt, die Gemeindebaumwarte an- zuweisen, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der ihrer Fürsorge unterstellten jungen Obstbäume der Gemeinden gegen Wildfraß ungesäumt zu treffen, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Der Schutz der Stämme erfolgt am besten durch Einbinden mit Dornen , Stroh, Pfriemen oder Tannenreisach; ein Kalkanstrich allein schützt, da er vom Regen abgewaschen wird und durch Frost abblättert, vor Wildfraß nicht in ausreichendem Maß.
Den 27. November 1901. K. Oberamt.
Kälber.
Kkka««t«>ach««g.
Die Abhaltung der Nindviehmärkte in Pforzheim betr.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der auf Montag den 2. Dezember 1S«1 fallende Viehmarkt in Pforzheim gestattet wird, jedoch mit Rücksicht auf die noch bestehende Seuchengefahr nachstehenden Beschränkungen unterliegt:
1. Aus Verseuchten Gemeinden darf überhaupt kein Rindvieh ausgetrieben werden;
2. Für das aus württembergischen Oberamtsbezirken auszukührende Vieh müssen die Führer gemäß Z 64 der bad. Verordnung vom 19. Dezember 1895 die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. im Besitze tierärztlicher Aengnisse über den Gesundheitszustand der Tiere sein, in welchen bezeugt ist, daß nach dem Ergebnisse der von dem Tierarzte einge- zogenen Erkundigungen und der Besichtigung der zu transportierenden Tiere diese mindestens 5 Tage in seuchensreiem Zustand in der Gemarkung sich befinden, in welcher ihre Untersuchung erfolgt ist, und daß in dieser Gemarkung keine an Maul- und Klauenseuche erkrankten Tiere sind. (vgl. amtliche Bekanntmachung vom 16. November 1901 Nr. 97081).
3. Für Rindviehstiicke, welche von Viehhändlern ausgetrieben werden, müssen gemäß HZ33 u. 58 der vorgenannten Verordnung bezirkstierärztliche Zeugnisse vorgewiesen werden, welche bescheinigen, daß die Tiere gesund sind und einer vorherigen mindestens 5tägigen Beobachtungszeit in einem in Baden gelegenen seuchensreien Ort und Stall unterstellt waren. (Amtl. Bekanntmachung vom 23. Oktober 1901 Nr. 88808).
Stadt Wildbad.
Der in Nr. 186 auf 5. Dezember ds. Js. ausgeschriebene
Stammhol; u. Stangen Verkauf
findet nunmehr am
Dienstag den 3. k. M., vormittags 9 Uhr
auf dem Nathans in Wil-bad statt.
Den 27. November 1901. Stadtschultheißenamt.
B ä tz n e r.
Revier Liebenzell.
KkkUUI««lj-DcrkL»s
am Dienstag den 3. Dezember, vormittags 10 Uhr im „Löwen" in Schwarzenberg aus Staatswald Frauenwald, Burkhardsreute und Kohlplattenhau Rm.: 1 asp. und 206 forchener Anbruch.
Neuenbürg.
Die Steuerzahler werden aufgefordert, an den
Steurrschrrldiglreiten
pro 19V1/02
Abschlagszahlungen zu leisten. Den 26. November 1901.
Stadtschultheißenamt.
Stirn.
Urivat-Anzeigen.
in allen Lorten bei 6. Lleeb.
Obrrnhausen, 28. Nov. 1901.
Hades-Anzeige.
. Freunden und Be- kannten machen wir ss ' die Mitteilung von dem ü Hinscheiden unseres lieben Vaters und Großvaters
Georg K. Chmann,
Waldhüter.
Die Beerdigung findet am Freitag den 29. Novbr., nachmittags 3 Uhr statt. Die trauernden
Hinterbliebenen.
Neuenbürg.
»»» Samstag MM»
Mehrt suppe
bei Robert Silbereisen.