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Amts- und KnzeigeökaLL für den Bezirk Gakw

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j^-rchirur Oienrrags, Donnerstags und SamStagS. D-ir SMirückunLSJLdühL beträgt i^r Bczirk und in nächster Huig^unA - ^;sg. die Heile, weiter rnfferni 12 Pfg.

Samstag, den 21. Zum 1902.

Vierteljährlicher AbonnemeniSpreLS in der Stadt Mk. r.10 ins Haus gebracht, E. 1. 15 durch die Post bezogen im Bezirk außer Bezirk Mk. 1» 35.

Amtliche MeLimrttmachrmge«.

Aushebung 1902.

Bezüglich des

Aushebungs - Geschäfts

wird folgendes bekannt gemacht:

1. Dasselbe findet am Freitag, 27. Juni, Vorm. 8 Uhr, und am Samstag, 28. Juni, vorm. 8 Uhr, auf dem Rathause in Calw statt.

2. Am ersten Tage kommen die Reklamierten, die für dauernd untauglich erklärten, die zum Land­sturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen, am zweiten Tage die tauglichen Militärpflichtigen zur Vorstellung. (Diejenigen, welche bei der Musterung zurückgestellt worden sind, haben nicht zu er­scheinen.)

Den Ortsvorstehern werden spezielle Vor­ladungsbogen zugehen.

Zu spätes Erscheiue« ohne genügende Entschuldigung hat unnachsichtlich Bestrafung zur Folge.

3. Etwaige Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung, soweit der Grund hiezu erst «ach der Musterung ent­standen ist, wären in aller Bälde schriftlich ein­zureichen; nach der Aushebung würden keine mehr angenommen werden, es wäre denn, daß die Gründe für das Gesuch erst nach der Aushebung eingetreten wären.

4. Gesuche um Zuteilung zum Train mit kurzer Dienstzeit Familienverhältnisse halber dürfen nicht vorgebracht werden.

5. Die Ortsvorsteher haben darauf hinzu­wirken, daß die Militärpflichtigen mit reinge- wafchenem Körper und reiner Wäsche er­scheinen. Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der Ohren gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu er­möglichen.

6. Die Militärpflichtigen find darauf auf­merksam zu machen, daß jeder Versuch zur Täu­schung in Beziehung auf geistige oder körperliche Gebrechen gerichtlich bestraft wird, daß die Ent­scheidungen endgiltig find, und daß jeder in den Grundlisten des Bezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzutragen.

7 Ortskundige Fehler der Pflichtigen, wie geistige Beschränktheit, epileptische An­fälle n. f. f. müssen unbedingt vor der Aushebung zur Kenntnis des Oberamts gebracht werden Bei Schwerhörigen» Nervenleidenden, Stotterern, Geisteskranken oder Taubstum­men verlangt die K. Oberersatzkommission Vorlage von ärztlichen Zeugnissen. Dieselben sind, so­weit noch nicht geschehen, mit den Vorladungen hieher einzusenden.

8. Militärpflichtige, welche sich auswärts auf­halten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufe», müssen viel­mehr belehrt werden, daß sie sich am Orte ihres Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.

Die Ortsvorstehec werden dafür verantwort­lich gemacht, daß keine Scheinverziehungen Vor­kommen. Bei denjenigen, welche vor der Aushe­bung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekom­men sind, um an der Aushebung teilzunehmen und hernach wieder au ihren früheren Ort zurückzukehren. In Anstandsfällen ist sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten. Bei jeder einzelnen An­

meldung ist von jetzt ab zu berichten, ob nicht eine Scheinverziehung vorliegt.

9. Die Ortsvorsteher haben bei der Aus­hebung nicht zu erscheinen.

10. Die Stammrollen pro 1880/1900 1881/1901 und 1882/1902 sind längstens bis zum 20. Juni d. I. dem Oberamt einzufenden. Da dieselben von dem Herrn Zivilvorsitzenden der K. Oberersatzkommission einer Durchsicht unter­worfen werden, so erwartet das Oberamt, daß diese Listen vollständig geführt, insbesondere sämtliche Beurkundungen richtig gegeben und sämtliche Strafen verzeichnet sind.

Sollten seit der letztmaligen Einsendung der Stammrollen Strafen gegen Militärpflichtige er­kannt worden sein, so wären diese in einem beson­dere« Bericht anzuzeigen.

11. Bei der Vorladung sind die Militär­pflichtigen auch zu ermahnen, sich bei der Aus­hebung auf der Straße und in den Häusern ruhig zu verhalten.

Calw, 2. Juni 1902.

^ K. Oberamt.

V o e l t e r.

Die K. Orts sch ulinsp ektorate

wollen die Lehrer-Wehrlisten bis zum 1. Juli d. I. einsenden. Wo seit 1. Dezember 1901 keine Veränderung vorkam, kann die Einsendung unter­bleiben.

Calw, 20. Juni 1902.

K. ev. Bezirksschulinspektorat:

S ch m i d.

TagesneMgkeiten.

Calw, 19. Juni. Gestern abend machte der seit kurzer Zeit verheiratete Fabrikarbeiter Anton Linkenheil in der Wirtschaft von Witwe Häberle hier einen Selbstmordversuch, indem er sich mit einem Revolver in die linke Seite schoß. Der Ver­letzte befindet sich im städtischen Krankenhaus. Das Motiv zu der That scheinen häusliche Zwistigkeiten zu sein.

jj Neuweiler, 20. Juni. Heute früh 7'/, Uhr ist das Wohnhaus des Samuel Buhler hier vollständig abgebrannt. Der Gebäude­schaden beträgt ca. 5000 Entstehungsursache unbekannt.

steuerpflichtigen Wertes der Erwerbungen, welche sie von ihren Eltern und Voreltern durch ein steuer­pflichtiges Geschäft für das gemeinschaftliche eheliche Vermögen machen, falls der steuerpflichtige Wert den Betrag von 20 000 ^ nicht übersteigt, v. Geß erklärte das Einverständnis seiner Fraktion mit dem Kommissionsantrag, ebensoS 0 mmerundHenning, während der Finanzminister den Regierungsentwurf verteidigte. Nach weiteren Bemerkungen Haugs, Maiers-Rottweil und des Finanzminifters wurde der Kommissionsantrag angenommen. Der Antrag Schick wurde von Kraut als unnötig bezeichnet, vom Finanzminister v. Zeyer bekämpft, vom Antragsteller empfohlen. Rembold-Aalen stellte den Antrag, den Antrag an die Steuerkommission zurückzuverweisen. Sowohl der Antrag Schick, als auch der Antrag Rembold wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 68 Stimmen angenommen.

Stuttgart, 18. Juni. Die Kammer der Abgeordneten begann heute die Beratungen über die Tarifreform. Der Berichterstatter C. Hauß- mann erstattete ein nahezu zweistündiges Referat. Er empfahl den nunmehrigen (eingeschränkten) An­trag der Tarifkommisston, sobald die Finanzlage den vorübergehenden Ausfall zu ertragen gestatte, zunächst mit der Reform für die III. Kl. und zwar aus der Grundlage deS 2 Pfennig-Tarifs vorzugehen, und bat die Kammer, nicht zaghaft zu sein und sich nicht zu zersplittern. Sodann nahm der Herr Staats­minister der Auswärtigen Angelegenheiten Frhr. v. Soden das Wort. Er sprach die Ueberzeugung aus, daß sich eine Tarifverbilligung nur schrittweise erreichen lasse, indem er auf den dermaligen schlechten Stand der Finanzen sowie auf die großen Ausgaben hinwieS, die in den nächsten 10 bis 15 Jahren für Eisenbahnzwecke zu machen sind. Darauf sprach der Herr Finanzminister, der über die Finanz­lage für die Etatsjahre 1901 und 1902 Mitteilungen machte (1901 noch Gleichgewicht, 1902 Defizit von 3 Millionen) und zur Vorsicht mahnte. Vizepräsident Dr. Kiene hat folgenden Zusatzantrag zu dem Antrag ^ der T arifk 0 mmissi 0 n gestellt: Die K. Staatsregierung weiterhin zu ersuchen, die als­baldige Verbilligung des Nahverkehrs in der Richtung ins Auge zu fassen, daß auf allen Staatsbahnstrecken täglich mindestens 2 sogenannte Lokalzüge mit der Grundtaxe von 2 Pfennig für die III. Wagenklassc geführt werden.

Stuttgart, 17.Juni. Die Kammer der Abgeordneten beschäftigte sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Bericht der Steuerkommission über den Entwurf eines Gesetzes betr. die Abänderung des Umsatz st euer ge setzes vom 28. Dez. 1899. Berichterstatter war der Abgeordnete Kraut, der über die ziemlich schwierige, rechtliche und steuer­technische Materie eingehend referierte. Er stellte den Antrag, von der Umsatzsteuer zu befreien: die Abkömmlinge für Erwerbungen, welche sie als Teil­haber der Erbengemeinschaft oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft aus dem Nachlaß oder der ehelichen Gütergemeinschaft des Erblassers oder aus der fort­gesetzten Gütergemeinschaft vor oder bei der Aus­einandersetzung der Gemeinschaft machen; desgleichen der überlebende Ehegatte für Erwerbungen, welche er aus der bezüglich des Nachlasses des verstorbenen Ehegatten bestehenden Erbengemeinschaft oder aus der auf Ableben desselben fortgesetzten Gütergemein­schaft als Teilhaber der Gemeinschaft macht. Abg. Schick beantragte außerdem namens der Zentrums­fraktion, von der Umsatzsteuer zu befreien: die Ehe­gatten oder Verlobten für den hälftigen Betrag des

Stuttgart, 19. Juni. Zu Beginn der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten ergriff Herr Staatsminister der Auswärtigen An­gelegenheiten Frhr. v. Soden das Wort, um sich zunächst zu dem Zusatzantrag Dr. v. Kiene's zu äußern. Er habe die Generaldirektion zu einer gutächtlichen Aeußerung aufgefordert, die allerdings noch ausstehe, er glaube aber schon jetzt sagen zu können, daß der Antrag unausführbar und unan­nehmbar sei. Es wäre immerhin besser, dem von der Regierung ausgesprochenen Gedanken näher­zutreten. Was die Einführung der IV. Kl. betreffe, so wolle er einmal abwarien, welchen Anklang dieser Vorschlag im Hause finde. Sollte sich eine Mehr­heit dafür finden, so würde die Regierung den Versuch machen, auch die anderen süddeutschen Ver­waltungen zur Einführung der IV. Kl. zu bewegen. Groß seien die Aussichten dafür allerdings nicht. In Württemberg allein damit vorzugehen, würde die Regierung Bedenken tragen. ES stehe auch nicht fest, ob Preußen immer bei der IV. Kl. bleibe. Die ganze Tendenz weise nicht auf eine Vermehrung, sondern auf eine Verminderung der Wagenklaffen