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Zweck zinscnfrei auf zwei Jahre zu gewähren, die hernach mit 30/0 Zinsen rückzahlbar sein sollen. Kein Ausländer oder Rebell wird berechtigt sein, von dieser Klausel zu profitieren.
Balfour erklärt sodann weiter: Bezüglich der Behandlung der Kap- und Natalkolonisten ist von Milner gegenüber den Burendelegierten die Erklärung abgegeben worden, daß dieselben von den betr. Kolonialregierungen deren Gesetzen entsprechend behandelt werden. Britische Unterthanen werden dem Gerichtsverfahren des Teiles des britischen Reiches, dem sie angehören, unterstellt. Nach Mitteilung der Kapregierung werde gegen die sich jetzt ergebenden oder seit 12. April 1901 gefangenen britischen Unterthanen, nachdem sie ein Protokoll unterzeichnet, in welchem sie sich des Hochverrats schuldig erklären, und nicht des Mordes oder einer sonstigen gegen die Kriegsgebräuche verstoßenden Handlung sich schuldig gemacht haben, auf lebenslänglichen Verlust des Wahlrechts erkannt werden. Alle diejenigen, welche eine amtliche Stellung unter der Kapregierung oder eine autoritative Stellung bezw. ein Kommando bei den Rebellen oder Burenstreitkräften innehatten, werden wegen Hochverrats vor die gewöhnlichen oder vor die hiefür gesetzlich gebildeten Gerichte gestellt mit der Maßgabe, daß unter keinen Umständen Todes st rase verhängt werden darf.
Das Abkommen ist unterzeichnet worden von Kitchener und Milner im Namen der englischen Regierung, von Steijn, Tewet, Olivier, Hertzog im Namen der Oranjeregierung und von Schalk Burger, Reitz, Louis Botha und Delarey im Namen der Transvaalregierung.
London, 2. Juni. Der „Standard" und „Daily Telegraph" schreiben in ihren Artikeln über den Friedensschluß, daß nur durch eine eiserne Faust eine sichere Garantie für die Zukunft geboten werden könne. „Daily Mail" erklärt, auf dem Kontinent sei allgemein die Ansicht verbreitet, daß die Engländer kriegsmüde seien und nur aus diesem Grunde den Frieden jetzt geschlossen hätten. Das sei aber nicht der Fall. „Daily Expreß" schreibt: Wir begrüßen den Frieden mit Freuden. Als Sieger besteht unsere Aufgabe darin, das ruhige und friedliche Zusammenleben zwischen Engländern und Buren zu ermöglichen. „Daily News" bemerken: Wenn wir die Achtung dieses kleinen Volkes nicht erlangen können, so erfahren wir ernste Unannehmlichkeiten. Es giebt keinen Engländer, der nicht gezwungen wäre, den Mut unserer Gegner zu bewundern.
Berlin, 2. Juni. Die Nachricht von dem F-riedensschluß in Südafrika wird von den Morgenblättein mit lebhafter Befriedigung ausgenommen. In einem längeren Artikel schreibt das
Berliner Tageblatt: Der Nachdruck der Meldung liegt darin, daß alle Buren-Delegierten die Friedensbedingungen unterschrieben haben. Wenn auch viele Wunden, die der Krieg geschlagen hat, sich nie mehr heilen lassen, so läßt sich doch manches gut machen. Es wäre der schönste Edelstein in der Krone Eduards VII., wenn er dem Friedeusschluß einen Akt umfassender Gnade folgen ließe. Für die allgemeine Lage der Kulturwelt wird der Friedensschluß günstige Folgen haben. England dürften die südafrikanischen Erfahrungen Bescheidenheit gelehrt haben. Möge der jetzt abgeschlossene Friede eine lange Aera ungestörter Kulturarbeit einleiten. — Das Kleine Journal sagt: Die Weltgeschichte wird für alle Zeiten die Burenkämpser als nationale Helden preisen, welche ihr Gut und Blut eingesetzt haben für das höchste Ideal eines Volkes, die Unabhängigkeit. Die Totenhügel in Transvaal decken brave Briten und tapfere Buren, und aus dem gemeinsamen Grabe mag die Hoffnung sprießen, daß jetzt endlich Wohlfahrt und Glück dort einziehe und die unsäglichen Wunden heilen mögen, welche egoistische Politik und gierige Habsucht dem unglücklichen Laude gebracht haben. — In einer Extraausgabe des Lokalanzeigers heißt cs: Der Friede bedeute einen moralischen Sieg des tapferen Volkes, dessen heldenhaftes Ringen und Streben die Augen und Herzen der Deutschen mit spannungsvollem Stolz erfüllte. — „Die Welt am Montag" meint, die Nachricht von der Beendigung des Burenkrieges wird in Deutschland und der ganzen zivilisierten Welt mit der größten Genugthuung ausgenommen werden, umsomehr als anzunehmen ist, daß die Friedcnsbedingungen für die Buren ehrenvoll sind.
London, 2. Juni. Aus Pretoria wird gemeldet: Die Konferenz von Vereeniging beschloß bereits am Samstag, die englischen Bedingungen anzunehmen. Die Delegierten waren in Pretoria spät Nachts eingetroffen und Unterzeichneten sofort die Bedingungen der Waffenstreckung.
Pretoria, 3. Juni. Die Burenführer sind abgcreist, um ihre Kommandos zu veranlassen, sich den englischen Bedingungen zu unterwerfen. Man rechnet damit, daß die Niederlegung der Waffen ungefähr zwei Wochen in Anspruch nehmen werden.
Pretoria,^ Juni. Lord Hamilton, begleitet von einem Generalstabshauptmann, hat Pretoria verlassen und begiebt sich nach London, um dem Könige die amtlichen Schriftstücke über die Friedensbedingungen zu überbringen.
richteten in der ganzen Republik Schaden an. Quezaltenango, nach der Hauptstadt die zweitgrößte Stadt, liegt in Trümmern. Dasselbe Schicksal hat San Marcos, Solola, Mazatenango, Santa Lucia und San Felipe betroffen. Der Präsident der Republik hat einen Aufruf erlassen, worin es heißt: „Ein von weitreichenden Folgen begleitetes Ereignis hat die Nation in Trauer versetzt. Einige der reichsten und blühendsten Teile der Republik sind durch das Erdbeben fast ganz vernichtet worden. Der Verlust an Menschenleben und an Eigentum ist noch nicht festzustellen." — Nach einem Brief aus Koban, der den „M. N. N." zur Verfügung gestellt worden ist, sind ganze Städte verschwunden; ihre Bewohner sind entweder erschlagen oder geflüchtet. „Man darf sich wohl auf zwanzigtausend Tote und Verwundete gefaßt machen. Bis heute (30. April) sind allein in Quezaltenango 4000 Tote aus den Trümmern hervorgescharrt worden und noch ist nicht der achte Teil des Trümmerhaufens durchsucht. In Quezaltenango gab es beim Einsturz der Artillerie- Kaserne eine fürchterliche Explosion, und zu den Schrecken des Erdbebens gesellten sich die des Feuers. Im Amatitlan trat der See aus den Ufern und überschwemmte die Trümmer der Stadt. Die Landstraßen wimmeln von verzweifelten Flüchtlingen zu Wagen, zu Pferd und zu Fuß, die nur noch das Leben zu retten haben. Auch viele Deutsche büßten Leben, Familie und Vermögen ein. Es fehlt an Aerzten und vor allem an Arzneimitteln, da in fast keiner Apotheke des Landes ein Glas heil geblieben ist. Viele, die hätten gerettet werden können sterben an den vernachlässigten Wunden. Ein Deutscher war mit seiner Frau zum Konzert auf die Plaza gegangen und eilte, als das Erdbeben begann und die ersten Häuser einstürzten, nach Hause, um seine Kinder, die zu Bett gebracht waren, zu retten. Das Haus war bereits ein Trümmerhaufen."
Nekkame1eik.
Vermischtes.
— Die Erdstöße in Guatemala begannen am 8. April und hörten am 24. April auf. Sie
Weit über ! Meine Kücken sind denen meines Nachbarn weit über! So schreibt ein märkischer Landwirt aus Pritzwalk. Er füttert mit Spratt's Kückenfutter und Grißel — das ist sein ganzes Geheimnis. Und sind erst die Kücken herangewachsen, so werden sie den Hühnern des Nachbarn auch im Eierlege« „weit über" sein. Denn es ist längst erwiesen, daß bei Spratt's Kückenfutter und Krißel die Kücken nicht nur vorzüglich gedeihen und sich von Anfang an prächtig entwickeln, sondern eS werden aus ihnen fleißige Eierleger gemacht. Und das ist bekanntlich die Hauptsache. Dem ausgewachsenen Geflügel ist Spratt's Fleischfaser-Ge- flügelfutter zu geben.
Amtliche und Primt-Aiyeigm.
L. Amtsgericht Calw.
In das Handelsregister für Einzelfirmen wurden heute als neue Firmen eingetragen:
1. Gottlob Schlanberer, Sitz in Unterreichenbach, Inhaber: Gottlob Schlanberer, Bierhandlung und -Depöt;
2. Carl Hiller, Sitz in Calw, Inhaber: Carl Hiller, Bierbrauerei. Calw.
Gelöscht wurden die Firmen:
1. Carl Zilling, Immanuel Heermann's Nachfolger, Calw;
2. F. Graser, Unterreichenbach;
3. Aböls Lutz, Kunstmühle, Calw.
Den 27. Mai 1902.
Amtsrichter
Dinkelaker.
K. Amtsgericht Calw.
Aufforderung
zur Aufenthaltsanzeige ergeht an den ledigen, 15 Jahre alten Eugen Vollmer von Gechingen, Oberamts Calw, gegen welchen hier Zwangserziehungsverfahren anhängig ist. Um Eröffnung an :c. Vollmer und Mitteilung hieher wird gebeten.
Amtsrichter
Dinkelaker.
Nutz- u. Brennholz- Verkauf
am Dienstag, de« 1V. Juni, nachmittags 3 /- Uhr,
!im Hirsch in Unter- " reichenbach aus dem ^ Staatswald VIII Gairen:
5 Buchenstämme mit Fm.: 1 I., 1 II. Kl.
Rm. Buchen: 1 Roller, 84 Schtr., 6 Prgl., 166 Anbruch: Nadelholz: 20 Schtr., 175 Anbruch.
Oberamtssparkasse Calw.
Bei der Oberamtssparkaffe können fortwährend
Darlehen
ausgenommen werden gegen doppelte Hypothekensicherheit.
Der ZiNssutz ist bei Darlehen bis zu 2000 auf 4'/- °/°, von über 2000 aus 4'/«"/» festgesetzt.
Calw, 4. Juni 1902.
Oberamtssparkasse.
Pommert.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung' erlöses dem Ansprüche des Gläubigers sollen die auf Markung Calw'und den übrigen Rechten nachgesetzt belesenen, im Grundbuch werden.
itMW von Calw, Heft 191, Abtei-! -,. . . ^ m -
lung I Nr 1 u 2 zur Zeit > Treiemgen, welche em der Verstei-
der Eintragung des Versteigerungs-' ^rung entgegenstehendes Recht haben, Vermerkes auf den Namen der Karoline werden aufgesordert, vor der Erteilung Weil, geb. Clauß, verwitw. Kaag,
Ehefrau des Johann Georg Weit,
gemeinderätl. Schätzungswert 1500
am Montag, den S. Juni 1902, vormittags 9 V- Uhr, auf dem
Rathause in Calw versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 3. April 1902 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungs-
Dienstknechts in Calw, eingetragenen Grundstücke, nemlich:
7/12 tel an:
Parz. No. 548 46 gm Wohnhaus und Hofraum am Hengstetlergäßle, Parz. No. 2024/4 25 gm Gras- und Baumgarten am Scngstetter- gäßle.
des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizusühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigcrungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Calw, den 14. April 1902.
Stv. Kommissär:
Notariatsassistent Ottmar.