S7.
Amts- und AnzeigeblaLL für den Bezirk Galw.
77. Jahrgang.
«rschci»« Dten«t-gr, Donn-ritagi und Samstagr. Dt« «iMÄckungig-bühr b-trigt im Bezirk und in nSchster rr-g«»nng r Psg, di- z«i!e, w-it-r «nil-rnt lL P,g.
Donnerstag, den 5. Zuni 1902.
Bi-rtcijLhrlich-r «bonn-mentrpr-i« in dir Stadt Mk. t.io in. Hau- gebracht, Mk. I. IS durch di- Post bezagen im Bezirk; außer Bezirk Mk. I! SS.
außerordentlichen hiefür ein Lehrgeld von 70 zu entrichten haben. Dagegen haben sämtliche Schüler alle in der Schule und beim Gartenbau vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzumachen.
Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen bis zu 6 Gartenbauschülcr, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichet haben, ein zweites Jahr in der Schule verbleiben können, wobei sie Kost, Wohnung und Unterricht gegen ihre Arbeit, unter Umständen auch noch einigen Taglohn erhalten können.
Die Bewerber werden aufgefordert, unter Darlegung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter Anschluß einer Geburtsurkunde, eines Impfscheins, eines ärztlichen Zeugnisses über den Gesundheitszustand, gemeinderätlicher Zeugnisse über Heimatrecht, Prädikat und Vermögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, auch, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Rachweisung ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis
Samstag, den 28. Juni d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am
Montag, den 7. Juli d. I., vormittags 7 Uhr, hier einzufinden.
Hohenheim, 23. Mai 1902.
K. Jnstitutsdirektiott.
Strebel.
Tagesneuigkeiten.
-r. Calw, 3. Juni. Die Vorbereitungen zum II. B u n d e s li ed e r f e st des Nagoldgausängerbundes, das, wie bekannt ist, am 1ö. Juni hier abgehalten wird, nehmen einen gedeihlichen Fortgang. Der Bund zählt 16 Vereine, von denen diesmal 15 sich am Wettgesang beteiligen. Als Preisrichter sind die HH. Seminarmusiklehrer Hiß von Ettlingen (Baden), Haasis von Maulbronn und Musiklehrer Schlegel von Stuttgart gewählt und aufgestellt worden. Der Preisgcsang, welcher am Festtag morgens '/«IO Uhr beginnt, teilt sich M 2 Abteilungen. Am Volksgesang beteiligen sich 11 Bundesvereine, nämlich die Gesangvereine von Altburg, Bieselsberg, Effringen, Emmingen, Hirsau, Höfen, Liebenzell, Schellbronn, Tiefcnbronn, Wildberg und Würzbach; am höheren Volksgesang nehmen 4 Bundesvereine teil, nämlich die Gesangvereine von Calmbach, Calw, Hohenwarth und Unterreichenbach. Der Liederkranz in Rohrdorf ist erst vor einigen Wochen dem Bunde beigetreten. Als gemeinsame Chöre werden gesungen: „Vaterlandsliebe" von Jten und „Zu Straßburg aus der Schanz" von Silcher. Um den Vortrag dieser Chöre, die von ca. 460 Sängern gesungen werden, möglichst einheitlich zu gestalten, wurden dieselben von dem Gaudirigcnten, Hrn. Lehrer Vin?on hier im Laufe des Monats Mai in den einzelnen Orten abgehört. Zu Ehrengaben für die preissingenden Vereine wurde vom Bund ein Pokal, von der Concordia Calw ein silberner Kranz gestiftet.
Amtliche Bekanntmachungen.
AushÄung 1902.
Bezüglich des
Anshevrxigs - Geschäfts
Mrd folgendes bekannt gemacht:
1. Dasselbe findet am Freitag, 87» Juni, twrm. 8 Uhr, und am Samstag, 28. Juni, -vorm. 8 Uhr, ans dem Rathause in-Calw statt.
2. Am ersten Tage kommen die Reklamierten, die für dauernd untauglich erklärten, die zum Landsturm und zur Ersatzreserve vorgeschlagenen, am zweiten Tage di« tauglichen Militärpflichtigen zur Vorstellung. (Diejenigen, welche bei der Musterung zurückgestellt worden sind, haben nicht zu erscheinen.)
Den Ortsvorstehern werden spHielle Vorladungsbogen zngehen.
Zu fpätos Erscheinen ohne genügende Entschuldigung chat unnachsichtlich Bestrafung zur Folge.
3. Etwaige Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung , soweit der Grund hiezu erst «ach der Musterung entstanden ist, wären, in aller Bälde schriftlich einzureichen; nach der Aushebung würden keine mehr angenommen wevden, es wäre denn, daß!die Gründe für das Gesuch erst nach der Aushebung «ingetreten wären.
4. Gesuche um Zuteilung zum Train mit kurzer Dienstzeit Familienverhältniffe halber dürfen nicht vorgebracht werde».
5. Die Ortsvorsteher haben darauf hinzuwirken, daß die Militärpflichtigen mit reinge- wafchenem Körper und reiner Wäsche erscheinen. Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere der .Ohren gründlich zu reinigen, um eine Untersuchung zu ermöglichen.
6. Die Militärpflichtigen sind daraus aufmerksam zu machen, daß jeder Versuch zur.Täuschung in Beziehung auk geistige oder körperliche Gebrechen gerichtlich bestraft wird, daß die Entscheidungen endgiltig sind, und daß jeder in den Grundlisten des Bezirks enthaltene Militärpflichtige berechtigt ist, im Aushebungstermin zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzutragen.
7 Ortskundige Fehler der Pflichtige», wie geistige Beschränktheit, epileptische Anfälle u. s. f. müssen unbedingt vor der Aushebung zur Kenntnis des Oberamts gebracht werden. Bei Schwerhörigen, Nervenleidenden, Stotterern, Geisteskranken oder Taubstummen verlangt die K. Oberersatzkommission Vorlage von ärztliche« Zeugnissen. Dieselben sind, soweit noch nicht geschehen, mit de« Vorladungen hieher einzusenden.
8. Militärpflichtige, welche sich auswärts aufhalten, dürfen nicht von anderen Bezirken hieher zur Aushebung berufen, müssen vielmehr belehrt werden, daß sie sich am Orte ihres Aufenthalts zur Stammrolle anzumelden und zur Aushebung zu stellen haben.
Die Ortsvorsteher werden dafür verantwortlich gemacht, daß keine Scheinverziehungen Vorkommen. Bei denjenigen, welche vor der Aushebung sich wieder nach Hause begeben, ist sich daher zu vergewissern, ob sie nicht in der Absicht gekommen sind, um an der Aushebung teilzunehmcn und hernach wieder an ihren früheren Ort zurückzukehren. In Anstandsfällen ist sofort dem Oberamt Anzeige zu erstatten. Bei jeder einzelnen An-
ob
Aus
meldung ist von jetzt ab z» berichten nicht eine Scheinverziehung vorliegt.
9. Die Ortsvorsteher haben bei der Hebung nicht zu erscheinen.
10. Die Stammrollen pro 1880/1900 1881/1901 und 1882/1902 sind längstens bis zum 20. Juni d. I. dem Oberamt einznsenden. Da dieselben von dem Herrn Zivilvorsttzenden der K. Oberersatzkommission einer Durchsicht unterworfen werden, so erwartet das Oberamt, daß diese Listen vollständig geflthrt, insbesondere sämtliche Beurkundungen richtig gegeben und sämtliche Strafen verzeichnet sind.
Sollten seit der letztmaligen Einsendung der Stammrollen Strafen gegen Militärpflichtige erkannt worden sein, so wären diese in einem besonderen Bericht anzuzeigen«
11. Bei der Vorladung find die Militärpflichtigen auch M ermahne«, sich bei der Aushebung auf der Straße und in Len Häusern ruhig zu verhalten.
Ealw, L. Juni 1902.
K. Oberamt.
V o e l t e r.
Den Ortsbehörden
sind 'zugleich mit den Formularen für die Wohnungs- anmeldungen Formulare zu Berichten in Betreff der An- und Abmeldung der Militärpflichtigen von der Stammrolle zugegangen und ergeht die.Weisung, diese Berichte künftig nur auf de« bezeichnet«« Formularen zu erstatten
Cakw, 3. Juni 1802.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekanntmachung,
betreffend die Aufnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.
Auf den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wieder zwölf . Zöglinge eintreten.
Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaus bekannt zu machen.
Die Aufnahme erfolgt auf 1 Jahr und zwar unter folgenden Bedingungen:
1) die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt haben und das württembergische Staatsbürgerrecht besitzen,
2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommenden Arbeiten anhaltend ausführen zu können,
3) im Lese», Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zur Auffassung von gemeinverständlichen Lehrvorträgen haben.
Hierüber müsse» sie sich bei der Aufnahmeprüfung ausweisen.
Vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme werden solche Bewerber finden, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei erstanden oder sich sonst mit Garten- oder Weinbau beschäftigt oder eine Ackerbauschule durchgemacht haben und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen.
Von denjenigen Bewerbern, welche die Aufnahmeprüfung bestanden haben, werden die 6 besten und bedürftigsten als ordentliche Schüler, die folgenden 6 als außerordentliche ausgenommen.
Kost und Wohnung erhalten die Schüler frei, die ordentlichen auch den Unterricht, während die