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Der GnMSler.
«zeiger und Unterhaltungsblatt für das Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Kbernwtsbezirk Neuenbürg.
S8. Aahrgang.
Nr. 25. Neuenbürg, Mittwoch dm 14. Februar 1900.
erscheint «»»tag, Mittwoch, Kreitag und SamStag. - Preis vierteljährlich 1 «« 10«,, monatlich 40 durch die Post bezogen im Oberamtsbezirk Vtertelj. ^ 1.25, monatlich 45 außerhalb deS Bezirks Viertels, 1.45. — Einrückungspreis für die einspaltige Zeile oder deren Raum 10 4, für ausw. Inserate 12 ^
Amtliches.
Aufforderung
zur Anbringung der Gesuche um Zurückstellung von der Aushebung wegen häuslicher Verhältnisse.
Diejenigen, welche Ansprüche auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen häuslicher Verhältnisse aus den in der deutschen Wehrordnung tz 32 Ziff. 2 lit. a bis 6 aufgeführten Gründen (Reklamationen) erheben wollen, werden aufgefordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der zur Entscheidung darüber berufenen Ersatzkommission vollständig erörtert werden können.
Die Ortsvorsteher haben derartige Gesuche, welche bei ihnen schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, genau nach den Vorschriften der Ministerien der Innern und des Kriegswesens, belr. das Verfahren bei Reklamationen und Klassifikationsgesuchen vom 8. April 1876 Ziff. 1 lit. a (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 114 ff.) zu behandeln.
Formulare werden vom Oberamt abgegeben.
Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt Verden.
Die Ortsvorsteher haben für gehörige Bekanntmachung der Aufforderung zu sorgen.
Neuenbürg, den 13. Februar 1900. K. Oberamt.
P f l e i d e r e r.
Aufforderung
an die Reservisten, Landwehrmänner, Ersatzreservisten und an die aus- gebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots.
Unter Bezugnahme auf die tzß 118 Ziff. 3, 120 Ziff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsbl. von 1889 S. 5) werden diejenigen Reservisten, Landwehrmänner, Ersatzreservisten und ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots, welche auf Zurückstellung hinter die letzten Jahresklassen ihrer Waffe oder Dienstkategorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb 10 Tagen, spätestens aber vor dem Musterungstermin bei dem Ortsvorsteher ihres dauernden Aufenthaltsorts anzubringen.
Wegen der Behandlung derselben werden die Ortsvorsteher auf die Vorschrift des § 123 der Wehrordnung und die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betr. das Verfahren bei Reklamationen und Klassifikationsgesuchen vom 8. April 1876 Ziff. III (Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 120 ff.) hingewiesen.
Neuenbürg, 13. Februar 1900. K. Oberamt.
——_ Pfleiderer.
Neuenbürg.
KekauutUachuug.
In Engelsbraud und Jgelsloch ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und in Calmbach erloschen.
Den 12. Februar 1900. K. Oberamt.
Göbel, Amtmann.
Revier Wildbad.
sreuuhotj-Verkaus
am Donnerstag den 22. Febr. 1900, mittags 12 Uhr
auf dem Rathaus in Wildbad aus I Abt. 19 Hinterer Rauherberg; U Abt. 26 Kohlsteigle; II 92 hint. Poliert u. II 106 Ob. Baurenberg und zwar:
Rm.: 25 Nadelholzroller, 7 Nadelholzscheiter, 67 buchene und 32 Nadelholz-Prügel; 7 eichene, 91 buchene u. 244 Nadelholz-Aus- schußscheiter u. -Prügel; 9 eiche,
1 buche, 1 birke u. 279 Nadelholz-Anbruch und -Absallholz und 113 Nadelholzreisprügel.
Neuenbürg.
Aus der Nachlaßmasse der Wilh. Blaich, Schullehrers Witwe dahier, kommt in deren bisherigen Wohnung im Hause des Sensenschmieds Blaich in der Turmstraße hier die vorhandene Fahrnis am
Freitag den 16. d. Mts., von morgens 9 Uhr an gegen Barzahlung im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf u. zwar:
Gold und Silber, Bücher, Frauenkleider, Betten und Leinwand, Küchengeschirr, Schreinwer! und allerlei Hausrat.
Den 10. Februar 1900.
K. Bezirksnotariat. Gaßmann.
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in gesetztem Alter für Küche und Bedienung in der Wirtschaft zum alsbaldigen Eintritt.
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Erfolge der Wiesendimgung.
(Fortsetzung aus Nr. II.)
Die Gemeinde Illeben, Herzogtum Gotha, erzielte durch eine Düngung mit 3 Ztr. Hyomasmeyt «nd 4,5 Ztr. Kainit auf I württ. Morgen 54,12 Ztr. Heu vom württ. Morgen, während der ohne Düngung gebliebene Teil der Wiese nur 30,3 Ztr. Heu brachte. Es ergab sich also ein Weyrertrag von 23,86 Ztr. Ke«, und unter Berücksichtigung der Düngungskosten von 11,50 Mk. ein Reingewinn von 38,20 Wk.
Eine Humusreiche, sandige Lehmwiese des Herrn Ockonom Deuringer zu Göggingen (Schwaben) lieferte auf der ungedüngten Fläche 28 Ztr. Heu von 1 württ. Morgen, auf der mit 4 Ztr. Hhomasmeyk und 4 Ztr. Kainit auf 1 württ. Morgen gedüngten Fläche 58 Ztr Heu vom württ. Morgen. Herr Oekonom Deuringer erzielte also einen Weyrertrag von 32 Ztr. und demnach unter Berücksichtigung von 13 Mk Düngungskosten einen Reingewinn von 51 Mark von 1 württ. Morgen.
Aus einer mäßig feuchten, lehmigen Wiese, welche ohne Düngung 31 Ztr. Heu brachte, konnte Herr Pnsthalter Günther zu Weiden, Bayern, durch eine Düngung mit 32/3 Ztr. Hyomasmeyk und 2 2/3 Ztr. Kainit für I württ. Morgen den Ertrag der Wiese aus 51 Zlr. Heu steigern Der Mehrerlrag von 20 Ztr. im Werte von 40 Mk. erübrigt nach Abzug der Düngungskosten einen Reingewinn von 27,80 Wk. vom württ. Morgen.
Von der Landwirtschaftskammer für den Reg -Bez. Kassel wurden während 5 Jahren umfangreiche Wiesendüngsversuche aus der Hohen-Rhön ausgcführt. Diese Wiesen besitzen infolge der freien Lage und der flachgründigen Bodenbcschaffenheit eine äußerst geringe Ertragsfähigkeit. Der während der fünf Jahre ermittelte Durchschniitsertrag belief sich aus 10 Ztr. von 1 württ. Morgen, welcher durch eine jährliche Düngung von 2^/3 Ztr. Hyomasmeyk, 2^/3 Ztr. Kainit «nd 6^/3 Ztr. Kalk im Durchschnitt aus 26 Ztr. gesteigert wurde.
Herr Oekonom Schuster zu Bachham bei Prien erntete auf einer trockenen Wiese ohne Düngung 16.35 Ztr. Heu. auf dem mit 2,7 Ztr. Womasmeyk «ntz 7,8 Ztr. Kainit gedüngten Teile 32,65 Zir. Heu, während der mit Stallmist ge» düngte Teil der Wiese von 1 württ. Morgen 26,90 Ztr. Heu brachte.